woher noch legales Xenon für den E36
Das hat nichts mit den Angel Eyes zu tun. Du brauchst einfach zugelassene Xenonscheinwerfer. Alles Andere ist halt nicht ganz legal. Aber das du die aLwr und die Swra hast, ist schon von Vorteil. Mal versucht einzutragen?
Es gibt keine zugelassenen Xenonscheinwerfer mehr, für den e36.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Prinz1987,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "woher noch legales Xenon für den E36"!
Gruß
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Zitat:
ich verstehe sowieso nicht wo das problem sein soll.
wenn die technik so funktioniert, wie sie muss, und der tüv das gecheckt hat, dann hatt eigentlich auch die polizei nichts mehr zu melden.
so sehe ich das zumindest. :-P
(Zitat von: drakiii)
Wie du das siehst wird den Richter im Zweifelsfall aber nicht interessieren.
Jeder Scheinwerfertyp wird vor seiner Zulassung bauartgeprüft, mit dem zugehörigen Leuchtmittel. Die Zulassung gilt eben auch nur in dieser geprüften Kombinaton und das ist beim E36 Scheinwerfer nunmal eine H7-Halogenlampe.
Wenn du da irgendetwas Anderes hineinbastelst erlischt in Dtl. genaugenommen die BE des gesamten Fahrzeugs.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Mitglied seit: 30.08.2009
breitenworbis
Deutschland
19 Beiträge
ich habe diese ganze angelegenheit meinem mechaniker übergeben... der war nachdem er die alwr und swr bei der dekra... die meinten das die alwr nicht eintragungspflichtig ist. und die swr sowieso nicht... von daher hab ich da nichts weiter gemacht.. ich hab halt immer die abe dabei..
Mitglied seit: 30.08.2009
breitenworbis
Deutschland
19 Beiträge
also bemängelt wurden beim letzten mal nur das ich keine swr und keine alwr habe... die scheinwerfer hat keiner so richtig interessiert.. den mängelschein hab ich mir auch gut aufgehoben... vielleicht nützt es ja was???
Letztens wollt mir einer was erzählen, dass es eine möglichkeit gäbe, das Xenon zu legalisieren.
Er meinte aus sicherer Quelle (konkretes Nachfragen beim Tüv und einer Polizeischulung) zu wissen, dass Fahrzeuge > EZ `00 keine alwr bräuchten, um ein Xenonkit, das mit einem E-Prüfzeichen ausgestattet ist, mit dem Segen des Tüv`s eingetragen zu bekommen.
Erschien mir selbst sehr suspekt, da ich mich schon selbst umfassend mit dem Thema beschäftigt habe, aber vielleicht gibt`s da ja tatsächlich eine Änderung seitens des Gesetzgebers.
Die besagte Person ist selbst im Dienste der Polizei tätig und hat auch Ahnung von Autos bzw Tuning, zumindest ist es mir so vorgekommen, da man sich gut mit ihm unterhalten konnte und er nicht irgendein Spinner ist, der wirres Zeugs dahergelabert hat. Er selbst fährt eine hergerichtete Nissan S14 Z-Edition.
Habt ihr da evtl. auch schon was drüber gehört oder gelesen, oder sind es einfach wieder falsche Hoffnungen. Hab die DEPO-Scheinwerfer, die gab`s ja auch mit Xenon.
Mitglied seit: 30.08.2009
breitenworbis
Deutschland
19 Beiträge
das ist mir bekannt.. kannst du aber vergessen... das gilt nur für fahrzeuge in denen auch xenon verbaut wurde.. wie im 5er und im 7er zum bsp... da es im e36 nie verbaut wurde ist das hinfällig... wahrscheinlich wartet der typ nur drauf das du dir die dinger einbaust und er dich dann abzocken kann:):) nee, war n spaß... aber ich halte nichts davon.. wenn es so wäre, warum machen wir uns dann noch alle heiß wegen alwr und swr?? und außerdem: seit wann wird ein paragraph zu gunsten älterer autos geändert?? wobei ich diesen ganzen quatsch mit alwr und swr schwachsinnig finde... xenon blendet den gegenverkehr so oder so...
also ich habe noch nen sw glas für fk sw, da steht dc drauf - also xenon abblendlicht, das ist shcon mal wichtig ;)
alwr und sra sind nun mal pflicht! geht nicht anders. macht auch schon sinn.
btw: das fk xenon ist im gegensatz zu dem hella xenon nen witz.
leider sind die hellas pottenhäßlich :/
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Ich habe mich auch mal umfassend mit dem Thema Xenon befasst:
Fakt ist, dass man für Fahrzeuge, die vor 2000 zugelassen sind keine ALWR und SWRA braucht, allerdings nur, wenn es für dieses Fahrzeug Xenon Original ab Werk zu kaufen gab. Also zum Beispiel beim E38, E46 - für den E36 gab es aber nie Xenon ab Werk, demnach gilt hier diese Regelung nicht.
Weiter gilt:
1. Gasentladungslampen (Xenon) im Halogenscheinwerfer zu verwenden funktioniert nicht, der Scheinwerfer wurde nur für Halogen freigegeben.
2. H7 Xenon ist sowieso nicht erlaubt, es gibt nur E Prüfzeichen für diese anderen Fassungen DS1 und so weiter.
3. Hella Scheinwerfer haben auf der Streuscheibe ein Xenon Prüfzeichen stehen, jedoch bezieht sich dieses nur auf die Streuscheibe, nicht auf den Scheinwerfer.
Folgendes muss getan werden, um LEGAL Xenon im E36 zu bekommen:
1. SWRA nachrüsten (entweder vom E36 oder E39)
2. ALWR nachrüsten
3. Einen Scheinwerfer kaufen, der Original auf Xenon geprüft ist und dafür freigegeben ist (zum Beispiel der von Hella)
Eine andere Möglichkeit gibt es beim E36 einfach nicht, das ist Fakt. Wer es mir nicht glaubt, kann gerne anfangen zu lesen und die STVZO zu wälzen.
Unabhängig davon habe ich seit über 1 Jahr Xenon verbaut in meinen Hellascheinwerfern (8000K) und die SWRA und bis jetzt wurde ich noch nie angehalten deswegen. Wenn ich mal angehalten werden sollte weise ich einfach auf die SWRA hin und das Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer, nur wenn da einer wirklich ahnung hat wars das natürlich :)
Aber da es mit ALWR auch illegal wäre, spare ich mir die 150€ dafür lieber und investiere die dafür in die strafe dann...
Also lasst euch keine märchen erzählen, ich hoffe unklarheiten wurden beseitigt.
Es fehlt noch eine Erweiterung in Punkt 3.
Es könnten auch SW vom E46 oder E39 genommen werden, die original schon Xenon hatten.
Gruß Stefan
Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!
Zitat:
Es fehlt noch eine Erweiterung in Punkt 3.
Es könnten auch SW vom E46 oder E39 genommen werden, die original schon Xenon hatten.
(Zitat von: Merlin-9999)
aber nicht um es im e36 zu verwenden :)
Ja doch.
Wenn du einen Frontumbau machst und dann auf E46 oder E39 umbaust,kannst du auch legal deren original Xenon SW eingetragen bekommen(inkl. SWR und ALWR natürlich).
Ist im Grunde ja dann nix anderes, wie ein Xenon-geprüfter Zubehör-SW.
Gruß Stefan
Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
Mitglied seit: 12.01.2010
Brandenburg
Deutschland
0 Beiträge
Hallo
Ich lasse mein Xenon nächste Woche eintragen der Tüver meinte kein Problem , ich habe mir von Hella die Scheinwerferrein. anlage gekauft und die automatische L. von Hella alles zusammen knapp 450Euro ich gab lieber etwas mehr aus da eine anständige abe dabei ist . Scheinwerfer sind die originallen vom e36 . Stelle die Eintragung die Tage hier ins netz .
MFG hs-tuning de
Mitglied seit: 12.01.2010
Brandenburg
Deutschland
0 Beiträge
Ich habe vergessen zu erwähnen ich habe die alten DE Linsen ausgebaut und die vom Passat 3bg verbaut D2S Brenner sind bei mir drin . Paste ohne Probleme ich habe ein ganz sauberes Lichtbild dadurch auf der Strasse und der Tüvi meinte er trägt es auch deshalb ein weil ich keine Streuscheibe vorn in den Scheinwerfern habe .
Mfg hs-tuning de
Mitglied seit: 09.04.2009
Ostdeutschland
Deutschland
559 Beiträge
Zitat:
Unabhängig davon habe ich seit über 1 Jahr Xenon verbaut in meinen Hellascheinwerfern (8000K) und die SWRA und bis jetzt wurde ich noch nie angehalten deswegen. Wenn ich mal angehalten werden sollte weise ich einfach auf die SWRA hin und das Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer, nur wenn da einer wirklich ahnung hat wars das natürlich :)
(Zitat von: b-mw-323)
deine 8000k dinger sind aber mit sicherheit auch nicht STVO zulässig ;)
da wird die ausleuchtung mit sicherheit drunter leiden...
ich fand die 6000k dinger, von phillips glaub ich, waren schon nicht mehr der hit :(
Zitat:
Hallo
Ich lasse mein Xenon nächste Woche eintragen der Tüver meinte kein Problem , ich habe mir von Hella die Scheinwerferrein. anlage gekauft und die automatische L. von Hella alles zusammen knapp 450Euro ich gab lieber etwas mehr aus da eine anständige abe dabei ist . Scheinwerfer sind die originallen vom e36 . Stelle die Eintragung die Tage hier ins netz .
MFG hs-tuning de
(Zitat von: hs-tuning de)
Durch die Eintragung wird es trotzdem nicht legal.
Wenns jemand genau nimmt, dann bist du die Eintragung wieder los und bekommst die gleiche Strafe wie bei Nichteintragung.
...und der Prüfer macht sich strafbar wegen Falschbeurkundung im Amt
Man kann nicht pauschalisieren, ob "Angel Eyes" dafür zugelassen sind.
Aber Nachgerüstet Xenon ist wenn dann nur so halb legal.
Liegt im ermessen des TÜVs ob er es einträgt (mit ALWR und SRA) - und die Polizei kann diese Eintragung aber auch widerrufen.
Es ist eigtl. nicht legal, da (fast) alle Scheinwerfer bei der Materialprüfung nur auf die Aus- bzw. Einwirkungen der Temperatur von "normalen" Glühbirnen getestet wurden.
Bei der Entwicklung/ Produktion wurde nicht getestet, wie sich die Scheinwerfer beim Einsatz mit Xenonlampen verhalten (andere Temeperatur, etc...).
Keine Materialprüfung vorhanden --> keine Eintragung möglich, da fehlende Testergebinsse!
Da ist auch die Nachrüstung anderer benötigter Komponenten egal.
In nem anderen Thread wurde auch darüber geredet, was für Kürzel auf dem Scheinwerferglas stehen müssten, damit es für Xenon verwendbar ist.
--> Suche benutzen!
Ihr könnt das Thema aber auch in zig anderen threads lesen.
Einzige 100% legale Nachrüstung sind die bereits erwähnten Sets von Hella und FK.
Über Sinn und Unsinn braucht hier nicht (mal wieder) diskutiert werden.
Prinzipiell würde es nur ein Verbesserung der Sicht und somit zur Sicherheit beitragen.
Da aber gewisse Paragraphen nicht eingehalten werden, funktionierts in unserem lieben Deutschland einfach nicht.
Grüße
Julian
Zitat:
Liegt im ermessen des TÜVs ob er es einträgt (mit ALWR und SRA) - und die Polizei kann diese Eintragung aber auch widerrufen.
(Zitat von: JUL)
Die Polizei kann KEINE Eintragung widerrufen! Dazu haben sie keine Befugnis.
Sie können etwas bemängeln bzw. eine Vorführung bei einem Sachverständigen verlangen.
Dieser könnte dann eine Eintragung streichen, ein Polizist nicht!
Zitat:
Zitat:
Liegt im ermessen des TÜVs ob er es einträgt (mit ALWR und SRA) - und die Polizei kann diese Eintragung aber auch widerrufen.
(Zitat von: JUL)
Die Polizei kann KEINE Eintragung widerrufen! Dazu haben sie keine Befugnis.
Sie können etwas bemängeln bzw. eine Vorführung bei einem Sachverständigen verlangen.
Dieser könnte dann eine Eintragung streichen, ein Polizist nicht!
(Zitat von: ThaFreak)
Das meinte ich ja ! ;)
Meine formulierung ist etwas unglücklich gewesen - danke für die korrektur :)
1) 35W Xenon brenner geben weniger verlustleistung als eine 55W glühfadenlampe ab. Da eine Glühbirne einen deutlich schlechteren Wirkungsgrad als eine Gasentladungslampe aufweisen.
2) Die SRA muß eine Hochdruckreinigungsanlage sein da geht nix mit e36 SRA nachrüsten. Da müsstest die ausfahrbare SRA vom e39 oder e36 nachrüsten.
3) Die in der europäischen norm zugelassenen Brenner: D1S, D1R Mit dem Starter seperat auf dem Sockel vom Brenner ausgeführt. D2S, D2R Starter im Vorschaltgerät integriert.
Die R versionen sind jeweils Für Freiflächenreflektoren (Glaskolben ist mit einer ummantelung abgedeckt, diese verhindert ungewollte Streuung die gerade beim Freiflächenreflektor schwer zu berechnen ist) und die S versionen für Ellipsoid Optiken (Freier Glaskolben).
4) ALWR muss ich glaub ich nichts dazu sagen jedoch zählt die Elektrische LWR vom e36 nicht.
5) Der Reflektor wird nach der Wendelanbindung oder eben nach dem Lichtbogen vom Brenner berechnet, das problem dabei, der Lichbogen wandert hin und her zwar nicht schnell, wirkt sich aber dennoch stark auf das lichtbild aus.
Zitat:
Ich habe vergessen zu erwähnen ich habe die alten DE Linsen ausgebaut und die vom Passat 3bg verbaut D2S Brenner sind bei mir drin . Paste ohne Probleme ich habe ein ganz sauberes Lichtbild dadurch auf der Strasse und der Tüvi meinte er trägt es auch deshalb ein weil ich keine Streuscheibe vorn in den Scheinwerfern habe .
Alter schwede bist du dir sicher, dass du beim Tüv warst? :D
Wenn du schon mal gehört hast welch ein aufwand es ist einen Scheinwerfer zu homologieren dann weist du dass der Prüfer das Falsche Gras gezogen hat.
wenns so einfach wäre hätte Hella schon einen Konkurrenten und zwar mich :D