Zitat:
Das macht keinen Sinn die "Hinversandkosten" in dem Fall auch noch
zu erstatten. Der ist weder Bestandteil vom Verkaufspreis noch hat
der Verkäufer was davon, er kann sich das Geld schließlich auch nicht
von der Post zurückholen. Man kann sich einigen sofern der Verkäufer
wirklich falsche Ware geschickt hat, aber in diesem Fall geht es um
eine eigenmächtige Rückgabe durch Nichtgefallen.(Zitat von: Nicore)
Zitat:
ebay ist kein "Versandhandel"(Zitat von: Nicore)
Zitat:
Sollten die AGB eigenmächtige Klauseln enthalten die das geltende Handelsgesetzt aushebeln ist der "Kaufvertrag" in diesem Sinne so oder nichtig.(Zitat von: Nicore)
Zitat:
Bei ebay werden aber solcherlei AGB aber durch den imaginären
Kaufvertrag stillschweigend akzeptiert.(Zitat von: Nicore)
Zitat:
Aber die Versandkosten für die erste Sendung
können nicht erstattet werden. Auf welcher Grundlage?(Zitat von: Nicore)
Zitat:
Gut, wenn wir beim "Recht" sind und Du daran festhälst,
dann sage ich nur kurz und knapp:
1. ebay ist kein "Versandhandel"
2. der Verkäufer hat seine AGB unter dem Artikel veröffentlicht
WIDERRUFSFOLGEN:
IM FALLE EINES WIRKSAMEN WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENEN LEISTUNGEN ZURÜCKZUGEWÄHREN UND GEGEBENENFALLS GEZOGENE NUTZUNGEN HERAUSZUGEBEN. SIE HABEN DIE KOSTEN DER RÜCKSENDUNG ZU TRAGEN, WENN DIE GELIEFERTE WARE DER BESTELLTEN ENTSPRICHT UND WENN DER BESTELLWERT EINEN BETRAG VON 40,00 € NICHT ÜBERSTEIGT. DAS DEM KUNDEN ENTSTEHENDE RÜCKSENDE-PORTO WIRD ERSTATTET, WENN DER BESTELLWERT MEHR ALS 40,00 € BETRÄGT. WENN DER KUNDE ES FÜR UNZUMUTBAR HÄLT, DAS PORTO VORAB ZU VERAUSLAGEN, LASSEN WIR DIE WARE KOSTENLOS ABHOLEN.
Das einzige was man machen könnte ist die Wettbewerbszentrale zu informieren
um die AGB zu prüfen. Sollten die AGB eigenmächtige Klauseln enthalten die
das geltende Handelsgesetzt aushebeln ist der "Kaufvertrag" in diesem Sinne
so oder nichtig. Bei ebay werden aber solcherlei AGB aber durch den imaginären
Kaufvertrag stillschweigend akzeptiert.
Ich hatte schon ähnliche Fälle mit dem brüchtigten Verkäufer "kfzteile24",
siehe dem Riesen-Thread hier im Forum. Dieser schickte nach Einigung einen
Rückholschein und alles war gut. Aber die Versandkosten für die erste Sendung
können nicht erstattet werden. Auf welcher Grundlage?(Zitat von: Nicore)
Zitat:
Im ersten Beitrag ist der Link zum Artikel, dort sieht man den Preis. ;)
@daniel.krueger: Danke für das Statement, aber wie gesagt, ich hab
das damals so gelernt das ein Vertrag nichtig ist sobald er an einer
Stelle das Gesetz aushebelt.(Zitat von: Nicore)
Zitat:
Hallo,
Die Ware wurde als Warensendung verschickt. Dies kann einige Tage länger
dauern.
Ich verstehe manche Leute nicht wieso muss alles immer so schnell gehen?
Fährt das Fahrzeug ohne diese Dinge nicht mehr oder was soll das ganze?
Dann schicken sie auch die Ware wenn sie nun endlich ankommt an meine
Anschrift erst zurück danach gibt es auch das Geld zurück.
Unmöglich so etwas.
Zitat:
Da kann ich ihn aber schon irgendwo verstehen. Der Kauf ist heute erst eine Woche her.
Sicher gings auch schneller, aber gleich vom Kauf zurückzutreten? Sind doch nur LED's.
Bearbeitet von - Stefan177 am 04.09.2008 19:05:07(Zitat von: Stefan177)
Zitat:Zitat:
Da kann ich ihn aber schon irgendwo verstehen. Der Kauf ist heute erst eine Woche her.
Sicher gings auch schneller, aber gleich vom Kauf zurückzutreten? Sind doch nur LED's.
Bearbeitet von - Stefan177 am 04.09.2008 19:05:07(Zitat von: Stefan177)
sicherlich ist es nur eine woche, nur er brauch mir doch keine mail schicken, dass es an die versandabteilung ging und dann liegen die 4 tage später immer noch unter dem autositz oder?(Zitat von: b-mw-323)
Zitat:Zitat:Zitat:
Da kann ich ihn aber schon irgendwo verstehen. Der Kauf ist heute erst eine Woche her.
Sicher gings auch schneller, aber gleich vom Kauf zurückzutreten? Sind doch nur LED's.
Bearbeitet von - Stefan177 am 04.09.2008 19:05:07(Zitat von: Stefan177)
sicherlich ist es nur eine woche, nur er brauch mir doch keine mail schicken, dass es an die versandabteilung ging und dann liegen die 4 tage später immer noch unter dem autositz oder?(Zitat von: b-mw-323)
Eine Warensendung braucht einige Tage. Pakete dagegen i.d.R. nur einen Tag. Wo ist nun Dein Problem? Er hat sich dafür entschuldigt, dass er das Paket erst einen Tag später wie gemailt versendet hat. Das dürfte wohl locker im Rahmen liegen.
Nun gleich Kaufrücktritt? Ich würde genauso denken wie der Verkäufer es Dir geschrieben hat. Bleib mal ein wenig auf dem Teppich!(Zitat von: Lord Cyber)
Zitat:Zitat:Zitat:
Da kann ich ihn aber schon irgendwo verstehen. Der Kauf ist heute erst eine Woche her.
Sicher gings auch schneller, aber gleich vom Kauf zurückzutreten? Sind doch nur LED's.
Bearbeitet von - Stefan177 am 04.09.2008 19:05:07(Zitat von: Stefan177)
sicherlich ist es nur eine woche, nur er brauch mir doch keine mail schicken, dass es an die versandabteilung ging und dann liegen die 4 tage später immer noch unter dem autositz oder?(Zitat von: b-mw-323)
Eine Warensendung braucht einige Tage. Pakete dagegen i.d.R. nur einen Tag. Wo ist nun Dein Problem? Er hat sich dafür entschuldigt, dass er das Paket erst einen Tag später wie gemailt versendet hat. Das dürfte wohl locker im Rahmen liegen.
Nun gleich Kaufrücktritt? Ich würde genauso denken wie der Verkäufer es Dir geschrieben hat. Bleib mal ein wenig auf dem Teppich!(Zitat von: Lord Cyber)