Unverschämtheit vom BMW Kundenservice!
Wenn ich das ganze von beiden Seiten betrachte, und das sollte man, dann meine ich, daß beide Seiten ihre Fehler gemacht oder sich eventuell auch nicht ganz richtig verhalten haben. Ich seh hier ein Endstand von etwa 1:1...
Ein bißchen liegt das ganze vielleicht auch, wie so oft, an mangelnder Kommunikation: Du hättest ihn vorher ansprechen sollen, ob du das Teil noch auf seinem Hof mal eben testen darfst oder ob er dir anderweitig helfen könnte.
Er hätte dich daraufhin über seine Geschäftsgebahren aufklären und/oder eine vernünftige Lösung anbieten sollen, mal durchmessen zum Beispiel.
=> Dann hättet ihr beide gewußt wo ihr dran seid...
Ich versuch immer mit dem Gegenüber die Sache vorher abzuklären und eine für beide Seiten vernünftige Lösung oder einen Kompromiss zu finden.
Meine Teilehändler nehmen aber aus Kulanz auch Sachen zurück, da sie mich ja auch als Kunden behalten wollen, ich spreche aber auch bei Unklarheiten mit denen vorher ab was möglich ist und was nicht.
Als Freizeitschrauber bin ich bei meinen Teilehändlern auch nur Privatkunde, kenne aber die andere Seite von meiner Arbeit her. In unserem Feinkost-Großhandel nehmen wir auch manchmal Sachen mit der Faust in der Tasche zurück, auch wenn die Rückgabegründe nicht immer plausibel sind. Noch dazu handelt es sich bei uns in vielen Dingen um verderbliche Ware, aber man will den Kunden ja behalten und da muss man halt auch Kulant sein, selbst bei Privatkunden.
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
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Hallo Andi G.,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unverschämtheit vom BMW Kundenservice!"!
Gruß
Gesetzestexte haben die Tücke, dass man sie Wort für Wort ganz genau lesen muss.
Da steht (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, [...]
Das heißt nicht, dass generell ein Widerrufungsrecht gilt. Wird einem bla bla bla bedeutet, dass in anderen Textpassagen ausdrücklich auf diesen Paragraphen verwiesen werden muss, damit er gilt. ;). (und das ist jetzt keine Interpretation von mir, ich hab auf der Uni gelernt wie man Gesetzestexte lesen muss).
Und nochwas. Ich will dich nicht angreifen, beleidigen oder sonst was. Ich reite nur immer wieder auf dem Gesetz rum, damit hier keine falschen Sachen drinnen stehen muss.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
dann gehen wir mal davon aus dass der verkäufer einen fehler gemacht hat und ein teil zu wenig bestellt hat. der käufer hat eins zuviel bestellt. so der käufer muss das zu viel bestellte kaufen. was ist mit dem verkäufer, der auch einen fehler gemacht hat? der bestellt einfach nach und gut ist. warum kann dann der käufer nicht einfach zurückgeben.
leute hört einfach auf mit euren gesetzen, der käufer stirbt nicht dadran wenn er das falsch bestellte kauft, aber bmw verliert dadurch an namen.
hat eurer meinung nach der käufer auch ein anspruch zu klagen , dass sein bestelltes teil nicht da ist? ich finde, dann ja.
Habibk
Netter "Äpfel und Birnen-Vergleich"!
;-)
Da hat einer ganz offensichtlich immer noch nicht verstanden, um was es eigentlich geht bzw. ging...
Es gibt im BGB keine Vorschrift, die da lautet: "Der Käufer hat kein allgemeines Rücktritts- oder Widerrufsrecht".
Es steht aber drin, unter welchen Voraussetzungen der Käufer ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht hat. So z.B. wenn ein Sach- oder Rechtsmangel aufgetreten ist und die Nacherfüllung erfolglos war. So zum Beispiel, wenn ein Fernabsatzvertrag vorliegt. Und aus diesem Zusammenhang und der Tatsache, dass dem Käufer vom Gesetz auch nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht eingeräumt wird und dem juristischen Grundsatz "pacta sunt servanda" kann man schließen, dass dem Käufer zwar kein allgemeines Rücktritts / Widerrufsrecht eingeräumt wird.
Allerdings wird so auch nicht ausgeschlossen, dass man sich entweder ein Rücktrittsrecht vorbehalten darf oder der Verkäufer dies einräumen kann.
Vorschriften zu nennen ist spontan schwer - ich könnte nahezu das gesamte BGB AT und fast das gesamte Schuldrecht AT nennen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
@ stefan
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
Und wie schon gesagt: Ist doch okay jetzt.
(Zitat von: benjiman82)
das ist jetzt aber nur die halbe miete ;-)
Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden......dies ist der fall bei fernabsatzgeschäften, an der theke sieht das anders aus!
Nu mal los....
...
komischerweise habe ich für die gleichen neuen Teile bei nem Freundlichen nen Ort weiter 100€ weniger bezahlt!
sry, aber hier hört es sich ja gleich an an als wollte einem einer was verkaufen
außerdem ist der Verkäufer frech geworden worauf ich ihn nur hingewiesen habe,
würde ich mich auch sonst hier aufregen?
aber asi´s findet man ja überall, ne
willste gelten ,
mach Dich selten!!
@Rodrigo777 Was ? ? ?
Ich kann bei bestem Willen deinen Beitrag nicht entziffern...
Bearbeitet von - ThaFreak am 30.01.2009 14:35:34
ne, das nennt man zuordnen .....
p.s. auf seite 1 hatte ich auch über unverschähmtheiten seitens BMW eine Antwort geschrieben....
mfg
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hi
also wen du mal richtig auf der rechnung schaust
steht da drauf das elektroteile vom umtausch ausgeschlossen sind
zweitens warum schaust du nicht einfach bevor du was bestellst
ich bestel mir schliesslich auch keinen fernseher und sag nach ner woche nö mag ich neme
Bearbeitet von - tc2607 am 30.01.2009 16:28:05
Mitglied seit: 02.05.2008
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ausserdem versteh ich deine aufregung nicht du hast es ja schliesslich bestellt und dan regst dich auch noch auf weil jemand von dir verlangt deinen scheis abzuholen oder zahlst du ihnen miete für deine teile
es handelte sich um Dichtungen für´s cabrio dach
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Zitat:
leute hört einfach auf mit euren gesetzen,
(Zitat von: EyYolcu)
Anderes Beispiel.
Ein Kumpel von Dir will was aus Ebay. Selber hat er aber keinen Account. Du bestellst es ihm. Es kommt, Du rufst an, er kanns abholen.
Er kommt aber nicht. Statt dessen sagt er, er will's jetzt doch nichtmehr.
Jetzt geschnallt?
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
glaube du schnallst hier garnichts!
wenn ich was bei ebay für 200€ verkaufe und schicke dann dem Kunden eine Rechnung von 320€ meinst du nicht das der Kunde sich dann verarscht fühlt?
Ist schon manchmal von Vorteil wenn man richtig lesen kann, oder?
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@Rodrigo777 was schreibst du hier für belangloses Zeug, was wohl (mich eingeschlossen) keiner entziffern kann?
Der Thread hier heißt "Unverschämtheit vom BMW Kundenservice!" und ist vom User "benjiman82".
Auf diesen Thread und dieses Thema vom Thread-Ersteller wird hier geantwortet, bzw. diskutiert!
Was spammst du da die ganze Zeit belanglos dazwischen?
Dich spricht hier keiner mit seinen Antworten an.
"Stefan177" hat sogar extra noch eine Passage von "EyYolcu" zitiert, da er ihm geantwortet hat.
Was fühlst du dich da angesprochen und nimmst dir raus in blöd von der Seite anzumachen?
Bearbeitet von - ThaFreak am 30.01.2009 20:06:30
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auch latte
reg dich mal ab du Held!
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