woher noch legales Xenon für den E36
Mitglied seit: 12.01.2010
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Hallo
Ich dachte es würde weiter helfen wenn ich die Eintragung ins Netz stellen würde , da mann von hella eine Scheinwerferreinigungsanlage mit ABE zu kaufen bekommt weil es eine vorrausetzung ist für das Xenon und es ist keine originalle höhenverstellung von der ich spreche sondern eine ultraschall Niveauregulierung ebenfalls von Hella der Tüver kannte dieses auch nicht das es so etwas gibt auch mit Abe es ist ein Ultraschall Sensor an der Hinterachse der wie beim Richtigen Xenon das Licht in eine Grundstellung fahren läst die originallen Stellmotoren fliegen raus und werden ausgetauscht gegen die Von Hella mitgelieferten . Und die ganze abe bezieht sich auf eine Xenon Niveauregulierung und nicht auf eine höhenverstellung (manuell von innen) sie stellt sich von selber ein durch den sensor . Als nächstes ich habe eine orig. Bmw E36 DE linse in auf den Tisch gelegt und die vom 3bg beide sind komplett identisch gleiche verschraubung alles die dinger müssen genormt sein anders kann ich mir das nicht erklären . Und jetzt kommt ihr mir mit dem Glas ich warte nur drauf es ist keine Streuscheibe meinte er warum sollte er es nicht eintragen . Und warum dieser Aufriss fragt ihr euch ich kann mir keine Punkte mehr erlauben und ich bekamm ein Mängel Schein und warum wegen Xenon .
Jetzt kommt ihr mir wieder mit irgendwelchen anderen dingen seit ihr alle Tüver also ich bin es nicht und wen es eingetragen ist ist es eingetragen .
MFG hs -tuning.de
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Hallo hs-tuning de,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "woher noch legales Xenon für den E36"!
Gruß
Mitglied seit: 12.01.2010
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Zitat:
Hallo
Ich dachte es würde weiter helfen wenn ich die Eintragung ins Netz stellen würde , da mann von hella eine Scheinwerferreinigungsanlage mit ABE zu kaufen bekommt weil es eine vorrausetzung ist für das Xenon und es ist keine originalle höhenverstellung von der ich spreche sondern eine ultraschall Niveauregulierung ebenfalls von Hella der Tüver kannte dieses auch nicht das es so etwas gibt auch mit Abe es ist ein Ultraschall Sensor an der Hinterachse der wie beim Richtigen Xenon das Licht in eine Grundstellung fahren läst die originallen Stellmotoren fliegen raus und werden ausgetauscht gegen die Von Hella mitgelieferten . Und die ganze abe bezieht sich auf eine Xenon Niveauregulierung und nicht auf eine höhenverstellung (manuell von innen) sie stellt sich von selber ein durch den sensor . Als nächstes ich habe eine orig. Bmw E36 DE linse in auf den Tisch gelegt und die vom 3bg beide sind komplett identisch gleiche verschraubung alles die dinger müssen genormt sein anders kann ich mir das nicht erklären . Und jetzt kommt ihr mir mit dem Glas ich warte nur drauf es ist keine Streuscheibe meinte er warum sollte er es nicht eintragen . Und warum dieser Aufriss fragt ihr euch ich kann mir keine Punkte mehr erlauben und ich bekamm ein Mängel Schein und warum wegen Xenon .
Jetzt kommt ihr mir wieder mit irgendwelchen anderen dingen seit ihr alle Tüver also ich bin es nicht und wen es eingetragen ist ist es eingetragen .
MFG hs -tuning.de
(Zitat von: hs-tuning de)
http://www.hella.com/hella-de-de/assets/documents/TILicht_ElektronikDTTkor_16.pdf
Mitglied seit: 12.01.2010
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Und um für weitere diskusionen zu sorgen klärt mich auf Scheinwerferreinigungsanlage verbaut,
Niveauregulierung verbaut , beides vorrausetzungen RICHTIG , RICHTIG,
beides mit ABE , also bis hier alles in ordnung , die aufnahme origi. Xenon , also nichts geklebt oder ähnliches , keine Streuscheibe , also warum denkt ihr wäre es nicht Legal eingetragen und der Tüver würde Gras rauchen . Ich lasse alles Eintragen und das Legal , denkt ihr ernsthaft ein Tüver verliert sein job für 35 euro , alles klar , die Zeiten sind vorbei ,
vieles ist emesungssache und er meinte wen es korrekt verbaut ist das Lichtbild in ordnung ist warum sollte es dann nicht eingetragen werden wen alle vorrausetzungen erfüllt sind dafür .
Im übrigen geht der Tüver auf seine 50 er hat nicht grad gestern ausgelernt .
Selbst meine Enrohr ist eingetragen und ich bin kein Bäcker vom Beruf oder warum glaubt ihr habe ich 450 Euro bei Hella gelassen und es auf dem legalen wege versucht .
Fühlt euch nicht angegriffen
Ich wollt nur helfen .
MFG
www.hs-tuning.de
was steht denn auf deinem scheinwerferglas? bestimmt nicht DC! so, damit ist deine eintragung schon mal NIX wert!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Mitglied seit: 07.02.2006
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Zitat:
Und um für weitere diskusionen zu sorgen klärt mich auf Scheinwerferreinigungsanlage verbaut,
Niveauregulierung verbaut , beides vorrausetzungen RICHTIG , RICHTIG,
beides mit ABE , also bis hier alles in ordnung , die aufnahme origi. Xenon , also nichts geklebt oder ähnliches , keine Streuscheibe , also warum denkt ihr wäre es nicht Legal eingetragen und der Tüver würde Gras rauchen . Ich lasse alles Eintragen und das Legal , denkt ihr ernsthaft ein Tüver verliert sein job für 35 euro , alles klar , die Zeiten sind vorbei ,
vieles ist emesungssache und er meinte wen es korrekt verbaut ist das Lichtbild in ordnung ist warum sollte es dann nicht eingetragen werden wen alle vorrausetzungen erfüllt sind dafür .
Im übrigen geht der Tüver auf seine 50 er hat nicht grad gestern ausgelernt .
Selbst meine Enrohr ist eingetragen und ich bin kein Bäcker vom Beruf oder warum glaubt ihr habe ich 450 Euro bei Hella gelassen und es auf dem legalen wege versucht .
Fühlt euch nicht angegriffen
Ich wollt nur helfen .
MFG
www.hs-tuning.de
(Zitat von: hs-tuning de)
Dazu kann ich mich nur selbst zitieren:
Jeder Scheinwerfertyp wird vor seiner Zulassung bauartgeprüft, mit dem zugehörigen Leuchtmittel. Die Zulassung gilt eben auch nur in dieser geprüften Kombinaton und das ist beim E36 Scheinwerfer nunmal eine H7-Halogenlampe.
Es fehlt schlicht ein Lichttechnisches Gutachten des Scheinwerfers. Nenn es Bürokratie es ändert aber nichts an der Tatsache.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
@hs-tuning de du arbeitest aber nicht im Tuningbereich (wie man es von deinem Namen ableiten könnte!?) ? Wenn doch, dann such dir lieber etwas, wovon du Ahnung hast...
Mitglied seit: 29.03.2008
München & Bremen
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Klar kann das alles eingetragen werden, auch legal.
Ein Lichttechnisches-Gutachten ist dafür allerdings die Voraussetzung. Dennoch könnte es mit der 3bg Linse funktionieren...
Nur ist so ein Gutachten nicht grad günstig. ;)
also bei uns inner stadt hat sich der chef einer freien werkstatt auch xenon in seinen dodge ram eingebaut...mit alwr und sra
ist damit zu irgend einer großen tüv-stelle in berlin gefahren und dort wurde lichtkegel und sowas alles gemessen und hat es legal jetzt eingetragen...
xenon im ram wirds doch schon original geben oder?
mal im vergleich, china xenon kits mittelwert ca. 2300 Lumen, Erstausrüster Xenon kits 3200 Lumen ;)
da iss schon ein bisschen unterschied dazwischen ;)
da könnts gleich die glühlampen drinn lassen. glühlampe ca 1500 Lumen ;)
sgebe schon ne möglichkeit xenon ohne sra und alwr nachzurüsten...nääämlich wenn du beim Lichtstrom pro Scheinwerfer (abblendlicht) UNTER 2000 Lumen kommst.
Ist in der ECE Norm so geregelt, nur ohne lichttechnischem Gutachten geht wieder mal garnix,
und das is wie erwähnt schweineteuer.
Mitglied seit: 12.01.2010
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Grins ich soll meine Branche wechseln GRINS das sind sie mit ihren Angel Eye Scheinwerfern .
www.hs-tuning.deGeh mal auf die seite und sage mir das nochmal .
MFG
Ja, ich hab bei meinen Fahrzeugen nur ebay Angel-Eyes verbaut und sonst nichts gemacht ;)
Hab 2 Storys von meinen, die du gerne anschauen darfst:
LinkLinkDa du beruflich mit der Materie zu tun hast wie es scheint sollte meiner Meinung nach schon etwas mehr Wissen vorhanden sein, als du uns hier mitteilst.
Oder glaubst du wirklich, dass Gefälligkeitseintragungen, wie du sie hier erwähnst, Bestand haben wenn es hart auf hart kommt?
Und damit meine ich keine keine Polizeikontrolle von einem Dorfpolizisten, der kurz vor der Rente ist...
Interessantes Thema!!
Ich selbst hatte...über ein Jahr lang lediglich ein Xenonkit in meinen originalen H1 Scheinwerfern verbaut!!
Hatte keinen Geblendet u bei keiner Polizeikontrolle Probleme gemacht!!
Da ich mein Coupe aber gern noch laange fahren möchte...bin ich nun dabei mein Xenon zu legalisieren...allerdings so original wie möglich!
d.h.
1. Habe mir die original E36 Scheiwerferreinigungsanlage nachgrüstet...
2. Eine Dynamische Leuchtweitenregulierung von Hella, speziell für den E36 (ABE Inklusive) besorgt..u nun auch schon zum Teil verbaut....
Mit meinem Dkra Prüfer habe ich alles soweit abgesprochen.....seine Aussage:
Er trägt mir das Xenon ein, wenn SWRA vorhanden sowie eine dynamische Leuchtweitenregulierung verbaut ist....u der Lichtkegel nicht blendet sowie eine deutliche Hell/Dunkel Grenze hat....auch mit den originalen H1 Linsen Scheinwerfern....ein...für ca. 100€ als Einzelabnahme...!!!!
Das is mein Wissensstand zu dem ganzen Thema...!!!!
ich frage mich immer noch warum es so dumme prüfer gibt.
der nächste cop der ahnung hat lässt die karre beim tüv vorführen, und wenn der ahnung hat, dann wirds übel.
aber jeder wie er mag. legal ist das ganze gebastel jedenfalls nicht!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Sollte es wirklich zu einem Personenschaden im dunkeln kommen wird die sache sehr heikel.
ob nun eingetragen oder nicht...
sollte es auf blendung zurückzuführen sein.
Jedem das seine, wenn das lichtbild elektronisch vermessen wird (macht jede Bosch werkstätte meines wissens zumindest bei uns in Ö) und i.O. ist, dann hätt ich kein schlechtes gewissen.
So gewisse leute, die wie dämlich die Lichthupe nach dir schmeissen, gehören teilweise eh nicht auf die straße.
Jehne die glauben jeder der ihnen entgegenkommt fährt ja mit aufblendlicht... Passiert bei den Halogen fahrern genauso.
Meiner Meinung nach sollte die ALWR wegfallen, unnötiger aufwand bringt nur was beim beschleunigen und bremsen, bei kuppen wos wirklich helfen sollte bringts garnichts.
sra find ich ganz sinnvoll und sollte auch bei Normalen Halogen Scheinwerfern pflicht werden.
wenns undbedingt ein Xenon kit aus fernost werden soll leg ich euch ans Herz nehmt eine lichtfarbe von 4300K, ist ein kompromiss aus optik und nutzen, bei 6000k wirst schonwieder merken wie stark der Wirkungsgrad der Lampen durch den hohen blau anteil abnimmt.
4300K fallen um einiges weniger auf als höhere Lichtfarben.
Weiters ist das Menschliche auge gerade auf das Farbspektrum blau sehr empfindlich.
Ich hatte über ein Jahr lang 6000K Xenon verbaut..gab nie probleme..u sah auch richtig Geil aus....u von der Farbgebung her nich anders wie beim E39/E60!!
Bis 2009 haben die meisten Hersteller Xenonbrenner mit ca. 6000K Lichtfarbe....bei glaub 3200 Lumen....!!
Porsche z.B. verbaut 8000K Xenon!
Seit...glaub 2009 dürfen die Hersteller allerdings nur noch 4300K Xenon verbauen!!
Eins ist Fakt..die Dekrastelle würde mir des Xenon nie eintragen wenn es annähernd illegal wäre...das passt schon so....braucht ja nur nen Lichttest zu machen...!!
@DominikCSL
Zum Thema ALWR geb ich Dir vollkommen Recht....diese reagiert sowieso nur auf die Beladungsstände u das damit verbundene Einfedern...bei bodenwellen/starker Beschleunigung/Bremsung....reagiert keine ALWR!
Zitat:
Klar kann das alles eingetragen werden, auch legal.
Ein Lichttechnisches-Gutachten ist dafür allerdings die Voraussetzung.
Nur ist so ein Gutachten nicht grad günstig. ;)
(Zitat von: daspertl)
Genau so ist es. Alles andere ist leider falsch! Es ist ganz klar in §22a StVZO geregelt, dass Scheinwerfer bauartgenehmigt sein müssen. Bei jeder Änderung an dem Scheinwerfer erlischt diese Bauartgenehmigung. Die Genehmigung schreibt auch vor, welche Art Leuchtmittel in dem Scheinwerfer verwendet werden darf und um was für ein Scheinwerfer es sich handelt (Tagfahrlicht, Fernlich, Abblendlicht). Das alles ist klar in 22a in Verbindung mit der Fahrzeugteileverordnung und den entsprechenden ECE-Richtlinien geregelt.
Eine 3BG Linse alleine ist nichts und hat keine Genehmigung. Der ganze Scheinwerfer des 3BG ist als technische Einheit genehmigt. Nur dieser Komplette Scheinwerfer passt nicht in den E36.
Jeder Prüfer der eine Xenonanlage wie auch immer sie aussieht in einem nicht genehmigten Scheinwerfer (das ist ein Scheinwerfer ohner DC) einträgt hat keine Ahnung von seinem Job und macht einen Fehler. Das hat nichts mit Ermessen zu tun, da es klare Vorschriften gibt. Das ist so als ob dir jemand sagt, es ist Ermessenssache ob dein Auto Scheinwerfer braucht oder nicht.
Eine Eintragung ist natürlich das Papier nicht wert auf dem sie geschreiben ist. Wenn die Bullen es rausfinden, bist du mit Punkten und Bußgeld dabei. Kommt es zum Unfall hast du unter Umständen ein richtiges Problem. Und das alles wegen ein paar gesparter Euro für einen ordentlichen Scheinwerfer.
Endlich mal richtige worte genau so isses ;)
Nur Vorsicht bei den "Billig" Scheinwerfern alla depo und konsorten.
Diese Hersteller benutzen gerne mal aus kostengründen das Selbe Werkzeug und gießen alles mögliche ein, da steht gerne mal auf einem Halogen HSW DC 00 oder noch besser DCR oben.
Alles schon gesehen ;)
Deshalb vorsicht mit den Leuchtmittelzulassungen auf den HSW lieber mal auf die Fassung sehen ;)
ALWR hilft schon beim beschleunigen und bremsen, das wars dann aber schon.
Lieber ein paar euronen mehr drauflegen und Richtige Xenons kaufen!
Zitat:
Nur Vorsicht bei den "Billig" Scheinwerfern alla depo und konsorten.
Diese Hersteller benutzen gerne mal aus kostengründen das Selbe Werkzeug und gießen alles mögliche ein, da steht gerne mal auf einem Halogen HSW DC 00 oder noch besser DCR oben.
Alles schon gesehen ;)
(Zitat von: DominikCSL)
Da hast du natürlich recht. Es gibt aber wohl auch Scheinwerfer die in 2 Ausführungen geliefert werden. Sie haben beide Zeichen drauf HC und DC und es unterscheidet sich nur die Aufnahme des Leuchtmittels. Bei diesen Scheinwerfern ist man dann quasi am Rande der Legalität wenn man die Aufnahme umbaut und einen D2S statt H7 einsetzt. In dem Fall ist es nämlich für den Prüfer so gut wie unmöglich heraus zu finden ob die Leuchtmittelaufnahme richtig ist.
ABer ist Depo nicht der einzig Hersteller der Scheinwerfer mit DC Prägung in Originaloptik für den E36 verkauft??
Oder haben die InPro auch diese DC Präung im Scheinwerferglas..?
Also auf meinen In.Pro ist das Prüfzeichen nicht drauf. Kenne auch keinen anderen Hersteller als DEPO der das Prüfzeichen drauf hat.
Wollte es auch mal demnächst probieren mit den DEPO Scheinis, SWRA und einer ALWR beim TÜV vorzufahren und mal alles legalisieren zu lassen^^ Mal gucken was man zu der Kombi sagt.