Abmahnung von Anwalt wegen Ebay
gehts hier um gewerbliche nutzung oder um private?
und otto normalo empfindliches finanzielles übel anzudrohen weil er die auktion welche er gewonnen hat mit dem gleichen artikel wieder zu benutzen ist meiner meinung nach unverhältnissmässig und grenzt fast an mafiamethoden...
wenn ich eine kleine hürde einbaue um den direkten zugriff auf mein so sehr geschütztes bild zu verhindern nimmt der grossteil schon mal abstand davon dieses bild anderweitig zu benutzen..
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
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Hallo plop,
schau mal hier
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Gruß
Ersteller dieses Themas
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1035 Beiträge
Also ich habe zum ersten die Auktion vonnem Privatmann übernommen und wollte niemanden benachteiligen und jemand der andere nur durch Abmahnungen schröpfen will, ist auch nur ein legalisierter Abzocker !
Zumal die 350 Euro damit begründet werden, dass ich das Foto angeblich geklaut habe um es mehrere Jahre kommerziell zu nutzen !
Davon abgesehen hat Ebay meine Auktion rausgeschmissen und ich habe keinen Gewinn !
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Das Du das Bild mehrere Jahre kommerziell genutzt
hast sollten die ja nachweisen können sofern sie
es behaupten. Einfach mal nachfragen was sie denn
in der Hand haben.
Als damals jemand meine Bilder geklaut hat, hab ich
alle seinen Auktionen mit nem PDF-Druckertreiber
festgehalten und ihm geschickt. :) Da ist dann
nachweislich Verkäufername, Datum, Artikelnummer
etc. enthalten.
BMW Team Oberhavel
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.03.2007
Wendorf
Deutschland
1035 Beiträge
Also ich habe ganz normal privat mein Notebook verkauft, weil der Akku nicht geht, dafür habe ich die Auktion desjenigen übernommen, der mir das Notebook verkauft hat bei Ebay !
Und scheinbar hat er das Foto irgendwo geklaut, denn nun hat mir der Fotobesitzer dieses Anwaltsscheiss aufgehalst, habe bisher nicht reagiert ! Ist bei den ersten Briefen manchmal am besten sagen Anwälte.
Und ich habe das Foto nicht jahrelang benutzt, es wird nur unterstellt, dass ich es jahrelang nutzen werde ! Um damit Profit zu machen...
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Naja dieser Vorwurf wird sicher nicht haltbar sein. Ich würd einfach mal nachfragen wie sie die Anschuldigungen beweisen können und dann erst mal abwarten.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Zitat:
Und scheinbar hat er das Foto irgendwo geklaut, denn nun hat mir der Fotobesitzer dieses Anwaltsscheiss aufgehalst
(Zitat von: Bruderchorge)
also, ich sehe das so: Wenn man beispielsweise über Ebay einen Artikel kauft oder ersteigert, ersteigert er ebenso das Bild mit, auf dem der Artikel abgebildet ist. Keiner käme auf die Idee, den Verkäufer eines Artikels im dazugehörenden bebilderten Karton, eine Klage wg. Verstoß gegen das Urhebersch.Gesetz anzuhängen nur weil er die Ware im selben Karton weiterveräußert. Solange man als Privatperson handelt und Nicht Gewerblich.
Wenn ich unter einer bestimmten Artikelbeschreibung und dem dazugehörenden Foto ein Artikel als nicht Gewerbetreibender erwerbe, darf ich diesen auch so wieder verkaufen.
Ist allerdings nur meine Meinung, so sollte das gehandhabt sein. Ist doch auch logisch, oder?
Und wenn dem auch so war, dass Du das selbe Bild zum Verk. genommen hast, wie beim Eink. eingestellt war, bist Du meiner Meinung auf der sicheren Seite. Egal wo der das her hat. Dann soll diese tolle Anwaltschaft dort die Kohle rauspressen. Was anderes ist das nämlich nicht. Sowas sollte unter Strafe stehen, das Belästigen und Nachvollziehen "kleiner Leute"!
Bearbeitet von - Pierre1 am 01.07.2008 22:18:07
Zitat:
Zitat:
Und scheinbar hat er das Foto irgendwo geklaut, denn nun hat mir der Fotobesitzer dieses Anwaltsscheiss aufgehalst
(Zitat von: Bruderchorge)
also, ich sehe das so: Wenn man beispielsweise über Ebay einen Artikel kauft oder ersteigert, ersteigert er ebenso das Bild mit, auf dem der Artikel abgebildet ist. Keiner käme auf die Idee, den Verkäufer eines Artikels im dazugehörenden bebilderten Karton, eine Klage wg. Verstoß gegen das Urhebersch.Gesetz anzuhängen nur weil er die Ware im selben Karton weiterveräußert. Solange man als Privatperson handelt und Nicht Gewerblich.
Wenn ich unter einer bestimmten Artikelbeschreibung und dem dazugehörenden Foto ein Artikel als nicht Gewerbetreibender erwerbe, darf ich diesen auch so wieder verkaufen.
Ist allerdings nur meine Meinung, so sollte das gehandhabt sein. Ist doch auch logisch, oder?
Und wenn dem auch so war, dass Du das selbe Bild zum Verk. genommen hast, wie beim Eink. eingestellt war, bist Du meiner Meinung auf der sicheren Seite. Egal wo der das her hat. Dann soll diese tolle Anwaltschaft dort die Kohle rauspressen. Was anderes ist das nämlich nicht. Sowas sollte unter Strafe stehen, das Belästigen und Nachvollziehen "kleiner Leute"!
Bearbeitet von - Pierre1 am 01.07.2008 22:18:07
(Zitat von: Pierre1)
Das ist falsch, Du ersteigerst das Bild nicht mit. Dir steht es aber frei den weiter zu veräußernden Artikel im Original selber zu fotografieren und das Foto dann zu kommerziellen Zwecken zu verwenden.
Ja, aber genau hier fängts an lächerlich zu werden. Es geht doch um den abgebildeten Artikel und nicht um das Foto und schon mal gar nicht um den, der es geknipst hat.
Und was ist mit dem Karton selbst, wem gehören die Fotos auf der Pappe? Die wurde zusammen mit dem anderen Kram (Artikel) gekauft. Daher wird auch zwischen gewerblich und nicht gewerblich unterschieden.
sorry wg. ot
Werbungskosten, wer kommt für die auf? Doch immer der Endverbraucher. Bei einem gebrauchten Artikel, sind die Kosten für Werbung (in dem Fall für Fotos) eh schon längst bezahlt.
Ich empfinde es als eine Frechheit, wenn sich irgendwelche Paragraphenlutscher, die niemals irgendeine Chance in einer angesehenen Anwaltskanzlei hätten, sich selbständig machen und nichts anderes zu tun haben, als sich 20 Std. am Tag vor den Bildschirm zu hocken, um andere anzuschwärzen.
Bearbeitet von - Pierre1 am 01.07.2008 22:55:43
@Pierre. Das Foto auf der Schachtel gehört in den Meisten fällen auch nicht der Firma, die den Artikel herstellt und verkauft. Ich arbeite in einem Konzern und hab viel mit der Marketingabteilung zu tun. Glaub mir jedes mal wenns um ein Bild geht wird´s dramatisch. Wir kaufen in der Regel nur das Recht, das Bild für eine Bestimmte Zeit zu verwenden (meistens 2 Jahre). Wenn wir es länger nutzen müssen wir nachzahlen. Das Recht am Bild kaufst du auf keinen Fall mit dem Artikel, das ist ganz was anderes.
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PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
… glaub ich dir ja auch!
Als Gewerbetreibender benutzt du die Leistung oder die Mittel anderer (das Foto) mit dem Ziel auf Dauer Umsatz, bzw. Gewinn zu erzielen. Da verstehe ich das sogar noch halbwegs.
Aber als Privatperson will ich mit diesem Bild nichts anderes, als einmalig den abgebildeten Artikel verkaufen und das wars. Ich will den ganzen Müll doch nur so wieder an dem Mann bringen, wie ich ihn erhalten habe. (Laptop – meinetwegen mit Akku, Netzteil und dem beknackten FOTO)
Kann ja sein, das die Rechtslage anders ist, aber ok ist es daher noch lange nicht!