Überschrift ist nicht so perfekt aber mehr passt da nicht rein. Es geht nicht um mich aber ich frage mal hier da ich ihm auch nicht zu 100% helfen konnte.
Kenne jemanden der vor kurzem einen Unfall an einer Kreuzung hatte, beide behaupten dass sie über grün gefahren sind was nicht sein kann. Es hat sich inzwischen - erst später über Zeitungsanzeige - ein Zeuge gefunden der bestätigen kann dass der den ich kenne über grün gefahren ist.
Heute hat er ein Schreiben von der Polizei erhalten in dem es darum geht dass das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen dem Unfall eingestellt wurde. (§ 46 Abs. I OWiG in Verb. mit § 170 Abs. 2 StPO in Verb. mit § 6 Abs.2 der VO)
Weiter unten heißt es dass die zivilrechtlichen Ansprüche von ihm nicht berührt werden, dass heißt ja dass sich die Sache noch immer über den zivilrechtlichen Weg regeln kann damit klar wird wer den Unfallschaden übernimmt oder?
Bearbeitet von - pedro23 am 17.04.2008 16:42:31