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Abmahnung von Anwalt wegen Ebay - Geplaudere

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Beitrag von: Bruderchorge
Date: 26.06.2008
Thema: Abmahnung von Anwalt wegen Ebay
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Hey, ich habe heute Post vonnem Anwalt bekommen, weil ich beim Notebook Verkauf ein Copyrigth Foto verwendet habe, nun soll ich nach Aufforderung 350 euro bezahlen und hab dazu 3 Tage Zeit.

Habs nachgeprüft, das Foto scheint wirklich seins zu sein, aber das ist doch Abzocke !?

Was soll ich machen ? Einfach nicht drauf reagieren ? Oder war es mein kleiner 15 jähriger Bruder.

Die Auktion wurde nur von einem anderen Privatmann übernommen ( samt Foto ), der mir das Notebook seinerseits verkauft hat. Also hat der ja das Foto geklaut.

Was tun ?

Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.


Antworten:
Autor: maky
Datum: 26.06.2008
Antwort:
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zum anwalt gehen?
Autor: Pug
Datum: 26.06.2008
Antwort:
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Zitat:

Post vonnem Anwalt.....3 Tage Zeit.



vollkommen unseriös, würde ich garnicht drauf reagieren bevor nichts amtliches kommt.
Nu mal los....
Autor: Bruderchorge
Datum: 26.06.2008
Antwort:
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ja das hab ich mir auch so gedacht, erstmal nicht reagieren, aber hätte ja sein können das ganze Hand und Fuß hat.

Zusätzlich soll ich noch eine Unterlassungserklärung unterschreiben damit ich das nicht nochmal tue und wenn doch, habe ich 25000 Euro zu zahlen....

Wenn ich nicht reagiere gehts vor Gericht schreiben sie, ist ein 5 Seitiger Brief bekommen oh man....
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: BillyBilly
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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Zitat:


ja das hab ich mir auch so gedacht, erstmal nicht reagieren, aber hätte ja sein können das ganze Hand und Fuß hat.

Zusätzlich soll ich noch eine Unterlassungserklärung unterschreiben damit ich das nicht nochmal tue und wenn doch, habe ich 25000 Euro zu zahlen....

Wenn ich nicht reagiere gehts vor Gericht schreiben sie, ist ein 5 Seitiger Brief bekommen oh man....

(Zitat von: Bruderchorge)




fall nicht drauf rein. Geh zu nem anwalt und lass den schreiben überprüfen + anwalt. Sowas kommt öfter vor und damit machen betrüger kohle!
Autor: Old Men
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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Da hast du aber voll in die Schei... gegriffen. Es gibt mitlerweile Anwälte die sich auf Copyright- Verletzungen spezialisiert haben. Du hast NULL Chancen aus der Sache herauszukommen. Bei Ebay treibt sich ein Anwalt herum, der kauft gebrauchte CD's auf. Dann wird nachgesehen ob eine Urheber-Rechtsverletzung vorliegt, du bekommst eine Abmahnung und MUßT zahlen. So sieht es das deutsche Recht vor.Genau so ist es auch mit Copyright Verletzungen. Hier kann ich nur sagen : Pech gehabt.
Autor: Maddox
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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Würd auch erst mal zum Anwalt gehen. Der weiss was zu tun ist. Oder mal n wenig Googeln. Da findet sich bestimmt was. Gibt in letzter Zeit viele Anwälte die sich so n wenig dazuverdienen wollen. Ausserdem kommen mir 3 Tage Zahlungsfrist sehr kurz vor.
Zitat:


Bei Ebay treibt sich ein Anwalt herum, der kauft gebrauchte CD's auf. Dann wird nachgesehen ob eine Urheber-Rechtsverletzung vorliegt, du bekommst eine Abmahnung und MUßT zahlen. So sieht es das deutsche Recht vor.
(Zitat von: Old Men)




Welchen Sinn soll das denn haben? Wenn ich meine alten CDs verkaufe Verletze ich doch von niemandem das Urheberrecht? Und wenn jetzt jemand Kopierte CDs verkauft ist er selbst schuld wenn er erwischt wird.



Bearbeitet von - Maddox am 27.06.2008 01:09:39
MAKE IT OR BRAKE IT!
Autor: BMWStreetracer
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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HEYYYY mach dich nicht jeck!!

Gehe es ruhig an, ab zum Anwalt und lass Ihn das klären wird sicher nichts bei rum kommen!
etwa ein CSL...?

LAUNCH TIME CREW 2006
Autor: coconutgirl
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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das ist totaler unsinn was ihr dort redet!!!

du brauchst dir überhaupt keinerlei gedanken zu machen..

das sind alles nur abzocker.

ein freund von mir hat an einem iq-test im i-net gemACHT und hat auch so ein schreiben bekommen,

er hat erstmal nicht reagiert bis 2 erneute briefe kamen,
daraufhin hat er ein brief geschickt,
wo drinn stand wenn sie es nicht unterlassen würde er zum anwalt gehen usw.

dann haben die garnichts mehr von sich hören lassen..

die wollen nur an das schnelle geld und es gibt ja viele heinis, die vor angst es auch noch gleich bezahlen..

hoffe du lässt dich net von denen einschüchtern..
Autor: BillyBilly
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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Zitat:


das ist totaler unsinn was ihr dort redet!!!

du brauchst dir überhaupt keinerlei gedanken zu machen..

das sind alles nur abzocker.

ein freund von mir hat an einem iq-test im i-net gemACHT und hat auch so ein schreiben bekommen,

er hat erstmal nicht reagiert bis 2 erneute briefe kamen,
daraufhin hat er ein brief geschickt,
wo drinn stand wenn sie es nicht unterlassen würde er zum anwalt gehen usw.

dann haben die garnichts mehr von sich hören lassen..

die wollen nur an das schnelle geld und es gibt ja viele heinis, die vor angst es auch noch gleich bezahlen..

hoffe du lässt dich net von denen einschüchtern..

(Zitat von: coconutgirl)




@COCONUTGIRL wenn du das wort "ihr" benutzt so solltest du erstmal lesen was andere geschrieben haben!!!!Um es dir einfacher zu machen fast das selbe was du geschrieben hast! Wer lesen kann ist klar im vorteil ;-) schönen tag noch
Autor: schlappi
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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Hallo Bruderchorge,
lass die Post nicht einfach in der Ecke liegen. Den günstigsten Rat kannst Du dir bei der Verbraucherzentrale einholen.Die haben dort Rechtsanwälte die auf diesem Gebiet spezialisiert sind.

Viel Glück Schlappi
E36 M43 316i Bj.94

alt,aber bezahlt!
Autor: Gr33nAcid
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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hatte ich auch schon. das beste war, es war mein auto, wo ich angeblich das copyright verletzt habe an nem bild. ich habe da angerufen und die ausgelacht,, und gefragt, ob sie noch alle an der marmel hätten.

da ikam nie wieder was.

sollen diese komischen anwälte mal schreiben, wenn nichts von nem gericht kommt, kannste drüber lachen, und es getrost vergessen.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: Leckerlgsicht
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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Zitat:


das ist totaler unsinn was ihr dort redet!!!

du brauchst dir überhaupt keinerlei gedanken zu machen..

das sind alles nur abzocker.

ein freund von mir hat an einem iq-test im i-net gemACHT und hat auch so ein schreiben bekommen,

er hat erstmal nicht reagiert bis 2 erneute briefe kamen,
daraufhin hat er ein brief geschickt,
wo drinn stand wenn sie es nicht unterlassen würde er zum anwalt gehen usw.

dann haben die garnichts mehr von sich hören lassen..

die wollen nur an das schnelle geld und es gibt ja viele heinis, die vor angst es auch noch gleich bezahlen..

hoffe du lässt dich net von denen einschüchtern..

(Zitat von: coconutgirl)




Da verwechselt wohl jemand eine Copyrightverletzung mit versteckten AGB's...

Aber die anderen schreiben natürlich alle Unsinn, schon klar, ja ja....

Zum Thema, ignorieren ist wohl die schlechteste Lösung, weil grundsätzlich ist der Anwalt im recht.
Entweder du hast eine Rechtschutz, dann laß dich von einem Anwalt beraten. Ansonsten halt zur Verbraucherzentrale oder du googelst bis die Finger glühen.
Wer andern eine Grube gräbt ist Totengräber

Keine Arme, keine Kekse!

Autor: 318ci_2001
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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@cotonutgirl

boah.. und wieder mal schreibst du total blödsinn. macht dir das spaß oder merkst du das gar nicht? was hat so ein kack iq test im inet mit nem copyright-vergehen zu tun??? gigantisch. glaub in deinem kopf ists recht lustig^^

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würd auch wie die anderen das schreiben mal zum anwalt bringen, wobei mich die 3 tage zeit schon recht stutzig machen oO
Töte ihn mit einem Mouspad aus Hart-PVC
(Zitat von: pat)

Mitglied im Regionalteam Wien & Umgebung
Autor: Maveric
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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Zitat:


glaub in deinem kopf ists recht lustig^^
(Zitat von: 318ci_2001)




:D :D :D
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: shgfa
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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Wenn der Anwalt keine Vollmacht oder Abtretungserklärung, vom Bild Besitzer, dass er für den Bildbesitzer tätig werden kann, beigelegt hat würde ich mir keine Gedanken machen.

Sag mal, wie heißt die Anwaltskanzlei?
Kannst auch per PM schicken.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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Also wie schon festgestellt wurde ist es hier nicht ein Fall von diesen Pages bei denen man sich anmelden muss und in den AGB steht, dass man einen Gewissen Betrag zahlen muss ...

Und liegen lassen ist ganz schlecht! Vor kurzem hat einer erst danach richtig auf den Deckel bekommen, nachdem er nicht reagiert hat.

Einfach zahlen ist auch quatsch, denn wie schon gesagt 3 Tage sind unseriös.

Wenn du ein Rechtsschutz haßt, dann einfach zum Anwalt und alles durchschauen.

Wenn nicht, dann etwas googlen.

Aber ich tippe darauf, dass du zahlen werden musst, denn du bzw dein Kollege habt wirklich das Copyrigth verletzt. 350€ sind viel Geld, aber da hats schon genug andre dicker getroffen.

Grüße
Autor: Nirosan
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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Bei dem Schreib stimmt doch was nicht. Lass es lieber überprüfen. Hast du schon bereits darauf reagiert?
Autor: Nicore
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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Zum Thema Abmahnung bitte mal hier lesen: *klick*

Wenn das Foto auf einer anderen Webseite mit einem Hinweis
einer entgeltlichen Benutzung (Werbekosten) zu finden sein,
ist das wie ein Vertrag der akzeptiert und angenommen wurde.

Hab das auch durch, da hat jemand was bei ebay mit einem
Bild aus einer meiner Anleitungen verkauft. Im Impressum
unserer Seite (siehe hier) habe ich festgelegt was eine
eigenwillige Nutzung anbelangt. Kurzum, habe das Geld
bekommen. :)
BMW Team Oberhavel
Autor: Timee
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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also mein dad hatte vor ein paar monaten auch so ne abmahnung bekommen wegen ebay. da gings zwar nicht um copyright, sondern weil er als privatmann angeblich geschäftlich handeln würde.
das ist ganz große mode bei ebay, dass die leute abgemehnt werden und leider ist die gesetzlage in deutschland so, dass du wahrscheinlich zahlen musst. war bei meinem dad nicht anders. sind zu 3 anwälten gerannt, die sich darauf spezialisiert hatten...die haben pro woche ca. 50 so fälle auf dem tisch liegen und es fallen in der regel auch immer die gleichen namen. damit wird richtig kohle gemacht und der anwalt hatte auch das problem mit den bildern erwähnt. so leid es mir tut...ich denke du wirst zahlen müssen. ebay ist der grösste rotz geworden. da gibt auch so einen typ der sich nur mit ebay beschäftigt und auf der verbraucher-seite ist und der schickt immer so rundmails. er meinte auch, dass man als privatverkäufer die finger von ebay lassen soll...egal was und wieviel man verkaufen will. es gibt zuviele gesetzliche regelungen die man einfach nicht beachtet und für die man abgemahnt werden kann.
würde trotz alledem zum anwalt gehen.
Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star?
Autor: maky
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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wenn du auf sowas nicht reagierst, dann solltest du auch damit rechnen vor gericht zu gehen

ganz einfach, und das ist auch das einzige was du machen solltest/wirst!

geh zum anwalt und lass es checken

solltest du keine rechtschutzversicherung haben dann mach diese, damits beim nächsten mal billiger wird, ansonsten bist du selber schuld wenn du nichts unternimmst - sowas kann man mit hilfe des anwalts auch außergerichtlich klären, außerdem weiß hier glaub ich nahezu keiner (wenige) wie genau der rechtsstand bei ebay und solchen fotos ist, das weiß der anwalt, und zwar besser als fast jeder hier und nur der kann auch bei sowas was unternehmen
Autor: Bruderchorge
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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Also es gibt eine andere Website, auf der steht, dass das Foto ein Copyright hat, allerdings steht da nix von Bezahlung usw. "nur" Copyright.

Aber wie gesagt, verlinkt hat das ganze der, von dem ich die Auktion habe, das Foto gehört einem "PC Shop" und die Anwälte haben keine Vollmacht mitgeschickt, in dem Schreiben steht nur ein Spruch, dass sie bevollmächtigt sind das Geld für den Kläger einzunehmen.

150 Euro Gebühr + 100 Prozent Aufschlag weil ich keine Quelle angegeben habe, + 50 Euro Anwaltsgebühr. So ist deren Rechnung, die Kanzlei guck ich nachher mal nach.

Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: brandyfive
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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So viel zum 15 Jährigen Bruder :
Eltern haften für ihre Kinder bei Verstoß gegen Urheberrecht
27.06.2008 » Kategorie: Urheberrecht » Tags: Haftung, Urheberrecht, Video-Portale, Tauschbörsen, Schadensersatz, Störerhaftung, Internetanschluss, Aufsichtsplicht, Unterlassungserklärung

Das Landgericht (LG) München I (Az.: 7 O 16402/07, Urteil vom 25.06.08) hat entschieden, dass Eltern durch die Bereitstellung eines Internetzugangs für das rechtswidrige Verhalten ihrer Kinder in Online-Video-Plattformen in Haftung genommen werden kommen.

Im Fall ging es um ein damals 16-jähriges Mädchen, dass bei den Video-Portalen "myvideo.de" und "video.web.de" Filme eingestellt hat, in denen auch 70 urheberrechtlich geschützten Photos integriert waren. In derf Pressemitteilung des LG München heisst es dazu: "Die Klägerin nahm neben der Tochter auch die Eltern auf Auskunft und Schadensersatz in Anspruch. Eine Unterlassungserklärung war bereits außergerichtlich abgegeben worden. Die Klägerin ist der Auffassung, die Eltern hafteten ebenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung, denn sie hätten ihre elterlichen Belehrungs- und Prüfungspflichten verletzt. Sie hätten ihrer Tochter einen Internetanschluss zur Verfügung gestellt und diese dort nach Belieben schalten und walten lassen, ohne die Nutzung des Internets im Rahmen der elterlichen Aufsichtspflicht weiter zu prüfen."

Die beklagten Eltern sahen in ihrem Verhalten jedoch keine Verletzung ihrer elterlichen Pflichten. Vielmehr kenne sich die Tochter mit dem Internet viel besser aus als die Eltern und habe beispielsweise in der Schule auch einen IT-Kurs belegt. Auch seien bislang keine rechtlichen Verstöße im Internet durch die Tochter vorgekommen. Dem ist das Landgericht jedoch nicht gefolgt. In der Pressemitteilung wird auf das Urteil wie folgt Stellung genommen: "Eine einweisende Belehrung [die vorliegend nicht erteilt worden war] ist hierbei jedoch grundsätzlich zu fordern, da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss - soweit keine „Flat-Rate“ vereinbart worden ist - nicht nur erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen. Ein mit dem Internet verbundener Computer steht insoweit einem „gefährlichen Gegenstand“ (...) gleich. Soweit die Beklagten (...) darauf verweisen, dass vorliegend eine Belehrung ausnahmsweise entbehrlich gewesen sei, da ihre Tochter technisch auf dem Gebiet Computer/Internet wesentlich versierter gewesen sei, ist dies mit der Frage der haftungsrechtlichen Risiken der Internetnutzung nicht gleichzusetzen. Auch aus dem (...) besuchten IT-Kurs in der Schule kann ein Entfallen der Belehrungsbedürftigkeit nicht gefolgert werden, da dessen Lerninhalte nicht mitgeteilt wurden."

Und weiter: "Ob aufgrund der allgemeinen Diskussion, insbesondere bezüglich der urheberrechtlichen Zulässigkeit sogenannter Tauschbörsen im Internet, der Belehrungsbedarf (...) entfallen ist, ist zweifelhaft. Es hätten gute Gründe dafür gesprochen, dies zum Anlass eines Belehrungsgesprächs zu nehmen. Diese Frage kann vorliegend aber offen bleiben.Denn unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt."








Seit dem 01.01.2008 ist ein neues Urheberrecht in Kraft. Zusammengefasst betreffen die Neuregelungen folgende Punkte:

1. Erhalt der Privatkopie
Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung von Tauschbörsen klarer erfasst, bisher war umstritten ob nur das Uploaden oder auch der Download urheberrechtlich geahndet werden konnte.

2. Kopierschutz
Es bleibt auch bei dem Verbot, einen Kopierschutz zu knacken. Die zulässige Privatkopie findet dort ihre Grenze, wo Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Die Rechtsinhaber können ihr geistiges Eigentum durch derartige technische Maßnahmen selbst schützen.

3. Pauschalvergütung als Ausgleich für die Privatkopie
Als Ausgleich für die erlaubte Privatkopie bekommt der Urheber eine pauschale Vergütung. Sie wird auf Geräte und Speichermedien erhoben und über die Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgeschüttet. Privatkopie und Pauschalvergütung gehören also untrennbar zusammen

Vergütungspflichtig sind in Zukunft alle Geräte und Speichermedien, deren Typ zur Vornahme von zulässigen Vervielfältigungen benutzt wird. Keine Vergütungspflicht besteht für Geräte, in denen zwar ein digitaler, theoretisch für Vervielfältigungen nutzbarer Speicherchip eingebaut ist, dieser tatsächlich aber ganz anderen Funktionen dient.

4. Schranken für Wissenschaft und Forschung
Die Novelle erlaubt es öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven erstmalig, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zu zeigen. Damit behalten diese Einrichtungen Anschluss an die neuen Medien. Neu ist auch, dass Bibliotheken auf gesetzlicher Basis Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auf Bestellung anfertigen und versenden dürfen, z.B. per E-Mail.
verfügen können.



6. Begrenzung der Abmahnkosten
Die vom Justizministerium öffentlichkeitswirksam ins Spiel gebrachte Deckelung der Abmahnkosten auf 50 Euro pro Abmahnung war nicht Bestandteil der zum 01.01. in Kraft getretenen Novelle.


Bearbeitet von - brandyfive am 27.06.2008 11:29:33

Bearbeitet von - brandyfive am 27.06.2008 11:30:41
Autor: brandyfive
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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Punkt 6 ist das Richtmaß für einen Richter !
Autor: Bruderchorge
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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also 50 euro und nicht 350 ;)


Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: brandyfive
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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Das Urteil googelst Du noch mal , und sendest dem Anwalt eine Kopie davon !
Dann schreibst Du Ihn , dass das Gericht für diese Urheberrechtsverletzung maximal 50 Euro Strafe ansetzt.

DA es wegen einer Bagatelle zu gar keiner Verhandlung kommen würde , und Du das notfalls auf einer Gerichtsverhandlung ankommen lassen würdest und auf Grund des sehr sehr niedrigen Streitwertes , schlägst Du Ihm vor, für seine wenigen und unaufwendigen Bemühungen eine Pauschale von 25 EUro anzubieten , wenn Er Dir schriftlich mitteilt , dass die Anzeige zurück gezogen wird!
Autor: Bruderchorge
Datum: 27.06.2008
Antwort:
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So hier ist der Link zu besagter Kanzlei:

http://www.kanzlei-wiese.de/

Sieht ja sehr professionell aus...
Werd nochmal mit meinem Anwalt schnacken.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: Tombo
Datum: 29.06.2008
Antwort:
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was zum Thema Bilderklau für e-...
wenn dir noch eine Vollmacht vorgelegt wird sieht es schlecht aus.
Das jemand anderes vor dir das Bild schon verwendet hat spielt für dich keine Rolle.
Bete mal das die Rechtschutz zahlt wenn du vorsätzlich das Bild verwendet hast.
Als ich noch bei e-... aktiv war hale ich drei mal jemanden wegen Bilderklau abmahnen lassen weil meine Bilder verwendet(geklaut) wurden.das ist ganz einfach wenn man den Dreh raus hat.
Das ganze ist sehr unverständlich,fast jeder hat ne Digicam womit man schöne Fotos machen kann,warum dann noch Bilder klauen?

Autor: BillyBilly
Datum: 29.06.2008
Antwort:
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ich verstehe nicht wieso man sich wegen bilder klau so darüber aufregt sind doch nur bilder.
Autor: schlappi
Datum: 29.06.2008
Antwort:
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Hallo billy,
wenn Du alle Gesetze oder Regeln in dieser Gesellschaft vestehen würdest, könntest Du in die Politik gehen. Gruss Schlappi
E36 M43 316i Bj.94

alt,aber bezahlt!
Autor: mahe
Datum: 29.06.2008
Antwort:
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Zitat:


ich verstehe nicht wieso man sich wegen bilder klau so darüber aufregt sind doch nur bilder.

(Zitat von: BillyBilly)


Welche vom Urheberrecht geschützt sind, egal ob da ein Copyright dabeisteht oder nicht! ;)
Ich weiß ja auch nicht warum sich manche so über die Tauschbörsen beschweren, is ja nur Musik, sind ja nur Filme, ... ;)
Greetz
mahe
Autor: BillyBilly
Datum: 29.06.2008
Antwort:
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nein nein ich rede von bildern! nicht von filmen oder musik! Bei Filmen und Musik oder anderes wird ein schaden verursacht. Aber einfache bilder wie jemand macht ein fotot von seinen reifen und einer übernimmt diese bei seiner aktion auch weil er die selben hat ist doch totaler quatsch darüber sich aufzuregen. Wenn es Copyright bilder sind die was wert sind kann ich es schon verstehen

Zitat:


Zitat:


ich verstehe nicht wieso man sich wegen bilder klau so darüber aufregt sind doch nur bilder.

(Zitat von: BillyBilly)


Welche vom Urheberrecht geschützt sind, egal ob da ein Copyright dabeisteht oder nicht! ;)
Ich weiß ja auch nicht warum sich manche so über die Tauschbörsen beschweren, is ja nur Musik, sind ja nur Filme, ... ;)

(Zitat von: mahe)



Autor: brandyfive
Datum: 29.06.2008
Antwort:
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Mein Kumpel ist lokführer bei der BAhn und da hat der auch mal ein Bild aus dem Netz gezogen und ein Modell bei ebay vertickert !
Der Urheber wollte auch auf sein Recht pochen , da schrieb Ihn mein Kumpel zurück , dass Er der Lokführer auf der Lok ist und Er seine Persönlichkeitsrechte verletzt hat , in dem ER Ihn ungefragt photographiert und ins Netz gestellt hat !

Hättest mal sehen sollen , wie die Hobbyeisenbahner die Füsse still gehalten haben!
Autor: mb100
Datum: 29.06.2008
Antwort:
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Aber wenn mal wieder irgendeiner sich hier bei den Fotostories bedient, um irgendwas bei eBay zu verkaufen, ist das Geschrei wieder groß... (manchmal wird hier echt mit zweierlei Maß gemessen)

Zahlen und was lernen!
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Pierre1
Datum: 29.06.2008
Antwort:
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Zitat:



Bete mal das die Rechtschutz zahlt wenn du vorsätzlich das Bild verwendet hast.

(Zitat von: Tombo)




Verstöße gegen das Urheberrecht wird von keiner Rechtschutzversicherung abgedeckt. So die Info meines Anwalts in ähnlicher Sache.

Zitat:


Aber wenn mal wieder irgendeiner sich hier bei den Fotostories bedient, um irgendwas bei eBay zu verkaufen, ist das Geschrei wieder groß... (manchmal wird hier echt mit zweierlei Maß gemessen)


(Zitat von: mb100)




... genau.

Bearbeitet von - Pierre1 am 29.06.2008 12:52:59
Autor: Timee
Datum: 29.06.2008
Antwort:
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Ich denke das sieht jeder anders. Von meinem auto waren auch schon 2 mal bilder bei ebay drin. Einmal von nem privat typ und einmal von ner firma. Hab die zwar aus spass angeschrieben um ne begründung zu hören (von der firma: ist n kundenfahrzeug - ja klaaa).
Aber ich würd nie auf die idee kommen so leute abzumahnen oder sonst was. Ist in meinen augen nur abzocke und von sowas halte ich nix.
Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star?
Autor: Kingm40
Datum: 30.06.2008
Antwort:
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Naja das ist ne Frage der Sichtweise. Ich bin Hobbyfotograf und verdiene mir ab und zu auch mal was damit dazu. Ich muss sagen meine Bilder sind mein Eigentum und wenn sie jemand so gut findet, dass er sie verwendet, um damit auf irgendeine Weise Geld zu verdienen soll er auch dafür bezahlen. Ist meine Sicht (und ganz abgesehen davon auch die des Gesetzgebers).
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: Nicore
Datum: 30.06.2008
Antwort:
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Eben drum, gerade wenn sich jemand mit finanziellen Interesse
ein Bein ausreisst und mit guter Kamera etc. die Fotos für
einen Produktkatalog/Online-Shop etc. macht dann ist so ein
Bilderklau kein Kavaliersakt. Man kennt es doch, desto besser
die Werbung/Bilder/Filme desto besser der Verkauf... so ist
das allgemein immer zu halten auch wenn nun viele hier sagen
"ich lasse mich davon nicht blenden etc.pp.". Im Marketing
ist das nunmal so. Ich habe hier in meiner Firma den gleichen
Job und mache Fotos unserer Produkte für Messeplakate oder
redaktionelle Beiträge/Anzeigenwerbung in Fachzeitschriften.
Dafür bauen wir extra einen Fototisch mit Beleuchtung und
weissem Hintergrund auf um die Produkte gut aussehen zu lassen.
Dann kommt einer, nimmt sich die Bilder als Scan oder aus dem
Web und benutzt sie für seinen eigenen Verkauf? Da redet man
dann auch nicht mehr von "sind ja nur Bilder".
BMW Team Oberhavel
Autor: plop
Datum: 30.06.2008
Antwort:
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so wenn ich nicht möchte, dass meine bilder von anderen benutzt werden, dann stelle ich diese entweder nicht online oder aber ich baue die bilder per flash in die seite ein...

ist doch nun nicht so der aufwand..

aber deutschland ist ja fast schon wie amerika...jeder und alles wird bei der geringsten möglichkeit verklagt und sogar hartz4 empfänger haben ihren stammanwalt mit dem sie jeden samstag golfen gehen....

hab mir inzwischen auch ne rechtschutz zugelegt..geht leider mittlerweile nicht mehr ohne....traurig eigentlich..

jeder versucht jeden abzuziehen..entgegenkommen, kompromissfindung,... fehlanzeige..

vor gut 10 jahren war das irgendwie noch nicht so wild..aber heute wird ja für jeden cent vor gericht gezogen..

übergib die sache deinem anwalt..
der wird schon mittel und wege finden aus der sache rauszukommen..
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Nicore
Datum: 30.06.2008
Antwort:
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Zitat:


so wenn ich nicht möchte, dass meine bilder von anderen benutzt werden, dann stelle ich diese entweder nicht online oder aber ich baue die bilder per flash in die seite ein...
(Zitat von: plop)




Ist die dümmste Aussage die im Zusammenhang mit Fotos im
Web kommen kann. Egal wie Bilder eingebunden sind, sei es
per Java-Applet, Flash oder selbst wenn das Kontextmenü per
Rechtsklick geblockt wurde... eine Screenshot und schon hat
man das Bild.

Das man Bilder ins Web stellt ist nicht automatisch ein
Freischein für eine Nutzung von Dritten zu gewerblichen
Zwecken...

Es geht nicht nur allein um Bilder im Web, sei es in Katalogen,
Flyern, Broschüren etc... schnell mal eingescannt und dann ab
damit in die ebay-Auktion für den Verkauf meiner Artikel.

Oder willst Du mir sagen die Redaktionen sollen in Zukunft
ihre gedruckten Bilder per Flash einbinden? *lol*

Bearbeitet von - Nicore am 30.06.2008 16:06:59
BMW Team Oberhavel
Autor: 318ci_2001
Datum: 30.06.2008
Antwort:
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also die einstellung von manchen hier ist schon lustig..

ihr geht ja auch nicht in den supermarkt und klaut?! und vorm gesetzt ist da nicht viel unterschied ob du jetz im inet klaust oder wo anders :)


Töte ihn mit einem Mouspad aus Hart-PVC
(Zitat von: pat)

Mitglied im Regionalteam Wien & Umgebung
Autor: plop
Datum: 30.06.2008
Antwort:
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gehts hier um gewerbliche nutzung oder um private?

und otto normalo empfindliches finanzielles übel anzudrohen weil er die auktion welche er gewonnen hat mit dem gleichen artikel wieder zu benutzen ist meiner meinung nach unverhältnissmässig und grenzt fast an mafiamethoden...

wenn ich eine kleine hürde einbaue um den direkten zugriff auf mein so sehr geschütztes bild zu verhindern nimmt der grossteil schon mal abstand davon dieses bild anderweitig zu benutzen..


Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Bruderchorge
Datum: 30.06.2008
Antwort:
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Also ich habe zum ersten die Auktion vonnem Privatmann übernommen und wollte niemanden benachteiligen und jemand der andere nur durch Abmahnungen schröpfen will, ist auch nur ein legalisierter Abzocker !

Zumal die 350 Euro damit begründet werden, dass ich das Foto angeblich geklaut habe um es mehrere Jahre kommerziell zu nutzen !

Davon abgesehen hat Ebay meine Auktion rausgeschmissen und ich habe keinen Gewinn !
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: Nicore
Datum: 30.06.2008
Antwort:
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Das Du das Bild mehrere Jahre kommerziell genutzt
hast sollten die ja nachweisen können sofern sie
es behaupten. Einfach mal nachfragen was sie denn
in der Hand haben.

Als damals jemand meine Bilder geklaut hat, hab ich
alle seinen Auktionen mit nem PDF-Druckertreiber
festgehalten und ihm geschickt. :) Da ist dann
nachweislich Verkäufername, Datum, Artikelnummer
etc. enthalten.
BMW Team Oberhavel
Autor: Bruderchorge
Datum: 30.06.2008
Antwort:
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Also ich habe ganz normal privat mein Notebook verkauft, weil der Akku nicht geht, dafür habe ich die Auktion desjenigen übernommen, der mir das Notebook verkauft hat bei Ebay !

Und scheinbar hat er das Foto irgendwo geklaut, denn nun hat mir der Fotobesitzer dieses Anwaltsscheiss aufgehalst, habe bisher nicht reagiert ! Ist bei den ersten Briefen manchmal am besten sagen Anwälte.

Und ich habe das Foto nicht jahrelang benutzt, es wird nur unterstellt, dass ich es jahrelang nutzen werde ! Um damit Profit zu machen...
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: Kingm40
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Naja dieser Vorwurf wird sicher nicht haltbar sein. Ich würd einfach mal nachfragen wie sie die Anschuldigungen beweisen können und dann erst mal abwarten.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: Pierre1
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Zitat:




Und scheinbar hat er das Foto irgendwo geklaut, denn nun hat mir der Fotobesitzer dieses Anwaltsscheiss aufgehalst


(Zitat von: Bruderchorge)




also, ich sehe das so: Wenn man beispielsweise über Ebay einen Artikel kauft oder ersteigert, ersteigert er ebenso das Bild mit, auf dem der Artikel abgebildet ist. Keiner käme auf die Idee, den Verkäufer eines Artikels im dazugehörenden bebilderten Karton, eine Klage wg. Verstoß gegen das Urhebersch.Gesetz anzuhängen nur weil er die Ware im selben Karton weiterveräußert. Solange man als Privatperson handelt und Nicht Gewerblich.

Wenn ich unter einer bestimmten Artikelbeschreibung und dem dazugehörenden Foto ein Artikel als nicht Gewerbetreibender erwerbe, darf ich diesen auch so wieder verkaufen.

Ist allerdings nur meine Meinung, so sollte das gehandhabt sein. Ist doch auch logisch, oder?

Und wenn dem auch so war, dass Du das selbe Bild zum Verk. genommen hast, wie beim Eink. eingestellt war, bist Du meiner Meinung auf der sicheren Seite. Egal wo der das her hat. Dann soll diese tolle Anwaltschaft dort die Kohle rauspressen. Was anderes ist das nämlich nicht. Sowas sollte unter Strafe stehen, das Belästigen und Nachvollziehen "kleiner Leute"!


Bearbeitet von - Pierre1 am 01.07.2008 22:18:07
Autor: Lord Cyber
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Zitat:


Zitat:




Und scheinbar hat er das Foto irgendwo geklaut, denn nun hat mir der Fotobesitzer dieses Anwaltsscheiss aufgehalst


(Zitat von: Bruderchorge)




also, ich sehe das so: Wenn man beispielsweise über Ebay einen Artikel kauft oder ersteigert, ersteigert er ebenso das Bild mit, auf dem der Artikel abgebildet ist. Keiner käme auf die Idee, den Verkäufer eines Artikels im dazugehörenden bebilderten Karton, eine Klage wg. Verstoß gegen das Urhebersch.Gesetz anzuhängen nur weil er die Ware im selben Karton weiterveräußert. Solange man als Privatperson handelt und Nicht Gewerblich.

Wenn ich unter einer bestimmten Artikelbeschreibung und dem dazugehörenden Foto ein Artikel als nicht Gewerbetreibender erwerbe, darf ich diesen auch so wieder verkaufen.

Ist allerdings nur meine Meinung, so sollte das gehandhabt sein. Ist doch auch logisch, oder?

Und wenn dem auch so war, dass Du das selbe Bild zum Verk. genommen hast, wie beim Eink. eingestellt war, bist Du meiner Meinung auf der sicheren Seite. Egal wo der das her hat. Dann soll diese tolle Anwaltschaft dort die Kohle rauspressen. Was anderes ist das nämlich nicht. Sowas sollte unter Strafe stehen, das Belästigen und Nachvollziehen "kleiner Leute"!


Bearbeitet von - Pierre1 am 01.07.2008 22:18:07

(Zitat von: Pierre1)




Das ist falsch, Du ersteigerst das Bild nicht mit. Dir steht es aber frei den weiter zu veräußernden Artikel im Original selber zu fotografieren und das Foto dann zu kommerziellen Zwecken zu verwenden.
Autor: Pierre1
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Ja, aber genau hier fängts an lächerlich zu werden. Es geht doch um den abgebildeten Artikel und nicht um das Foto und schon mal gar nicht um den, der es geknipst hat.

Und was ist mit dem Karton selbst, wem gehören die Fotos auf der Pappe? Die wurde zusammen mit dem anderen Kram (Artikel) gekauft. Daher wird auch zwischen gewerblich und nicht gewerblich unterschieden.
sorry wg. ot

Werbungskosten, wer kommt für die auf? Doch immer der Endverbraucher. Bei einem gebrauchten Artikel, sind die Kosten für Werbung (in dem Fall für Fotos) eh schon längst bezahlt.


Ich empfinde es als eine Frechheit, wenn sich irgendwelche Paragraphenlutscher, die niemals irgendeine Chance in einer angesehenen Anwaltskanzlei hätten, sich selbständig machen und nichts anderes zu tun haben, als sich 20 Std. am Tag vor den Bildschirm zu hocken, um andere anzuschwärzen.

Bearbeitet von - Pierre1 am 01.07.2008 22:55:43
Autor: Kingm40
Datum: 02.07.2008
Antwort:
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@Pierre. Das Foto auf der Schachtel gehört in den Meisten fällen auch nicht der Firma, die den Artikel herstellt und verkauft. Ich arbeite in einem Konzern und hab viel mit der Marketingabteilung zu tun. Glaub mir jedes mal wenns um ein Bild geht wird´s dramatisch. Wir kaufen in der Regel nur das Recht, das Bild für eine Bestimmte Zeit zu verwenden (meistens 2 Jahre). Wenn wir es länger nutzen müssen wir nachzahlen. Das Recht am Bild kaufst du auf keinen Fall mit dem Artikel, das ist ganz was anderes.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: Pierre1
Datum: 02.07.2008
Antwort:
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… glaub ich dir ja auch!
Als Gewerbetreibender benutzt du die Leistung oder die Mittel anderer (das Foto) mit dem Ziel auf Dauer Umsatz, bzw. Gewinn zu erzielen. Da verstehe ich das sogar noch halbwegs.

Aber als Privatperson will ich mit diesem Bild nichts anderes, als einmalig den abgebildeten Artikel verkaufen und das wars. Ich will den ganzen Müll doch nur so wieder an dem Mann bringen, wie ich ihn erhalten habe. (Laptop – meinetwegen mit Akku, Netzteil und dem beknackten FOTO)

Kann ja sein, das die Rechtslage anders ist, aber ok ist es daher noch lange nicht!






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Ende des Themas

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