Unter Alkohol unfall gebaut/ Mofa fahren erlaubt??
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hey Leute, danke schon mal für eure zahlreichen beiträge.
Ihr braucht mir nicht zu schreiben, wie *dumm* es von mir war, besoffen zu fahren.
Ich weiß es selber und werde daraus lernen. Einmal und nie wieder.
Leider konnte mir bisscher noch keiner konkret sagen, ob ich nun Mofa fahren darf.
Also an alle... ich habe 3 Jahre meinen Lappen, sprich Pobezeit bin ich sowieso draussen.
Meine Führerschein(Karte) haben Sie mir entzogen.
Ich habe aber mit 16 mal einen Mofa schein gemacht. Mit diesem könnte ich Theoretisch fahren, wenn erlaubt. Ich habe diesen auf jedenfall noch.
Weiß dass jemand???
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Hallo E36 Coupè,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unter Alkohol unfall gebaut/ Mofa fahren erlaubt??"!
Gruß
Zitat:
is in dem fall unrelevant,da der unfall eine klare ausfallerscheinung darstellt und er sich dann eh nach §316 StGB strafbar gemacht hat
Falsch. Unter Akl und Verkehrsunfall ist 315c StGB. Der 316'er fällt wegen der konkreten Gefahr schon hinten runter. :)
Darüber hianus müsste noch festgestellt werden ob der Alkohol wirklich kausal für den Unfall ist, heißt, dass andere etwaige Momente die unfallursächlich sein könnten, ausscheiden. Denn der Unfall allein ist kein Ausfallerscheinung da dieser kein Alkohol voraussetzt und daher von jedermann verursacht werden kann. Ist aber ziemlich schwierig die Kausalität auszuschließen, daher wird sie in aller Regel bejaht.
Zivilrechtlich sieht das Ganze schon wieder anders aus. Die Versicherung übernimmt bei Alk keinen Cent. (da gibt's keine Untergrenze)
Und wenn der Lappen weg ist nach §111a i.V.m. 94I o. I StPO dann verwirklichst du, falls du ein Kraftfahrzeug betätigen solltest den TB des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ganz simpel da ganze. Und wenn du Pech hast rechnet dir der Richter nciht mal die Zeit an, die du deinen Lappen schon los bist sondern erst ab Rechtskraft des Urteils. Deshalb heißt es ja vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis :)
Die Moralpredigt schenke ich mir, muss halt jeder selbst dahonter stiegen das er den Lappen abgeben muss wenn man unter Alk fährt. Das trifft dann aber gleich doppelt so hart. Und wie hart es auch klingen mag: "Pech gehabt Junge, selbst schuld! Zumindest ist aber die Einsicht da......"
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but...if it's real, you'll feel it.
stimmt,hast recht...natürlich sogar 315c als konkretes gefährdungsdelikt...316 wäre ja nur abstraktes...!
mit dem 315c konnte ich mich vom tatbestand eh nie anfreunden :-D
Der 315c ist eh komisch aufgebaut....2 Alternativen, und eine konkrete Gefährdung. Dazu noch den 3 stufigen sub. TB.. -> *no comment* ;)
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Zitat:
Zivilrechtlich sieht das Ganze schon wieder anders aus. Die Versicherung übernimmt bei Alk keinen Cent. (da gibt's keine Untergrenze)
Natürlich bezahlt die Versicherung den Schaden am gegnerischem Fahrzeug. (Wäre ja schön, wenn nicht, stell Dir vor es ist Dein Auto und ein (fast) mittelloser Autofaher unter Strom zerdeppert Dir Dein M3 Cab komplett.
Willst Du dann auf den Kosten sitzen bleiben und den Mittellosen auf 30 Jaher andauerd verklagen bzw. Pfänden ??. (Vielleicht hat er ja schon die EV abgegeben).
Ne, Versicherung zahlt, und holt sich 5 Teuro Regress wieder.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 01.01.2008 18:17:40
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Ja natürlich zahlt die für den Anderen. Aber ich hab ja eine Versicherung, dass die für mich im Schadensfall zahlen tut...aber wenn sie sich ihr Geld wiederholt dann zahlt sie unterm Strich nicht. Ist ein Rechenspiel wo das Geld zwar hin und her geschoben wird, ich als Verursacher aber der "Dumme" bin.
Aussderm wird man hochgestuft, oder glaubt ihr die Versicherungsgesellschaften sind Wohltäter und büßen unseren Bockmist? *LOL* Darüber hinaus nimmst du sie in derartigen Schadensfällen, wie du ihn schilderst, 2 oder 3 mal in Anspruch und schon kommt die Kündigung.
Bearbeitet von - MTnippon am 01.01.2008 18:31:31
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Also, soweit ich weiß, zahlt die Versicherung bei Alc. keinen Cent.
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Auf jedenfall müsste ich wissen, ob ich trotzdem mit einer Mofa fahren darf.
Weiß das jemand?
Es gibt nur eine Marke, welche Freude am Fahren macht...
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@ E36 Coupè,
sag mal so nebenbei... ne Mofa fährt 25 km/h (unfrisiert).
Bevor ich mich als Erwachsener auf so einen langsamen Kackhobel setze, würde ich eher ein klappriges Damenfahrrad benutzen.
Alles dadrüber ist mind. ein Leichtkraftrad, und das dürftest Du bestimmt nicht mehr ohne Pappe benutzen dürfen.
@ MTnippon, Nein, ich habe eine Versicherung, die den von mir verursachten Schaden begleicht.
Der Schaden, der mit entsteht, ist relativ begrenzt (Auto total im Eimer, aber ich fahr ja keinen Bugatti).
Den Schaden, den ich jedoch verursache, kann im Zweifel deutlich größer sein.
Stell Dir mal vor, Du fährst einen Tanklaster vor die Füße und der schallert volles Brot in ein Gebäude rein.
In Nullkommanix kann die ganze Bude und noch die ganze Hauszeile in Flammen stehen. Zig Menschen erleiden Verletzungen etc.
Also mein persönlicher Schaden wäre ca. 4000 Euro, da mein 10 Jahrer alter E36 im Eimer ist. Deckt bei Alkohol meine VK nicht ab, da grob Fahrlässig bzw. Pflichtverletzung wg. Alkohol. OK Vollverlust auf meiner Seite.
Der verursachte Schaden vom Tanklaster beträgt sagen wir mal geschätze 20 Mio Euro.
Die Haftpflicht begleicht diesen Schaden zähneknirschend und holt sich von mir 5.000 Euro als Regress wieder zurück.
Was ist nun überschaubarer ?? der eigene Schaden, oder der Fremschaden ??
Und genau aus diesem Grund zahlt die Versicherung in der Haftpflicht immer.
Kaum eine Privatperson könnte mal eben 20 Mio als Schadenersatz zahlen.
Und sollen die ganzen Opfer jeden Monat von mir zwei Euro fünfzig anteilig bekommen, da ich nur ein kleiner armer Arbeiter bin ??
Wenn dem so wäre, würde das Autofahren für die Gesellschaft ein völlig unkalkulierbares Risiko sein.
Edit: Klar werde ich hochgestuft, aber das ist völlig normal, auch wenn Du nüchtern bist.
Und die Kündigung flattert Dir normalerweise relativ zügig ins Haus. Bei Neukunden kann das sogar schon beim ersten Schaden der Fall sein. Egal ob mit oder ohne Alk.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 02.01.2008 11:16:10
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Zitat:
Auf jedenfall müsste ich wissen, ob ich trotzdem mit einer Mofa fahren darf.
Weiß das jemand?
(Zitat von: E36 Coupè)
Du darst nicht mit dem MOFA fahrem! Nur wenn du zu den älteren gehören würdest. Damals brauchte man für das MOFA keine Prüfbescheinigung.
Nun sollten nicht alle auf ihm rumhacken.
1 promille Alk. ist sehr schnell erreicht. Weshalb ich lieber gar nichts trinke.
Was meint ihr wieviele Moralaposteln heute am Neujahr mit 0,8 promille Restaklohol unterwegs waren, ohne es zu wissen???
.
Auch Mofa ist tabu. Dazu braucht man einen Führerschein, den du ja nicht hast und eine Prüfbescheinigung schließe ich aufgrund Alter aus.
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So hab mal kurz gegoogelt, du darfst ohne Schein Mofa fahren, wenn du vor dem 01.04.1965 geboren bist, also in deinem Fall wohl eher nicht!
Direct Art and Production Support Senior Stylistic Supervisor
wenn du es wirklich wissen möchtest nimm das Telefon und ruf bei deiner Führerscheinstelle im Landratsamt an -> die sagen dir was Sache ist.
Zur Not kann man auch die örtliche Polizeidienststelle anrufen. Sind in der Regel auch nur Menschen mit denen man Reden kann, immerhin ist deine Frage auch berechtigt und verständlich.
Würde mich in so einem Fall nich auf irgendwelches blabla im Internet verlassen.
Zitat:
Auch Mofa ist tabu. Dazu braucht man einen Führerschein, den du ja nicht hast und eine Prüfbescheinigung schließe ich aufgrund Alter aus.
Doch. Er hat eine Prüfbescheinigung mit 16 gemacht.
Zitat:
Würde mich in so einem Fall nich auf irgendwelches blabla im Internet verlassen.
Würd ich auch sagen. Ruf bei denen mal an, frag und schreib's hier rein ;-)
Zitat:
Moin leute,
leider habe ich gestern ca. 6 Std vor Sylvester nen Wagen unter Alkohol (ca.1Promille) gerammt.
Lappen ist jetzt leider erstmal weg. Es trifft mich sehr hat, da ich eigentlich auf mein Wagen angewiesen bin.
Naja, selbst schuld, kann man leider nicht mehr rückgänig machen.
Nun meine Frage...
...darf ich noch mit einem Mofa weiterfahren???
Wäre klasse, wenn jemd. davon ne Ahnung hat.
(Zitat von: E36 Coupè)
selber schuld hättest du dir vorher überlegen sollen
kauf dir schon mal ein monatsticket
MFG
HWDP
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@ HWDP, die Strafe dafür bekommt E36 Coupè doch.
Da hilft Dein Sarkasmus auch nicht wirklich weiter.
"Ich mag 3er" hat's beschrieben, wer frei von Sünde ist, soll den ersten Stein werfen. Und ich möchte tatsächlich nicht wissen, wieviele Fahrer am Neujahrmorgen noch unter "Hochdruck" zum Festschmaus gefahren sind. Ganz abgesehen von den "Hochfliegern", die noch gar nicht vom letzten Trip runtergekommen sind.
Nur jede 800 Alkoholfahrt wird entdeckt, und wie es bei den "Chemiebrothern" aussieht, möchte ich gar nicht wissen.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 02.01.2008 17:12:23
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
also da du für das mofa nur eine PRÜFBESCHEINIGUNG hast kann sie dir nicht entzogen werden ,den jeder der lesen kann müsste wissen das die prüfbescheinigung kein führerschein ist sondern nur die bestätigung das du mal irgendwann die prüfung bestanden hast . nen arbeitskollege von mir wurde auch mal mit alk erwischt und der führerschein war weg aber er konnte trotzdem noch mit der mofa (25Kmh)zur arbeit fahren auch wenn ich das persönlich für falsch halte aber dazu haben ja schon andere aus dem forum genug gesagt .
P.S. ruf doch einfach mal bei einem rechtsanwalt für verkehrsrecht an und frag den das ganze,die erste halbe stunde ist IMMER gratis =)
mfg felix
Bearbeitet von - V8-Fetischist am 02.01.2008 18:00:36
Sein Name ist Vodka ,
und ja wir werden Heiraten
Zitat:
...darf ich noch mit einem Mofa weiterfahren???
hiermit dürfte deine frage geklärt werden.
Mofafahren trotz Entzug der Fahrerlaubnis ?
Wem die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, der darf keine Kraftfahrzeuge mehr im Straßenverkehr führen. Soweit dürfte es jedem klar sein. Was ist aber mit der Mofa? Darf ich weiter eine Mofa im Straßenverkehr führen? Oft kursieren im Bekanntenkreis einige Gerüchte, auf die man sich aber nicht verlassen sollte. Denn wenn man es nicht darf, dann riskiert man eine (erneute) Strafe.
§ 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bestimmt, dass man zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen eine Fahrerlaubnis haben muss. Aber es gelten Ausnahmen. Für eine Mofa braucht man keine Fahrerlaubnis. Zunächst einmal muss man ganz penibel klären, was für das Gesetz überhaupt eine Mofa ist. Dies ist in § 4 Abs. 1 Ziffer 1 FeV Bestimmt. Mofas sind danach:
"einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt".
Die landläufig bekannte Mofa, die nicht mehr als 25 km/h fahren kann, fällt also unter diese Definition, genauso wie die Fahrräder mit Hilfsmotor (FmH). Sollte die Mofa oder das FmH aber schneller fahren können (Stichwort: "Frisiert"), so fallen sie nicht unter die Definition und man braucht dafür eine gültige Fahrerlaubnis!
Soweit man also eine Mofa nach der obigen Definition führt, benötigt man keine Fahrerlaubnis. Wenn einem nun die Fahrerlaubnis (für die anderen Kraftfahrzeuge) entzogen wird, so hat das zunächst keine Auswirkung auf die Berechtigung zum Führen des Mofas.
Aber Vorsicht!
Der Gesetzgeber hat bei der FeV Folgendes beabsichtigt: Früher benötigte man zum Führen der Mofa gar keine Berechtigung. Dann hat der Gesetzgeber dies geändert. Heute benötigt man für das Führen einer Mofa eine Prüfbescheinigung, die man in der Regel bei jeder Fahrschule machen kann. Diese Prüfbescheinigung ist deshalb relativ unbekannt, da eine Prüfbescheinigung dann nicht extra erforderlich ist, wenn man eine Fahrerlaubnis für andere Kraftfahrzeuge hat. Wer also einen Führerschein für Pkw oder Krafträder macht, hat damit automatisch eine Prüfbescheinigung für Mofas miterhalten, ohne dies zu merken. Wenn nun aber die Fahrerlaubnis entzogen wird, dann wird auch die Prüfbescheinigung mitentzogen. Auch ohne dies zu merken.
Die Änderung der FeV konnte aber denjenigen, die zuvor rechtmäßig ohne Prüfbescheinigung Mofa fuhren, diese Berechtigung nicht entziehen. Einmal erworbene Rechte können in aller Regel auch durch ein Gesetz nicht wieder entzogen werden (sog. Bestandsschutz). Dies betrifft alle Personen, die vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben, da sie mit der Vollendung des 15. Lebensjahres die Berechtigung erwarben, ohne Prüfbescheinigung Mofa zu fahren. Deshalb dürfen diese Personen auch weiterhin ohne Prüfbescheinigung Mofa fahren. Dies gilt auch, wenn ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Denn bei diesen Personen beinhaltet die Fahrerlaubnis gar keine Prüfbescheinigung, weil diese Prüfbescheinigung eben nicht erforderlich ist.
Alle anderen Personen müssen zum Führen einer Mofa nach Entzug der Fahrerlaubnis eine Prüfbescheinigung erwerben, sonst droht eine Strafe!
Im Grunde ist es ganz einfach:
Wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, darf trotz Entzug der Fahrerlaubnis ohne Weiteres Mofas nach obiger Definition (die nicht schneller als 25 km/h fahren können) führen.
Wer nach dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, darf bei Entzug der Fahrerlaubnis Mofas nach obiger Definition (die nicht schneller als 25 km/h fahren können) führen, wenn er entweder eine gesonderte Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas schon gemacht hat oder diese nach Entzug der Fahrerlaubnis macht. Da Du 1985 geboren bist, haste wohl schlechte Karten ;o)
oh muss mich berichtigen, Du hast ja den Schein mit 16 gemacht, dann solltest Du fahren dürfen
Quelle:
http://www.osthus-frenz.de/ Bearbeitet von - Colonia am 02.01.2008 18:13:23
Ich wurde als Ferkel geboren, bin als Schwein großgeworden. Also kann ich auch fahren wie eine Sau.
www.unfreiwillig120.de
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An die, die es immernoch nicht begriffen haben...ihr braucht nicht zu schreiben, wie dumm es von mir war. Ich bereue es zutiefst und sehe es ein!!!
Da eure Meinungen zur Erlaubnis zum fahren einer Mofa sehr unterschiedlich sind, werde ich morgen mal meinen Anwalt fragen.
Das ding is, dass ich ja noch eine Prüfbescheinigung von früher habe, als ich mit 15 oder 16 meinen Mofalappen gemacht hatte. (is son grüner lappen). Ich hoffe mal, dass ich mit dem fahren kann.
Heute morgen war es für mich ziemlich anstrengend mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Immer dieses Bergab/Bergauf.
Naja, wie gesagt, vielleicht kann mir mein Anwalt, den ich sowieso einschalten werde mir weiterhelfen.
Trotzdem danke ich euch für eure Mühen!!!
;-)
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hey ließ doch einfach mal dieletzten beiden beiträge !!
du DARFST mofa(25Kmh) fahren !!!
eine prüfbescheinigung kann man dir nicht wegnehmen !!
mfg
Sein Name ist Vodka ,
und ja wir werden Heiraten