auto verkauft, habe probleme mit käufer- plx help
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Mitglied seit: 23.08.2003
zwischen Frankfurt und Fulda
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also ich hab mein auto verkauft, und als ich es gekauft hatte - da steht im alten kaufvertrag nix von unfall - also nicht ja und nicht nein, jetzt hab ich meins verkauft und NEIN angekreuzt, und bei bemerkung hab ich geschrieben: 2 bagatellschäden beim einparken.
wiedersprechen sich jetzt diese 2 aussagen? der typ will jetzt 130euro haben damit mer aus dem ja ein nein machen
was sagt ihr, hab ich ne chance wenn das teil wirklich nen unfall hatte??
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Hallo GRAMBLER,
schau mal hier
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Gruß
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Nabend,
Ne das zählt nicht als Unfall, dann wär ja jeder Steinschlag oda jede kaputte fele vom bordsteinfahren nen unfall...
Najaok wenn du beim einparken mit 50 sachen gegen nen Beton pfosten fährst sieht das anders aus *g* aber in dem fall nein.
Hab nun grad nicht die richtlinien im Kopf ab wann es genau als richtiger unfall zählt weiss ich nicht aber so kleinigkeiten jedenfalls nicht.
Gibt kein Grund da aus dem Nein nen Ja zu machen.
mfG
Serial-Thriller
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Bin ///Maßlos Wichtig
Hi !
Hast du nicht reingeschrieben "geakuft wie gesehen " ?
Dann gäbe es jetzt kein Problem !
Wenn dein Auto allerdings einen Vorschaden hatte (von dem du vielleicht selber nicht mal wußtest !) dann kannst du dfür belangt werden !
Da kanns sogar sein das Du ihm noch Geld nachlassen mußt oder sogar das Auto zurücknehmen ! Der weiß das anscheinend und
will nun Kapital daraus schlagen !
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Gruß
Joey
Was !? Das ist kein M3...!!!???(*KLICK*)
Hi!
Wenn du keinen Haftungsauschluss, mit reingeschrieben hast. Sieht es leider echt schlecht aus! Da ja nach gesetz seit neuestem, soweit ich auch privatpersonen (solange sie es nicht ausschließen), garantie geben. (Richtwert ein jahr)
Somit liegt die beweispflicht bei dir.
Hat der das von einem gutachter prüfen lassen, wenn nicht hast du schon gute chancen. Viellicht wurde nur bei einer ecke was ausgebessert und war daher nie ein unfall!
Mfg
Patrick
Mitglied seit: 12.10.2004
Stubenberg
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38 Beiträge
würde mich aber auch mal interessieren ab wann ein Auto als Unfallwagen gilt. Mein Kumpel hat vor zwei Wochen bei 130 Sachen ein Reh erwischt und an seinem e36 coupe ist vorne alles hin. wird ihn jetzt als Unfaller zu nem Spottpreis verkaufen... Weiß einer wo da die Grenze ist?
Mitglied seit: 27.12.2004
Kreis Stuttgart - Nähe Tübingen(Mössingen)
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645 Beiträge
Ich glaub sobald die Karosserie verbogen wurde etc, und sie wieder gerichtet werden muss gilt es als Unfall! Also Blechteile egal, Karosserie darf nix abbekommen so weiss ich es.
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Ich bremse nur zum Kotzen!
SERVUS
Als Unfallwagen zählt es doch wenn Tragende Teile beschädigt wurden genauso wie die Karrosse..
Nee kaputte schürze läuft nicht als Unfall..
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Mitglied seit: 27.12.2004
Kreis Stuttgart - Nähe Tübingen(Mössingen)
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645 Beiträge
Na dann hat ich also Recht ;)
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Ich bremse nur zum Kotzen!
ich glaub das es situationsabhänig is!
Und zum einen is die geschwindigkeit ausschlaggebend, bagatellschäden sind fast immer die beim ein oder ausparken verursacht wurden. Da man beim parken ja eigentlich immer nur max. schrittgeschwindigkeit fährt!
ich werd aber mal nachschauen!
MFG
Patrick
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Hab leider noch keinen eigenen BMW, aber schraube immer an anderen rum! Und mein Neid wächst bei jedem Mal! Und ich werde mir einen Holen!!:)
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Mitglied seit: 23.08.2003
zwischen Frankfurt und Fulda
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1572 Beiträge
so ich werde morgen mal mit einem anwalt sprechen, aber ich werde dem käufer warscheinlich 130euro erlassen udn wir setzen einen neuen kaufvertrag auf. dann ist das auto zwar unter wert weg gegangen, aber dann hab ich ruhe.
die frage ab wann was ein unfall ist würde mich trotzdem interessieren.
danke
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Schon mal dran gedacht das er bloss "spritgeld" möchte.
Ist doch ne beliebte Masche nach ner Woche mit irgendwelchen Schäden zu kommen und Geld zurückzufordern,hjat bei mir auch einer versucht,ging bei mir um 200€,hab ihn den Namen meines anwalts gegeben und er sollte seine forderungen da stellen,der hat sich nie wieder gemeldet.
Am besten immer den Kaufvertrag vom ADAC nehmen,der ist echt super,sagt sogar mein anwalt.
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Wer fragt ist ein Narr fuer fuenf Minuten, wer nicht fragt, bleibt ein Narr fuer immer.
.::E36 IRC Chan::.
Hallo ! Die Grenze ab wann ein Bagetellschden
ein Auto zum Unfallwagen macht,ist immer
ein Streitpunkt.
Grambler hat in dem Fall richtig gehandelt
in dem er in Vertrag auf die Bagetellschäden
hingewiesen hat.
Also kann ihm keine Arglosigkeit vorgeworfen
werden.
Es ist nunmal nicht möglich,bei einem Auto das 10 Jahre und mehrere Vorbesitzer auf dem Buckel hat über alles Bescheid zu wissen.
Meistens gilt die 750Eu Grenze (unterschiedlich).
Am besten bei der Versicherung nachfragen.
Obwohl natürlich bei einem KP von 100eu
eine Kaputtes Rücklicht nicht als "Total-
schaden"gelten kann (Verhältnismässigkeit)
P.S. Nach möglichkeit immer den ADAC-Kauf-
Vertrag nehmen.
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wozu tuning? is doch alles dran *gg*
Mitglied seit: 28.02.2004
Mutterstadt
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991 Beiträge
soviel ich weiß zählt es als Unfall nur ,wenn es Teile betrifft die man nicht abschrauben (ohne Schweißen ersetzen) kann,
alles anders wäre dann ein geringere Schaden,nur sollte mann das Lackieren angeben,und aus welchem Grund Lackiert worden ist,
Stefan
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wer länger Lebt wird später Alt
Motorhaubenumbau E 46 Optik
Hi,
frag Ihn doch einfach, ob er dir 150 € gibt und du zeigst ihn nicht wegen Erpressung an.....
Spass beiseite....
Also, Nachlackierungen ohne ausgetauschte Teile muss man nur auf nachfragen angeben. Sobald ein Teil am Auto mal getauscht wurde, muss man es unafgefordert angeben (das könnte man im Zweifelsfall als Unfall ansehen).
Es kommt darauf an, was für ein Auto zu welchem Preis Du verkauft hast. Wenn es ein Auto für 700 € oder so war, macht sich da kein Mensch Gedanken drüber, ob der einen Unfall hatte oder nicht....
P.S. "gekauft wie gesehen" geht nach hinten los.... Das bedeutet nur, das man das Auto gekauft hat, wie man es oberflächlich betrachten kann und bezeiht sich nur auf sichbare Sachen..... Das schließt leider NICHTS aus.... Da hat man als Verkäufer die Pappnase auf....
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Mitglied seit: 23.08.2003
zwischen Frankfurt und Fulda
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1572 Beiträge
naja die sache war ja die das ich im quasie garantiert habe das der wagen unfallfrei ist, ich meinte halt das ich in meiner zeit unfallfrei - bis auf die 2 bagatellschäden - gefahren bin, weil man das bei einem auto ab 92 ja eigentlich garnet für die gesamte laufzeit ausweisen kann...
aber naja, rechtlich sieht es da anderst aus. ich war bei einem anwalt gewesen und der meinte ich solle lieber die 130 euro bezahlen damit ich später nicht irgendwie probleme bekomme wenn der doch was findet weil ja ich nunmal nicht weiß ob der wagen unfallfrei ist oder nicht....
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Normalerweise gilt es beim verkauf eines autos gekauft wie gesehen und dann kann man hinterher auch kein Geld mehr zurück verlangen, und ausserdem hattest du das ja auch reingeschrieben also kann er auch keine Ansprüche stellen.
Gruß Pssycho-18
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Wer später bremst, fährt länger Schnell !!!