Vandalismus + Körperverletzung
KV is nen vergehen,wird mit freiheitsstrafe bis 5 jahre oder mit geldstrafe bestraft.
je nach schwere der KV .....beläuft sich aber meistens auf ne geldstrafe!
Mitglied: seit 2005
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Hallo ^WeEeDsMoKeR_PuFf^,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Vandalismus + Körperverletzung"!
Gruß
Plädiere auf Unzurechnungsfähigkeit in den Moment, denke mal schon dass man das in den moment ist.
I ain't asked any pardon for anything I've done
Oh Mann, wir sind doch nicht in den USA. Und selbst da würde dann ein psychologisches Gutachen gemacht werden.
Wir waren alle net dabei, wir kennen nur die Schilderungen von Bloody Angel. Und die meisten von uns haben auch keine rechtswissenschaftliche Ausbildung genossen. Und somit kann (und darf) hier keine Rechtsberatung gegeben werden.
Ich wiederhol mich einfach mal: Wenn Bei Dir tatsächlich ne Anzeige ins Haus flattert, dann geh damit zu nem Anwalt, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat. Und lass von dem prüfen, ob und in wie weit Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe in Betracht kommen und ob und wie man die dann vorbringt, damit Du weitestgehend folgenlos aus der Geschichte rauskommt.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
nja er hätte ihn ja erst mal festhalten und nachm ausweis fragen können, aber wenn ich lese kieferbruch, etc, dann muss ich sagen scheint mir des weder angemessen sein... noch scheint mimr der mensch zwischen sache und leben unterscheiden
@palmer: in dem monent willst du einen ausweis vom täter verlangen ? sowas dummes hab ich ja lange nicht mehr gehört.
wie gesagt wir können überhaupt keine rechtsauskunft geben, erstens wir sind keine richter oder anwälte und wir haben keine version der täter gehört.
mfg
@e61
wie es letztendlich in den jewieligen situatiuonen abläuft ist nen himmelweiter unterschied zur theorie.
palmer und ich zerflücken nur gerade mal die gesetze,was hätte ggf. in erscheinung treten können ;)
am ende entscheiden eh die herren in schwarz gekleidet,die ne menge geld dafür verdienen....also abwarten :)
eben, stellt sich die frage ob man einen nciht festhalten hätte können, um nach dem ausweis zu fragen, zuschlagen, bzw unmittelbaren zwang anwenden is letztes mittel....
bin zwar weder richter noch anwalt, bin allerdings auch im rechtssektor unterwegs und kenn mcih da ein bisschen aus
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Zitat:
eben, stellt sich die frage ob man einen nciht festhalten hätte können, um nach dem ausweis zu fragen, zuschlagen, bzw unmittelbaren zwang anwenden is letztes mittel....
(Zitat von: palmer)
Sry aber sowas dummes habe ich noch nie gehört. 1: Musste ich denen hinterherlaufen und habe durch glück einen bekommen und du glaubst doch nicht im ernst das wenn du nach nem ausweis fragst, er dir den geben würde ^^ OMG
Klar ist gewalt das letzte mittel, allerdings wäre im falle der 2. zurück gekommen und was mach ich dann? Mich zusammen schlagen lassen, weil sie abhauen wollen?
Das die KV so schwerwiegend wurden bei ihm kann ich vorher nicht erahnen, doch im endefekt sage ich: SELBST SCHULD. Finger weg von anderen Sachgegeständen, dann kommt es soweit erst gar nicht.
ich hof für dich das du kein kampfsport machst das were nämlich nicht gut;... für dich!
KLICK SILVIA jetzt im neuen kleid lol UPDATE 16 aug.
@bloodyangel
über sinn und unsinn lässt sich streiten...es wird hier lediglich wiedergegeben,wie die richter etc teilweise vorgehen bei ihren entscheidungen.
ob wir nun auch der hinsicht sind und ob es alles so praxisnah ist,steht auf nem anderen blatt!
Zitat:
ob wir nun auch der hinsicht sind und ob es alles so praxisnah ist,steht auf nem anderen blatt!
(Zitat von: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^)
Eben - und wie Dir, Palmer, auch bekannt sein müsste, haben wir zwar in Deutschland eine Ausweispflicht, die aber nur soweit geht, dass man einen Ausweis besitzen und auf Verlangen der Behörden vorzeigen muss (was die üblicherweise im Vorfeld ankündigen). Man muss ihn aber nicht mit rumtragen - und ihn auch nicht irgendwelchen Leuten zeigen (egal was man vorher getan hat).
Ich würd ja vorschlagen, wir lassen die weiteren Spekulationen (wenn ich an Bloody Angels Stelle wär, würd ich nach Lesens des Threads nicht mal mehr wissen, ob ich jetzt freigesprochen oder zum Tode verurteilt werde und danach auch noch nen Schadenersatz zahlen muss) und wenn Bloody Angel will, kann er von Zeit zu Zeit (hier) berichten, was es neues gibt. Mich persönlich interessierts scho - auch aus beruflichen Gründen.
Bearbeitet von - mb100 am 06.10.2007 16:39:26
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
klar, als erstes heisst es zwar nach dem ausweis zu fragen oder die identität sicher zustellen, wenn das nicht geht dann vorläufige festnahme (ist ein jedermannsrecht) aber wie gesagt nur wenn die identität unklar ist. ein richter wird sicher auch über die verhältnismäßig keit denken, 2gegen einen..., wie schon gesagt wenn du keine waffen oder eine kampfsporttechnik verwendet hast ist das um so besser für dich.
mfg
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Nix der gleichen.Weder übe ich einen Kampfsport aus oder habe erfahrung, noch habe ich ne Waffe dabei gehabt bzw benutzt. War ja net mal angezogen :)
Zitat:
Nix der gleichen.Weder übe ich einen Kampfsport aus oder habe erfahrung, noch habe ich ne Waffe dabei gehabt bzw benutzt. War ja net mal angezogen :)
(Zitat von: Bloody Angel)
Wie haste das denn dann gemacht?...SO???:
LOL
MfG
Zitat:
War ja net mal angezogen :)
Dann ist das auch kein wunder das der andere gleich wech gelaufen ist ;-)
Wenn ich tot bin, möchte ich auf dem Bauch liegend beerdigt werden, damit mich alle nochmal am Arsch lecken können.
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Vor der Größe sollte man eben Respekt haben *lach*
Ne Boxershort hatte ich schon noch an =)
tja, wenn de pech hast, mußte für die kv mehr bluten als er mit der sachbeschädigung. der § notwehr wird hier wohl nicht mehr ziehen, weil das weit über notwehr hinausging....
wenn man kann, die aufen boden drücken und die cops rufen, vermoppen ist (leider) eben nicht drinne ;(
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Weil hier immer mal wieder die "schwere Körperverletzung" genannt wird: Diese liegt nur vor, wenn Ausmaß und Erfolg der Körperverletzung besonders schwer ausfallen (Erblindung, dauerhafte Entstellung, Verlust eines wichtigen Gliedes...) Diesen Tatbestand hast du also sicher nicht erfüllt.
Die gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Begehungsweise der Körperverletzung sehr gefährlich war (mit Waffe oder gefährlichem Werkzeug, durch Gift, gemeinschaftlich, etc...) Dies hast du laut deiner Sachverhaltsschilderung auch nicht erfüllt.
Somit bleibt nur die einfache Körperverletzung. Diese ist gemäß § 230 ein Antragsdelikt. Die Strafverfolgungsbehörden schreiten also erst bei Stellung eines Strafantrags durch den Geschädigten ein. Ein besonderes öffentliches Interesse, welches den Strafantrag unnötig machen würde, dürfte hier nicht vorliegen.
Eine Rechtfertigung durch Notwehr kann hier kaum angenommen werden. Durch § 32 StGB werden zwar alle Individualrechtsgüter, also auch das Eigentum geschützt, aber es sind nur die Handlungen gerechtfertigt, die ERFORDERLICH sind, um einen Angriff abzuwehren. Du hast hier eindeutig die Grenzen der Notwehr überschritten.
Straflos könntest du allerdings trotzdem bleiben, wenn ein Fall des sogenannten intensiven Notwehrexzesses vorläge. Dies ist eine qualitative Überschreitung der Notwehr aufgrund von Verwirrung, Schrecken oder Furcht. Dies wird aber relativ selten akzeptiert. Somit dürftes du kaum eine Chance haben, damit durchzukommen.
Kannst also nur beten, dass der Geschädigte dich nicht anzeigt. Ansonsten haste schlechte Karten. Denke eine Geldstrafe ist dann schon drin.
Ausser der strafrechtlichen Bestrafung kann der Geschädigte auch noch zivilrechtlich Schmerzensgeld gemäß § 253 BGB von dir verlangen. Wobei wir da ja nicht in den USA sind. Bei uns haste da nicht lebenslange Schulden.
also. Beileid für dich. Da würd ich glaub ich auch nen sehr dicken Hals bekommen. Deshalb lass ich mein Auto nie gern draussen stehen weil man ja nie weiss was für Stricher rumlaufen(auch Tagsüber nicht gern).Mich kennen zwar sehr viele Leute hier und viele wissen auch das ich sehr gute Kontakte habe aber ich will es nicht drauf ankommen lassen. Sieht man ja was dabei rauskommt. Nur Ärger. Dann wünsch ich dir noch viel ERFOLG bei der ganzen Sache. Kannst ja mal schreiben was da rauskommt.
MfG
Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat.
Ist ja geil:):)
Stell mir gerade die Szene vor aus dem Film American History X..
Er gerade bei der Sache, sein Bruder kommt rein und sagt das paar an seinem Auto sind..
Er nur in Boxershorts und Stiefeln raus zum Auto und...
Weist welche Szene ich meine;)
*lach*
Kanns mir voll bildlich vorstellen:)
Na solange du nich die Szene nachmachst:)
Obwohl, ich hätte sie wohl so nachgemacht!!!;)
peaceee
chris
"Aus dem All betrachtet, ist die Erde weiß und blau. Das kann kein Zufall sein.."