Ein Polizeibeamter selber sagte im TV, dass mit diesen 15 Minuten... naja.
Wenn man aber bei minimalen Parkremplern die Polizei holt, gibt's teilweise dafür eine Strafe von 75€, eben aus dem Grund, das wegen dieser "Nichtigkeit" die Polizei geholt wurde, ist echt war.
Ne Freundin von mir hatte beim rückwärts einparken mit Ihrer Anhängerkupplung die Heckschürze eines anderen Fahrzeugs angetippt, das Fahrzeug stand auch rückwärts in einer gegenüberliegenden Parklücke, so typischer Kauflandparkplatz wo dazwischen nur ein wenige Zentimeter breiter Rasenstreifen ist.
Naja, die Unfallgegnerin mit ihrem Opel Vectra B mit unlackierter Heckschürze (nur dieses pure grau vom Material) holte gleich die Polizei, eine private Abwicklung wollte sie nicht. Ich schaute mir den Schaden an, das war eine minimale Abschürfung des Kunstoffes, war bisl aufgeraut und hätte man durch bisl nass-schleifen wieder glatt bekommen. Aber die Tante wollte mir ja nichtmal glauben das die Heckschürze nur aus Kunstoff ist und nicht aus Metall, so wie sie immer behauptete. Naja, das reden war zwecklos. Nach einer guten halben Stunde (oder mehr) kam dann der Trachtenverein. Sie schauten sich den "Schaden" an und schüttelten mit dem Kopf. Sie fragten dann danach wer die Polizei gerufen hatte und nahmen sich dann die Tante bei Seite und klärten Sie erstmal auf. Was ihr denn einfällt wegen so einer Nichtigkeit die Polizei zu rufen, sowas sollte man privat klären! Sie boten ihr natürlich an, ein Unfallprotokoll zu schreiben, aber dann müsste sie auch die Strafe von 75€ annehmen! Darauf verzichtete sie und der Trachtenverein fuhr wieder seines Weges.
Tja, was soll man dazu sagen?
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Bitte votet für unsere Seite beim Besucher Award » BMW Team OberhavelBearbeitet von - Nicore am 26.01.2006 11:34:13