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Beitrag von: 3xxi Date: 21.08.2008 Thema: woher noch legales Xenon für den E36 ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.08.2008 um 12:30:29 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hallo Syndikat-Gemeinde. Wollte mir jetzt nun endlich nach langen Überlegen Hella Xenon nachrüsten, nun hab ich mit Hella telefoniert. ES GIBT DAS NACHRÜSTSET NICHT MEHR! Man kann lediglich Einzelteile wie Scheinwerfer kaufen. Jedoch nicht im Komplettset. Ein LEGALES nachrüsten wäre dann nur durch Einzelteil-Kauf möglich. Wodurch Kosten von fast 2000 (!!!!) JA, ZWEItausend..... Euros anfallen würden..... Und das ist mir dann wirklich zu teuer..... Weiss denn niemand von euch einen, der noch ein Xenon-Nachrüstset anbietet? Mit Automatischer Leuchtweitenregulierung? Also eintragungsfähig? Bin jetzt total enttäuscht. MFG Manuel Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.08.2008 12:30:29 Bearbeitet von - 3xxi am 22.08.2008 08:03:12 |
Autor: sejfo12345 Datum: 21.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich denke die letzten Möglichkeiten sind, wenn jemand die bei ebay verkauft oder eventuell hier bei BMW-Syndiat. Soweit ich mich erinnern kann, hat vor kurzem jemand Xenon Hellas beim Syndiat-Verkauf angeboten. Gruß sejfo |
Autor: ThaFreak Datum: 21.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Produktion wurde eingestellt, dass ist richtig. Kannst aber bei diversen Händlern und Großhändlern anfragen, ob die noch Restbestände haben. Teilenummer von Hella ist/war: 1AL008875-821 Letzter Listenpreis: 880,00€ + MWST Aber wie kommst du auf deine 2000,00€? Hier ne kleine Auflistung der Einzelteile aus dem Set: - Scheinwerfer je 225,00€ + MWST - Leuchtmittel Xenon je 110,00€ + MWST Was fehlt da noch bis zu deinen 2000€? |
Autor: Gygax E30 Datum: 21.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da fehlt noch so einiges, wenns so ist wie in der Schweiz, gehe jetzt mal davon aus, Automatische Leuchtweitenregulierung und Intensivreinigungsanlage der SW dazu kommen noch die Vorschaltgeräte.. Bei deiner Auflistung kommt man ja nichtmal auf den Listenpreis des Sets, denke nicht das das so stimmen kann bzw. dass da alles dabei ist.. mfg Gygax E30 Bearbeitet von - Gygax E30 am 21.08.2008 13:29:36 Codieren und Fehlerspeicher auslesen in Bern. Bei mir melden! |
Autor: ThaFreak Datum: 21.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Scheinwerferreinigungsanlage ist im Set auch nicht dabei gewesen... Die ALWR und Vorschaltgeräte werden auch nicht so viel kosten, denk ich mal. |
Autor: 3xxi Datum: 21.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eine detailierte Auflistung der Preise kann ich dir leider nicht nennen. ich wurde jedenfalls mit dem technischen Bereich verbunden, und der meinte es müssten viele Adapterkabel dabei sein und so weiter. Eine genauere Auflistung leider sorry.... Der am Telefon meinte jedenfalls das kann bis etwa zu diesen Bereich dann steigen. Jedenfals deutlich über den Setpreis. MFG EDIT: Ich dachte FK bietet ebenfalls Xenonsets an?? Bearbeitet von - 3xxi am 21.08.2008 19:22:08 |
Autor: b-mw-323 Datum: 21.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- du brauchst: Xenon-Set von hella etwa 900€ SWRA (siehe nice2know) etwa 150€ ALWR etwa 100€ und dann noch der einbau! alternativ: hella-halogenscheinwerfer etwa 350€ xenon-kit H7 etwa 150€ SWRA (siehe nice2know) etwa 150€ ALWR etwa 100€ hier ist aber zu beachten, dass es irgendwo nicht zu 100% legal ist, die warscheinlichkeit dass es jemand merkt ist gering, kann aber passieren! |
Autor: 3xxi Datum: 22.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hat denn keiner ne Ahnung wer solche "L E G A L E" Kits noch her stellt? Also nicht das Zeug zum Nachrüsten in Halogen-Scheinis sondern ein Kit mit ALWR.... (NICHT WEIL ICH EIN MORALAPOSTEL BIN SONDERN WEIL BEI UND DIE RENNLEITUNG MIT SOWAS SEHR KITZLIG IST) :-( |
Autor: ThaFreak Datum: 22.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- FK hatte da noch was. Weiss aber nicht, ob die noch lieferbar sind. |
Autor: b-mw-323 Datum: 22.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: glaube die stellen das nicht mehr her?! |
Autor: NDM27 Datum: 24.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab jetzt schon alles durchstöbert, aber irgendwie findet man keine Genauen Fakten. Gibt es denn jetzt noch irgendwo Xenon zum nachrüsten für den E36? Das ganze sollte legal sein und niccht in so hässlichen Hella Scheinwerfern verpackt sein. Die Scheinwerfer sollten nach Möglichkeit original aussehen. Ich hab einen E36 M3 in nem You Tube Video gesehen, der hatte auch Xenon (denke ich zumindest) und die Scheinwerfer waren original. Hier mal das Video. Ich weiß, der ist aus Russland, abeer scheinbar muss es ja dann trotzdem was geben... www.mathias-hohme.de |
Autor: kwadde Datum: 24.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- der hat inpros und nen xenon kit drin, also bei uns nicht legal die xenon kits für h1 h7 usw gibts zu hauf bei ebay, nur legal werden die nie Bearbeitet von: kwadde am 24.07.2009 um 01:24:39 |
Autor: NDM27 Datum: 24.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hm, das ist ja doof. Also gibt es außer dem Hella-Hässlons kein legales Xenon mehr für den E36? Hat nichtmal AC Schnitzer sowas in ihren M3s verbaut gehabtß Gibts ne Möglichkeit da dran zu kommen? www.mathias-hohme.de |
Autor: ThaFreak Datum: 24.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gab es bei Schnitzer nicht. Nur Hella oder wie bereits hier erwähnt von FK. Die Produktion wurde aber wohl bei beiden Varianten eingestellt. |
Autor: Gr33nAcid Datum: 24.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- tjo, ich hab noch neue hella sw xenon rumliegen. komplett mit alwr. sind aber hella chrom. von den fk xenon gabs nur ganz wenige, und da war nicht mal ne alwr bei. sonst gab es NIE anderes xenon im e36! Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: bmw328ie36 Datum: 05.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallöchen erstmal... seid ihr denn alle verrückt?:) kauft euch die xenon-nachrüstsätze bei ebay... ca 200euro... dann kauft euch die waschdüsen für die scheinwerferreinigungsanlage und zu guter letzt die ultraschallleuchtweitenregulierung von hella(die gibts jetzt wieder,die wurde nur überarbeitet).. die kostet so bei 250 euro.. alles in allem sollte sich der spaß bei unter 1000euro belaufen... ich habs bei mir jetzt erst gemacht... mfg |
Autor: kwadde Datum: 05.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ist, zum 1000. mal, nicht legal, da der scheinwerfer nicht für xenon zugelassen ist. |
Autor: bmw328ie36 Datum: 05.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ganz sicher?? |
Autor: bmw328ie36 Datum: 05.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- welche scheinwerfer sind denn für xenon zugelassen?? ich habe die angel eyes drin |
Autor: drakiii Datum: 05.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich verstehe sowieso nicht wo das problem sein soll. wenn die technik so funktioniert, wie sie muss, und der tüv das gecheckt hat, dann hatt eigentlich auch die polizei nichts mehr zu melden. so sehe ich das zumindest. :-P Mitglied im Regionalteam Schwaben. ___________________________________ Man gewöhnt sich an allem, selbst am Dativ... ___________________________________ Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder! |
Autor: bmw328ie36 Datum: 05.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das seh ich genauso... aber die bullen sind übelst pingelig bei uns...aber nen plan ham se trotzdem nicht.. die kannten noch nicht einmal die ultraschall-lwr... und abe´s wollten die fürs m-paket sehen... ich hab jetzt hoffentlich alles in ordnung... zumindest haben die bei der letzten kontrolle nichts mehr zum xenon gesagt... ??? aber das ich da spezielle scheinwerfer brauch, macht mir schon wieder angst... sind die angle eyes zulässig dafür?? |
Autor: Prinz1987 Datum: 05.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das hat nichts mit den Angel Eyes zu tun. Du brauchst einfach zugelassene Xenonscheinwerfer. Alles Andere ist halt nicht ganz legal. Aber das du die aLwr und die Swra hast, ist schon von Vorteil. Mal versucht einzutragen? Es gibt keine zugelassenen Xenonscheinwerfer mehr, für den e36. |
Autor: marueg Datum: 05.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wie du das siehst wird den Richter im Zweifelsfall aber nicht interessieren. Jeder Scheinwerfertyp wird vor seiner Zulassung bauartgeprüft, mit dem zugehörigen Leuchtmittel. Die Zulassung gilt eben auch nur in dieser geprüften Kombinaton und das ist beim E36 Scheinwerfer nunmal eine H7-Halogenlampe. Wenn du da irgendetwas Anderes hineinbastelst erlischt in Dtl. genaugenommen die BE des gesamten Fahrzeugs. ...muß hier eigentlich was stehen ?!? |
Autor: bmw328ie36 Datum: 05.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich habe diese ganze angelegenheit meinem mechaniker übergeben... der war nachdem er die alwr und swr bei der dekra... die meinten das die alwr nicht eintragungspflichtig ist. und die swr sowieso nicht... von daher hab ich da nichts weiter gemacht.. ich hab halt immer die abe dabei.. |
Autor: bmw328ie36 Datum: 05.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- also bemängelt wurden beim letzten mal nur das ich keine swr und keine alwr habe... die scheinwerfer hat keiner so richtig interessiert.. den mängelschein hab ich mir auch gut aufgehoben... vielleicht nützt es ja was??? |
Autor: Touby89 Datum: 05.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Letztens wollt mir einer was erzählen, dass es eine möglichkeit gäbe, das Xenon zu legalisieren. Er meinte aus sicherer Quelle (konkretes Nachfragen beim Tüv und einer Polizeischulung) zu wissen, dass Fahrzeuge > EZ `00 keine alwr bräuchten, um ein Xenonkit, das mit einem E-Prüfzeichen ausgestattet ist, mit dem Segen des Tüv`s eingetragen zu bekommen. Erschien mir selbst sehr suspekt, da ich mich schon selbst umfassend mit dem Thema beschäftigt habe, aber vielleicht gibt`s da ja tatsächlich eine Änderung seitens des Gesetzgebers. Die besagte Person ist selbst im Dienste der Polizei tätig und hat auch Ahnung von Autos bzw Tuning, zumindest ist es mir so vorgekommen, da man sich gut mit ihm unterhalten konnte und er nicht irgendein Spinner ist, der wirres Zeugs dahergelabert hat. Er selbst fährt eine hergerichtete Nissan S14 Z-Edition. Habt ihr da evtl. auch schon was drüber gehört oder gelesen, oder sind es einfach wieder falsche Hoffnungen. Hab die DEPO-Scheinwerfer, die gab`s ja auch mit Xenon. Mein Erster - E36 Coupé ///M dressed |
Autor: bmw328ie36 Datum: 05.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ist mir bekannt.. kannst du aber vergessen... das gilt nur für fahrzeuge in denen auch xenon verbaut wurde.. wie im 5er und im 7er zum bsp... da es im e36 nie verbaut wurde ist das hinfällig... wahrscheinlich wartet der typ nur drauf das du dir die dinger einbaust und er dich dann abzocken kann:):) nee, war n spaß... aber ich halte nichts davon.. wenn es so wäre, warum machen wir uns dann noch alle heiß wegen alwr und swr?? und außerdem: seit wann wird ein paragraph zu gunsten älterer autos geändert?? wobei ich diesen ganzen quatsch mit alwr und swr schwachsinnig finde... xenon blendet den gegenverkehr so oder so... |
Autor: Gr33nAcid Datum: 06.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich habe noch nen sw glas für fk sw, da steht dc drauf - also xenon abblendlicht, das ist shcon mal wichtig ;) alwr und sra sind nun mal pflicht! geht nicht anders. macht auch schon sinn. btw: das fk xenon ist im gegensatz zu dem hella xenon nen witz. leider sind die hellas pottenhäßlich :/ Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: b-mw-323 Datum: 06.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich habe mich auch mal umfassend mit dem Thema Xenon befasst: Fakt ist, dass man für Fahrzeuge, die vor 2000 zugelassen sind keine ALWR und SWRA braucht, allerdings nur, wenn es für dieses Fahrzeug Xenon Original ab Werk zu kaufen gab. Also zum Beispiel beim E38, E46 - für den E36 gab es aber nie Xenon ab Werk, demnach gilt hier diese Regelung nicht. Weiter gilt: 1. Gasentladungslampen (Xenon) im Halogenscheinwerfer zu verwenden funktioniert nicht, der Scheinwerfer wurde nur für Halogen freigegeben. 2. H7 Xenon ist sowieso nicht erlaubt, es gibt nur E Prüfzeichen für diese anderen Fassungen DS1 und so weiter. 3. Hella Scheinwerfer haben auf der Streuscheibe ein Xenon Prüfzeichen stehen, jedoch bezieht sich dieses nur auf die Streuscheibe, nicht auf den Scheinwerfer. Folgendes muss getan werden, um LEGAL Xenon im E36 zu bekommen: 1. SWRA nachrüsten (entweder vom E36 oder E39) 2. ALWR nachrüsten 3. Einen Scheinwerfer kaufen, der Original auf Xenon geprüft ist und dafür freigegeben ist (zum Beispiel der von Hella) Eine andere Möglichkeit gibt es beim E36 einfach nicht, das ist Fakt. Wer es mir nicht glaubt, kann gerne anfangen zu lesen und die STVZO zu wälzen. Unabhängig davon habe ich seit über 1 Jahr Xenon verbaut in meinen Hellascheinwerfern (8000K) und die SWRA und bis jetzt wurde ich noch nie angehalten deswegen. Wenn ich mal angehalten werden sollte weise ich einfach auf die SWRA hin und das Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer, nur wenn da einer wirklich ahnung hat wars das natürlich :) Aber da es mit ALWR auch illegal wäre, spare ich mir die 150€ dafür lieber und investiere die dafür in die strafe dann... Also lasst euch keine märchen erzählen, ich hoffe unklarheiten wurden beseitigt. |
Autor: Merlin-9999 Datum: 06.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es fehlt noch eine Erweiterung in Punkt 3. Es könnten auch SW vom E46 oder E39 genommen werden, die original schon Xenon hatten. Gruß Stefan Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!! |
Autor: b-mw-323 Datum: 06.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: aber nicht um es im e36 zu verwenden :) |
Autor: Merlin-9999 Datum: 06.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja doch. Wenn du einen Frontumbau machst und dann auf E46 oder E39 umbaust,kannst du auch legal deren original Xenon SW eingetragen bekommen(inkl. SWR und ALWR natürlich). Ist im Grunde ja dann nix anderes, wie ein Xenon-geprüfter Zubehör-SW. Gruß Stefan Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!! |
Autor: hs-tuning de Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Ich lasse mein Xenon nächste Woche eintragen der Tüver meinte kein Problem , ich habe mir von Hella die Scheinwerferrein. anlage gekauft und die automatische L. von Hella alles zusammen knapp 450Euro ich gab lieber etwas mehr aus da eine anständige abe dabei ist . Scheinwerfer sind die originallen vom e36 . Stelle die Eintragung die Tage hier ins netz . MFG hs-tuning de |
Autor: hs-tuning de Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich habe vergessen zu erwähnen ich habe die alten DE Linsen ausgebaut und die vom Passat 3bg verbaut D2S Brenner sind bei mir drin . Paste ohne Probleme ich habe ein ganz sauberes Lichtbild dadurch auf der Strasse und der Tüvi meinte er trägt es auch deshalb ein weil ich keine Streuscheibe vorn in den Scheinwerfern habe . Mfg hs-tuning de |
Autor: kmax_187 Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: deine 8000k dinger sind aber mit sicherheit auch nicht STVO zulässig ;) da wird die ausleuchtung mit sicherheit drunter leiden... ich fand die 6000k dinger, von phillips glaub ich, waren schon nicht mehr der hit :( |
Autor: ThaFreak Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Durch die Eintragung wird es trotzdem nicht legal. Wenns jemand genau nimmt, dann bist du die Eintragung wieder los und bekommst die gleiche Strafe wie bei Nichteintragung. |
Autor: E36-Freak Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ...und der Prüfer macht sich strafbar wegen Falschbeurkundung im Amt |
Autor: JUL Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man kann nicht pauschalisieren, ob "Angel Eyes" dafür zugelassen sind. Aber Nachgerüstet Xenon ist wenn dann nur so halb legal. Liegt im ermessen des TÜVs ob er es einträgt (mit ALWR und SRA) - und die Polizei kann diese Eintragung aber auch widerrufen. Es ist eigtl. nicht legal, da (fast) alle Scheinwerfer bei der Materialprüfung nur auf die Aus- bzw. Einwirkungen der Temperatur von "normalen" Glühbirnen getestet wurden. Bei der Entwicklung/ Produktion wurde nicht getestet, wie sich die Scheinwerfer beim Einsatz mit Xenonlampen verhalten (andere Temeperatur, etc...). Keine Materialprüfung vorhanden --> keine Eintragung möglich, da fehlende Testergebinsse! Da ist auch die Nachrüstung anderer benötigter Komponenten egal. In nem anderen Thread wurde auch darüber geredet, was für Kürzel auf dem Scheinwerferglas stehen müssten, damit es für Xenon verwendbar ist. --> Suche benutzen! Ihr könnt das Thema aber auch in zig anderen threads lesen. Einzige 100% legale Nachrüstung sind die bereits erwähnten Sets von Hella und FK. Über Sinn und Unsinn braucht hier nicht (mal wieder) diskutiert werden. Prinzipiell würde es nur ein Verbesserung der Sicht und somit zur Sicherheit beitragen. Da aber gewisse Paragraphen nicht eingehalten werden, funktionierts in unserem lieben Deutschland einfach nicht. Grüße Julian |
Autor: ThaFreak Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Die Polizei kann KEINE Eintragung widerrufen! Dazu haben sie keine Befugnis. Sie können etwas bemängeln bzw. eine Vorführung bei einem Sachverständigen verlangen. Dieser könnte dann eine Eintragung streichen, ein Polizist nicht! |
Autor: JUL Datum: 13.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Das meinte ich ja ! ;) Meine formulierung ist etwas unglücklich gewesen - danke für die korrektur :) |
Autor: DominikCSL Datum: 14.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- 1) 35W Xenon brenner geben weniger verlustleistung als eine 55W glühfadenlampe ab. Da eine Glühbirne einen deutlich schlechteren Wirkungsgrad als eine Gasentladungslampe aufweisen. 2) Die SRA muß eine Hochdruckreinigungsanlage sein da geht nix mit e36 SRA nachrüsten. Da müsstest die ausfahrbare SRA vom e39 oder e36 nachrüsten. 3) Die in der europäischen norm zugelassenen Brenner: D1S, D1R Mit dem Starter seperat auf dem Sockel vom Brenner ausgeführt. D2S, D2R Starter im Vorschaltgerät integriert. Die R versionen sind jeweils Für Freiflächenreflektoren (Glaskolben ist mit einer ummantelung abgedeckt, diese verhindert ungewollte Streuung die gerade beim Freiflächenreflektor schwer zu berechnen ist) und die S versionen für Ellipsoid Optiken (Freier Glaskolben). 4) ALWR muss ich glaub ich nichts dazu sagen jedoch zählt die Elektrische LWR vom e36 nicht. 5) Der Reflektor wird nach der Wendelanbindung oder eben nach dem Lichtbogen vom Brenner berechnet, das problem dabei, der Lichbogen wandert hin und her zwar nicht schnell, wirkt sich aber dennoch stark auf das lichtbild aus. Zitat: Alter schwede bist du dir sicher, dass du beim Tüv warst? :D Wenn du schon mal gehört hast welch ein aufwand es ist einen Scheinwerfer zu homologieren dann weist du dass der Prüfer das Falsche Gras gezogen hat. wenns so einfach wäre hätte Hella schon einen Konkurrenten und zwar mich :D |
Autor: hs-tuning de Datum: 16.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Ich dachte es würde weiter helfen wenn ich die Eintragung ins Netz stellen würde , da mann von hella eine Scheinwerferreinigungsanlage mit ABE zu kaufen bekommt weil es eine vorrausetzung ist für das Xenon und es ist keine originalle höhenverstellung von der ich spreche sondern eine ultraschall Niveauregulierung ebenfalls von Hella der Tüver kannte dieses auch nicht das es so etwas gibt auch mit Abe es ist ein Ultraschall Sensor an der Hinterachse der wie beim Richtigen Xenon das Licht in eine Grundstellung fahren läst die originallen Stellmotoren fliegen raus und werden ausgetauscht gegen die Von Hella mitgelieferten . Und die ganze abe bezieht sich auf eine Xenon Niveauregulierung und nicht auf eine höhenverstellung (manuell von innen) sie stellt sich von selber ein durch den sensor . Als nächstes ich habe eine orig. Bmw E36 DE linse in auf den Tisch gelegt und die vom 3bg beide sind komplett identisch gleiche verschraubung alles die dinger müssen genormt sein anders kann ich mir das nicht erklären . Und jetzt kommt ihr mir mit dem Glas ich warte nur drauf es ist keine Streuscheibe meinte er warum sollte er es nicht eintragen . Und warum dieser Aufriss fragt ihr euch ich kann mir keine Punkte mehr erlauben und ich bekamm ein Mängel Schein und warum wegen Xenon . Jetzt kommt ihr mir wieder mit irgendwelchen anderen dingen seit ihr alle Tüver also ich bin es nicht und wen es eingetragen ist ist es eingetragen . MFG hs -tuning.de |
Autor: hs-tuning de Datum: 16.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: http://www.hella.com/hella-de-de/assets/documents/TILicht_ElektronikDTTkor_16.pdf |
Autor: hs-tuning de Datum: 16.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und um für weitere diskusionen zu sorgen klärt mich auf Scheinwerferreinigungsanlage verbaut, Niveauregulierung verbaut , beides vorrausetzungen RICHTIG , RICHTIG, beides mit ABE , also bis hier alles in ordnung , die aufnahme origi. Xenon , also nichts geklebt oder ähnliches , keine Streuscheibe , also warum denkt ihr wäre es nicht Legal eingetragen und der Tüver würde Gras rauchen . Ich lasse alles Eintragen und das Legal , denkt ihr ernsthaft ein Tüver verliert sein job für 35 euro , alles klar , die Zeiten sind vorbei , vieles ist emesungssache und er meinte wen es korrekt verbaut ist das Lichtbild in ordnung ist warum sollte es dann nicht eingetragen werden wen alle vorrausetzungen erfüllt sind dafür . Im übrigen geht der Tüver auf seine 50 er hat nicht grad gestern ausgelernt . Selbst meine Enrohr ist eingetragen und ich bin kein Bäcker vom Beruf oder warum glaubt ihr habe ich 450 Euro bei Hella gelassen und es auf dem legalen wege versucht . Fühlt euch nicht angegriffen Ich wollt nur helfen . MFG www.hs-tuning.de |
Autor: Gr33nAcid Datum: 16.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- was steht denn auf deinem scheinwerferglas? bestimmt nicht DC! so, damit ist deine eintragung schon mal NIX wert! Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: marueg Datum: 16.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Dazu kann ich mich nur selbst zitieren: Jeder Scheinwerfertyp wird vor seiner Zulassung bauartgeprüft, mit dem zugehörigen Leuchtmittel. Die Zulassung gilt eben auch nur in dieser geprüften Kombinaton und das ist beim E36 Scheinwerfer nunmal eine H7-Halogenlampe. Es fehlt schlicht ein Lichttechnisches Gutachten des Scheinwerfers. Nenn es Bürokratie es ändert aber nichts an der Tatsache. ...muß hier eigentlich was stehen ?!? |
Autor: ThaFreak Datum: 18.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- @hs-tuning de du arbeitest aber nicht im Tuningbereich (wie man es von deinem Namen ableiten könnte!?) ? Wenn doch, dann such dir lieber etwas, wovon du Ahnung hast... |
Autor: daspertl Datum: 18.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Klar kann das alles eingetragen werden, auch legal. Ein Lichttechnisches-Gutachten ist dafür allerdings die Voraussetzung. Dennoch könnte es mit der 3bg Linse funktionieren... Nur ist so ein Gutachten nicht grad günstig. ;) |
Autor: BemerFlow Datum: 18.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also bei uns inner stadt hat sich der chef einer freien werkstatt auch xenon in seinen dodge ram eingebaut...mit alwr und sra ist damit zu irgend einer großen tüv-stelle in berlin gefahren und dort wurde lichtkegel und sowas alles gemessen und hat es legal jetzt eingetragen... |
Autor: DominikCSL Datum: 19.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- xenon im ram wirds doch schon original geben oder? mal im vergleich, china xenon kits mittelwert ca. 2300 Lumen, Erstausrüster Xenon kits 3200 Lumen ;) da iss schon ein bisschen unterschied dazwischen ;) da könnts gleich die glühlampen drinn lassen. glühlampe ca 1500 Lumen ;) sgebe schon ne möglichkeit xenon ohne sra und alwr nachzurüsten...nääämlich wenn du beim Lichtstrom pro Scheinwerfer (abblendlicht) UNTER 2000 Lumen kommst. Ist in der ECE Norm so geregelt, nur ohne lichttechnischem Gutachten geht wieder mal garnix, und das is wie erwähnt schweineteuer. |
Autor: hs-tuning de Datum: 19.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Grins ich soll meine Branche wechseln GRINS das sind sie mit ihren Angel Eye Scheinwerfern . www.hs-tuning.de Geh mal auf die seite und sage mir das nochmal . MFG |
Autor: ThaFreak Datum: 19.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, ich hab bei meinen Fahrzeugen nur ebay Angel-Eyes verbaut und sonst nichts gemacht ;) Hab 2 Storys von meinen, die du gerne anschauen darfst: Link Link Da du beruflich mit der Materie zu tun hast wie es scheint sollte meiner Meinung nach schon etwas mehr Wissen vorhanden sein, als du uns hier mitteilst. Oder glaubst du wirklich, dass Gefälligkeitseintragungen, wie du sie hier erwähnst, Bestand haben wenn es hart auf hart kommt? Und damit meine ich keine keine Polizeikontrolle von einem Dorfpolizisten, der kurz vor der Rente ist... |
Autor: MasterofDisaster Datum: 19.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Interessantes Thema!! Ich selbst hatte...über ein Jahr lang lediglich ein Xenonkit in meinen originalen H1 Scheinwerfern verbaut!! Hatte keinen Geblendet u bei keiner Polizeikontrolle Probleme gemacht!! Da ich mein Coupe aber gern noch laange fahren möchte...bin ich nun dabei mein Xenon zu legalisieren...allerdings so original wie möglich! d.h. 1. Habe mir die original E36 Scheiwerferreinigungsanlage nachgrüstet... 2. Eine Dynamische Leuchtweitenregulierung von Hella, speziell für den E36 (ABE Inklusive) besorgt..u nun auch schon zum Teil verbaut.... Mit meinem Dkra Prüfer habe ich alles soweit abgesprochen.....seine Aussage: Er trägt mir das Xenon ein, wenn SWRA vorhanden sowie eine dynamische Leuchtweitenregulierung verbaut ist....u der Lichtkegel nicht blendet sowie eine deutliche Hell/Dunkel Grenze hat....auch mit den originalen H1 Linsen Scheinwerfern....ein...für ca. 100€ als Einzelabnahme...!!!! Das is mein Wissensstand zu dem ganzen Thema...!!!! |
Autor: Gr33nAcid Datum: 19.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich frage mich immer noch warum es so dumme prüfer gibt. der nächste cop der ahnung hat lässt die karre beim tüv vorführen, und wenn der ahnung hat, dann wirds übel. aber jeder wie er mag. legal ist das ganze gebastel jedenfalls nicht! Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: DominikCSL Datum: 20.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sollte es wirklich zu einem Personenschaden im dunkeln kommen wird die sache sehr heikel. ob nun eingetragen oder nicht... sollte es auf blendung zurückzuführen sein. Jedem das seine, wenn das lichtbild elektronisch vermessen wird (macht jede Bosch werkstätte meines wissens zumindest bei uns in Ö) und i.O. ist, dann hätt ich kein schlechtes gewissen. So gewisse leute, die wie dämlich die Lichthupe nach dir schmeissen, gehören teilweise eh nicht auf die straße. Jehne die glauben jeder der ihnen entgegenkommt fährt ja mit aufblendlicht... Passiert bei den Halogen fahrern genauso. Meiner Meinung nach sollte die ALWR wegfallen, unnötiger aufwand bringt nur was beim beschleunigen und bremsen, bei kuppen wos wirklich helfen sollte bringts garnichts. sra find ich ganz sinnvoll und sollte auch bei Normalen Halogen Scheinwerfern pflicht werden. wenns undbedingt ein Xenon kit aus fernost werden soll leg ich euch ans Herz nehmt eine lichtfarbe von 4300K, ist ein kompromiss aus optik und nutzen, bei 6000k wirst schonwieder merken wie stark der Wirkungsgrad der Lampen durch den hohen blau anteil abnimmt. 4300K fallen um einiges weniger auf als höhere Lichtfarben. Weiters ist das Menschliche auge gerade auf das Farbspektrum blau sehr empfindlich. |
Autor: MasterofDisaster Datum: 20.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hatte über ein Jahr lang 6000K Xenon verbaut..gab nie probleme..u sah auch richtig Geil aus....u von der Farbgebung her nich anders wie beim E39/E60!! Bis 2009 haben die meisten Hersteller Xenonbrenner mit ca. 6000K Lichtfarbe....bei glaub 3200 Lumen....!! Porsche z.B. verbaut 8000K Xenon! Seit...glaub 2009 dürfen die Hersteller allerdings nur noch 4300K Xenon verbauen!! Eins ist Fakt..die Dekrastelle würde mir des Xenon nie eintragen wenn es annähernd illegal wäre...das passt schon so....braucht ja nur nen Lichttest zu machen...!! @DominikCSL Zum Thema ALWR geb ich Dir vollkommen Recht....diese reagiert sowieso nur auf die Beladungsstände u das damit verbundene Einfedern...bei bodenwellen/starker Beschleunigung/Bremsung....reagiert keine ALWR! |
Autor: Christian Sch. Datum: 20.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau so ist es. Alles andere ist leider falsch! Es ist ganz klar in §22a StVZO geregelt, dass Scheinwerfer bauartgenehmigt sein müssen. Bei jeder Änderung an dem Scheinwerfer erlischt diese Bauartgenehmigung. Die Genehmigung schreibt auch vor, welche Art Leuchtmittel in dem Scheinwerfer verwendet werden darf und um was für ein Scheinwerfer es sich handelt (Tagfahrlicht, Fernlich, Abblendlicht). Das alles ist klar in 22a in Verbindung mit der Fahrzeugteileverordnung und den entsprechenden ECE-Richtlinien geregelt. Eine 3BG Linse alleine ist nichts und hat keine Genehmigung. Der ganze Scheinwerfer des 3BG ist als technische Einheit genehmigt. Nur dieser Komplette Scheinwerfer passt nicht in den E36. Jeder Prüfer der eine Xenonanlage wie auch immer sie aussieht in einem nicht genehmigten Scheinwerfer (das ist ein Scheinwerfer ohner DC) einträgt hat keine Ahnung von seinem Job und macht einen Fehler. Das hat nichts mit Ermessen zu tun, da es klare Vorschriften gibt. Das ist so als ob dir jemand sagt, es ist Ermessenssache ob dein Auto Scheinwerfer braucht oder nicht. Eine Eintragung ist natürlich das Papier nicht wert auf dem sie geschreiben ist. Wenn die Bullen es rausfinden, bist du mit Punkten und Bußgeld dabei. Kommt es zum Unfall hast du unter Umständen ein richtiges Problem. Und das alles wegen ein paar gesparter Euro für einen ordentlichen Scheinwerfer. |
Autor: DominikCSL Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Endlich mal richtige worte genau so isses ;) Nur Vorsicht bei den "Billig" Scheinwerfern alla depo und konsorten. Diese Hersteller benutzen gerne mal aus kostengründen das Selbe Werkzeug und gießen alles mögliche ein, da steht gerne mal auf einem Halogen HSW DC 00 oder noch besser DCR oben. Alles schon gesehen ;) Deshalb vorsicht mit den Leuchtmittelzulassungen auf den HSW lieber mal auf die Fassung sehen ;) ALWR hilft schon beim beschleunigen und bremsen, das wars dann aber schon. Lieber ein paar euronen mehr drauflegen und Richtige Xenons kaufen! |
Autor: Christian Sch. Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Da hast du natürlich recht. Es gibt aber wohl auch Scheinwerfer die in 2 Ausführungen geliefert werden. Sie haben beide Zeichen drauf HC und DC und es unterscheidet sich nur die Aufnahme des Leuchtmittels. Bei diesen Scheinwerfern ist man dann quasi am Rande der Legalität wenn man die Aufnahme umbaut und einen D2S statt H7 einsetzt. In dem Fall ist es nämlich für den Prüfer so gut wie unmöglich heraus zu finden ob die Leuchtmittelaufnahme richtig ist. |
Autor: MasterofDisaster Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ABer ist Depo nicht der einzig Hersteller der Scheinwerfer mit DC Prägung in Originaloptik für den E36 verkauft?? Oder haben die InPro auch diese DC Präung im Scheinwerferglas..? |
Autor: bmw-fever-320i Datum: 21.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also auf meinen In.Pro ist das Prüfzeichen nicht drauf. Kenne auch keinen anderen Hersteller als DEPO der das Prüfzeichen drauf hat. Wollte es auch mal demnächst probieren mit den DEPO Scheinis, SWRA und einer ALWR beim TÜV vorzufahren und mal alles legalisieren zu lassen^^ Mal gucken was man zu der Kombi sagt. |
Autor: Christian Sch. Datum: 22.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da dürfte dann nichts gegen sprechen. Wenn die Scheinwerfer DC-Zeichen haben, es nicht gebastelt aussieht und der Wagen aLWR und SWR hat sehe ich da kein Problem mit einer Eintragung.... |
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