Pendlerpauschale Verfassungswiedrig endlich :-)
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Mitglied seit: 16.04.2005
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12320 Beiträge
Hey
Habe es eben in den Nachrichten gehört,das die Pauschale Verfassungwiedrig ist und wir Pendler doch noch zu unserm Geld kommen werden höchstwahrscheinlich,
freue mich schon im voraus,wenn denen nix neues einfällt.
Ich würde davon profitieren Ihr auch!!
mfg.
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
Mitglied: seit 2005
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Hallo SIGGI E36,
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Gruß
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45km EINFACHE Fahrt jeden Arbeitstag.
Ein Hoch auf die ersten Km
*JuHu*
DOC. WATSON
das bundesverfassungsgericht muss jetzt entscheiden, also nicht sofort freuen. irgendwie traue ich der ganzen sache nicht, muss auch jeden tag 35 km zur arbeit fahren.
mfg
wer freut sich nicht...?
aber noch is es nicht durch!
Zitat:
das bundesverfassungsgericht muss jetzt entscheiden, also nicht sofort freuen...(Zitat von: baptism)
Bin mal gespannt was draus wird...
Hoffe aber dass die Leute (auch Ihr ;-)) die so weit zur arbeit fahren auch das bekommen was denen zusteht.
Habe nur 5-6km zur Arbeit :-)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.04.2005
Deutschland
12320 Beiträge
ICH HOFFE DAS DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT auf der seite der pendler ist.
ich würde es dermaßen begrüßen :-)
mfg
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
ich bin mal gespannt ob das Verfassungsgericht nicht dagegen spricht...
die Hoffnung stirbt zuletzt.
sind ca 1400€ also kein Pappenstil.
Mitglied seit: 18.08.2006
Wo es am schönsten ist
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2675 Beiträge
Keine Angst...wenn die Pauschale wieder in Kraft treten sollte, dann fehlen Vater Staat halt irgendwo ein paar hundert Millionen.
Die holt er sich dann an anderer Stelle (vielleicht an der Zapfsäule) wieder rein.
Quersubventionierung würde ich meinen, genauso wie die Rente. Denn der echte Rentenbeitrag liegt ungefähr bei 30 % und nicht bei den angegebenen 19 komma Schießmichtot.
Naja, in welcher Tasche die Kohle fehlt, ist mir egal ;-)) Weg ist Weg
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 23.01.2008 21:52:10
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
ähm nur mal so zwischendurch
wie läuft das denn dann ab ? im mom kann man doch alles ab dem 21ten km absetzen oder nicht ?
was springt für mich dabei raus wenn das gesetz geändert wird ?
habe einen arbeitsweg von ca 23 km eine strecke :D
Im Lohnsteuerjahresausgleich für 2007 aber auf alle Fälle die volle Strecke eintragen. Wenn man nur ab dem 21 Km einträgt, und alles wie voraussichtlich doch wieder für nichtig erklärt wird, dann gibts für die Leute nichts mehr nachträglich zurück. Also den ganzen Weg eintragen und wenn sich das Finanzamt meldet, einfach einpruch einlegen.
Bei mir lohnt sich das, bei 150km einfach zur Arbeit. Wurde ja sogar in den Nachrichten gesagt, dass das Geld was nicht gezahlt wurde, sogar mit Zinsen dann ausgezahlt wird.
Für mich ist die Pendlerpauschale schon wichtig.
Mfg Speeddemon.
BMW fahren hat seine Gründe, die die Vernunft nicht kennt.
Lächeln ist die eleganteste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen!
@ KingLui06:
jetziger Stand für Dich: 220 Arbeitstage x 2km = 440km x 0,30 EUR = 132 EUR auf die Du keine Lohnsteuer und Abgaben zahlen musst.
neuer / alter Stand für Dich: 220 Arbeitstage x 23km = 5060km x 0,30 EUR = 1518 EUR auf die Du keine Lohnsteuer und Abgaben zahlen musst
Differenz: Dein steuerliches Brutto sinkt um 1386 EUR, was das in Euro und Cent dann an Rückzahlung ausmacht hängt von weiteren absetzbaren Werbungskosten ab.
Heute ist der erste Tag vom Rest des Lebens *** offense wins games, defense wins championchips
Na hoffentlich wird bald wieder ab dem 1.km abgerechnet. Habe zwar nur 10km Arbeitsweg eine Strecke.
habe bis jetzt immer die km in der Steuererklärung angegeben obwohl es nichts dafür gab.
mfg
Pendlerpauschale: Städtetag und DIW fordern Umdenken
Stau im Berufsverkehr auf dem Ruhrschnellweg in Essen. Eine hohe Pendlerpauschale benachteiligt gerade die Bewohner der Städte, so Städtetags-Hauptgeschäftsführer Articus.
Nach der Entscheidung des Finanzhofs hoffen viele Pendler darauf, künftig wieder 30 Cent ab dem ersten Kilometer absetzen zu können. Nach Ansicht des Städtetages und des DIW wäre das falsch. Eine hohe Pendlerpauschale bedeute mehr Verkehr, mehr Lärm, mehr Abgase. Und auch Finanzminister Steinbrück dämpfte die Hoffnung der Pendler. [tagesschau.de]
das sind doch mal argumente :-))) als ob ich jetzt nicht zur arbeit fahren würde.
so, habe jetzt meinen steuerbescheid in der hand!
dachte mich trifft der schlag! viel zu wenig...
jetzt haben die wirklich ab 21.km erst gerechnet! dachte das bundesfinanzhofurteil ist wirksam!?
soll ich gegen die km auch einspruch einlegen?
wird die kohle von alleine nachgezahlt wenn das BVG für die pendler entscheidet?
wäre da über n paar informationen echt dankbar!
achso, fahre jeden tag 55km zur arbeit!
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Mitglied seit: 16.07.2007
ausm Sächsischen
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562 Beiträge
Nein, du brauchst keinen Einspruch einlegen. Der Bescheid ist vorläufig bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wenn die Kürzung der Pendlerpauschale dort als verfassungswidrig eingestuft wird, zahlt das FA ohne weitere Aufforderung das geld zurück. Sind bei meiner Frau und mir immerhin 800€.
Das Problem ist, daß der Staat dann die Pauschale wahrscheilich auf 20 oder 25 Cent (vermutl. Werte) kürzt. Und dann mache ich mit meinen 90km Arbeitsweg noch mehr Nasse...
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
na gut! die beiden anderen sachen (reinigung der berufskleidung, verpflegungsmehraufwendung) habe ich mit gerichtsurteilen widerlegt.
hoffe das reicht jetzt!?
€€€€€€€€€€€will die kohle!€€€€€€€€€€€€€€€€€€€
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Mitglied seit: 03.02.2008
hamminkeln
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102 Beiträge
Lol die Pendlerpauschale wird eingeführt,anders ziehen sie dir wieder die kohle ab,Sprit,Umweltzone,Strafsteuer!
Ich kann mich noch gut erinnern wo die grünen(Fischer) sagten der sprit kostet bald 5 mark.die haben jetzt ja recht bekommen ca 1,50 euro der sprit und der rest wird als KFZ betreiber so abgezapft! haha das kind hat nur nen neuen namen!Bringe dein Geld mit zur Arbeit!
Bearbeitet von - jadefalke am 29.02.2008 19:18:47
Mitglied seit: 29.07.2007
Pforzheim
Deutschland
650 Beiträge
Vorläufigkeit trotz Verfassungswidrigkeit! Also bad news - ich habe "berufsbedings" schon Steuerbescheide 2007 gesehen, da wird die Frage mit dem Pendlerpauschbetrag zwar über eine Vorschrift in der AO offengehalten, aber dennoch kürzt das Finanzamt automatisch die ersten 20 km raus. Erst wenn das BVG dann entgültig seine Entscheidung trifft bekommen wir unsere Kohle, die meines Erachtes eh nicht mal die Spritkosten decken, zurück!
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Mitglied seit: 29.07.2007
Pforzheim
Deutschland
650 Beiträge
Vorläufigkeit trotz Verfassungswidrigkeit! Also bad news - ich habe "berufsbedings" schon Steuerbescheide 2007 gesehen, da wird die Frage mit dem Pendlerpauschbetrag zwar über eine Vorschrift in der AO offengehalten, aber dennoch kürzt das Finanzamt automatisch die ersten 20 km raus. Erst wenn das BVG dann entgültig seine Entscheidung trifft bekommen wir unsere Kohle, die meines Erachtes eh nicht mal die Spritkosten decken, zurück!
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Jepp, das stimmt. Habe letzte Woche meine Daten zu unserem
Steuerberater rübergereicht und auf den neuen Bescheiden ist
so ein Klausel drauf. Entweder man belässt es erstmal dabei,
gibt seine Kilometer an und wartet dann ggf. auch die Rück-
erstattung wenn alles durch ist ODER man kann auch darauf
bestehen die KM sofort angerechnet zu bekommen ABER sollte
DANN die Sache doch nicht verfassungswidrig sein dann muss
man das erstattete Geld + 6% Zinsen zurückzahlen.
@Siggi: Wenn etwas "gegen" etwas ist dann schreibt man
"widrig" und nicht "wiedrig". So wie bei "Widerstand"
oder so. Alles andere ist "wieder" im Sinne von nochmals.
Also merken: "i" = gegen, "ie" = nochmal
Bearbeitet von - Nicore am 04.03.2008 15:00:30
BMW Team Oberhavel