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Wooster
USA
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hi,
hab ein problem mit einer firma (DPD) die auch nicht sehr gut mit ihren kunden umgeht.
wie sieht es rechtlich aus wenn ich online zum boykott aufrufe.
könnte es da passieren das ich dann post vom anwalt bekomme oder anzeige gegen mich erstattet wird?
danke
Freude am Basteln
wenn du fällst - helfe ich dir aufzustehen
wenn du fällst - werde ich es sehen
wenn du fällst - werde ich ein Stück,
ein Stück des weges mit dir gehen
Mitglied: seit 2005
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Hallo abbel,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "rechtsfrage zum boykott"!
Gruß
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Hmm könnte mir schon vorstellen dass du Ärger bekommen könntest, zumindest würden sie es versuchen. Da würde es sowas heißen wie "der versuch unseren Ruf kaputt zu machen" usw. und du müsstest dann anfangen deine Behauptung für den Boykott zu begründen und zu beweisen und und und...
aber mal davon abgesehen, ich bin auch nicht grade zufrieden mit DPD...
ich würd mal auf die Meinungsfreiheit pochen...
Aber leg dich lieber nicht mit so einem Unternehmen an =)
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Wooster
USA
219 Beiträge
@5ucker
warum nicht?
bisher ham sie ja nur von mir genommen
und meine pakete sind im dpd nirvana
oder ein anderer erfreut sich an meiner mir gerichteten lieferung.
Bearbeitet von - abbel am 25.09.2007 22:26:05
Freude am Basteln
wenn du fällst - helfe ich dir aufzustehen
wenn du fällst - werde ich es sehen
wenn du fällst - werde ich ein Stück,
ein Stück des weges mit dir gehen
Naja zwischen Meinungsfreiheit und einem Aufruf zum Boykott gibt es ja schon einen Unterschied.
Du kann schon deinen Frust über verschwundene Sendungen die mit DPD versendet wurden öffentlich präsentieren, aber das als Begründung zum Boykott hernehmen ist schon etwas "schwach". Ich mein ich verstehe dich voll und ganz, hab auch mal was von DPD nicht erhalten und ähnliches erlebt bei denen, aber die würden halt sagen dass das unglückliche Zufälle wären bei dir und du deshalb nicht zum Boykott aufrufen könntest. Weil ein Boykott ist ja dann in deren Augen eine üble Nachrede, was ja nicht erlaubt ist.
Tatbestand des §186 StGB[1]:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Klar mag es bei dir zutreffen dass du einiges nicht erhalten hast, aber die würden halt dann sagen dass es genügend zufriedene Kunden gibt und du eine Ausnahme wärst usw.
Aber vielleicht darfst du das ja doch, bin ja kein Jurist, sind nur Vermutungen von mir :).
Bearbeitet von - pedro23 am 25.09.2007 22:30:07