Pendlerpauschale Verfassungswiedrig endlich :-)
Mitglied seit: 29.07.2007
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Ja aber das ist immer so ne Sache. Dann muss, man gegen den Bescheid Einspruch einlegen, dass führt dazu das der gesamte Inhalt erneut überprüft werden kann. Wurden als teilweise bisher strittige Werbungskosten anerkannt, so können diese ggf. wieder gekürzt werden. Das Risiko ist es mir nicht wert.
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
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Hallo BlackPJ80,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Pendlerpauschale Verfassungswiedrig endlich :-)"!
Gruß
Mitglied seit: 12.05.2006
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Hey
Hat denn schon jemand Kohle bekommen, der Wiederspruch / Aussetzung der Vollziehung eingelegt hat???
Gruß
...wer morgens zerknittert aufwacht, der hat am Tag mehr Entfaltungsmöglichkeiten ;o)
Mitglied seit: 16.07.2007
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562 Beiträge
Zitat:
Hey
Hat denn schon jemand Kohle bekommen, der Wiederspruch / Aussetzung der Vollziehung eingelegt hat???
Gruß
(Zitat von: Eric78)
Laut Steuerbescheid braucht man keinen Einspruch gegen die Kürzung der Pendlerpauschale einlegen, da bis zum Urteil des BVG der Bescheid voläufig ist. Bei postiven Urteil wird die Kohle automatisch nachgezahlt. Ob das dann zeitnah passiert, weiß der Fuchs. Etwas anders verhält es sich wohl bei den Kilometerfreibeträgen.
Übrigens, wann soll denn das BVG zum Thema tagen??
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Ich hab den Schotter der Km Pauschale bekommen, hab über meine Lohnsteuerhilfe Einspruch einlegen lassen. Allerdings hat es die Auflage daß, sollte die KM Pauschale DOCH durchkommen, ich den Kies zurückzahlen muss plus Zinsen. Daher hab ichs mir gleich weggelegt und nicht verjubelt.
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 8 Monaten
weiß einer wann die entscheidung nun durch ist? hatte was von dezember gehört. muss das endlich wegen meinem kindergeld wissen, weil ich es nur bekomme wenn die pauschale ab dem 1. km gilt
Mitglied seit: 13.02.2004
Baden-Württemberg / Kirchhausen
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1763 Beiträge
Jeden Tag 58 km einfach * 220 Tage. Urlaub 2009 ist finanziert : )
Zitat:
Text Jeden Tag 58 km einfach * 220 Tage. Urlaub 2009 ist finanziert : )
abwarten würd ich mal sagen ! noch ist nix durch ! ;O)
Mitglied seit: 09.01.2007
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838 Beiträge
Ich bete auch, dass es endlich durch ist, bei mir sind es 48 KM einfach :(
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
Zitat:
weiß einer wann die entscheidung nun durch ist? hatte was von dezember gehört. muss das endlich wegen meinem kindergeld wissen, weil ich es nur bekomme wenn die pauschale ab dem 1. km gilt
(Zitat von: b-mw-323)
Warum das denn?
Was hat das denn miteinander zu schaffen?
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Zitat:
Zitat:
weiß einer wann die entscheidung nun durch ist? hatte was von dezember gehört. muss das endlich wegen meinem kindergeld wissen, weil ich es nur bekomme wenn die pauschale ab dem 1. km gilt
(Zitat von: b-mw-323)
Warum das denn?
Was hat das denn miteinander zu schaffen?
(Zitat von: louisdama)
weil man kindergeld nur bekommt, wenn man mit seiner vergütung unter der freigrenze bleibt, deswegen kann man dann halt über werbungskosten sein einkommen senken, jedoch reicht die pauschale bei mir nicht aus, deswegen muss ichs auf dem km genau machen, jedoch gehts nur wenn ich ab dem 1. ansetzen kann, sonst sind es zu wenig km :(
Mensch dann verdiene ich eindeutig zu wenig,das es bei mir egal ist, mit der Freigrenze.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Zitat:
Mensch dann verdiene ich eindeutig zu wenig,das es bei mir egal ist, mit der Freigrenze.
(Zitat von: louisdama)
naja solange keiner fragt ist auch alles i.o., die freigrenze ist bei 7680€ im jahr, wobei du von deinem brutto sozialversicherungsbeiträge abziehen musst, also 7680€ netto quasi.
Ich darf nicht mehr wie 7680€ Netto verdienen im Jahr?
Ich glaube ich habe da dann was falsch verstanden, mit den Kindergeld.
Meinst sicherlich für dich, und nicht deiner Kinder,oder?
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Zitat:
Ich darf nicht mehr wie 7680€ Netto verdienen im Jahr?
Ich glaube ich habe da dann was falsch verstanden, mit den Kindergeld.
Meinst sicherlich für dich, und nicht deiner Kinder,oder?
(Zitat von: louisdama)
also die "kinder" dürfen nicht mehr als 7680€ verdienen, ab dem 18. lebensjahr ist es so, dass wenn die kinder zuviel verdienen, es keins mehr gibt. in meinem fall jetzt bin ich das "kind" :)
Toll, ich hab nur 10km einfache Fahrt ... lohnt net.
E46 330ci SMG
Also noch einmal für mich bitte.
Mein Arbeitsweg beträgt 15KM auf Autobahn und 13KM auf Landstraße. (Einfache Fahrt)
Was muss ich angeben wenn ich sowas ausfülle? Wird das überhaupt richtig aufs Detail kontrolliert ?
So nun zur Berechnung...
230Arbeitstage im Jahr habe ich als Durchschnitt sagen wir mal.
Und die 0,30 Euro Pendlerpauschale.
Wie hoch wäre die Summe die ich am Jahresende zurückbekommen könnte?
MfG
Bearbeitet von - Juba1985 am 09.12.2008 15:03:12
Also du bekommst max. die einbezahlte Lohnsteuer, soweit ich weiß.
In dem Artikel steht aber was von Neuregelung. Also wer weiß, wo die Obergrenze liegen wird, denn es wird nun als Konjunkturspritze angesehen.
In deiner Steuererklärung gibt´s einen extra Punkt, wo du deine Fahrtkosten mit dem privaten PKW zur Arbeit geltend machen kannst.
Ich für meinen Teil find´s gut, denn ich fahr im Monat 24 x 90km :-)
jo ich hab auch 56km und manchmal muss ich zum andren einsatzort und dann wirds 80 bis 90 km...am anfang hatte ich nur 60 bis 90 km einfache fahrt...also für mich würde es sich richtig lohnen :)
HEEEJ! Gerade aus guggn!!
Nur mal so zur Verdeutlichung wie sich das alles berechnet.
Jahreseinkommen (1) das versteuert wurde
-Werbungskosten
-Km Kosten / Versicherungen / etc.
ergibt ein neues Jahreseinkommen(2),
jetzt wird von Jahreseinkommen (2) erneut die Lohnsteuer berechnet und der Differenzbetrag ausgezahlt, jedoch kann nicht mehr ausgezahlt werden, wie an Lohnsteuer einbehalten wurde.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.