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Probleme mit Ebay (Wer wohl nicht?) (DIE ZWEITE!!) - Geplaudere

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Beitrag von: b-mw-323
Date: 09.08.2008
Thema: Probleme mit Ebay (Wer wohl nicht?) (DIE ZWEITE!!)
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Hey Leute,

hab bei Ebay Tachoscheiben gekauft und dann als ich diese in der Hand hatte festgestellt, das die in real total scheiße und billig aussehen. Hab also dem Typen (Händler) geschrieben, dass ich ich ihm diese zurück schicke und er mir einfach das Geld wieder überweisen soll. So jetzt stellt er sich quer und sagt, dass die Tachoscheiben Einzelanfertigungen sind und vom Umtausch ausgeschlossen sind und ich mich auch gerne bei der Verbraucherzentrale informieren kann. Jedoch hat er nirgendswo geschrieben, dass es Einzelanfertigungen sind und stimmt es überhaupt, dass diese vom Umtausch ausgeschlossen sind?? Wer ist hier im Recht?

Hier der Link -> Klick

Bearbeitet von - b-mw-323 am 04.09.2008 18:51:59


Antworten:
Autor: louisdama
Datum: 09.08.2008
Antwort:
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Er räumt Rückgabe und Umtausch recht ein, laut seiner Artikelbeschreibung, also hat er sich auch daran zu halten, mM.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: daniel.krueger
Datum: 09.08.2008
Antwort:
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Richtig ist, daß Ware, die speziell nach Kundenwunsch gefertigt wurde, von der Rückgabe ausgeschlossen ist.
Dies ist hier aber nicht der Fall. Da in der Auktion auf einen speziellen, konkret beschriebenen Artikel geboten wurde, auf dessen Gestaltung der Kunde keinen Einfluß hat, greift entsprechende Regelung nicht. Über dies hinaus wird der Artikel als "Einzelstück" angepriesen und es sind Bilder des Artikels vorhanden. Somit ist mit absoluter Sicherheit bewiesen, daß der Artikel bereits vor dem Einstellen der Auktion gefertigt wurde und damit ist eine Fertigung auf Kundenwunsch ausgeschlossen.
Man muß hier nämlich unterscheiden, ob es sich um eine "Einzelanfertigung" handelt (was in diesem Falle durchaus der Fall sein kann) oder aber, ob es sich um eine Fertigung nach Kundenwunsch handelt (was hier definitiv nicht der Fall ist.) Das ist wiedermal ein typischer Fall, indem ein Verkäufer versucht, das Fernabsatzgesetz zu umgehen.

Autor: V8-Fetischist
Datum: 09.08.2008
Antwort:
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also ich habe das hier gefunden,

zitat:
WIDERRUFSRECHT:
VERBRAUCHER KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON 1 MONAT NACH ERHALT DER WARE OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z.B. FAX, BRIEF, E-MAIL) ODER DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE WIDERRUFEN. DIE FRIST BEGINNT FRÜHESTENS MIT ERHALT EINER IN TEXTFORM NOCH GESONDERTEN MITZUTEILENDEN WIDERRUFSBELEHRUNG. ZUR WAHRUNG DER WIDERRUFSFRIST GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG DES WIDERRUFS. VERBRAUCHER IST JEDER KUNDE, DER DIE WARE ZU EINEM ZWECK BESTELLT, DER WEDER EINER GEWERBLICHEN NOCH EINER SELBSTÄNDIGEN BERUFLICHEN TÄTIGKEIT DES KUNDEN ZUGERECHNET WERDEN KANN. DER WIDERRUF IST ZU RICHTEN AN:

das sagt ja wohl alles , kannst sie zurück schicken
Sein Name ist Vodka ,

und ja wir werden Heiraten
Autor: b-mw-323
Datum: 10.08.2008
Antwort:
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ich hatte dem das ja auch schon geschrieben und ihn an seinen eigenen artikel erinnert, aber er meinte es wohl besser...

werde ihm noch mal eine mail schreiben mit euren hinweisen und ihm das montag schicken, und wenn dann innerhalb einer angemessenen frist kein geld kommt gehts zum anwalt, was wäre eine angemessene frist?
Autor: Stefan177
Datum: 10.08.2008
Antwort:
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Schick das Ding per Paket (nicht "Päckchen") zurück und mach einen Screenshot von der Auktion.

Damit ist für Dich die Sache erledigt. Wenn kein Geld kommt. -> Anzeigen. Sobald er Post von den Grünen bekommt, wird er einlenken.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: CrAsHoVeR
Datum: 10.08.2008
Antwort:
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Vor Gericht hätte er keine Chance!

Durch diesen Satz ist er eindeutig im Unrecht:

"WIDERRUFSRECHT:
VERBRAUCHER KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON 1 MONAT NACH ERHALT DER WARE OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z.B. FAX, BRIEF, E-MAIL) ODER DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE WIDERRUFEN."


Autor: b-mw-323
Datum: 10.08.2008
Antwort:
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hab dem jetzt noch mal geschrieben mit euren infos und eine frist bis zum 19.08 gesetzt, das sollte angemessen sein. wenn er sich weiter quer stellt, gehts zum anwalt. hab noch eine beschwerde bei ebay abgegeben. echt schade das bei ebay immer mehr schwachmaten unterwegs sind. aber danke für eure tipps!
Autor: b-mw-323
Datum: 10.08.2008
Antwort:
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wow er hat eingelenkt :) danke jungs! jetzt nur mal eine frage wegen den versandkosten, er hat ja bei sich stehen in der artikelbeschreibung, dass wenn der bestellwert unter 40€ liegt, ich die versandkosten für das zurück schicken selber tragen muss, ist das richtig oder ist dieser hinweis legal?
Autor: E36-Freak
Datum: 10.08.2008
Antwort:
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Dieser Hinweis ist korrekt
Autor: daniel.krueger
Datum: 10.08.2008
Antwort:
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Die Versandkosten, die Du für die Lieferung zu Dir bezahlt hast, muß er aber erstatten. Das ist zwar im Gesetz nirgendwo explizit festgelegt, da gibt es aber bereits gerichtliche Entscheidungen zu.
Autor: Lord Cyber
Datum: 10.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Vor Gericht hätte er keine Chance!

Durch diesen Satz ist er eindeutig im Unrecht:

"WIDERRUFSRECHT:
VERBRAUCHER KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON 1 MONAT NACH ERHALT DER WARE OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z.B. FAX, BRIEF, E-MAIL) ODER DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE WIDERRUFEN."



(Zitat von: CrAsHoVeR)




Das ist nur ein Teil des Widerrufsrechtes. Nach kundenwünschen angefertigte Artikel können tatsächlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Dies liegt hier m.E. aber nicht vor.
Autor: Nicore
Datum: 12.08.2008
Antwort:
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1. ebay Hilfe & FAQ
2. ebay Forum
3. ebay Streitfall eröffnen (Untimmigkeit)
4. www.wettbewerbszentrale.de
x.
x.
x.
758. irgendwann mal im Syndikat die Suche nach "ebay problem" benutzen
BMW Team Oberhavel
Autor: b-mw-323
Datum: 14.08.2008
Antwort:
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noch mal eine frage dazu, der scherzkeks hat mir jetzt nur den warenwert überwiesen nicht aber die versandkosten fürs herschicken, ist das richtig so oder muss er mir die auch erstatten? also das die fürs zurückschicken verloren sind ist mir klar, geht mir jetzt nur ums herschicken...

Bearbeitet von - b-mw-323 am 14.08.2008 13:26:28
Autor: Nicore
Datum: 14.08.2008
Antwort:
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Ja ist richtig denn der Warenwert liegt unter 40€.
Mal bisl ebay-Hilfeforum und AGBs lesen mein Freund! ;)
BMW Team Oberhavel
Autor: b-mw-323
Datum: 14.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Ja ist richtig denn der Warenwert liegt unter 40€.
Mal bisl ebay-Hilfeforum und AGBs lesen mein Freund! ;)

(Zitat von: Nicore)




jawohl chef :D
Autor: Lord Cyber
Datum: 14.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Ja ist richtig denn der Warenwert liegt unter 40€.
Mal bisl ebay-Hilfeforum und AGBs lesen mein Freund! ;)

(Zitat von: Nicore)




Nein, das ist nicht richtig! Die Klausel mit den "unter 40Euro" bezieht sich auf den Rückversand. Überwiegend gehen die Gerichte davon aus, dass die Hinversandkosten zu erstatten sind...
Autor: Nicore
Datum: 15.08.2008
Antwort:
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Das macht keinen Sinn die "Hinversandkosten" in dem Fall auch noch
zu erstatten. Der ist weder Bestandteil vom Verkaufspreis noch hat
der Verkäufer was davon, er kann sich das Geld schließlich auch nicht
von der Post zurückholen. Man kann sich einigen sofern der Verkäufer
wirklich falsche Ware geschickt hat, aber in diesem Fall geht es um
eine eigenmächtige Rückgabe durch Nichtgefallen.
BMW Team Oberhavel
Autor: Zladi
Datum: 15.08.2008
Antwort:
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hey wenn du willst schau ich bei dem vorbei ist net weit von mir und prügel dir die versandkosten raus :-)
Autor: sveno
Datum: 15.08.2008
Antwort:
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Zitat:


hey wenn du willst schau ich bei dem vorbei ist net weit von mir und prügel dir die versandkosten raus :-)

(Zitat von: Zladi)



omg... zusammenfassend kann man aber sagen, dass man bei egay gar nix mehr kaufen sollte!
Autor: b-mw-323
Datum: 15.08.2008
Antwort:
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Zitat:


hey wenn du willst schau ich bei dem vorbei ist net weit von mir und prügel dir die versandkosten raus :-)

(Zitat von: Zladi)




:D wenn er gar nicht gezahlt hätte eine überlegung wert :D
Autor: Lord Cyber
Datum: 15.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Das macht keinen Sinn die "Hinversandkosten" in dem Fall auch noch
zu erstatten. Der ist weder Bestandteil vom Verkaufspreis noch hat
der Verkäufer was davon, er kann sich das Geld schließlich auch nicht
von der Post zurückholen. Man kann sich einigen sofern der Verkäufer
wirklich falsche Ware geschickt hat, aber in diesem Fall geht es um
eine eigenmächtige Rückgabe durch Nichtgefallen.

(Zitat von: Nicore)




VORSICHT!

Sorry aber das geht an der Sache total vorbei. Es geht hier nicht um moralische oder persönliche Bewertungen der Situation, sondern schlicht und ergreifend um das geltende deutsche Recht. Und somit sind bei Widerruf auch die Hinsendekosten zu erstatten. Ob das nun Sinn macht, Dir gefällt oder die letzte Schweinerei überhaupt ist, spielt dabei überhaupt gar keine Rolle.

Und sei mir nicht böse: Aber wenn Du keine Ahnung hast, schreib bitte nicht so einen Kram hierhin.

PS: Es gibt nur einige wenige Ausnahmen diesbzgl. in der deutschen Rechtssprechung.
Autor: Nicore
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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Gut, wenn wir beim "Recht" sind und Du daran festhälst,
dann sage ich nur kurz und knapp:

1. ebay ist kein "Versandhandel"
2. der Verkäufer hat seine AGB unter dem Artikel veröffentlicht

WIDERRUFSFOLGEN:
IM FALLE EINES WIRKSAMEN WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENEN LEISTUNGEN ZURÜCKZUGEWÄHREN UND GEGEBENENFALLS GEZOGENE NUTZUNGEN HERAUSZUGEBEN. SIE HABEN DIE KOSTEN DER RÜCKSENDUNG ZU TRAGEN, WENN DIE GELIEFERTE WARE DER BESTELLTEN ENTSPRICHT UND WENN DER BESTELLWERT EINEN BETRAG VON 40,00 € NICHT ÜBERSTEIGT. DAS DEM KUNDEN ENTSTEHENDE RÜCKSENDE-PORTO WIRD ERSTATTET, WENN DER BESTELLWERT MEHR ALS 40,00 € BETRÄGT. WENN DER KUNDE ES FÜR UNZUMUTBAR HÄLT, DAS PORTO VORAB ZU VERAUSLAGEN, LASSEN WIR DIE WARE KOSTENLOS ABHOLEN.

Das einzige was man machen könnte ist die Wettbewerbszentrale zu informieren
um die AGB zu prüfen. Sollten die AGB eigenmächtige Klauseln enthalten die
das geltende Handelsgesetzt aushebeln ist der "Kaufvertrag" in diesem Sinne
so oder nichtig. Bei ebay werden aber solcherlei AGB aber durch den imaginären
Kaufvertrag stillschweigend akzeptiert.

Ich hatte schon ähnliche Fälle mit dem brüchtigten Verkäufer "kfzteile24",
siehe dem Riesen-Thread hier im Forum. Dieser schickte nach Einigung einen
Rückholschein und alles war gut. Aber die Versandkosten für die erste Sendung
können nicht erstattet werden. Auf welcher Grundlage?
BMW Team Oberhavel
Autor: paulnuvey
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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Mal um mein Wissen des kaufmännischen Handels- und Wirtschaftsrecht zu äußern, kann ich nur abschließend sagen, dass egal wo in Deutschland und was in Deutschland du kaufst zu egal welchem Preis, jede Ware die als NEU gekauft wird, steht als 1. die 24 Monate Gewehrleistungsfrist zu (auch bei Privatkäufen! Siehe HGB, denn neu ist neu), die sagt aus, dass du zum Zeitpunkt des Kaufes eine intakte und neue Ware erhalten hast. Eine Garantie wiederum ist eine Kulanz des Herstellers, diese beinhaltet dann, dass die Ware innerhalb der Garantiezeit nicht defekt geht, ohne äußerliche Einwirkungen! Sollte es doch der Fall sein, dann steht dem Hersteller zu, die Ware 3x zu reparieren, sämtliche Kosten des Versandes trägt lt. Gesetzgebung der Käufer. Sollte die Reparatur nach dem 3ten mal wieder scheitern, so steht dem Käufer eine „Ersatzware“ zu, d.h. ein vergleichbares Produkt! (Die Auszahlung steht NICHT zu! Ebenfalls Kulanzsache)
Und was jede Ware gesetzlich noch vorgeschrieben ist, als 2. das so genannte Widerrufsrecht binnen 14 Tagen ohne Begründung (Werktage, im Handel = Montag-Samstag). D.h. wie hier bereits richtig beschrieben, kann man die Ware ohne Begründung wieder zurücktauschen, wenn sie im Erwerbzustand ist.
Die Schilder in den Läden „bei reduzierter Ware Garantie und Umtausch ausgeschlossen“ (Gewehrleitung darf niemand ausschließen und ist eine Pflicht für jeden!) sind damit eigentlich totaler Blödsinn, Garantie darf ausgeschlossen werden, weil wie erwähnt nur eine Kulanz, doch der Umtausch (der Widerruf) nicht und vor Gericht würdet Ihr die Zustimmung bekommen, wenn die Ware als Neu verkauft wurde und dass ist hier das Wichtigste wo drauf man achten muss, denn nicht jede reduzierte Ware wird als Neu verkauft! Genauso ist es lt. Gesetzgebung verboten „alle Artikel runtergesetzt“, es muss immer ein Ausnahmeartikel geben, wie bei Praktiker die Tiernahrung! Sollte wirklich alles gesenkt sein, so kann dieses eingeklagt werden, macht aber fast keiner, denn wo keine Kläger da kein Richter!

Weiteres zu den Versandkosten, der Verkäufer ist bei Widerruf der Ware nur verpflichtet den Wert der Ware auszuzahlen, d.h. sämtliche Versandkosten oder Bearbeitungskosten muss der Käufer tragen! Wie erwähnt eben, lt. Gesetz auch bei Reparaturen und bei Gewehrleistungs- oder Garantieansprüchen.

Meist hilft einfach mal lauter bellen mehr als gleich zum Anwalt zu gehen, gerade bei ebay! Nimmt Kontakt zu den Support auf, meldet denn Fall. Bei ebay gibt es doch sogar die Option nach den Kauf die Ware zu reklamieren, falsch gesendete Ware / Minderwertige Ware / oder nicht Sendung von Ware. Dieser Weg ist erstmal nervig, aber immer noch günstiger als 30 Minuten bei einen Anwalt Rat zu holen. Zudem lenken die Verkäufer relativ schnell ein.

Bearbeitet von - paulnuvey am 18.08.2008 13:29:23
Autor: b-mw-323
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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@ paulnuvey:

du hast einen kleinen fehler drin, das 2 wöchige widerrufsrecht ist keine gesetzliche regelung, das ist eine freiwillige regelung des handels!

die 2 wochen im fall ebay beziehen sich aufs fernabsatzgesetz aber wenn du was im normalen handel kaufst hast du eigentlich kein umtauschrecht, es sei denn der händler gewährt es freiwillig!
Autor: daniel.krueger
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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Zitat:



ebay ist kein "Versandhandel"

(Zitat von: Nicore)




Ist zwar richtig, hier aber absolut belanglos, da weder seitens des Käufers noch des Verkäufers ein Kaufvertrag mit ebay zustandekommt.
Der Vertrag wird zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen und ein gewerblicher Verkäufer, der seine Ware bei ebay anbietet ist IMMER ein "Versandhändler" im Sinne des Fernabsatzgesetzes.

Zitat:



Sollten die AGB eigenmächtige Klauseln enthalten die das geltende Handelsgesetzt aushebeln ist der "Kaufvertrag" in diesem Sinne so oder nichtig.

(Zitat von: Nicore)




Dies ist falsch. Lediglich die Punkte in den AGB´s, die nicht gesetzeskonform sind, werden nicht Vertragsbestandteil, der eigentliche Vertrag kommt trotzdem zustande.

Zitat:



Bei ebay werden aber solcherlei AGB aber durch den imaginären
Kaufvertrag stillschweigend akzeptiert.

(Zitat von: Nicore)




Da rechtswiedrige Klauseln in AGB´s von gesetzeswegen nicht Vertagsbestandteil werden, ist es völlig belanglos, ob ich diese als Kunde akzeptiere oder nicht.

Zitat:



Aber die Versandkosten für die erste Sendung
können nicht erstattet werden. Auf welcher Grundlage?

(Zitat von: Nicore)




Eine klare gesetzliche Festlegung, welche der Vertragsparteien die Hinsendekosten im Falle eines Wiederrufes zu tragen hat, gibt es nicht, es gibt aber mindestens zwei mir bekannte Urteile (OLG Frankfurt, 28.11.2001, Az. 9 U 148/01 und LG Karlsruhe, 19.12.2005, Az. 10 O 794/05) aus denen hervorgeht, daß der Händler die Kosten zu erstatten hat.
Autor: Lord Cyber
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Gut, wenn wir beim "Recht" sind und Du daran festhälst,
dann sage ich nur kurz und knapp:

1. ebay ist kein "Versandhandel"
2. der Verkäufer hat seine AGB unter dem Artikel veröffentlicht

WIDERRUFSFOLGEN:
IM FALLE EINES WIRKSAMEN WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENEN LEISTUNGEN ZURÜCKZUGEWÄHREN UND GEGEBENENFALLS GEZOGENE NUTZUNGEN HERAUSZUGEBEN. SIE HABEN DIE KOSTEN DER RÜCKSENDUNG ZU TRAGEN, WENN DIE GELIEFERTE WARE DER BESTELLTEN ENTSPRICHT UND WENN DER BESTELLWERT EINEN BETRAG VON 40,00 € NICHT ÜBERSTEIGT. DAS DEM KUNDEN ENTSTEHENDE RÜCKSENDE-PORTO WIRD ERSTATTET, WENN DER BESTELLWERT MEHR ALS 40,00 € BETRÄGT. WENN DER KUNDE ES FÜR UNZUMUTBAR HÄLT, DAS PORTO VORAB ZU VERAUSLAGEN, LASSEN WIR DIE WARE KOSTENLOS ABHOLEN.

Das einzige was man machen könnte ist die Wettbewerbszentrale zu informieren
um die AGB zu prüfen. Sollten die AGB eigenmächtige Klauseln enthalten die
das geltende Handelsgesetzt aushebeln ist der "Kaufvertrag" in diesem Sinne
so oder nichtig. Bei ebay werden aber solcherlei AGB aber durch den imaginären
Kaufvertrag stillschweigend akzeptiert.

Ich hatte schon ähnliche Fälle mit dem brüchtigten Verkäufer "kfzteile24",
siehe dem Riesen-Thread hier im Forum. Dieser schickte nach Einigung einen
Rückholschein und alles war gut. Aber die Versandkosten für die erste Sendung
können nicht erstattet werden. Auf welcher Grundlage?

(Zitat von: Nicore)




Hi,

ich bin davon ausgegangen, dass der Artikel mehr als 40Euro gekostet hat. Ansonsten hast Du natürlich Recht mit der 40Euro-Klausel.
Autor: Nicore
Datum: 19.08.2008
Antwort:
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Im ersten Beitrag ist der Link zum Artikel, dort sieht man den Preis. ;)

@daniel.krueger: Danke für das Statement, aber wie gesagt, ich hab
das damals so gelernt das ein Vertrag nichtig ist sobald er an einer
Stelle das Gesetz aushebelt.
BMW Team Oberhavel
Autor: b-mw-323
Datum: 19.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Im ersten Beitrag ist der Link zum Artikel, dort sieht man den Preis. ;)

@daniel.krueger: Danke für das Statement, aber wie gesagt, ich hab
das damals so gelernt das ein Vertrag nichtig ist sobald er an einer
Stelle das Gesetz aushebelt.

(Zitat von: Nicore)




eventuell war es damals wirklich so, aber habs auch in der schule gehabt das dann nur die jeweilige AGB-klausel unwirksam ist, nicht der ganze vertrag...

sagen wir ein verkäufer schreibt in die agbs das man 1 jahr garantie hat, so ist dieses ungültig, da sozusagen die gesetzliche regelung zum ungunsten des kunden verändert wurde.

gibt er jedoch 3 jahre garantie ist das völlig i.o. da es zum gunsten des käufers ist.
Autor: plop
Datum: 19.08.2008
Antwort:
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salvatorische klausel

wenn diese nicht im vertrag enthalten ist dann wird der ganze vertrag ungültig..

wenn dieser zusatz vorhanden ist dann werden nur die illegalen punkte unwirksam..
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Nicore
Datum: 20.08.2008
Antwort:
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Wieder was gelernt, danke. :)
Aber bei den meisten AGB der ebay-Händler ist sowas eh
nicht geregelt. Bestandteil des Kaufvertrages sind die
ersichtliches AGB im Artikel.
BMW Team Oberhavel
Autor: b-mw-323
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Und auf gehts in die nächste Runde, ich glaube bald brauch hier jeder einen Sammelthread für seine Ebay Probleme!!

Hab am Donnerstag (28.08.08) 2 LED Leuchten ersteigert und das Geld sofort überwiesen, da der Verkäufer bei meiner Bank Kunde ist, hatte er das Geld sofort drauf! Hab dem das auch per Mail geschrieben und am Samstag kam dann eine mail, dass die ware an die versandabteilung übergeben wurde. ich habe mich natürlich erst mal gefreut, dass es so schnell geht.

gestern war die ware immer noch nicht da und da habe ich dem eine mail geschrieben, das die noch nicht da ist, da meinte er "sorry die lagen unter dem autositz! geht heute raus!" so heute war immer noch nichts da, hab dem also eine mail geschrieben, dass ich von meinem kaufvertrag zurück trete... und seine antwort... nun ja lest selbst:

Zitat:

Hallo,

Die Ware wurde als Warensendung verschickt. Dies kann einige Tage länger
dauern.

Ich verstehe manche Leute nicht wieso muss alles immer so schnell gehen?
Fährt das Fahrzeug ohne diese Dinge nicht mehr oder was soll das ganze?
Dann schicken sie auch die Ware wenn sie nun endlich ankommt an meine
Anschrift erst zurück danach gibt es auch das Geld zurück.
Unmöglich so etwas.




Sagt mal leute sind bei ebay nur noch schwachmaten und vollpfosten unterwegs? ich raff sowas nicht!
Autor: Stefan177
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Da kann ich ihn aber schon irgendwo verstehen. Der Kauf ist heute erst eine Woche her.
Sicher gings auch schneller, aber gleich vom Kauf zurückzutreten? Sind doch nur LED's.

Bearbeitet von - Stefan177 am 04.09.2008 19:05:07
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: b-mw-323
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Zitat:


Da kann ich ihn aber schon irgendwo verstehen. Der Kauf ist heute erst eine Woche her.
Sicher gings auch schneller, aber gleich vom Kauf zurückzutreten? Sind doch nur LED's.

Bearbeitet von - Stefan177 am 04.09.2008 19:05:07

(Zitat von: Stefan177)




sicherlich ist es nur eine woche, nur er brauch mir doch keine mail schicken, dass es an die versandabteilung ging und dann liegen die 4 tage später immer noch unter dem autositz oder?
Autor: Gr33nAcid
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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ich warte seit ca 5 wochen auf scheinwerfer. sowas nervt ;(
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: Lord Cyber
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Da kann ich ihn aber schon irgendwo verstehen. Der Kauf ist heute erst eine Woche her.
Sicher gings auch schneller, aber gleich vom Kauf zurückzutreten? Sind doch nur LED's.

Bearbeitet von - Stefan177 am 04.09.2008 19:05:07

(Zitat von: Stefan177)




sicherlich ist es nur eine woche, nur er brauch mir doch keine mail schicken, dass es an die versandabteilung ging und dann liegen die 4 tage später immer noch unter dem autositz oder?

(Zitat von: b-mw-323)




Eine Warensendung braucht einige Tage. Pakete dagegen i.d.R. nur einen Tag. Wo ist nun Dein Problem? Er hat sich dafür entschuldigt, dass er das Paket erst einen Tag später wie gemailt versendet hat. Das dürfte wohl locker im Rahmen liegen.

Nun gleich Kaufrücktritt? Ich würde genauso denken wie der Verkäufer es Dir geschrieben hat. Bleib mal ein wenig auf dem Teppich!
Autor: b-mw-323
Datum: 04.09.2008
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


Da kann ich ihn aber schon irgendwo verstehen. Der Kauf ist heute erst eine Woche her.
Sicher gings auch schneller, aber gleich vom Kauf zurückzutreten? Sind doch nur LED's.

Bearbeitet von - Stefan177 am 04.09.2008 19:05:07

(Zitat von: Stefan177)




sicherlich ist es nur eine woche, nur er brauch mir doch keine mail schicken, dass es an die versandabteilung ging und dann liegen die 4 tage später immer noch unter dem autositz oder?

(Zitat von: b-mw-323)




Eine Warensendung braucht einige Tage. Pakete dagegen i.d.R. nur einen Tag. Wo ist nun Dein Problem? Er hat sich dafür entschuldigt, dass er das Paket erst einen Tag später wie gemailt versendet hat. Das dürfte wohl locker im Rahmen liegen.

Nun gleich Kaufrücktritt? Ich würde genauso denken wie der Verkäufer es Dir geschrieben hat. Bleib mal ein wenig auf dem Teppich!

(Zitat von: Lord Cyber)




lies doch noch mal richtig, am samstag kam die mail, dass es an die versandabteilung ging, gestern habe ich angefragt weil er noch nichts da war und er meinte, es liegt noch unter dem autositz... und das ist nicht grade zuverlässig!
Autor: bigshow89
Datum: 05.09.2008
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


Da kann ich ihn aber schon irgendwo verstehen. Der Kauf ist heute erst eine Woche her.
Sicher gings auch schneller, aber gleich vom Kauf zurückzutreten? Sind doch nur LED's.

Bearbeitet von - Stefan177 am 04.09.2008 19:05:07

(Zitat von: Stefan177)




sicherlich ist es nur eine woche, nur er brauch mir doch keine mail schicken, dass es an die versandabteilung ging und dann liegen die 4 tage später immer noch unter dem autositz oder?

(Zitat von: b-mw-323)




Eine Warensendung braucht einige Tage. Pakete dagegen i.d.R. nur einen Tag. Wo ist nun Dein Problem? Er hat sich dafür entschuldigt, dass er das Paket erst einen Tag später wie gemailt versendet hat. Das dürfte wohl locker im Rahmen liegen.

Nun gleich Kaufrücktritt? Ich würde genauso denken wie der Verkäufer es Dir geschrieben hat. Bleib mal ein wenig auf dem Teppich!

(Zitat von: Lord Cyber)




Dito :-)

Also ein bisschen geduld sollte man schon haben. Rom wurde auch ned an einem Tag erbaut.

Ich musste auch schonmal auf mein Päckchen 5 Wochen warten. Natürlich nervt das aber nach einer Woche schon so einen terz zu machen is mir schleierhaft.

mfg




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Ende des Themas

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