Unverschämtheit vom BMW Kundenservice!
Mitglied seit: 06.06.2003
Amöneburg
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280 Beiträge
Moin!
Im deutschen Gesetz ist es nunmal nicht festgelegt, dass ein Händler die verkaufte Ware "einfach so" zurücknehmen muss.
Anders sieht es aus, wenn Ware unter falschen Angaben verkauft wurde oder die Ware defekt ist oder das Fernabsatzgesetz in Kraft tritt.
Kein Händler muss irgend etwas zurücknehmen, nur weil der Kunde seine Meinung geändert hat.
Wenn du im Supermarkt oder bei Mediamurks deine Sachen einfach zurückgeben kannst, ist das reines Entgegenkommen vom Händler, er ist nicht verpflichtet, die Ware zurückzunehmen...
Ciao, Splat
PS: bin kein Händler ;o)
Haben Sie Motoröl im Geschenkkörbchen?
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Deutschland
Hallo Splatter666,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unverschämtheit vom BMW Kundenservice!"!
Gruß
Ihr Lieben,
ds mit der Bestellung ist richtig, das er es nicht zurücknehmen muss. Und da du als Kunde ihn auch lange warten hast, war auch nicht die feine Art. Das ist hier kein Angriff deiner Person. Nichts desto trotz, gibt es gewisse Regeln auch bei einer "vielleicht ist das Ding ja kaputt" bestellung. Der ET tritt immer in Vorleistung, wenn er die Ware bestellt. Ich habe etwas bestellt, war leider das falsche Teil und durfte es zurückgeben und wie auch schon erwähnt der Ton macht die Musik und da du ja leider wohl etwas in seinen Augen negativ aufgefallen bist, mag das Autohaus wohlweislich auch kein vernüftiges Angebot zu erstellen. Jeder hat mal ein schlechten Tag und normalweise heisst Kundenservice immer freundlich zu sein, egal wie scheiße es läuft und das sollten beide Seiten beherzigen, aber es klappt nicht immer wie man hier den Fall bemerkt. Der Kunde ist König, das ist auch Richtig, aber dann soll er sich auch wie König benehmen, was nicht immer geht. Ich habe lange genug bei BMW gearbeitet, ich kenne beide Seiten und die waren auch nicht immer nett. Gerade jetzt wo es unserer Wirtschaft doch soooo schlecht geht, sollten die Autohäuser sich mal zusammenreissen und ein vernünftiges Angebot machen, denn so verkauft sicherlich keine Autos, egal welcher Marke und wie negativ der Kunde rüberkommt. Ich habe auch so manchen Kunden wieder auf dem Teppich der Tatsachen herunter geholt, weil die Mechaniker mit dem Auto nicht rechtzeitigfertig wurden (weil meine Frau will ja in den Skiurlaub) oder was er auch immer gerade quer sitzen hatte. Ist schwer aber es geht.
Wie leicht doch bildet man sich eine falsche Meinung, geblendet von dem Glanz der äußeren Erscheinung.
J. B. Molière(1622-1673)
Also ich bin auch kein BMW-Händler ;)
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Zitat:
Also ich bin auch kein BMW-Händler ;)
(Zitat von: Kingm40)
Das habe ich auch nicht mit einer Silbe behauptet oder ...? ;-)))grins"
Wie leicht doch bildet man sich eine falsche Meinung, geblendet von dem Glanz der äußeren Erscheinung.
J. B. Molière(1622-1673)
Nein :) War auf die vorige Aussage von EyYolcu bezogen :)
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Zitat:
Alle die hier behaupten dass der Händler im recht ist, sind selber Händler.
(Zitat von: EyYolcu)
? ? ?
Nur weil man sich mit der Materie auskennt heisst es nicht unbedingt, dass man selber Händler ist.
Würde mich auch verwundern, dass hier wirklich soooo viele Händler mitschreiben.
Ich arbeite im Handel, und habe dort zum Glück nicht mehr mit "Endverbrauchern" zu tun.
Zitat:
es soll mir keiner erzählen das ich ein Teil nicht zurückgeben kann, oder wenn die es zurücknehmen dass es kulanz ist.(Zitat von: EyYolcu)
Les mal die AGB´s der Händler durch oder die passenden Gesetzes-Pasagen...
Zitat:
Habe bei Media markt einen Fernseher bestellt für 7999Euro als der das war wollte ich den nicht mehr haben.
(Zitat von: EyYolcu)
Dazu schreib ich mal lieber nichts...
Obwohl, doch ein Satz schreib ich dazu: "Du bist Deutschland!"
Zitat:
ausserdem stirbt keine niederlassung wenn sie was zurücknimmt.
(Zitat von: EyYolcu)
Von einem Teil sicherlich nicht!
Aber wenn da mehrere "Spezialisten" daherkommen mit Sicherheit auf Dauer.
Glaubst du, dass der Händler umsonst bekommt, wenn er sie bestellt?
Warum sollen die sich freiwillig "Totes Kapital" ans Lager legen?
Zitat:
Zitat:
Alle die hier behaupten dass der Händler im recht ist, sind selber Händler.
(Zitat von: EyYolcu)
? ? ?
Nur weil man sich mit der Materie auskennt heisst es nicht unbedingt, dass man selber Händler ist.
Würde mich auch verwundern, dass hier wirklich soooo viele Händler mitschreiben.
Ich arbeite im Handel, und habe dort zum Glück nicht mehr mit "Endverbrauchern" zu tun.
Zitat:
es soll mir keiner erzählen das ich ein Teil nicht zurückgeben kann, oder wenn die es zurücknehmen dass es kulanz ist.(Zitat von: EyYolcu)
Les mal die AGB´s der Händler durch oder die passenden Gesetzes-Pasagen...
Zitat:
Habe bei Media markt einen Fernseher bestellt für 7999Euro als der das war wollte ich den nicht mehr haben.
(Zitat von: EyYolcu)
Dazu schreib ich mal lieber nichts...
Obwohl, doch ein Satz schreib ich dazu: "Du bist Deutschland!"
Zitat:
ausserdem stirbt keine niederlassung wenn sie was zurücknimmt.
(Zitat von: EyYolcu)
Von einem Teil sicherlich nicht!
Aber wenn da mehrere "Spezialisten" daherkommen mit Sicherheit auf Dauer.
Glaubst du, dass der Händler umsonst bekommt, wenn er sie bestellt?
Warum sollen die sich freiwillig "Totes Kapital" ans Lager legen?
(Zitat von: ThaFreak)
Absolut korregt geschrieben, The Freak!
Gruß Dr. Nardo
ich kann beim besten willen auch keinen fehler feststellen, den das autohaus gemacht hat, außer zu wenig bestellt. das ist ätzend, stimmt, aber fehler machen wir doch alle.
wenn wir teile kaufen, solche z.b. wie relais, werden wir eigentlich vom teiledienst darauf hingewiesen, das diese sachen vom umtausch ausgeschlossen sind, weil er sie extra für uns bestellen muß.
und das mit der fahrgestellnr. liegt daran, das BMW oft nur kleinigkeiten ändert, und so ist er halt auf der sicheren seite, wenn er was bestellt.
gruß aus münchen
liebe und respekt
ich brauche dringenst URLAUB
Zitat:
und das mit der fahrgestellnr. liegt daran, das BMW oft nur kleinigkeiten ändert, und so ist er halt auf der sicheren seite, wenn er was bestellt.
(Zitat von: olibolli)
Yepp... Sind wir nicht (Händler)
und BMW diese Unart hat, weiss der Teiledienst hinterher garnicht mehr, was zu welchen Fahrzeug passt, wehe dein Auto ist ein Monat später oder früher vom Band gelaufen und schon geht die Sucherei los... passiert mir ständig, dabei dachte ich immer, das ich ein allerwelts Auto besitze...aber das nicht wirklich... ;-))) Ich gehöre auch nicht zu den Händler, aber ich komme aus dem Bereich Autohandel und auch kann ich die AGB`s lesen, sollte das wohl auch mittlerweile zur Allgemeinbildung gehören. Wir behaupten garnichts hier, aber viele wissen hier wovon sie reden....
Wie leicht doch bildet man sich eine falsche Meinung, geblendet von dem Glanz der äußeren Erscheinung.
J. B. Molière(1622-1673)
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
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1287 Beiträge
Man könnte im Prinzip den Vertrag anfechten aufgrund von Irrtum, jedoch seh ich hier den Streitwert nicht im Verhältnis zum Aufwand.
Ich würd einfach sagen: "Selber schuld." Man Sollte sich vorher überlegen was man haben will!
MfG
Bei so ziemlich jedem Autohändler hängen meist am Tresen Schilder, auf denen "Elektronische Ware vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen" steht, oder so ähnlich.
Das einzige was man dem Teilemann jetzt vorwerfen könnte, wär dass er den Schlauch nicht mitbestellt hatte.
Dass deren Öffnungszeiten jetzt so ziemlich mit deinen Arbeitszeiten synchron sind, ist zwar ärgerlich, aber auch irgendwie nicht deren Problem.
Bearbeitet von - tobibeck80 am 29.01.2009 18:40:20
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
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So.
Es gibt eine gesetzliche Rücknahmepflicht bei ungeöffneter ware.
Der Händler behält sich aber vor diese vergütung bar oder in einem, von mir aus auch, gutschein zu erstatten.
Kann sein das BMW da andere AGB´s hat.
Das die elektronischen bauteile ausgeschlossen sind ist mir nun auch klar. Ist ja auch nicht schlimm.
Fand es halt nur doof das nicht genauer geschaut wurde und der Mechaniker sagte ich solle erstmal ein relais bestellen und beim günstigsten anfangen!
Es wurde also nicht nur meinerseits bestellt sondern auch aud VERMUTUNGEN des Mechanikers.
Ich war eben nochmal dort.
Davon mal abgesehen das nur 1 Schlauch bestellt wurde, war dieser auch noch FALSCH!
Das Auto wurde kurz danach bei einer anderen Niederlassung begutachtet und dort repariert!
Dort wurde der Fehler gefunden. komisch
Die andere Niederlassung hatte keinen Termin frei.
Ich habe die Teile zurückgegeben. Der neue RICHTIGE schlauch wurde bestellt.
Find es amüsant das doch sowenige auf der Seite des Verbrauchers stehen.
Es tut mir ja auch leid wenn ich im Unrecht bin und entschuldige mich damit!
Dachte man würde mich etwas verstehen.
War nur etwas sauer. Vieleicht auch weil ich bezüglich dieses Hauses desöfteren schlechte Erfahrungen machte.
sei´s drum.
Lasst es abhaken und gut is.
gruss
Bearbeitet von - benjiman82 am 29.01.2009 18:53:11
Nochmal, es gibt keine Rücknahmepflicht. Egal ob ungeöffnet oder nicht. Vielleicht meinst du, wenn du nicht das bekommen hast was du bestellt hast. Dann muss er das Teil natürlich zurück nehmen und gegen das passende austauschen, weil er den Kaufvertrag nicht richtig erfüllt hat.
Und dass das gesetzlich so geregelt ist find ich auch gut so. Wenn ich da an meine Firma denke wäre das eine Katastrophe wenn Kunden einfach sagen könnten "ich nehm das Zeug doch nicht". Unsere Produkte werden auf Bestellung erst angefertigt mit einem durchschnittlichen Auftragswert von 10.000 Euro. Wenn da plötzlich ein Kunde sagen könnte "ich hab´s mir anders überlegt" hätte ich die Scheiße am Hals. Die Wahrscheinlichkeit dass jemand genau die gleiche Ausführung mit gleichen Maßen braucht ist kleiner als ein Lottogewinn. Ganz abgesehen davon dass ne Menge Geld gebunden ist.
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PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Zitat:
Nochmal, es gibt keine Rücknahmepflicht. Egal ob ungeöffnet oder nicht. Vielleicht meinst du, wenn du nicht das bekommen hast was du bestellt hast. Dann muss er das Teil natürlich zurück nehmen und gegen das passende austauschen, weil er den Kaufvertrag nicht richtig erfüllt hat.
Und dass das gesetzlich so geregelt ist find ich auch gut so. Wenn ich da an meine Firma denke wäre das eine Katastrophe wenn Kunden einfach sagen könnten "ich nehm das Zeug doch nicht". Unsere Produkte werden auf Bestellung erst angefertigt mit einem durchschnittlichen Auftragswert von 10.000 Euro. Wenn da plötzlich ein Kunde sagen könnte "ich hab´s mir anders überlegt" hätte ich die Scheiße am Hals. Die Wahrscheinlichkeit dass jemand genau die gleiche Ausführung mit gleichen Maßen braucht ist kleiner als ein Lottogewinn. Ganz abgesehen davon dass ne Menge Geld gebunden ist.
(Zitat von: Kingm40)
wie wahr wie wahr... ;-))
Wie leicht doch bildet man sich eine falsche Meinung, geblendet von dem Glanz der äußeren Erscheinung.
J. B. Molière(1622-1673)
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
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1945 Beiträge
Zitat:
So.
Es gibt eine gesetzliche Rücknahmepflicht bei ungeöffneter ware.
(Zitat von: benjiman82)
...und den passenden Paragraphen wirst du uns dann ja wohl problemlos nennen können.
Man lernt ja immer gern dazu ;o)))
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Über B & T hört man öfters nicht schöne Sachen auch in Sachen Fehlerfindung etc.
Falls Du öfters in Stadthagen bist, das B & T Haus dort kann ich Dir sehr empfelen, zumindest den Servicemeister und den Teilefred.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Mit Becker & Tiemann (Ex Niedringhaus) in Minden hab ich auch nur schlechte Erfahrungen gesammelt, die sind dort alle so was von unfreundlich einfach zum kotzen. Hatte gehoft das sich da einiges ändern wird seit die letztes Jahr von Becker & Tiemann übernommen wurden. Fahr am besten zu einer B&K Filiale die sind vom Service viel besser und freundlicher ;)
Ersteller dieses Themas
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Porta Westfalica
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War ich dann ja auch! Um Welten freundlicher!
Aber gut zu wissen das ich mit der Meinung nicht allein da stehe!
mich würde auch der paragraph mit der rücknahme interessieren. Kommt der noch?
Wenn du bei media markt was kaufst, dann gehört dir das. Wenn der händler es nicht umtauschen will hast du keine andere wahl, als es zu verkaufen, oder zu beahalten. Einige scheinen hier was mit dem fernabsatzgesetz (bestellung über internet, telefon oder fax) durcheinander zu bringen.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...