Verkehrsregeln: Schuldfrage bei Auffahrunfall?
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hi leutz undzwar,
ich hatte heute eine auffahrunfall also ichbin jemand hinten reingefahren nd dazu hätt ich ma ne frage...
also es war so ich war linksabbieger und vor mir war ein anderes auto gestanden, wir bekammen grün er fuhr los und in der mitte von der kreuzung hat er ne vollbremsung hingelegt weil ein anderes auto von vorne kam weil es über rot gefahren ist nd ich bin dem reingefahren...wer ist schuld ? die, die über rot fuhr weil es die unfallverursacherin war oder ich weil ich dem alten reingefahren bin ? also ich bin der meinung das die, die über rot fuhr schuld ist oder ?
Bearbeitet von - Pug am 20.05.2008 09:39:21
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Hallo e30 318is,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Verkehrsregeln: Schuldfrage bei Auffahrunfall?"!
Gruß
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Hmmm Schwierig !
Aber ich denke Die Die Über Rot fuhr & Du !
Du hättest zb mehr Abstand halten können zu deinem Vordermann !
Gruß
also erstmal gewöhn dir ab deine aussagen mit "undzwar" zu beginnen. das kann dir beim vorstellungsgespräch auf die füße fallen.
und zu deinem problem:
leider gottes ist es so, das derjenige der rauffährt nicht genug sicherheitsabstand gelassen hat und somit schuld ist. da gibs kein drehen und wenden.
wer den abstand einhält, kann rechtzeitig bremsen.
wenn du jetzt aber denjenigen, der über die ampel gebrettert ist ausfindig machen kannst. und du zeugen finden kannst, kann es sein das ein richter ihm eine etilschuld zuspricht.
du bleibst aber der hauptschuldige.
(alle angaben sind ohne gewähr und entspringen meinen bisherigen erfahrungen)
ich bin eine butterblume
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ja die wo über die rot gefahren ist, kam ja dann auch zum unfall weil ein anderer netter e30 kollege ihr hinterher fuhr, aba er vor mir hat so schnell gebremst, da konnt sogar ich in die eisen nd es hat trotzdem gekracht...und vor gericht kommt es nicht weil keine polizei da war
kann trotzdem vor gericht kommen.
der polizeibericht ist ja nicht bindend.
wenn du genug platz lässt und in die eisen steigst, dann fährst du nicht dem vordermann rein. und wenn du nicht vor gericht willst, dann musst du den schaden alleine blechen
ich bin eine butterblume
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des is doch behindert die is schuld weil sie über rot gefahren ist, deswegen is die unfallverursacherin...soll ich jez jedes mal wenn ich an der ampel los fahr erst warten bis der vordermann über die kreuzung ist nd dann erst losfahren ?
Doedel hat zu 100% Recht.
DOC. WATSON
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1945 Beiträge
Zitat:
...soll ich jez jedes mal wenn ich an der ampel los fahr erst warten bis der vordermann über die kreuzung ist nd dann erst losfahren ?
(Zitat von: e30 318is)
Der Richter würde sagen, im Zweifelsfall ja. Die Situation ist sicher ärgerlich, aber da der Wagen vor dir ja noch rechtzeitig anhalten konnte, wird der Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs kaum eine Teilschuld zugesprochen werden.
b.t.w.
Wie kannst du sicher sein, daß der Gegenverkehr Rot hatte, gab es einen Räumpfeil?
Bearbeitet von - marueg am 19.05.2008 22:07:54
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
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432 Beiträge
du bistz immer bremsbereit sein vor allem an kreuzungen.wenn du nicht mehr rechtzeitig anhalten kannst bist du entweder zu schnell oder zu dicht dran.auch wenn die andre über rot fährt.das wäre eher von bedeutung wenn ihr dein vordermann reinfährt.du hättest also abstand halten müssen.das kann dir leider zu last gelegt werden
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66 Beiträge
ja wenn du doch pfeil ampeln hast wo du abbiegst hat der, der dir entgegekommt rot...
Die Pfeile bedeuten ja nicht, daß Du blind drauf los fahren kannst.
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, Du bist alleine schuld wg. ungenügendem Sicherheitsabstand!
Wenn der Vordermann plötzlich bremst -völlig egal warum- mußt Du rechtzeitig anhalten können.
Zur allgemeinen Situation: Ich kenn gleich mehrere Ecken bei uns in der Gegend, wo beides vorhanden ist. Einmal Linksabbieger grün, Gegenverkehr rot, aber auch viele wo Linksabbieger nicht getrennt geregelt ist. Also klassische Ampelschaltung, von links und rechts kommende rot, geradeaus und Gegenverkehr grün. Ist auch ziemlich blöd, da bei zwei, drei Linksabbieger die warten müssen, sofort die Kreuzung dicht ist.
Wie auch immer, im Regelfall hat der Gegenverkehr aber bei einer separaten Abbiegerampel (grüner Pfeil) rot, also durchaus möglich daß der "Unfallverursacher" dort zu finden ist. Spielt aber keine Geige für dich, du bist draufgefahren und somit wird dir jeder das gleiche sagen, zu geringer Abstand, deine Schuld. Ist zwar immer so ne Sache, da bei vielen Auffahrunfällen der größere Abstand auch nichts gebracht hätte, aber egal woran es lag ("gepennt", zu dicht etc.), der der auffährt, hat Schuld.
Zitat:
Wenn der Vordermann plötzlich bremst -völlig egal warum- mußt Du rechtzeitig anhalten können.
(Zitat von: ronaldo66)
Kann ich nur zustimmen.
Nur mal grundsätzlich: Die Regel "wer auffährt, ist automatisch schuld" ist ein Märchen. Es muss immer geschaut werden, warum aufgefahren wurde und was sonst noch passiert ist.
Dennoch ist es in der Realität tatsächlich so, dass der Auffahrende meistens schuld ist.
Ich zitier mal ne Stelle aus dem "neuen Lexikon der Rechtsirrtümer" von Ralf Höcker, S. 182 f. (und ja, ich weiss - das Werk ist sicher kein juristisches Fachbuch):
Zitat:
Schuld am Unfall hat derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstoßen und so den Unfall verursacht hat. Möglicherweise ist dies nur einer der beiden Verkehrsteilnehmer. Dann muss dieser den vollen Schaden tragen. Denkbar ist aber auch, dass beide Verkehrsteilnehmer einen Fehler gemacht haben. Dann müssen sie gemeinsam für den Schaden aufkommen. Das Gericht muss lediglich eine Haftungsquote festlegen, [...]. Als dritte Möglichkeit kommt in Betracht, dass keiner der beiden Unfallbeteiligten etwas falsch gemacht hat, sondern ein Dritter ausschließlich für den Unfall verantwortlich ist. Dann muss dieser sämtliche Kosten übernehmen.
[...]
Recht erhielt daher eine Fahrerin, die auf ein Auto auffuhr, weil sich dieses an einer grünen Ampel zunächst in Bewegung setzte, dann aber plötzlich und unerwartet bremste.
Ich denk, weil es im allgemeinen Interesse liegt, dass Kreuzungen zügig zu überqueren sind und man auch eigentlich - wegen der Ampel - nicht damit rechnen muss, dass einer von der Seite kommt, wird hier zwar nicht gutgeheißen, aber akzeptiert, dass Du etwas dichter aufgefahren bist und die Dame, die über Rot fuhr, schon ne Mitschuld bekommt. Und möchte Dir raten, Dich mit nem Anwalt zusammenzusetzen und ihm den Fall zu übergeben.
Zitat:
Wenn der Vordermann plötzlich bremst -völlig egal warum- mußt Du rechtzeitig anhalten können.
(Zitat von: ronaldo66)
Das is zwar grundsätzlich richtig, aber der Grund der Bremsung ist nicht egal. Beispielsweise darf man bei Kleintieren (Igel, Eichhörnchen, ...) keine Vollbremsung machen - und wenn man in verkehrserzieherischer Absicht bremst, ist man auch mit zumindest ner Teilschuld dabei (Beispiele auch aus o.g. Quelle, S. 184.)
Bearbeitet von - mb100 am 20.05.2008 12:10:14
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
und vor gericht kommt es nicht weil keine polizei da war
(Zitat von: e30 318is)
Wie hoch ist der Schaden und wie habt Ihr Euch da "geeinigt".
Doedels Aussage trifft zu 100% zu...Hauptschuld wirst Du in jedem Fall bekommen
Also so einfach ist das nun auch nicht , einfach zu sagen, wer auffährt hat Schuld.
Schildere den Fall schriftlich an Deine Versicherung , es gibt ja Zeugen , dass die bei Rot gefahren ist und dann bekommst Du maximal zu 25%Schuld.
Mit einem guten Anwalt , kriegst Du diese Last auch noch weg!
nie im leben.
was is denn wenn da eine alte frau umfällt weil sie ne herzatacke hat?
will man der alten dame die schuld zusprechen?
wer auffährt hat den sicherheitsabstand nicht eingehalten. kann man sich querstellen wie man will.
ich bin eine butterblume
Zitat:
was is denn wenn da eine alte frau umfällt weil sie ne herzatacke hat?
will man der alten dame die schuld zusprechen?
(Zitat von: Doedelhai159)
Nein, weil ne Herzattacke zu haben nicht gegen die Verkehrsregeln verstößt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
hat doch auch damit nix zu tun.
da vorn kann sonstwas passieren. wenn man den sicherheitsabstand einhält, fährt man dem vorderman nicht rauf.
darum bekommt man auch immer schuld bei solchen dingen. nur weil einer zu dumm zum fahren ist, heißt das nich das man selbst von allem befreit ist.
ich bin eine butterblume
Zitat:
hat doch auch damit nix zu tun.
da vorn kann sonstwas passieren. wenn man den sicherheitsabstand einhält, fährt man dem vorderman nicht rauf.
darum bekommt man auch immer schuld bei solchen dingen. nur weil einer zu dumm zum fahren ist, heißt das nich das man selbst von allem befreit ist.
(Zitat von: Doedelhai159)
Lies nochmal meinen Beitrag oben (und vielleicht die von mir zitierte Quelle) durch...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
habich. und ich bin der meinung das man sowas nicht als präzedensfall nehmen kann. es wird rein garnichts zu solche einem fall gesagt, dh.kein aktenzeichen, kein wortlaut, keine umständ esw.
wenn da jemand an der ampel steht, bei grün losfährt und plötzlich bremst.
kann er immernoch sagen das er irgendwo ein krampf oder herzbeschwerden hatte und dann vorsichtshalber oder vor schreck gebremst hat.
und genau wiel sowas nicht auszuschließen ist, muss man stehts und ständig den sicherheitsabstand einhalten.
ich bin eine butterblume