Hilfe Verkehrswidrigkeit wegen Abstand
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Hallo habe folgendes Problem, gleich vorweg ich bin kein Raser, drängler oder sonstiges... aber lest es euch mal durch
Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h den erforderlichen Abstand von 58,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 14,17 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
Bermerkungen:
Video Aufzeichnung/Messverfahren
Keine Abstandsverringung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz
Beweismittel:
Foto
Video
Könnt ihr mir sagen wie die Messung erfolgt ist? Oder es aus einem anderen Auto aus gewesen ist oder von einer Brücke?! Darf ich das Video sehen bevor ich dazu Stellung nehme? Ich würde ein Fahrverbot bekommen nach neuem Bußgeldkatalog
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 3 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
bringt es was einspruch zu erheben? Meine Probezeit läuft noch 4 Wochen lang könnte das Auswirkungen haben? Ich kann es mir nur so erklären das ich überholen wollte...
Danke im voraus
Chris
Mitglied: seit 2005
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Hallo All-eyes-on-me,
schau mal hier
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Gruß
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Kannst natürlich die Behörde anschreiben, ob Du das Video einsehen darfst.
Das Messverfahren deutet auf eine Kamerawagen oder eine Brücke mit Kamera hin.
Deine Probezeit hat sich dann wohl damit verlängert und ein Aufbauseminar wird dann auch noch auf dich zukommen.
Einspruch würde ich nur einlegen, wenn ich mir sicher bin dass, das Messverfahren fehlerhaft war.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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Mitglied seit: 29.10.2007
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ya könnte ja sagen das ich überholen wollte oder der vor mir gebremst hat und genau da ich gemessen wurde oder?
wenn du rechtschutzversichert bist...frage da mal nach wegen einer deckungszusage
und dann zum anwalt für verkehrsrecht...
der weiss was zutun ist...
wenn man alles selber macht und den frage bogen beantwortet... kann man schnell unwissentlich fehler machen
gruss
Zitat:
ya könnte ja sagen das ich überholen wollte oder der vor mir gebremst hat und genau da ich gemessen wurde oder?
(Zitat von: All-eyes-on-me)
Hallo
Ich würd sagen das hängt davon ab, ob`s ne nachfahrmessung war, oder von der Brücke gefilmt.
Zitat:
Keine Abstandsverringung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz
Zitat ende,
DAS kann man fast nicht von ner Brücke aus gemacht haben, also würd ich`s lassen mit der Aussage, ausser es war wirklich so.
Wenn du aber diese Falschaussage machst und dann kommen sie mit dem Video der Nachfahrmessung bist du am Ar***.
Sorry das ich das jetzt noch sage, aber "ich bin kein drängler" und dann 14 Meter abstand bei über 100 KMH.... musstest du auch schon eine Vollbremsung von 100 auf 0 machen ? Da braucht man wirklich länger für als 14 Meter...
Tja, schau was du machen kannst.
Grx Phi
Mitglied seit: 16.07.2007
ausm Sächsischen
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562 Beiträge
Zitat:
ya könnte ja sagen das ich überholen wollte oder der vor mir gebremst hat und genau da ich gemessen wurde oder?
(Zitat von: All-eyes-on-me)
Wird wenig Sinn haben, da das Video Dich gewiß länger als 2 sec auf dem Bild hat. Selbst von einer Brücke können die das nachvollziehen. Mir ist auf der A14 vor Grimma mal einer in den Sicherheitsabstand reingehackt. Ein paar Meter weiter standen die beiden Dreiböcke auf der Brücke. Da ist nix nachgekommen, obwohl der Abstand jenseits von Gut und Böse war(etwa 20m bei 140).
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.10.2007
Regensburg
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67 Beiträge
Ich nehme an ich werde um die Strafe nicht rum kommen...
Aber das war am Freitag dem 13.03.09 ;)
Meine Probezeit endet am 15.05.09
Bringt es was einen Anwalt einzuschalten um Zeit zu gewinnen um um eine Nachschulung und Probezeitverlängerung rum zu kommen? Oder zählt der Zeitpunkt der Tat oder der Urteilsverkündung?
Es zählt der Zeitpunkt der Tat!
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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Mitglied seit: 29.10.2007
Regensburg
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67 Beiträge
Scheiße... (Sorry)
der zeitpunkt der tat zählt...
ich kenne jemanden, der in der probezeit war...
23:50 Uhr war der verstoss... die probezeit endete aber erst um 00:00 ... tja da hatte er pech gehabt
aber wie gesagt ... wenn du rechtschutzversichert bist...würde ich mir wenigstens ein beratungsgespräch vom fachmann holen
gruss
Zitat:
aber wie gesagt ... wenn du rechtschutzversichert bist...würde ich mir wenigstens ein beratungsgespräch vom fachmann holen
gruss(Zitat von: Opern Geist)
wollte ich auch gerade dazu raten! lass es drauf ankommen. geh zum anwlat der soll sich den vorgang annehmen ;)
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Mitglied seit: 29.10.2007
Regensburg
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67 Beiträge
ya problem ist halt das ich auf meinem führerschein angewiesen bin durch meine arbeit im außendienst...
okay hab noch ewig urlaubstage das mit den 4 wochen geht vll noch klar, aber die nachschulung ist mir ein dorn im auge... und die probezeitverlängerung
Mitglied seit: 29.03.2008
München & Bremen
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459 Beiträge
Erstberatung ist beim Anwalt kostelos.
Würd da einfach mal hingehen und gucken was der dazu sagt.
Hatte das gleiche Problem.
Habe Einspruch eingelegt, daraufhin habe ich dann die Beweismittel (Video) als Foto-Ausschnitte zugeschickt bekommen.
Messung erfolgte bei mir von einer Brücke.
Kann man leider nichts machen. Wenn du zu nah dran warst, dann warst du eben zu nah dran.
Schreib an die Behörde von der, der Bescheid kam, dass Du beruflich auf den Schein angewiesen bist und ohne den Schein entlassen wirst und deshalb darum bittest, das Bußgeld aufzustocken und von dem Entzug der Fahrerlaubnis abzusehen.
Das Aufbauseminar solltest Du dann einfach unter Lehrgeld verbuchen.
Shit happens.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Mitglied seit: 16.07.2007
ausm Sächsischen
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562 Beiträge
Zitat:
Schreib an die Behörde von der, der Bescheid kam, dass Du beruflich auf den Schein angewiesen bist und ohne den Schein entlassen wirst und deshalb darum bittest, das Bußgeld aufzustocken und von dem Entzug der Fahrerlaubnis abzusehen.
(Zitat von: shgfa)
Das wäre der größte Fehler, den er machen könnte, denn gerade weil er beruflich drauf angewiesen ist, sollte er sich der Tragweite seiner Handlungen mehr bewußt sein, als ein "Sonntagsfahrer". Was jedoch hilft, ist ein freundlicher Anruf bei der bearbeitenden Dame (Tel.Nr. steht immer dabei), die man mit Unterwürfigkeit und Einsicht vielleicht überzeugen kann.
Aber das Argument mit beruflich drauf angewiesen geht meistens nach hinten los...
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Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Zitat:
Zitat:
Schreib an die Behörde von der, der Bescheid kam, dass Du beruflich auf den Schein angewiesen bist und ohne den Schein entlassen wirst und deshalb darum bittest, das Bußgeld aufzustocken und von dem Entzug der Fahrerlaubnis abzusehen.
(Zitat von: shgfa)
Das wäre der größte Fehler, den er machen könnte, denn gerade weil er beruflich drauf angewiesen ist, sollte er sich der Tragweite seiner Handlungen mehr bewußt sein, als ein "Sonntagsfahrer". Was jedoch hilft, ist ein freundlicher Anruf bei der bearbeitenden Dame (Tel.Nr. steht immer dabei), die man mit Unterwürfigkeit und Einsicht vielleicht überzeugen kann.
Aber das Argument mit beruflich drauf angewiesen geht meistens nach hinten los...
(Zitat von: güttl)
Weiß nicht wo Du Deine Erfahrungen gemacht hast aber wenn mich jemand anruft (ja, es sind nicht nur Damen dort) und mich voll schleimt bekommt der garnichts von mir.
wenn jedoch beruflich jemand drauf angewiesen ist, bekommt er im Regelfall die doppelte bis dreifache Geldbuße und dann wird von dem Fahrverbot abgesehen, dass geht aber nur einmal, beim zweiten mal gibt es dann dass Fahrverbot ohne wenn und aber.
Ist aber alles eine Einzelfall Entscheidung von daher hängt es immer vom jeweiligen Sachbearbeiter, bzw. Bußgeldstellenleiter ab was gemacht wird.
Das nennt man dann Ermessenspielraum.
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Mitglied seit: 06.08.2006
München
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90 Beiträge
Ich schätze Du kommst um das "Lehrgeld" und den "Nicht-Auto-fahren"-Urlaub nicht rum!
Wie soll denn eine Abstandsmessung funktionieren, wenn sie aus einem Auto kommt??? Schon mit logischem Denken kommt man drauf, daß es nur von einer Brücke kommen kann das Video. Oder meint Ihr daß das Kameraauto umkehrt, damit es den nächsten "vielleicht" erwischt.
Ziel ist es doch die Autofahrer auf ihr Vergehen hinzuweisen.
Lebe und liebe das Leben und die Liebe
Der Kamerawagen kann aber hinter Dir fahren, wenn Du jemanden zu dicht auffährst und das filmen.
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Mitglied seit: 16.07.2007
ausm Sächsischen
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562 Beiträge
Zitat:
Weiß nicht wo Du Deine Erfahrungen gemacht hast aber wenn mich jemand anruft (ja, es sind nicht nur Damen dort) und mich voll schleimt bekommt der garnichts von mir.
wenn jedoch beruflich jemand drauf angewiesen ist, bekommt er im Regelfall die doppelte bis dreifache Geldbuße und dann wird von dem Fahrverbot abgesehen, dass geht aber nur einmal, beim zweiten mal gibt es dann dass Fahrverbot ohne wenn und aber.
Ist aber alles eine Einzelfall Entscheidung von daher hängt es immer vom jeweiligen Sachbearbeiter, bzw. Bußgeldstellenleiter ab was gemacht wird.
Das nennt man dann Ermessenspielraum.
(Zitat von: shgfa)
Meine Erfahrung habe ich als jahrelanger Fahrer einer Betonpumpe gemacht:
Wenn man beruflich auf den FS angewiesen ist, sollte man mit äußerster Sorgfalt auf den Erhalt des Selbigen achten! (O-Ton eines Amtsrichters).
Und sobald ich nen Mann am Telefon habe, schleime ich den auch nicht zu. Aber Einsicht und Höflichkeit zeigen, sollte auch bei Dir nicht falsch sein. Oder magst Du eher die extreme, flache Ansage aus der Muschel??
Glaube, was wahr ist!
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Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Ich bin der Meinung, dass die Messung nur von einer Brücke erfolgt sein kann.
Denn aus einem fahrenden Provida-Wagen können sie zwar auch exakt die Abstände messen, jedoch sind die eher auf Raser und Drängler aus und in diesem Zusammenhang werden dann noch die Abstände berücksichtigt. Alleine Abstandsverstöße würden sie nicht unbedingt ahnden, wenn dann holen sie auch einen noch vor Ort raus um den Betroffenen mit dem Verstoß zu konfrontieren.
Woher ich das weiß. Ich habe es 2005 selbst erleben müssen und über "mich" gab es leider sogar eine Kabel1 Berichterstattung :-(
@ All-eyes-on-me:
Habe ich das richtig verstanden, daß Du nicht an Ort und Stelle herausgezogen wurdest sondern daß Du den Bescheid per Post erhalten hast?
In diesem Falle würde ich auf jeden Fall über einen Anwalt Akteneinsicht fordern(Dir allein wird man dies wahrscheinlich nicht gewähren), bevor ich in irgendeiner Form Stellung nehme. Da sollte man ersteinmal klären, ob der Fahrer überhaupt auf dem Video zu erkennen ist.
Gerade wenn der Vorfall schon einige Wochen her ist, kann die Behörde dann nicht mehr von Dir verlangen, daß Du dich noch daran erinnerst.