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Unverschämtheit vom BMW Kundenservice! - BMW-Talk

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www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: benjiman82
Date: 29.01.2009
Thema: Unverschämtheit vom BMW Kundenservice!
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Hy Leute.
Wollte nur mal meinen Frust raus lassen. Aber evtl. habt Ihr sowas auch schon erlebt.

Ich war kurz vor Neujahr beim Autohaus Becker & Tiemann in Minden.
Wollte mir ein Wischerrelai bestellen und die 2 Schläuche für die Servolenkung (die so gerne mal ölen!)
So, ohne Frgst. Nr. Läuft ja gar nix! Egal was man bestellt, auch wenn die Teile baugleich vom 316 - M3 sind, geht ohne Frgst. Nr. NIX!
Habe dem Typ (weiss ja nicht ob man hier Namen nennen darf?!) gesagt das ist ein Alpina und er könne mit der Nr. eh nix anfangen!
Egal! Er bestand drauf!
Naja, nach langem suchen bestellte Er für mich das Relai, die beiden Schläuche (ein normalen und den anderen mit dem Metallende wo wohl so in Ventil drin sitzt. Das war der wichtigste!)
War auch ein paar Tage später da.
Hatte aber keine Zeit die Sachen abzuholen. Immer wenn ich arbeiten muss machen die grad auf und wenn ich feierabend hab sind die schon lange nicht mehr da!
Naja, nach gut einer woche hatte ich dann einen Brief im Kasten wo ich freundlichst auf meine noch abzuholende Bestellung aufmerksam gemacht wurde!
War ja auch nicht wild.
Inzwischen hatte ich von meinem Bekannten das Wischerrelai ausprobiert um zu schauen ob es wirklich an diesem Teil liegt. War nicht der Fall.
Dachte ich mir: Prima! Brauchst das Relai für 40 euro ja schonmal nicht nehmen.
Der ;) sagte ja das elektronische Bauteile vom Umtausch ausgeschlossen sind. Darum hatte ich das erstmal probiert bevor ich das Teil kaufe und hier sinnlos liegen habe.
Nun gut. Habe dann nen paar Tage nach dem Brief einen Anruf von Becker & Tiemann bekommen wo ich dann nochmals darauf hingewiesen wurde die Teile zu holen.
Sagte ihm, ich sei beruflich unterwegs und habe nächste woche urlaub, dann hole ich die sachen ab.
Da meinte er allen Ernstes ich könnte doch das Geld vorweg überweisen damit die Buchhaltung das schonmal abrechnen kann!
Da sagte ich nochmal: Ich komme nächste Woch vorbei! Und von der Arbeit aus, aus nem Bulli mal grad sone Überweisung machen, is schlecht!
Habe dann gestern meine Freundin losgeschickt um die Sachen abzuholen.
Ich sagte Ihr, das ich das Relai nicht bräuchte und das Sie das da lassen soll.
Sie also hingefahren.
Da stand Sie vor der Theke und sagte sie möchte die Teile für mich abholen.

Sagte Sie: Okay, aber ich brauche das Relai nicht!
Sagte er: Nee! Das geht nicht! Sie müsse beides nehmen oder bekommt gar nichts!

IST DAS NICHT UNVERSCHÄMT!?

Also die AGB´s sollen die mir gleich mal zeigen wenn ich da hin fahre!

Sie sind dazu verpflichtet entweder ALLES zu kaufen oder bekommen GAR NICHTS!

Jetzt kam meine Freundin mit den Teilen nach Hause und als ich mir das später anschaute sah ich, das es nur 1 Schlauch ist und ein Relai!
Der wichtigste schlauch fehlt auch noch!
Die deppen!

Das können die doch nicht bringen, oder? mal ehrlich.



Antworten:
Autor: Kingm40
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Dir ist schon klar dass du mit der Bestellung einen Kaufvertrag abgeschlossen hast und von diesem nicht einfach so zurück treten kannst? Der Händler ist absolut im Recht.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: benjiman82
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Ich habe nie etwas Unterschrieben!
Autor: benjiman82
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Ach ja! Und wie sieht es aus mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Rückgaberecht!?
Gibt es das bei BMW nicht?
Die Ware ist original verpackt!
Autor: Betonkutscher
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Tja, ich denke mal das auch der Ton eine große Rolle spielt.
Wenn man ET´s bestellt, dann sollte man diese auch abholen, und wenn man selber mal keine Zeit hat, kann man ja jemand anderen vorbeischicken.
Irgendein Bekannter hat immer Zeit.
Und wenn man sich dann eine Woche nicht meldet, is ja normal das der mal anruft oder nen Brief schreibt.
Wo kämen wir denn hin wenn jeder was bestellt und sich dann nicht mehr meldet, weil er die Teile nicht mehr braucht.

Und das mit dem Relais hätte man ja auch VOR dem Bestellen mal ausprobieren können.

und kurz vor Neujahr bestellt ? das sind gute 4 Wochen.

Und wenn man dann noch mit der entsprechenden Laune mit denen Redet, wundert mich in dem Fall ehrlichgesagt : NIX

Leider.
Autor: Rodrigo777
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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mich haben se mal beim Freundlichen wegen sowas des Hauses verwiesen...
Der hat wird wohl am Betstelltag seine Einkaufslisten genannt haben und wollte am Verkaufstag plötzlich das doppelte!!
Das ist unverschähmt!
willste gelten ,
mach Dich selten!!
Autor: Betonkutscher
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Zitat:


mich haben se mal beim Freundlichen wegen sowas des Hauses verwiesen...
Der hat wird wohl am Betstelltag seine Einkaufslisten genannt haben und wollte am Verkaufstag plötzlich das doppelte!!
Das ist unverschähmt!

(Zitat von: Rodrigo777)






??
Autor: e46-fahrer
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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wenn du es bestellt hast hole es auch ab, stell dir mal vor du hättest ein Laden wo viele irgendwas bestellen und nicht abholen.
meistens steht es auch im Kleingedruckten das Sonderbestellungen vom Umtausch ausgeschlossen sind.
finde solche Kunden furchtbar die erst bestellen und dann feststellen das sie es nicht brauchen.

Autor: Kingm40
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Um einen Kaufvertrag abzuschließen muss man nichts unterschreiben. Wenn du sagst er soll die Teile bestellen ist der Vertrag abgeschlossen.

Gesetzliches Rückgaberecht gibt es keines außer beim Fernabsatz. Alles was der Händler zurücknimmt oder umtauscht ist Kulanz und hat absolut nichts mit Pflicht zu tun.

Bearbeitet von - Kingm40 am 29.01.2009 11:50:07
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: benjiman82
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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So. zum einen habe ich sehr freundlich mit dem gesprochen! Ihm gesagt es täte mir leid aber ich bin beruflich unterwegs.
Zum anderen hast Du recht! Es war Neujahr dazwischen! Und die Teile waren auch erst NACH DEN FEIERTAGEN DA!
Zum weiteren habe ich ja auch jemanden losgeschickt!
Und weiterhin ist es immer noch ein teil das fehlt!
ZUDEM hat man mir damals vor Ort gesagt ich solle auf vermutung das relai bestellen!
Habe inzwischen aber einen neuen Wischermotor einbauen lassen bei BMW in Herford.
Das hat schon genug gekostet und die erkannten den Fehler sofort.
Und ruhig bleiben?!
Ich warte seit 2 Jahren bei diesem Haus auf ein Fahrzeugangebot! BIS HEUTE!
Hatte damals einen Termin zur Probefahrt abgemacht. Wurde 10min vorher angerufen das das Fahrzeug schon Tage zuvor verkauft wurde.
egal.
Habe da nur schlechte erfahrungen gemacht.
Egal.
Find es aber klasse das ich tatsächlich im Unrecht bin bezüglich dieser Sache.
Also gibt es bei BMW kein Rückgaberecht?!
Autor: ThaFreak
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Zitat:


Um einen Kaufvertrag abzuschließen muss man nichts unterschreiben. Wenn du sagst er soll die Teile bestellen ist der Vertrag abgeschlossen.

Gesetzliches Rückgaberecht gibt es keines außer beim Fernabsatz. Alles was der Händler zurücknimmt oder umtauscht ist Kulanz und hat absolut nichts mit Pflicht zu tun.

Bearbeitet von - Kingm40 am 29.01.2009 11:50:07

(Zitat von: Kingm40)





So schauts aus und nicht anders.

Würde eher das Verhalten des "Kunden" hier als unverschämt bezeichnen und nicht das Verhalten des Händlers.

Warum probiert man das Relais nicht aus, BEVOR der Händler es extra bestellen muss?


Autor: ThaFreak
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Zitat:


Also gibt es bei BMW kein Rückgaberecht?!
(Zitat von: benjiman82)




Wie erwähnt: NEIN!
Wie in jedem anderen Geschäft, Laden usw. auch nicht.
Wenn dann ist es Kulanz.



EDIT:
Hier ein ähnlicher Thread, der noch nichtmal sooo alt ist:
Verbindlicher Kauf???


Bearbeitet von - ThaFreak am 29.01.2009 12:05:52
Autor: Betonkutscher
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Zitat:


So. zum einen habe ich sehr freundlich mit dem gesprochen! Ihm gesagt es täte mir leid aber ich bin beruflich unterwegs.
Zum anderen hast Du recht! Es war Neujahr dazwischen! Und die Teile waren auch erst NACH DEN FEIERTAGEN DA!
Zum weiteren habe ich ja auch jemanden losgeschickt!
Und weiterhin ist es immer noch ein teil das fehlt!
ZUDEM hat man mir damals vor Ort gesagt ich solle auf vermutung das relai bestellen!
Habe inzwischen aber einen neuen Wischermotor einbauen lassen bei BMW in Herford.
Das hat schon genug gekostet und die erkannten den Fehler sofort.
Und ruhig bleiben?!
Ich warte seit 2 Jahren bei diesem Haus auf ein Fahrzeugangebot! BIS HEUTE!
Hatte damals einen Termin zur Probefahrt abgemacht. Wurde 10min vorher angerufen das das Fahrzeug schon Tage zuvor verkauft wurde.
egal.
Habe da nur schlechte erfahrungen gemacht.
Egal.
Find es aber klasse das ich tatsächlich im Unrecht bin bezüglich dieser Sache.
Also gibt es bei BMW kein Rückgaberecht?!

(Zitat von: benjiman82)




Dann liegen aber immernoch 3 Wochen dazwischen.
Und wenn er dir kein Angebot machen will - hat das vielleicht seinen Grund.

und 3. - Wenn du nur schlechte Erfahrungen mit dem gemacht hast - WARUM gehste dann noch zu dem hin.


Aber wie gesagt:
Der Ton spielt die Musik
Und ja, der Kunde ist König aber alles gefallenlassen würd ich mir auch nicht.
Da würd ich mir auch sagen, dem Verkauf ich NIX. Muss ich ja auch nicht.
Autor: Nicore
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Also so wie ich das Lese hat der Teilemann nix falsch gemacht
ausser halt was vergessen. Über Dein Handeln urteile ich jetzt
nicht.

Ich hatte auch schon so einige ewnige Fälle wo es unklar war
bzw. nicht ersichtlich war ob das Teil im ETK wirklich das ist
was ich brauche bzw. ob es das ist was passt. Wenn es Zweifel
gibt kläre ich sowas immer VORHER ab, nach dem Motto "Was ist
denn wenn das Teil nicht passt?" Hatte auch schon den Fall und
ich konnte das Teil testen und hätte es zurückbringen können.
Das war damals bei dem Schleifring so denn bei ~130€ wollte
ich schon eine Sicherheit.
BMW Team Oberhavel
Autor: Juba1985
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Ist schon Unverschämt,
was du gemacht hast.
Die Filiale hat da nix
fehlerhaftes getan um
hier beschuldigt zu
werden.
Autor: Made Of Steel
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Es ist ein verbindlicher kaufvertrag zu stande gekommen gemäß den AGB des Verkäufers.

(Kauf)verträge können schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges handeln geschlossen werden.

Alles andere steht hier schon.

Man sollte bei dieser bestellerei auf verdacht mal den logistischen prozess bedenken, welcher da generiert wird.
Jeh nach auslastung der fahrzeuge könnte es sein, dass wegen deiner bestellung eine sendung aufgesplittet und auf 2 fahrzeuge aufgeteilt wird. Da entstehen kosten, die gedeckt werden müssen (vom organisatorischen und buchhalterischem aufwand mal abgesehn).
Suche 1 Satz TÜRVERLEIDUNGEN e36 Coupé, Leder schwarz. Bitte alles anbieten per PN!
Probleme mit eurem 318is (M42)?
Klick
Autor: ronaldo66
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Ich kann die Aufregung auch nicht ganz verstehen.
Bei Sonderbestellungen gibt es nun mal kein "Rückgaberecht", sowas sollte man sich also vorher überlegen.
Das geschilderte Verhalten des Autohauses ist zwar nicht allzu kundenfreundlich, aber ich wäre als Händler auch nicht erfreut, wenn ich für einen Kunden Teile bestelle, dieser sich dann wochenlang nicht meldet und dann erklärt, er brauche nicht alles.
Da kann man dann auch seitens des Händlers keine allzu große Bereitschaft für eine Kulanzregelung erwarten.
Gäbe es ein "Rückgaberecht", würde jeder mal so auf Verdacht Teile bestellen und die dann irgendwann abholen oder auch nicht und die Händler würden letztlich auf dem Kram und den Kosten sitzen bleiben.
Autor: Stefan177
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Zitat:


IST DAS NICHT UNVERSCHÄMT!?
(Zitat von: benjiman82)




Daß jemand was extra bestellt und es dann nicht abholt?

Eigentlich schon. Aber mit solchen Leuten muss man sich halt ab und zu rumschlagen. Das ist Service. Die meisten Händler verlangen eine Anzahlung von 20-50% damit genau sowas nicht passiert. Und so ist das auch richtig.

Der Händler ist absolut im Recht.

Warum soll er das Ding zahlen und dann bei ihm rumliegen haben. Genausogut kannst Du es bezahlen und es liegt bei Dir rum. Du wolltest es ja auch haben.

Bearbeitet von - Stefan177 am 29.01.2009 15:10:12
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: louisdama
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Was bei den meisten dann auch wieder sauer aufstößt,kann ich wetten.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: EyYolcu
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Alle die hier behaupten dass der Händler im recht ist, sind selber Händler.
es soll mir keiner erzählen das ich ein Teil nicht zurückgeben kann, oder wenn die es zurücknehmen dass es kulanz ist. Habe bei Media markt einen Fernseher bestellt für 7999Euro als der das war wollte ich den nicht mehr haben. die haben zwar komisch gemacht aber ich kann es ja auch erst mitnehmen dann ohne angabe von gründen zurückgeben wenns eingepackt ist. das hätte den noch weniger gebracht.
ausserdem stirbt keine niederlassung wenn sie was zurücknimmt. ich meine er hat ja nicht einen Motor oder getriebe für einen e21 bj84 oder so bestellt.
alles wird gut
Habibk
Autor: Betonkutscher
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Wenn du meinst.
Autor: Splatter666
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Moin!

Im deutschen Gesetz ist es nunmal nicht festgelegt, dass ein Händler die verkaufte Ware "einfach so" zurücknehmen muss.
Anders sieht es aus, wenn Ware unter falschen Angaben verkauft wurde oder die Ware defekt ist oder das Fernabsatzgesetz in Kraft tritt.

Kein Händler muss irgend etwas zurücknehmen, nur weil der Kunde seine Meinung geändert hat.

Wenn du im Supermarkt oder bei Mediamurks deine Sachen einfach zurückgeben kannst, ist das reines Entgegenkommen vom Händler, er ist nicht verpflichtet, die Ware zurückzunehmen...

Ciao, Splat

PS: bin kein Händler ;o)
Haben Sie Motoröl im Geschenkkörbchen?
Autor: Darkrose
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Ihr Lieben,
ds mit der Bestellung ist richtig, das er es nicht zurücknehmen muss. Und da du als Kunde ihn auch lange warten hast, war auch nicht die feine Art. Das ist hier kein Angriff deiner Person. Nichts desto trotz, gibt es gewisse Regeln auch bei einer "vielleicht ist das Ding ja kaputt" bestellung. Der ET tritt immer in Vorleistung, wenn er die Ware bestellt. Ich habe etwas bestellt, war leider das falsche Teil und durfte es zurückgeben und wie auch schon erwähnt der Ton macht die Musik und da du ja leider wohl etwas in seinen Augen negativ aufgefallen bist, mag das Autohaus wohlweislich auch kein vernüftiges Angebot zu erstellen. Jeder hat mal ein schlechten Tag und normalweise heisst Kundenservice immer freundlich zu sein, egal wie scheiße es läuft und das sollten beide Seiten beherzigen, aber es klappt nicht immer wie man hier den Fall bemerkt. Der Kunde ist König, das ist auch Richtig, aber dann soll er sich auch wie König benehmen, was nicht immer geht. Ich habe lange genug bei BMW gearbeitet, ich kenne beide Seiten und die waren auch nicht immer nett. Gerade jetzt wo es unserer Wirtschaft doch soooo schlecht geht, sollten die Autohäuser sich mal zusammenreissen und ein vernünftiges Angebot machen, denn so verkauft sicherlich keine Autos, egal welcher Marke und wie negativ der Kunde rüberkommt. Ich habe auch so manchen Kunden wieder auf dem Teppich der Tatsachen herunter geholt, weil die Mechaniker mit dem Auto nicht rechtzeitigfertig wurden (weil meine Frau will ja in den Skiurlaub) oder was er auch immer gerade quer sitzen hatte. Ist schwer aber es geht.
Wie leicht doch bildet man sich eine falsche Meinung, geblendet von dem Glanz der äußeren Erscheinung.
J. B. Molière(1622-1673)
Autor: Kingm40
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Also ich bin auch kein BMW-Händler ;)


OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: Darkrose
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Zitat:


Also ich bin auch kein BMW-Händler ;)



(Zitat von: Kingm40)




Das habe ich auch nicht mit einer Silbe behauptet oder ...? ;-)))grins"
Wie leicht doch bildet man sich eine falsche Meinung, geblendet von dem Glanz der äußeren Erscheinung.
J. B. Molière(1622-1673)
Autor: Kingm40
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Nein :) War auf die vorige Aussage von EyYolcu bezogen :)
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: ThaFreak
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Zitat:


Alle die hier behaupten dass der Händler im recht ist, sind selber Händler.
(Zitat von: EyYolcu)




? ? ?

Nur weil man sich mit der Materie auskennt heisst es nicht unbedingt, dass man selber Händler ist.
Würde mich auch verwundern, dass hier wirklich soooo viele Händler mitschreiben.

Ich arbeite im Handel, und habe dort zum Glück nicht mehr mit "Endverbrauchern" zu tun.


Zitat:


es soll mir keiner erzählen das ich ein Teil nicht zurückgeben kann, oder wenn die es zurücknehmen dass es kulanz ist.
(Zitat von: EyYolcu)




Les mal die AGB´s der Händler durch oder die passenden Gesetzes-Pasagen...



Zitat:


Habe bei Media markt einen Fernseher bestellt für 7999Euro als der das war wollte ich den nicht mehr haben.
(Zitat von: EyYolcu)




Dazu schreib ich mal lieber nichts...

Obwohl, doch ein Satz schreib ich dazu: "Du bist Deutschland!"



Zitat:


ausserdem stirbt keine niederlassung wenn sie was zurücknimmt.
(Zitat von: EyYolcu)




Von einem Teil sicherlich nicht!
Aber wenn da mehrere "Spezialisten" daherkommen mit Sicherheit auf Dauer.
Glaubst du, dass der Händler umsonst bekommt, wenn er sie bestellt?
Warum sollen die sich freiwillig "Totes Kapital" ans Lager legen?
Autor: Dr.Nardo
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Alle die hier behaupten dass der Händler im recht ist, sind selber Händler.
(Zitat von: EyYolcu)




? ? ?

Nur weil man sich mit der Materie auskennt heisst es nicht unbedingt, dass man selber Händler ist.
Würde mich auch verwundern, dass hier wirklich soooo viele Händler mitschreiben.

Ich arbeite im Handel, und habe dort zum Glück nicht mehr mit "Endverbrauchern" zu tun.


Zitat:


es soll mir keiner erzählen das ich ein Teil nicht zurückgeben kann, oder wenn die es zurücknehmen dass es kulanz ist.
(Zitat von: EyYolcu)




Les mal die AGB´s der Händler durch oder die passenden Gesetzes-Pasagen...



Zitat:


Habe bei Media markt einen Fernseher bestellt für 7999Euro als der das war wollte ich den nicht mehr haben.
(Zitat von: EyYolcu)




Dazu schreib ich mal lieber nichts...

Obwohl, doch ein Satz schreib ich dazu: "Du bist Deutschland!"



Zitat:


ausserdem stirbt keine niederlassung wenn sie was zurücknimmt.
(Zitat von: EyYolcu)




Von einem Teil sicherlich nicht!
Aber wenn da mehrere "Spezialisten" daherkommen mit Sicherheit auf Dauer.
Glaubst du, dass der Händler umsonst bekommt, wenn er sie bestellt?
Warum sollen die sich freiwillig "Totes Kapital" ans Lager legen?

(Zitat von: ThaFreak)




Absolut korregt geschrieben, The Freak!
Gruß Dr. Nardo
Autor: olibolli
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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ich kann beim besten willen auch keinen fehler feststellen, den das autohaus gemacht hat, außer zu wenig bestellt. das ist ätzend, stimmt, aber fehler machen wir doch alle.

wenn wir teile kaufen, solche z.b. wie relais, werden wir eigentlich vom teiledienst darauf hingewiesen, das diese sachen vom umtausch ausgeschlossen sind, weil er sie extra für uns bestellen muß.

und das mit der fahrgestellnr. liegt daran, das BMW oft nur kleinigkeiten ändert, und so ist er halt auf der sicheren seite, wenn er was bestellt.

gruß aus münchen
liebe und respekt

ich brauche dringenst URLAUB
Autor: Darkrose
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Zitat:



und das mit der fahrgestellnr. liegt daran, das BMW oft nur kleinigkeiten ändert, und so ist er halt auf der sicheren seite, wenn er was bestellt.



(Zitat von: olibolli)




Yepp... Sind wir nicht (Händler)
und BMW diese Unart hat, weiss der Teiledienst hinterher garnicht mehr, was zu welchen Fahrzeug passt, wehe dein Auto ist ein Monat später oder früher vom Band gelaufen und schon geht die Sucherei los... passiert mir ständig, dabei dachte ich immer, das ich ein allerwelts Auto besitze...aber das nicht wirklich... ;-))) Ich gehöre auch nicht zu den Händler, aber ich komme aus dem Bereich Autohandel und auch kann ich die AGB`s lesen, sollte das wohl auch mittlerweile zur Allgemeinbildung gehören. Wir behaupten garnichts hier, aber viele wissen hier wovon sie reden....
Wie leicht doch bildet man sich eine falsche Meinung, geblendet von dem Glanz der äußeren Erscheinung.
J. B. Molière(1622-1673)
Autor: Asko
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Man könnte im Prinzip den Vertrag anfechten aufgrund von Irrtum, jedoch seh ich hier den Streitwert nicht im Verhältnis zum Aufwand.

Ich würd einfach sagen: "Selber schuld." Man Sollte sich vorher überlegen was man haben will!

MfG
Autor: tobibeck80
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Bei so ziemlich jedem Autohändler hängen meist am Tresen Schilder, auf denen "Elektronische Ware vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen" steht, oder so ähnlich.

Das einzige was man dem Teilemann jetzt vorwerfen könnte, wär dass er den Schlauch nicht mitbestellt hatte.

Dass deren Öffnungszeiten jetzt so ziemlich mit deinen Arbeitszeiten synchron sind, ist zwar ärgerlich, aber auch irgendwie nicht deren Problem.

Bearbeitet von - tobibeck80 am 29.01.2009 18:40:20
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Autor: benjiman82
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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So.
Es gibt eine gesetzliche Rücknahmepflicht bei ungeöffneter ware.
Der Händler behält sich aber vor diese vergütung bar oder in einem, von mir aus auch, gutschein zu erstatten.
Kann sein das BMW da andere AGB´s hat.
Das die elektronischen bauteile ausgeschlossen sind ist mir nun auch klar. Ist ja auch nicht schlimm.
Fand es halt nur doof das nicht genauer geschaut wurde und der Mechaniker sagte ich solle erstmal ein relais bestellen und beim günstigsten anfangen!
Es wurde also nicht nur meinerseits bestellt sondern auch aud VERMUTUNGEN des Mechanikers.

Ich war eben nochmal dort.
Davon mal abgesehen das nur 1 Schlauch bestellt wurde, war dieser auch noch FALSCH!

Das Auto wurde kurz danach bei einer anderen Niederlassung begutachtet und dort repariert!
Dort wurde der Fehler gefunden. komisch

Die andere Niederlassung hatte keinen Termin frei.

Ich habe die Teile zurückgegeben. Der neue RICHTIGE schlauch wurde bestellt.

Find es amüsant das doch sowenige auf der Seite des Verbrauchers stehen.

Es tut mir ja auch leid wenn ich im Unrecht bin und entschuldige mich damit!
Dachte man würde mich etwas verstehen.
War nur etwas sauer. Vieleicht auch weil ich bezüglich dieses Hauses desöfteren schlechte Erfahrungen machte.

sei´s drum.

Lasst es abhaken und gut is.

gruss


Bearbeitet von - benjiman82 am 29.01.2009 18:53:11
Autor: Kingm40
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Nochmal, es gibt keine Rücknahmepflicht. Egal ob ungeöffnet oder nicht. Vielleicht meinst du, wenn du nicht das bekommen hast was du bestellt hast. Dann muss er das Teil natürlich zurück nehmen und gegen das passende austauschen, weil er den Kaufvertrag nicht richtig erfüllt hat.

Und dass das gesetzlich so geregelt ist find ich auch gut so. Wenn ich da an meine Firma denke wäre das eine Katastrophe wenn Kunden einfach sagen könnten "ich nehm das Zeug doch nicht". Unsere Produkte werden auf Bestellung erst angefertigt mit einem durchschnittlichen Auftragswert von 10.000 Euro. Wenn da plötzlich ein Kunde sagen könnte "ich hab´s mir anders überlegt" hätte ich die Scheiße am Hals. Die Wahrscheinlichkeit dass jemand genau die gleiche Ausführung mit gleichen Maßen braucht ist kleiner als ein Lottogewinn. Ganz abgesehen davon dass ne Menge Geld gebunden ist.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: Darkrose
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Zitat:


Nochmal, es gibt keine Rücknahmepflicht. Egal ob ungeöffnet oder nicht. Vielleicht meinst du, wenn du nicht das bekommen hast was du bestellt hast. Dann muss er das Teil natürlich zurück nehmen und gegen das passende austauschen, weil er den Kaufvertrag nicht richtig erfüllt hat.

Und dass das gesetzlich so geregelt ist find ich auch gut so. Wenn ich da an meine Firma denke wäre das eine Katastrophe wenn Kunden einfach sagen könnten "ich nehm das Zeug doch nicht". Unsere Produkte werden auf Bestellung erst angefertigt mit einem durchschnittlichen Auftragswert von 10.000 Euro. Wenn da plötzlich ein Kunde sagen könnte "ich hab´s mir anders überlegt" hätte ich die Scheiße am Hals. Die Wahrscheinlichkeit dass jemand genau die gleiche Ausführung mit gleichen Maßen braucht ist kleiner als ein Lottogewinn. Ganz abgesehen davon dass ne Menge Geld gebunden ist.

(Zitat von: Kingm40)





wie wahr wie wahr... ;-))
Wie leicht doch bildet man sich eine falsche Meinung, geblendet von dem Glanz der äußeren Erscheinung.
J. B. Molière(1622-1673)
Autor: marueg
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Zitat:


So.
Es gibt eine gesetzliche Rücknahmepflicht bei ungeöffneter ware.


(Zitat von: benjiman82)




...und den passenden Paragraphen wirst du uns dann ja wohl problemlos nennen können.
Man lernt ja immer gern dazu ;o)))
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: shgfa
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Über B & T hört man öfters nicht schöne Sachen auch in Sachen Fehlerfindung etc.

Falls Du öfters in Stadthagen bist, das B & T Haus dort kann ich Dir sehr empfelen, zumindest den Servicemeister und den Teilefred.


<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Autor: Babyboy
Datum: 29.01.2009
Antwort:
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Mit Becker & Tiemann (Ex Niedringhaus) in Minden hab ich auch nur schlechte Erfahrungen gesammelt, die sind dort alle so was von unfreundlich einfach zum kotzen. Hatte gehoft das sich da einiges ändern wird seit die letztes Jahr von Becker & Tiemann übernommen wurden. Fahr am besten zu einer B&K Filiale die sind vom Service viel besser und freundlicher ;)
Autor: benjiman82
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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War ich dann ja auch! Um Welten freundlicher!
Aber gut zu wissen das ich mit der Meinung nicht allein da stehe!

Autor: Stefan177
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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mich würde auch der paragraph mit der rücknahme interessieren. Kommt der noch?
Wenn du bei media markt was kaufst, dann gehört dir das. Wenn der händler es nicht umtauschen will hast du keine andere wahl, als es zu verkaufen, oder zu beahalten. Einige scheinen hier was mit dem fernabsatzgesetz (bestellung über internet, telefon oder fax) durcheinander zu bringen.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: benjiman82
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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@ stefan

http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Und wie schon gesagt: Ist doch okay jetzt.
Autor: Andi G.
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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Wenn ich das ganze von beiden Seiten betrachte, und das sollte man, dann meine ich, daß beide Seiten ihre Fehler gemacht oder sich eventuell auch nicht ganz richtig verhalten haben. Ich seh hier ein Endstand von etwa 1:1...

Ein bißchen liegt das ganze vielleicht auch, wie so oft, an mangelnder Kommunikation: Du hättest ihn vorher ansprechen sollen, ob du das Teil noch auf seinem Hof mal eben testen darfst oder ob er dir anderweitig helfen könnte.
Er hätte dich daraufhin über seine Geschäftsgebahren aufklären und/oder eine vernünftige Lösung anbieten sollen, mal durchmessen zum Beispiel.
=> Dann hättet ihr beide gewußt wo ihr dran seid...

Ich versuch immer mit dem Gegenüber die Sache vorher abzuklären und eine für beide Seiten vernünftige Lösung oder einen Kompromiss zu finden.

Meine Teilehändler nehmen aber aus Kulanz auch Sachen zurück, da sie mich ja auch als Kunden behalten wollen, ich spreche aber auch bei Unklarheiten mit denen vorher ab was möglich ist und was nicht.

Als Freizeitschrauber bin ich bei meinen Teilehändlern auch nur Privatkunde, kenne aber die andere Seite von meiner Arbeit her. In unserem Feinkost-Großhandel nehmen wir auch manchmal Sachen mit der Faust in der Tasche zurück, auch wenn die Rückgabegründe nicht immer plausibel sind. Noch dazu handelt es sich bei uns in vielen Dingen um verderbliche Ware, aber man will den Kunden ja behalten und da muss man halt auch Kulant sein, selbst bei Privatkunden.
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Autor: Kingm40
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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Gesetzestexte haben die Tücke, dass man sie Wort für Wort ganz genau lesen muss.

Da steht (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, [...]

Das heißt nicht, dass generell ein Widerrufungsrecht gilt. Wird einem bla bla bla bedeutet, dass in anderen Textpassagen ausdrücklich auf diesen Paragraphen verwiesen werden muss, damit er gilt. ;). (und das ist jetzt keine Interpretation von mir, ich hab auf der Uni gelernt wie man Gesetzestexte lesen muss).

Und nochwas. Ich will dich nicht angreifen, beleidigen oder sonst was. Ich reite nur immer wieder auf dem Gesetz rum, damit hier keine falschen Sachen drinnen stehen muss.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: EyYolcu
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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dann gehen wir mal davon aus dass der verkäufer einen fehler gemacht hat und ein teil zu wenig bestellt hat. der käufer hat eins zuviel bestellt. so der käufer muss das zu viel bestellte kaufen. was ist mit dem verkäufer, der auch einen fehler gemacht hat? der bestellt einfach nach und gut ist. warum kann dann der käufer nicht einfach zurückgeben.
leute hört einfach auf mit euren gesetzen, der käufer stirbt nicht dadran wenn er das falsch bestellte kauft, aber bmw verliert dadurch an namen.
hat eurer meinung nach der käufer auch ein anspruch zu klagen , dass sein bestelltes teil nicht da ist? ich finde, dann ja.
Habibk
Autor: ThaFreak
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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Netter "Äpfel und Birnen-Vergleich"!

Autor: ronaldo66
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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;-)
Da hat einer ganz offensichtlich immer noch nicht verstanden, um was es eigentlich geht bzw. ging...
Autor: mb100
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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Es gibt im BGB keine Vorschrift, die da lautet: "Der Käufer hat kein allgemeines Rücktritts- oder Widerrufsrecht".

Es steht aber drin, unter welchen Voraussetzungen der Käufer ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht hat. So z.B. wenn ein Sach- oder Rechtsmangel aufgetreten ist und die Nacherfüllung erfolglos war. So zum Beispiel, wenn ein Fernabsatzvertrag vorliegt. Und aus diesem Zusammenhang und der Tatsache, dass dem Käufer vom Gesetz auch nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht eingeräumt wird und dem juristischen Grundsatz "pacta sunt servanda" kann man schließen, dass dem Käufer zwar kein allgemeines Rücktritts / Widerrufsrecht eingeräumt wird.
Allerdings wird so auch nicht ausgeschlossen, dass man sich entweder ein Rücktrittsrecht vorbehalten darf oder der Verkäufer dies einräumen kann.

Vorschriften zu nennen ist spontan schwer - ich könnte nahezu das gesamte BGB AT und fast das gesamte Schuldrecht AT nennen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Pug
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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Zitat:


@ stefan

http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Und wie schon gesagt: Ist doch okay jetzt.

(Zitat von: benjiman82)




das ist jetzt aber nur die halbe miete ;-)

Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden......


dies ist der fall bei fernabsatzgeschäften, an der theke sieht das anders aus!
Nu mal los....
Autor: Rodrigo777
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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...
komischerweise habe ich für die gleichen neuen Teile bei nem Freundlichen nen Ort weiter 100€ weniger bezahlt!
sry, aber hier hört es sich ja gleich an an als wollte einem einer was verkaufen
außerdem ist der Verkäufer frech geworden worauf ich ihn nur hingewiesen habe,
würde ich mich auch sonst hier aufregen?
aber asi´s findet man ja überall, ne
willste gelten ,
mach Dich selten!!
Autor: ThaFreak
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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@Rodrigo777 Was ? ? ?
Ich kann bei bestem Willen deinen Beitrag nicht entziffern...

Bearbeitet von - ThaFreak am 30.01.2009 14:35:34
Autor: Rodrigo777
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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ne, das nennt man zuordnen .....
p.s. auf seite 1 hatte ich auch über unverschähmtheiten seitens BMW eine Antwort geschrieben....
mfg
willste gelten ,
mach Dich selten!!
Autor: tc2607
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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hi
also wen du mal richtig auf der rechnung schaust
steht da drauf das elektroteile vom umtausch ausgeschlossen sind
zweitens warum schaust du nicht einfach bevor du was bestellst
ich bestel mir schliesslich auch keinen fernseher und sag nach ner woche nö mag ich neme

Bearbeitet von - tc2607 am 30.01.2009 16:28:05
Autor: tc2607
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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ausserdem versteh ich deine aufregung nicht du hast es ja schliesslich bestellt und dan regst dich auch noch auf weil jemand von dir verlangt deinen scheis abzuholen oder zahlst du ihnen miete für deine teile
Autor: Rodrigo777
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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es handelte sich um Dichtungen für´s cabrio dach
willste gelten ,
mach Dich selten!!
Autor: Stefan177
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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Zitat:


leute hört einfach auf mit euren gesetzen,
(Zitat von: EyYolcu)




Anderes Beispiel.

Ein Kumpel von Dir will was aus Ebay. Selber hat er aber keinen Account. Du bestellst es ihm. Es kommt, Du rufst an, er kanns abholen.

Er kommt aber nicht. Statt dessen sagt er, er will's jetzt doch nichtmehr.

Jetzt geschnallt?

Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Rodrigo777
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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glaube du schnallst hier garnichts!
wenn ich was bei ebay für 200€ verkaufe und schicke dann dem Kunden eine Rechnung von 320€ meinst du nicht das der Kunde sich dann verarscht fühlt?
Ist schon manchmal von Vorteil wenn man richtig lesen kann, oder?
willste gelten ,
mach Dich selten!!
Autor: ThaFreak
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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@Rodrigo777 was schreibst du hier für belangloses Zeug, was wohl (mich eingeschlossen) keiner entziffern kann?

Der Thread hier heißt "Unverschämtheit vom BMW Kundenservice!" und ist vom User "benjiman82".
Auf diesen Thread und dieses Thema vom Thread-Ersteller wird hier geantwortet, bzw. diskutiert!

Was spammst du da die ganze Zeit belanglos dazwischen?
Dich spricht hier keiner mit seinen Antworten an.

"Stefan177" hat sogar extra noch eine Passage von "EyYolcu" zitiert, da er ihm geantwortet hat.
Was fühlst du dich da angesprochen und nimmst dir raus in blöd von der Seite anzumachen?

Bearbeitet von - ThaFreak am 30.01.2009 20:06:30
Autor: Rodrigo777
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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ja ne iss klar
willste gelten ,
mach Dich selten!!
Autor: Rodrigo777
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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auch latte
reg dich mal ab du Held!
willste gelten ,
mach Dich selten!!
Autor: ThaFreak
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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Ein Link nur für dich
Autor: Rodrigo777
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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wollst nen witz?
willste gelten ,
mach Dich selten!!
Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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der Thread steht unter Beobachtung, lehnt sich einer zu weit aus dem Fenster, kann er mit einer Pause rechnen
Autor: **Andy**
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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ich bin dafür das das Thema geschlossen wird. So ein Zirkus!!!
Zur Zeit essen 26 Mio. Menschen, 12 Mio. sehen fern, 28 Mio. schlafen und 21 Mio. haben Sex - 15 Mio. GUTEN! Aber du arme Sau liest vor lauter Langeweile diese Signatur!
Autor: SIGGI E36
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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Zitat:


ich bin dafür das das Thema geschlossen wird. So ein Zirkus!!!

(Zitat von: **Andy**)




das eis ist ganz dünn.
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.



Autor: **Andy**
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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es ist doch so man kann auch aus einer Mücke einen Elephanten machen!
Zur Zeit essen 26 Mio. Menschen, 12 Mio. sehen fern, 28 Mio. schlafen und 21 Mio. haben Sex - 15 Mio. GUTEN! Aber du arme Sau liest vor lauter Langeweile diese Signatur!
Autor: LatteBMW
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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Leute kommt zurück zum Thema und paßt bitte eure Umgangsform an sonst ist hier auch ganz schnell dicht.
Autor: -XTreMe-
Datum: 30.01.2009
Antwort:
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Warum wird eigentlich immer darauf gepocht den Thread zu schliessen, wenn ihn jemand anderes als der TE Missbraucht, um scheisse abzulassen? Ich würde lieber dem User eine gedenkpause geben anstatt dem TE sein Thread zu schliessen...


B2T:
Das mit dem Elektronik zeug ist es klar das, dass nicht umgetauscht werden kann... Was wollen die auch wenn du es nicht mehr willst mit einem z.b. 300€ teuren Steuergerät für einen e30... für den vllt kein Käufer mehr gefunden wird...


Aber ich finds trozdem "frech" das sie dich mahnen weil du das Zeug nicht abholt hast. Bei meinem Freundlichen sind die nicht so krass drauf. Zumal du es denen gesagt hast das du berufleich z.Z. eben nicht kannst..
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
Autor: Stefan177
Datum: 31.01.2009
Antwort:
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Versteh ich auch nicht, hier wird ganz normal diskutiert. Die einen sehens von der Seite des Händlers, die anderen aus der Seite des Kunden.
Warum wegen so einem Pausenclown den Thread schließen.

Ich find das ganz interessant wie manche über Händler denken und sich dann hintergangen fühlen. Als Händler würde man nie drauf kommen, daß manche Leute tatsächlich so denken und einen dann schlecht machen.
Nur weil man darauf besteht, daß sie das Zeug bezahlen, das sie bestellt haben.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: benjiman82
Datum: 31.01.2009
Antwort:
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Leute... Ist doch okay jetzt!
Ich bin wahrscheinlich nur etwas sauer gewesen und habe in diesem Moment das Thema eröffnet.
Mittlerweile denke ich selbst das ich überreagiert habe.
Ist ja auch okay, das wenn man Teile bestellt, die auch abholen muss.
ABER.... versetzt Euch mal in meine Lage:
Ihr fahrt zu BMW wegen eines Defektes. Dort wird Euch geraten (ohne vorher eine Diagnose gestellt zu haben) ein bestimmtes Teil zu bestellen.
Es wird vom ;) bestellt.
In dieser Zeit findet Ihr aber selbst heraus das der Fehler an was anderem liegt.
Denkt man sich, okay, hatte BMW unrecht mit der Vermutung. Teil wurde umsonst bestellt.
Ihr müsst es aber dennoch kaufen?!
Ich hätte das vorher auch probieren können, richtig!
ABER ich bin ja erst auf die Idee gebracht worden es zu probieren/tauschen nachdem mir gesagt wurde das es an diesem bestimmten Bauteil liegen könnte!
Aber wie gesagt: schwamm drüber...
Autor: tc2607
Datum: 31.01.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


ich bin dafür das das Thema geschlossen wird. So ein Zirkus!!!

(Zitat von: **Andy**)




das eis ist ganz dünn.

(Zitat von: SIGGI E36)




hi siggi
hab mich schon gewundert wo du in diesen thread bleibst
:-))))

Bearbeitet von - tc2607 am 01.02.2009 13:33:39
Autor: Darkrose
Datum: 01.02.2009
Antwort:
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Ihr Lieben,
nun gebt doch ruh`, wir haben darüber diskutiert und auch dem benj.. versucht zu erklären, das manchmal auch beide Seiten ( Händler und Käufer), sich nicht immer korrekt verhalten. Manchmal reagiert halt etwas gereizt, schlechten Tag und so... und er hat es ja auch ein bisschen eingesehen, aber das sich jetzt manche Mitglieder meinen, andere anzugreifen oder gar beleidigen, das muss doch nun wirklich nicht sein. Vernünftige Argumente zählen und keine blöden Sprüche. Sowas gebietet der Anstatt und Respekt

Wie leicht doch bildet man sich eine falsche Meinung, geblendet von dem Glanz der äußeren Erscheinung.
J. B. Molière(1622-1673)




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Ende des Themas

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