Zitat:
Das war darauf bezogen ob er den Wagen auch bei Nichtbezahlung rausrücken müsste ( wegen dem unterzeichneten Vertrag) , denn das war seine Frage.
Genau das war eben nicht die Frage und wurde auch nirgens so geschrieben, sondern nur falsch hinein interpretiert.
Ich gehe zu 100% davon aus, dass Milan... einen Kaufvertrag gemacht und unterschrieben hat und nun, aus welchen Gründen auch immer (eventuell zahlt ein anderer mehr für das Auto ;-) ) , das Fahrzeug nicht mehr an den Vertragspartner verkaufen WILL.
Selbst wenn dieser mir dem Geld in der Hand vor der Tür steht.
Antwort:
NEIN das geht nicht. Wenn der Käufer seiner Vertragspflicht nachkommt, dann hat das auch der Verkäufer zu tun. Der Verkäufer ist sogar verpflichtet das Geld anzunehmen und kann dies nicht einfach ablehnen. Tut er dies dennoch, entbindet ihn das jedoch nicht von der Übergabe des Fahrzeugs!
Gruß Mirko