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Beitrag von: MilanStylez Date: 11.02.2009 Thema: Auto verkauft - Hab ich ein recht das auto .... ---------------------------------------------------------- Moin, Ich hab mein auto verkauft, sprich kaufvertrag gemacht und den unterschrieben, es ist aber kein geld geflossen, könnte ich vom kaufvertrag zurück treten??? Danke im Vorraus B///W 4 Life |
Autor: 325 eckes Datum: 11.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du unterschreibst ihm den kaufvertrag ohne geld? hast ihm die papiere auch ausgehändigt? Wir sind die jungs der Kategorie C |
Autor: MilanStylez Datum: 11.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein, habe ich nicht die übergabe sollte morgen stattfinden... B///W 4 Life |
Autor: Opern Geist Datum: 11.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ein vertrag ist ja antrag und annahme bestandteil ist ja die bezahlung...(ich denke da steht barzahlung drin) und ohne geld keine ware... fertig gruss |
Autor: güttl Datum: 11.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ...manche stellen sich aber auch an.... Glaube, was wahr ist! Sammle, was rar ist! Trinke, was klar ist! Bumse, was da ist! Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!! |
Autor: elvis29m Datum: 11.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- na so einfach is das nich was ist den genau im vertrag festgehalten worden was die zahlung des KP betrifft? |
Autor: MilanStylez Datum: 11.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, aber was will der denn machen?? Kann der mich irgendwie rechtlich belangen ??? B///W 4 Life |
Autor: MilanStylez Datum: 11.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja das 37oo,- bezahlt werden sobald das auto abgemeldet da steht... B///W 4 Life |
Autor: elvis29m Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich blicks jetzt grad nich na wenn morgen übergabe ist und der wagen abgemeldet wurde wo is das problem ? Bearbeitet von - elvis29m am 12.02.2009 00:01:37 |
Autor: MilanStylez Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Auto ist nicht abgemeldet. Es soll morgen abgemeldet werden... B///W 4 Life |
Autor: King Cornflakes Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ elvis, geht mir genau so ??? aber, wenn kein geld, kein auto, was ist so schwer daran ?!? nach welchem recht will er klagen, lach ?? weil er ein auto nicht bekommt, dass er nicht bezahlt hat ... HALLO ???? Bearbeitet von - King Cornflakes am 12.02.2009 00:13:41 ... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt, anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren .... |
Autor: Old Men Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn die Übergabe MORGEN stattfinden soll, dann warte doch auch bis morgen. Vieleicht kommt der Käufer ja noch mit Kohle rüber. |
Autor: elvis29m Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich muss jetzt wirklich schmunzeln, also ich mach das auch immer logisch in der reihenfolge! Anzeige, Käufer kommt vorbei sagt ´´dat ding kauf ich´´ Vertrag aufgesetzt Geld wechselt besitzer , wagen und papiere werden übergeben un fertig! ich verstehe auch den satzinhalt nich wirklich vor was haste denn jetzt schiss? das er den wagen weil er nen vertrag unterschrieben hat kaufen will/kann? solange keine kohle rüberkommt die mann als ´´erhalten´´ im vertrag einzeichnet , hat er null rechte über den wagen weil der vetrag als nichtig eingestufft werden wird! |
Autor: Stefan177 Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Über den wagen hat er keine Rechte. Der Verkäufer aber ebensowenig. D.h. er kann das teil nicht einfach an jemand anderen verkaufen beispielsweise. Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: Wurzelzwerg Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, das bürgerliche Gesetzbuch sagt das nur der Eigentümer die " rechtliche Herrschaft " ( das Verfügen über eine Sache wie verschenken, verkaufen etc. )über eine Sache hat. Und das ist im Regelfall derjenige der die KFZ Papiere hat, also Du. Gruß Uwe |
Autor: Brennstoffdieb Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wo ist bitte das Problem ?? Der Wagen ist noch da hat er die Kohle nicht dabei wenn der Wagen abgeholt werden soll dann gibts kein Auto. Dieser Theard wird sicher nicht lange überleben Bearbeitet von - Brennstoffdieb am 12.02.2009 08:50:33 Diese Sig hat keine Aussage |
Autor: Kingm40 Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau das kann er ja!!! Leute das Thema haben wir schon 100.000 mal gehabt. Ihr habt einen Vertrag, somit sind beide seiten zur Einhaltung verpflichtet. Einseitige Auflösung eines Vertrags gibt es nicht (bzw. nur in Ausnahmefällen). Wenn der Käufer einverstanden ist, dass der Vertrag aufgelöst wird, kannst du dein Auto behalten. Ansonsten bist du dazu verpflichtet das Auto raus zu geben und er ist verpflichtet zu bezahlen. So ist es und nicht anders. Hier Paragraphen zitieren die den uneingeschränkten Umgang mit seinem Eigentum belegen ist unsinnig. Das wird nämlich durch den Kaufvertrag mehr oder weniger aufgehoben ;). OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: Asko Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn der Typ sagt er hat kein Geld bei, sagst du dass du die Autoschlüssel nicht findest! wenn er dann mit der Kohle kommt wirste anfangen zu suchen! hier würde ich mich nicht aufs rechtliche einlassen.kann er doch klagen bis er grün wird.. kein geld kein auto !! also stell dich mal nich so an! MfG |
Autor: Bruderchorge Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich denke eher, dass er einfach das Auto doch nicht verkaufen will und sich das erst überlegt hat, nachdem er unterschrieben hatte. Aber wie schon gesagt, das kann man nicht einfach so. Gruß Daniel Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
Autor: louisdama Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was genau ist jetzt dein Problem? Willst vom Vertrag zurücktreten,oder wie? Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
Autor: wallstreetwalker Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du persönlich kannst vom Vertrag NICHT zurücktreten. Voraussetzung für eine Vertragsstornierung ist das Einverständis des Käufers. Falls der Käufer Ohne Geld bei Dir auftaucht und das Auto mitnehmen will, bist du nicht verpflichtet den PKW auzuhändigen, außer ihr habt im Vertrag etwas anderes vereinbart (z.B. Zahlung nach Abholung oder so ähnlich). Dann musst du IHm das Auto aushändigen und kannst das Geld nur einklagen, falls er nicht zahlen sollte. |
Autor: Wurzelzwerg Datum: 12.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- So ist es und nicht anders. Hier Paragraphen zitieren die den uneingeschränkten Umgang mit seinem Eigentum belegen ist unsinnig. Das wird nämlich durch den Kaufvertrag mehr oder weniger aufgehoben ;). (Zitat von: Kingm40) [/gray][/quote]Das war darauf bezogen ob er den Wagen auch bei Nichtbezahlung rausrücken müsste ( wegen dem unterzeichneten Vertrag) , denn das war seine Frage. Natürlich setzt eine Vertragserfüllung oder Auflösung beiderseitiges Einverständnis vorraus. Aber wenn der andere nicht löhnen kann ist der Vertrag nichtig weil die Gegenpartei nicht erfüllt. Man kann natürlich auch die Gegenseite ohne Knete verklagen, aber mal ehrlich.......was soll das? Ich hänge mir eventuell noch Kosten ans Bein für einen der nix hat? Gruß Uwe |
Autor: mikV8 Datum: 13.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau das war eben nicht die Frage und wurde auch nirgens so geschrieben, sondern nur falsch hinein interpretiert. Ich gehe zu 100% davon aus, dass Milan... einen Kaufvertrag gemacht und unterschrieben hat und nun, aus welchen Gründen auch immer (eventuell zahlt ein anderer mehr für das Auto ;-) ) , das Fahrzeug nicht mehr an den Vertragspartner verkaufen WILL. Selbst wenn dieser mir dem Geld in der Hand vor der Tür steht. Antwort: NEIN das geht nicht. Wenn der Käufer seiner Vertragspflicht nachkommt, dann hat das auch der Verkäufer zu tun. Der Verkäufer ist sogar verpflichtet das Geld anzunehmen und kann dies nicht einfach ablehnen. Tut er dies dennoch, entbindet ihn das jedoch nicht von der Übergabe des Fahrzeugs! Gruß Mirko |
Autor: Wurzelzwerg Datum: 14.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hm, dann hätte er auch reinschreiben können das er nicht mehr verkaufen will. Durch die Aussage " es ist kein Geld geflossen" musste man davon ausgehen das der Käufer das Geld nicht hat. Sollte MikV8 Recht haben mit seiner Vermutung dann muss Milan natürlich erfüllen wenn der Käufer das geld bringt. Gruß Uwe |
Autor: Bruderchorge Datum: 14.02.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ne davon mußte man nicht ausgehen, das liest sich für mich auch ganz klar so wie MikV8 geschrieben hat. Man sollte eine Aussage so lesen und die Information daraus entnehmen, OHNE etwas vorauszusetzen oder von irgendwas auszugehen ;-) Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
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