Probleme mit Ebay (Wer wohl nicht?) (DIE ZWEITE!!)
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Hey Leute,
hab bei Ebay Tachoscheiben gekauft und dann als ich diese in der Hand hatte festgestellt, das die in real total scheiße und billig aussehen. Hab also dem Typen (Händler) geschrieben, dass ich ich ihm diese zurück schicke und er mir einfach das Geld wieder überweisen soll. So jetzt stellt er sich quer und sagt, dass die Tachoscheiben Einzelanfertigungen sind und vom Umtausch ausgeschlossen sind und ich mich auch gerne bei der Verbraucherzentrale informieren kann. Jedoch hat er nirgendswo geschrieben, dass es Einzelanfertigungen sind und stimmt es überhaupt, dass diese vom Umtausch ausgeschlossen sind?? Wer ist hier im Recht?
Hier der Link ->
KlickBearbeitet von - b-mw-323 am 04.09.2008 18:51:59
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Hallo b-mw-323,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Probleme mit Ebay (Wer wohl nicht?) (DIE ZWEITE!!)"!
Gruß
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Er räumt Rückgabe und Umtausch recht ein, laut seiner Artikelbeschreibung, also hat er sich auch daran zu halten, mM.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Richtig ist, daß Ware, die speziell nach Kundenwunsch gefertigt wurde, von der Rückgabe ausgeschlossen ist.
Dies ist hier aber nicht der Fall. Da in der Auktion auf einen speziellen, konkret beschriebenen Artikel geboten wurde, auf dessen Gestaltung der Kunde keinen Einfluß hat, greift entsprechende Regelung nicht. Über dies hinaus wird der Artikel als "Einzelstück" angepriesen und es sind Bilder des Artikels vorhanden. Somit ist mit absoluter Sicherheit bewiesen, daß der Artikel bereits vor dem Einstellen der Auktion gefertigt wurde und damit ist eine Fertigung auf Kundenwunsch ausgeschlossen.
Man muß hier nämlich unterscheiden, ob es sich um eine "Einzelanfertigung" handelt (was in diesem Falle durchaus der Fall sein kann) oder aber, ob es sich um eine Fertigung nach Kundenwunsch handelt (was hier definitiv nicht der Fall ist.) Das ist wiedermal ein typischer Fall, indem ein Verkäufer versucht, das Fernabsatzgesetz zu umgehen.
also ich habe das hier gefunden,
zitat:
WIDERRUFSRECHT:
VERBRAUCHER KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON 1 MONAT NACH ERHALT DER WARE OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z.B. FAX, BRIEF, E-MAIL) ODER DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE WIDERRUFEN. DIE FRIST BEGINNT FRÜHESTENS MIT ERHALT EINER IN TEXTFORM NOCH GESONDERTEN MITZUTEILENDEN WIDERRUFSBELEHRUNG. ZUR WAHRUNG DER WIDERRUFSFRIST GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG DES WIDERRUFS. VERBRAUCHER IST JEDER KUNDE, DER DIE WARE ZU EINEM ZWECK BESTELLT, DER WEDER EINER GEWERBLICHEN NOCH EINER SELBSTÄNDIGEN BERUFLICHEN TÄTIGKEIT DES KUNDEN ZUGERECHNET WERDEN KANN. DER WIDERRUF IST ZU RICHTEN AN:
das sagt ja wohl alles , kannst sie zurück schicken
Sein Name ist Vodka ,
und ja wir werden Heiraten
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ich hatte dem das ja auch schon geschrieben und ihn an seinen eigenen artikel erinnert, aber er meinte es wohl besser...
werde ihm noch mal eine mail schreiben mit euren hinweisen und ihm das montag schicken, und wenn dann innerhalb einer angemessenen frist kein geld kommt gehts zum anwalt, was wäre eine angemessene frist?
Schick das Ding per Paket (nicht "Päckchen") zurück und mach einen Screenshot von der Auktion.
Damit ist für Dich die Sache erledigt. Wenn kein Geld kommt. -> Anzeigen. Sobald er Post von den Grünen bekommt, wird er einlenken.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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Vor Gericht hätte er keine Chance!
Durch diesen Satz ist er eindeutig im Unrecht:
"WIDERRUFSRECHT:
VERBRAUCHER KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON 1 MONAT NACH ERHALT DER WARE OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z.B. FAX, BRIEF, E-MAIL) ODER DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE WIDERRUFEN."
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hab dem jetzt noch mal geschrieben mit euren infos und eine frist bis zum 19.08 gesetzt, das sollte angemessen sein. wenn er sich weiter quer stellt, gehts zum anwalt. hab noch eine beschwerde bei ebay abgegeben. echt schade das bei ebay immer mehr schwachmaten unterwegs sind. aber danke für eure tipps!
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wow er hat eingelenkt :) danke jungs! jetzt nur mal eine frage wegen den versandkosten, er hat ja bei sich stehen in der artikelbeschreibung, dass wenn der bestellwert unter 40€ liegt, ich die versandkosten für das zurück schicken selber tragen muss, ist das richtig oder ist dieser hinweis legal?
Dieser Hinweis ist korrekt
Die Versandkosten, die Du für die Lieferung zu Dir bezahlt hast, muß er aber erstatten. Das ist zwar im Gesetz nirgendwo explizit festgelegt, da gibt es aber bereits gerichtliche Entscheidungen zu.
Zitat:
Vor Gericht hätte er keine Chance!
Durch diesen Satz ist er eindeutig im Unrecht:
"WIDERRUFSRECHT:
VERBRAUCHER KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON 1 MONAT NACH ERHALT DER WARE OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z.B. FAX, BRIEF, E-MAIL) ODER DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE WIDERRUFEN."
(Zitat von: CrAsHoVeR)
Das ist nur ein Teil des Widerrufsrechtes. Nach kundenwünschen angefertigte Artikel können tatsächlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Dies liegt hier m.E. aber nicht vor.
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758. irgendwann mal im Syndikat die Suche nach "ebay problem" benutzen
BMW Team Oberhavel
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noch mal eine frage dazu, der scherzkeks hat mir jetzt nur den warenwert überwiesen nicht aber die versandkosten fürs herschicken, ist das richtig so oder muss er mir die auch erstatten? also das die fürs zurückschicken verloren sind ist mir klar, geht mir jetzt nur ums herschicken...
Bearbeitet von - b-mw-323 am 14.08.2008 13:26:28
Ja ist richtig denn der Warenwert liegt unter 40€.
Mal bisl ebay-Hilfeforum und AGBs lesen mein Freund! ;)
BMW Team Oberhavel
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1416 Beiträge
Zitat:
Ja ist richtig denn der Warenwert liegt unter 40€.
Mal bisl ebay-Hilfeforum und AGBs lesen mein Freund! ;)
(Zitat von: Nicore)
jawohl chef :D
Zitat:
Ja ist richtig denn der Warenwert liegt unter 40€.
Mal bisl ebay-Hilfeforum und AGBs lesen mein Freund! ;)
(Zitat von: Nicore)
Nein, das ist nicht richtig! Die Klausel mit den "unter 40Euro" bezieht sich auf den Rückversand. Überwiegend gehen die Gerichte davon aus, dass die Hinversandkosten zu erstatten sind...
Das macht keinen Sinn die "Hinversandkosten" in dem Fall auch noch
zu erstatten. Der ist weder Bestandteil vom Verkaufspreis noch hat
der Verkäufer was davon, er kann sich das Geld schließlich auch nicht
von der Post zurückholen. Man kann sich einigen sofern der Verkäufer
wirklich falsche Ware geschickt hat, aber in diesem Fall geht es um
eine eigenmächtige Rückgabe durch Nichtgefallen.
BMW Team Oberhavel
hey wenn du willst schau ich bei dem vorbei ist net weit von mir und prügel dir die versandkosten raus :-)
Zitat:
hey wenn du willst schau ich bei dem vorbei ist net weit von mir und prügel dir die versandkosten raus :-)
(Zitat von: Zladi)
omg... zusammenfassend kann man aber sagen, dass man bei egay gar nix mehr kaufen sollte!
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Zitat:
hey wenn du willst schau ich bei dem vorbei ist net weit von mir und prügel dir die versandkosten raus :-)
(Zitat von: Zladi)
:D wenn er gar nicht gezahlt hätte eine überlegung wert :D