Auto verkauft - Hab ich ein recht das auto ....
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.03.2006
Reppenstedt
Deutschland
17 Beiträge
Moin,
Ich hab mein auto verkauft, sprich kaufvertrag gemacht und den unterschrieben, es ist aber kein geld geflossen, könnte ich vom kaufvertrag zurück treten???
Danke im Vorraus
B///W 4 Life
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo MilanStylez,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auto verkauft - Hab ich ein recht das auto ...."!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Du unterschreibst ihm den kaufvertrag ohne geld?
hast ihm die papiere auch ausgehändigt?
Wir sind die jungs der Kategorie C
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.03.2006
Reppenstedt
Deutschland
17 Beiträge
Nein, habe ich nicht die übergabe sollte morgen stattfinden...
B///W 4 Life
ein vertrag ist ja antrag und annahme
bestandteil ist ja die bezahlung...(ich denke da steht barzahlung drin)
und ohne geld keine ware... fertig
gruss
Mitglied seit: 16.07.2007
ausm Sächsischen
Deutschland
562 Beiträge
...manche stellen sich aber auch an....
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
na so einfach is das nich was ist den genau im vertrag festgehalten worden was die zahlung des KP betrifft?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.03.2006
Reppenstedt
Deutschland
17 Beiträge
Ja, aber was will der denn machen??
Kann der mich irgendwie rechtlich belangen ???
B///W 4 Life
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.03.2006
Reppenstedt
Deutschland
17 Beiträge
Ja das 37oo,- bezahlt werden sobald das auto abgemeldet da steht...
B///W 4 Life
ich blicks jetzt grad nich na wenn morgen übergabe ist und der wagen abgemeldet wurde wo is das problem ?
Bearbeitet von - elvis29m am 12.02.2009 00:01:37
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.03.2006
Reppenstedt
Deutschland
17 Beiträge
Das Auto ist nicht abgemeldet. Es soll morgen abgemeldet werden...
B///W 4 Life
@ elvis, geht mir genau so ???
aber, wenn kein geld, kein auto, was ist so schwer daran ?!?
nach welchem recht will er klagen, lach ??
weil er ein auto nicht bekommt, dass er nicht bezahlt hat ... HALLO ????
Bearbeitet von - King Cornflakes am 12.02.2009 00:13:41
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
Wenn die Übergabe MORGEN stattfinden soll, dann warte doch auch bis morgen. Vieleicht kommt der Käufer ja noch mit Kohle rüber.
ich muss jetzt wirklich schmunzeln, also ich mach das auch immer logisch in der reihenfolge! Anzeige, Käufer kommt vorbei sagt ´´dat ding kauf ich´´ Vertrag aufgesetzt Geld wechselt besitzer , wagen und papiere werden übergeben un fertig!
ich verstehe auch den satzinhalt nich wirklich vor was haste denn jetzt schiss? das er den wagen weil er nen vertrag unterschrieben hat kaufen will/kann? solange keine kohle rüberkommt die mann als ´´erhalten´´ im vertrag einzeichnet , hat er null rechte über den wagen weil der vetrag als nichtig eingestufft werden wird!
Über den wagen hat er keine Rechte. Der Verkäufer aber ebensowenig. D.h. er kann das teil nicht einfach an jemand anderen verkaufen beispielsweise.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Hi,
das bürgerliche Gesetzbuch sagt das nur der Eigentümer die " rechtliche Herrschaft " ( das Verfügen über eine Sache wie verschenken, verkaufen etc. )über eine Sache hat.
Und das ist im Regelfall derjenige der die KFZ Papiere hat, also Du.
Gruß Uwe
aktuell gesperrt
Im Speckgürtel von Bremen
Deutschland
176 Beiträge
Wo ist bitte das Problem ??
Der Wagen ist noch da hat er die Kohle nicht dabei wenn der Wagen abgeholt werden soll dann gibts kein Auto.
Dieser Theard wird sicher nicht lange überleben
Bearbeitet von - Brennstoffdieb am 12.02.2009 08:50:33
Diese Sig hat keine Aussage
Zitat:
nach welchem recht will er klagen, lach ??
weil er ein auto nicht bekommt, dass er nicht bezahlt hat ... HALLO ????
Bearbeitet von - King Cornflakes am 12.02.2009 00:13:41
(Zitat von: King Cornflakes)
Genau das kann er ja!!!
Leute das Thema haben wir schon 100.000 mal gehabt. Ihr habt einen Vertrag, somit sind beide seiten zur Einhaltung verpflichtet. Einseitige Auflösung eines Vertrags gibt es nicht (bzw. nur in Ausnahmefällen). Wenn der Käufer einverstanden ist, dass der Vertrag aufgelöst wird, kannst du dein Auto behalten. Ansonsten bist du dazu verpflichtet das Auto raus zu geben und er ist verpflichtet zu bezahlen.
So ist es und nicht anders. Hier Paragraphen zitieren die den uneingeschränkten Umgang mit seinem Eigentum belegen ist unsinnig. Das wird nämlich durch den Kaufvertrag mehr oder weniger aufgehoben ;).
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
Deutschland
1287 Beiträge
Wenn der Typ sagt er hat kein Geld bei, sagst du dass du die Autoschlüssel nicht findest! wenn er dann mit der Kohle kommt wirste anfangen zu suchen!
hier würde ich mich nicht aufs rechtliche einlassen.kann er doch klagen bis er grün wird.. kein geld kein auto !!
also stell dich mal nich so an!
MfG
Ich denke eher, dass er einfach das Auto doch nicht verkaufen will und sich das erst überlegt hat, nachdem er unterschrieben hatte.
Aber wie schon gesagt, das kann man nicht einfach so.
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Was genau ist jetzt dein Problem?
Willst vom Vertrag zurücktreten,oder wie?
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Mitglied seit: 21.06.2003
Oldenburg
Deutschland
51 Beiträge
Du persönlich kannst vom Vertrag NICHT zurücktreten. Voraussetzung für eine Vertragsstornierung ist das Einverständis des Käufers.
Falls der Käufer Ohne Geld bei Dir auftaucht und das Auto mitnehmen will, bist du nicht verpflichtet den PKW auzuhändigen, außer ihr habt im Vertrag etwas anderes vereinbart (z.B. Zahlung nach Abholung oder so ähnlich). Dann musst du IHm das Auto aushändigen und kannst das Geld nur einklagen, falls er nicht zahlen sollte.