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Vandalismus + Körperverletzung - Geplaudere

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Beitrag von: Bloody Angel
Date: 04.10.2007
Thema: Vandalismus + Körperverletzung
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Mahlzeit...
Nachdem man mir die letzten Tage ja meine Haube zerkratzt hat, wollten doch tatsächlich letzte nacht wieder 2 ran.

Bin zufällig nachts wach geworden und hörte Stimmen vor dem haus an der einfahrt. Natürlich nach geguckt und gesehen das dort 2 leute sich zu schaffen machten. Bin hinten rum raus und habe glücklicherweise einen der 2 erwischt. Der 2. rannte weg (leider bzw glück) Sooo, nachdem er sich wehrte habe ich ihn doch etwas übelst zugerichtet bevor ich die Polizei rief.
Ich habe ihn also nicht in schach gehalten sondern vor Wut übelst drauf los gedroschen.
Als die Polizei da war, musste ich natürlich mit zur wache, ne aussage machen. Er ist ins KH eingeliefert worden.
Meine frage ist nun: Was kann mir eigentlich passieren? Werde wohl ne Anzeige wegen Körperverletzung, evt schwerer Körperverletzung bekommen!!! Und wie läuft sowas versicherungs technich nun ab?


Antworten:
Autor: Wurfmaul
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Dein Benutzername scheint ja Programm zu sein ;-)

Ich kann dich verstehen, dass du gerastet bist. Trotzdem war das wohl etwas zu viel. Ich kenne die Gesetze bei euch nicht, aber im Fall von Körperverletzung würde ich auf jeden Fall sofort einen Anwalt einschalten.

Hoffe, es kommt gut für dich. Solchen Schei....., wie du sie erlebt hast, gehört eigentlich schon die Fresse verhauen.

Grüsse
Wurfmaul
Autor: CrAsHoVeR
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Also Ärger bekommst du auf alle Fälle.
Aufjedenfall Anwalt einschalten!

Du könntest versuchen und sagen die beiden haben dein Auto "gesmasht" du bist dazu gekommen wolltest sie verscheuchen, aber die sind gleich mit Feusten auf dich los. Sprich Notwehr.. dass der eine mehr und du weniger (garnichts;)) abbekommen hast ist halt pech.

Aufjedenfall würde ich den SChaden von deinem Auto über die Versicherung von den P3nn3rn abwickeln...

Dreckspack.. ich denke jeder würde so reagieren wenn sich jemand am eigenen Auto zu schaffen macht..
Autor: DarkSoul666
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Naja wird wohl auf eine "einfache" Körperverletzung rauslaufen, da du keine Gegenstände (Knüppel oder so) benutzt hast und auch alleine warst......glaub mir...habe da so meine erfahrung ,-)
Als BMW-Fahrer in der VW-Stadt....könnt euch ja denken was da los ist ;-)
Autor: mb100
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Ja, ich seh da spontan auch "nur" ne einfache Körperverletzung - wobei es auch drauf ankommt, wie übel Du ihn zugerichtet hast. Wenn Du ihm beispielsweise ein Auge ausgerupft hast, sind wir bei der Schweren...

Seis drum - die einfache is ein Antragsdelikt, und wenn der Verletzte keinen Strafantrag stellt, passiert gar nix. Ich will den Staatsanwalt sehen, der in so nem Fall das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht - schon allein weil er sich damit ein ganzes Stück mehr Arbeit aufhalst als unbedingt nötig.

Aber wenn was kommen sollte: Anwalt
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: BMWStreetracer
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Hi,

kann dich 100% verstehen, hätte da nicht anders gehandelt!!

Wenn eine Strafanzeige gegen dich gestellt wird bezüglich Körperverletzung, dann gebe an, dass du aus dem Haus bist und 2 Täter auf frischer Tat ertappt hast die sich an deinem Wagen zu schaffen machten!!

Also du Sie angesprochen hast was das soll, hat einer der Beiden die Flucht ergriffen und der andere hat dich angegriffen, du wolltest ihn dann festhalten bis die Polizei kommt, die deine Freundin in der Zeit gerufen hat.

Da er sich aber nicht von Dir hat fixieren lassen und nach Dir geschlagen hat, hast du dich zur Wehr gesetzt aus Notwehr!!

Bearbeitet von - BMWStreetracer am 04.10.2007 15:35:58
etwa ein CSL...?

LAUNCH TIME CREW 2006
Autor: Nicore
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Cool das Du so einen mal erwischt hast! So wie das klingt
war für diesen Typen Dein Name wohl wirklich Programm.
Hoffe das geht für Dich ohne weitere Auswirkungen bzw.
Geldstrafen unter... aber für die Beschädigungen lass
den nochmal richtig "bluten".
BMW Team Oberhavel
Autor: ZaPP
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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also fakt ist, geht das vor gericht werden das 2 gesonderte verfahren, die sachbeschädigung der assis, und deine körperverletzung!

Und fakt ist: Du bist dran wegen Körperverletzung! In Deutschland hat der Staat das Gewaltmonopol! Das was du getan hast ist Selbstjustiz, und wird auf jeden Fall nach dem StGB geahndet!

Is hart :-(, aber du wirst dran sein, obwohl ich wohl genauso gehandelt hätte!

(Hoffe hast ihm richtig gegeben!!!!!)
http://images.spritmonitor.de/157382_3.png
Autor: BreaKy
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Nachdem der eine weg ist, warst du mti ihm allein und er hat dich angegriffen.. Dann hast du doch aus Notwehr gehandelt.. wer will dir was anderes beweisen, oder gab es Zeugen?

Traurig dieser Staat, ich wette, wenn es vor Gericht geht und du verurteilt wirst, bekommmst du mehr Strafe als diese 2 Assis!
Aber tiefen Respekt, dass endlich mal jmd. einen von diesen Gesocks erwischt hat!

Waren es denn Jugendliche oder was für Leute?
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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es ist schon notwehr, wenn du schaden von deinem besitz abwenden willst. mach ne anzeige wegen vandalismus, denn die haben ja dein auto zerkratzt!!! ;-)
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Autor: g-part-one
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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hmm erstmal glückwunsch hätte nich anderst reagiert hehe!

nur das problem ist leider nur das er dich anzeigen muss allein schon durch denn kh aufendhalt wegen versicherung und so kenne jeman der hatte ein anlichen fall für ihn ging es gut aus und ich hoffe für dich auch
also aufjeden gleich mal anwalt klar machen!
KLICK
SILVIA jetzt im neuen kleid lol UPDATE 16 aug.


Autor: E36-320i
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Anwalt wirsd wahrscheindlich schon brauche. Allerdings hast du beide auf frischer tat erwischt und als du beide zur rede stellen wolltest ist der eine abgehaut und der andere hat dich angeriffen. Da deine Freundin oder Mutter das ganze beobachtet hat während sie die Polizei angerufen hat hast du eine Zeugin. :-)))) Wennst den Typen nicht alzu org herrgerichtet hast müsste das ganze relativ gut ausgehen
Ich verkaufe:
E36 Cabrio& Coupe Spiegel elektrisch und beheizt, Kardanwellen E36 320i M50/M52, Abtriebswellen li+re 320i,
Autor: Bloody Angel
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Also der eine wird um die 25 jahre sein, also mein alter. Assi aus der gegend den ich vom sehen her kenne. Den anderen habe ich ja gar nicht gesehen weil ich mich auf einen Fixiert habe ihn zu bekommen.

Naja ich weiß bis dato nicht was der andere hat. Denke mal das die Nase durch ist, gewisse blutungen und schürfwunden durch die Hauswand, ob noch alle ZÄhne drin sind oder sonstiges, keine Ahnung. Interessiert mich aber relativ wenig. Nichts desto trotz habe ich auch etwas abbekommen aber das ist nicht der rede Wert. Habe eben wegen Sachbeschädigung und gleichzeitig Körperverletzung den Typen angezeigt.
Da ich ja selbst die Polizei gerufen habe, und ich glaub, aber weiß nicht ob die Polizei das Notiert, fällt Freundin/Schwester/Mutter weg wegen des Anrufes bei der Polizei.

Ich hätte dem liebend gerne noch gesagt das wenn er mich wegen Körperverletzung anzeig ich gleich weiter drauf los schlage *WUT*

Bearbeitet von - Bloody Angel am 04.10.2007 18:43:36
Autor: Hardcore_Capone
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Zitat:



Denke mal das die Nase durch ist, gewisse blutungen und schürfwunden durch die Hauswand, ob noch alle ZÄhne drin sind oder sonstiges, keine Ahnung.
Bearbeitet von - Bloody Angel am 04.10.2007 18:43:36

(Zitat von: Bloody Angel)




Na dann stell dich schon mal drauf ein schmerzensgeld zu zahlen gebrochene Nase mit prellungen usw. kostet ca.2500€
Er muss dich nicht anzeigen wegen körperverletzung das geschiet von allein das macht die Polizei damit hatt er nichts zu tun nur auf geld verklagen muss er dich selbst.
LAUNCH TIME CREW 2006
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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familienmitglieder sind sehr schlechte zeugen, weil sie befangen sind!
aber wenn der andere n assi ist, war er bestimmt schon auffällig!
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Autor: Bloody Angel
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Zitat:


Zitat:



Denke mal das die Nase durch ist, gewisse blutungen und schürfwunden durch die Hauswand, ob noch alle ZÄhne drin sind oder sonstiges, keine Ahnung.
Bearbeitet von - Bloody Angel am 04.10.2007 18:43:36

(Zitat von: Bloody Angel)




Na dann stell dich schon mal drauf ein schmerzensgeld zu zahlen gebrochene Nase mit prellungen usw. kostet ca.2500€

(Zitat von: Hardcore_Capone)




Zählt sowas nicht unter Notwehr? Denn schließlich habe ich mich ja auch nur im Nachhinein gewehrt um nicht von ihm zusammen gedroschen zu werden und wenn die schläge oder was auch immer sitzen und er sich verletzt isses doch Notwehr, oder?
Autor: Greis
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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JA GEIL!
Hoffentlich haste ihm alle Knochen gebrochen!!
Endlich hat mal jemand solche Wichser erwischt!

Mit nem guten Anwalt kommste gut aus der Sache raus würd ich sagen!
The Iron never lies to you. I have found the Iron to be my greatest friend.


Guckn dir an den Holzkrüpp mit seine Spaghettiärmsche...
Autor: Amigo
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Ich würde genau so handeln, wenn man dann auch noch Teilkasko hat und diese Typen nicht erwischt, hat man die Arschkarte gezogen...
Autor: mb100
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Zitat:


Er muss dich nicht anzeigen wegen körperverletzung das geschiet von allein das macht die Polizei damit hatt er nichts zu tun

(Zitat von: Hardcore_Capone)




Ne, eben nicht. Wie ich schon gesagt hab: die einfache und die fahrlässige Körperverletzung sind Antragsdelikte, folglich wird grundsätzlich ein Strafantrag seitens des Verletzten benötigt (§ 230 I StGB). Ausnahme nur: die Strafverfolgungsbehörde bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung (auch § 230 I) - und ob das hier behjaht wird: mehr als fraglich.

Bearbeitet von - mb100 am 04.10.2007 22:07:19
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: IL CAPO
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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doch, fällt in der regel unter notwehr!

War auf dem oktoberfest, und da habne mich 2 so typen angemacht, und auch angeriffen, hab dadurch auch etwas abbekommen, (da ich aber kampfsport mache) konnt ich die beiden trotzdem "aus knocken" dem einen hab ich die nase gebrochen und dem anderen 2 rippen, ja als dan die polizei kam sind die natürlich gleich auf mich (hab nur am auge geblutet) die anderen saßen nur aufm boden! Die haben die anzeige bekommen, und mri passiert gar nix!

Was halt mein glück war, ich hatte zeugen, das die mich angeriffen haben!

Hast du irgend wen der bestätigen kann das die dich angegriffen haben!? Denn sonst sagen die einfach du bist auf ihn los, weil sie an deinem auto "standen"! denn eigentlich wars ja keine Notwehr! du hast ihn ja festgehalten! also wenn es keine zeugen gibt, das du zuerst angeriffen wurdest, könnts schwer werden für dich!
Autor: Hardcore_Capone
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Er muss dich nicht anzeigen wegen körperverletzung das geschiet von allein das macht die Polizei damit hatt er nichts zu tun

(Zitat von: Hardcore_Capone)




Ne, eben nicht. Wie ich schon gesagt hab: die einfache und die fahrlässige Körperverletzung sind Antragsdelikte, folglich wird grundsätzlich ein Strafantrag seitens des Verletzten benötigt (§ 230 I StGB). Ausnahme nur: die Strafverfolgungsbehörde bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung (auch § 230 I) - und ob das hier vorliegt: mehr als fraglich.

(Zitat von: mb100)




Ich meinte ja auch wenn es schwere Körperverletzung ist ;)
Dann muss man das nicht machen hab ich schon durch das hatt die Polizei von selbst gemacht und ich musste nur aussagen mehr nicht und danach hab ich wegen schmerzensgeld geklagt.

LAUNCH TIME CREW 2006
Autor: Bloody Angel
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Zitat:



Hast du irgend wen der bestätigen kann das die dich angegriffen haben!? Denn sonst sagen die einfach du bist auf ihn los, weil sie an deinem auto "standen"! denn eigentlich wars ja keine Notwehr! du hast ihn ja festgehalten! also wenn es keine zeugen gibt, das du zuerst angeriffen wurdest, könnts schwer werden für dich!

(Zitat von: IL CAPO)




Eben nicht. War Alleine zuhause und die nachbarin hat erst etwas mit bekommen als die Polizei da war.
Das sie nicht nur am Auto standen, sieht man auf den ersten Blick.
Naja und festgehalten habe ich ihn anfangs nicht, bin erstmal hinterher gelaufen und einen habe ich flott gehabt und der hat sofort die Konsequenzen gespürt bis er sich nicht mehr wehren konnte bzw rührte. Hab ihn dann noch mit geschliffen um wieder ins Haus zu kommen zwecks Anruf bei der Polizei weil ich schiss hatte das er weg läuft.
Autor: mb100
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Ja, dann schreibs halt so hin *ggggg*

Und ja, bei der gefährlichen, der schweren und der mit Todesfolge wird kein Strafantrag oder ein öffentliches Interesse benötigt. Hier steht aber vorerst m.E. wirklich erst mal nur die "einfache" im Raum - die wirklich vielleicht durch Notwehr, Notstand, ... gerechtfertigt ist.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: IL CAPO
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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ja okay, aber beweis mal, das du nicht zuerst drauf gehaun hast! die waren zu 2, der eine sagt er ist weg gelaufen, weil der "typ" sofort auf seinen kumpel eingeschlagen hat! dann wirst um die anzeige nicht drum rum kommen! und ich mein, selbst wen dich die polizei nicht anzeigt, werden es die typen machen! denn du kannst ja auch nicht beweisen, das die irgend was an deinm auto gemacht haben oder?

Also denken die sich, der kann uns gar nix, er hat uns angegriffen und gut. Und dagegen wirst dann nix mehr machen können!
Autor: Bloody Angel
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Zitat:


denn du kannst ja auch nicht beweisen, das die irgend was an deinm auto gemacht haben oder?

(Zitat von: IL CAPO)




Nun ja, beweisen eher weniger das SIE es waren aber die Kratzer auf der Motorhaube, das eingetretene Racing Gitter der Frontschürze sprechen doch mal in erster Linie dafür.

Egal was bei rum kommen würde, welche strafe usw. Ich würde es immer wieder so machen.Am Liebsten für solche Penner mit bleibenden schäden.
Autor: Hardcore_Capone
Datum: 04.10.2007
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


denn du kannst ja auch nicht beweisen, das die irgend was an deinm auto gemacht haben oder?

(Zitat von: IL CAPO)




Nun ja, beweisen eher weniger das SIE es waren aber die Kratzer auf der Motorhaube, das eingetretene Racing Gitter der Frontschürze sprechen doch mal in erster Linie dafür.

Egal was bei rum kommen würde, welche strafe usw. Ich würde es immer wieder so machen.Am Liebsten für solche Penner mit bleibenden schäden.

(Zitat von: Bloody Angel)




Ich hätte es genau so gemacht ;) aber es ist dumm es so zu machen weil man selber den scheiß ane hacken hatt.
Aber wer kann sich da schon beherrschen?
Wenn jemand mein Auto kaputt machen würde verliert der ein paar finger.
LAUNCH TIME CREW 2006
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Zitat:


denn du kannst ja auch nicht beweisen, das die irgend was an deinm auto gemacht haben oder?

(Zitat von: IL CAPO)




Nun ja, beweisen eher weniger das SIE es waren aber die Kratzer auf der Motorhaube, das eingetretene Racing Gitter der Frontschürze sprechen doch mal in erster Linie dafür.

Egal was bei rum kommen würde, welche strafe usw. Ich würde es immer wieder so machen.Am Liebsten für solche Penner mit bleibenden schäden.

(Zitat von: Bloody Angel)




Ich hätte es genau so gemacht ;) aber es ist dumm es so zu machen weil man selber den scheiß ane hacken hatt.
Aber wer kann sich da schon beherrschen?
Wenn jemand mein Auto kaputt machen würde verliert der ein paar finger.

(Zitat von: Hardcore_Capone)





Da macht er seinem Namen alle Ehre! ;-)
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Autor: Wurfmaul
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Egal was bei rum kommen würde, welche strafe usw. Ich würde es immer wieder so machen.Am Liebsten für solche Penner mit bleibenden schäden.

(Zitat von: Bloody Angel)




Wenn'wirklich vor den Richter geht, lass diese Sprüche und zeige Reue, auch wenn's schwer fällt.

Grüsse
Wurfmaul
Autor: oOFaCeOo
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Ich habe mittlerweile einen Kratzer bis auf´s Blech, sowie eine Beule mitten in der Wölbung - beides auf der Motorhaube.

Es wäre mir SCHEISSEGAL, ob ich dafür einen auf den Sack kriege - wenn ich so jemanden erwischen würde, würde der mindestens 6 Wochen lang nicht aus dem Bett kommen. Das wär´s mir absolut wert. Ich hasse dieses Pack bis auf´s Blut!!
Autor: Lynsch
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Wo wohnt ihr alle das es da so abgeht....
Ich reg mich auf wenn ne Katze über mein Auto läuft :) Und schmiede Schlachtpläne.
Aber Autos zerkratzen usw... passiert bei uns nie.

Wobei ich dann ehrlich gesagt "Drauf losschlagen" immernoch für Falsch halte. Egal was is.
Aber die Einstellung teilt hier wohl niemand. Aber ich raste auch nicht aus.
Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

auto motor & sport 22/86
Autor: Mik
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Salut
Die werden doch irgend einen Gegenstand benutzt haben um die Kratzer zu machen. Auf den müssten Lackspuren zu finden sein. Also kann es doch gar nicht so schwer sein denen das nachzuweisen. Für den Rest sage einfach Handlung im Affekt. Du bist gerade erst aufgewacht und noch leicht benommen somit warst Du nicht in der Lage für eine angepasste verhältnismäßig Reaktion. Weiterhin hast Du das Werkzeug fälschlicher weise als Stichwaffe interpretiert und dadurch überreagiert was Dir aus Heutiger Sicht selbstverständlich sehr Leid tut.
mfg mik
Autor: Wurfmaul
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Kürzlich lag eines Morgens bei einem unserer Nachbarn ein grosser schwerer Stein im Kofferraum, den besagter Nachbar aber nicht selbst dorthin gelegt hat. Gestohlen wurde übrigens nichts.

Neben der zerborstenen Heckscheibe lagen noch ein paar leere Bierflaschen rum...

Man braucht sich nicht wundern, wenn von unseren Politikern ab einer bestimmten Zeit Ausgehverbote für Minderjährige gefordert (und übrigens schon da und dort praktiziert) werden. Scheisskerle, die mit Scheissalkohol zu noch grösseren Scheisskerlen werden, gibt's bei uns leider zuhauf. Und ihre Scheisseltern haben wie immer nix bemerkt :(

Grüsse
Wurfmaul

sorry für die "Fäkalansammlung"

Bearbeitet von - Wurfmaul am 05.10.2007 10:26:29

Bearbeitet von - Wurfmaul am 05.10.2007 10:28:21
Autor: Fogg
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Klar hat der Typ es verdient aber das ist ja nicht die Frage.
Die Frage ist ja wie du ihn zugerichtet hast.
Wenn der und der andere aussagen das se weglaufen wollten und keine Gewalt von ihnen gegen dich gerichtet wurde kann das für dich böse enden da du die Verhältnissmäßigkeit nicht beachtet hast.
Hab da schon einige Rechtsbelehrungen mitgemacht da ich ja beim Bund oft mit Sachen in der Art zu tun habe bzw. das ganze Thema immer so ein Problem ist.
Hättest du dem eine gezimmert dann is gut aber wenn du dann noch fröhlich weitermachst ist es dumm.

Was ich schon mal ganz sein lassen würde ist das du irgendne Story erzählst denn die Richter und Anwälte sind ja nicht doof die haben ständig mit Leuten zu tun die nur Mist erzählen und das wissen die direkt
Falschaussagen sind sowieso ganz schlecht, einmal eine Meinung geändert das es vieleicht doch anders gewesen sein könnte weil die ne Lüge durchschauen und du bist unglaubwürdig.

Das beste wird sein das du alles so erzählst wie es tatsächlich war und sagst das du im Affekt gehandelt hast ohne drüber nachzudenken und es dir danach leid tat.

Hört sich zwar schei.e an ist aber das beste.
...don´t care about tomorrow!
Autor: Bloody Angel
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Wenn es wirklich soweit kommt, habe ich selber keine Lust dem Richter da irgend etwas vor zu lügen, allerdings werde ich dem das Sachlich erzählen.

Habe mich heute mal nach den Verletzungen erkundigt, bzw erkundigen lassen, denn die im KH sagen einem ja nix.
Er soll wie mir gesagt wurde den unterkiefer angebrochen haben, daas jochbein gebrochen haben und die nase. Eine gehirnerschütterung und eine kleine platzwunde über der augenbraue. Abschürfungen, Blutergüsse und das übliche eben noch bei einer rangelei so will ich das mal ausdrücken.

Einerseits hoffe ich natürlich das er für die Scheisse die er gebaut hat, folgeschäden hat, aber menschlich gesehen und vor allem Schmerzengeld gesehen was ich glaube eh ziemlich viel werden kann soll´s dem mal wieder gut gehen !!!
Autor: Wurfmaul
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Zitat:


Er soll wie mir gesagt wurde den unterkiefer angebrochen haben, daas jochbein gebrochen haben und die nase. Eine gehirnerschütterung und eine kleine platzwunde über der augenbraue. Abschürfungen, Blutergüsse und das übliche eben noch bei einer rangelei so will ich das mal ausdrücken.

(Zitat von: Bloody Angel)




Aua, mir tut's grad überall etwas weh, wenn ich das lese ;-)

1000 Mal randaliert, 1000 Mal ist nichts passiert ....... und dann kam er Bloody Angels Wagen in böser Absicht zu nahe ;-)


Grüsse
Wurfmaul
Autor: Bloody Angel
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Wurfmaul: Mein name spiegelt mich aber in keinster weise wieder. Ok Ok jetzt das eine mal denn ich habe damals immer schon gesagt, wer meiner Frau, meinem Auto und meinem Kugelschreiben *lach* etwas tut , dann werde ich ungemütlich.

Aber so ungemütlich wollte ich nicht werden.
Ich habe im übrigen auch ne leichte gehirnerschüterung, eine ecke vom zahn weg gebrochen was aber nicht so schlimm ist, da dieser eh überkront werden sollte und blutergüsse eben.
Autor: Wurfmaul
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Waas? Du bist ein Kugelschreiber-Fetischist? Ich auch. Die Dinger hüte ich, wie wenn's Katzenbabys wären ;-)

Ich will dir wegen deines Nicks bestimmt keine brutalen Tendenzen unterjubeln. Ist ja schliesslich nicht spassig, mitten in der Nacht seine "Säfte" zusammenzunehmen, um gegen zwei Aersche anzugehen, von denen man nicht weiss, auf was man sich einlässt.

Wäre vielleicht nicht schlecht gewesen, wenn du so eine "süsse" Bulldogge, wie sie auf deinem Auto abgebildet ist, in Echt gehabt hättest. Den hättest du schicken können und nachher der Polizei erzählen, er wollte doch nur spielen ;-)

Grüsse
Wurfmaul
Autor: palmer
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Zitat:


es ist schon notwehr, wenn du schaden von deinem besitz abwenden willst.

(Zitat von: BmW-MoGuL)





Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


wo steht das?

ich LESE da ncihts von schaden von einer sache abwenden

wenn du glück hast läufts auf §229 raus, fahrläsige körperverletzung
#

ich weiß ja nicht wie du ihn zugerichtet hast!

dass du ihn so nicht zurichten darafst, ist klar eigentlich dürftest du ihn nicht mal von vorne herein festhalten


Autor: * Bmw Chris +
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Servus Bloody Angel !!

Also ich hätte genau so gehandelt ;-)

Polizei rufen und warten ?

Oder zusehen wie die Diebe oder Randalierer meine Kiste beschädigen ?

Ich würde der Polizei sagen das die beiden auf Dich los gegangen sind,und nach dem du den einen was auf die Fresse gehauen hast,ist der andere abgehauen.

Glaub mal dran der macht sich nie wieder an dein Auto ran ;-)

Mfg Chris.
Wenn ich tot bin, möchte ich auf dem Bauch liegend beerdigt werden, damit mich alle nochmal am Arsch lecken können.
Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Zitat:

eigentlich dürftest du ihn nicht mal von vorne herein festhalten




hmmm.... da würd aber doch § 127 StPo greifen....vorläufige festnahme durch jedermann.

möglich wenn tatverdächtiger (was der andere ja definitiv ist,brauchen wir nicht näher subsumieren :D ) auf frischer tat betroffen ist.
er hält sich unmittelbar am tatort auf und wurde ja auch gesehen,wie er die SB am fahrzeug begangen hat. festnahmegrund ist hier eindeutig fluchtverdacht.

worauf es jetzt natürlich wieder ankommt....verhältnismäßigkeit der maßnahme.....wahl des mildesten mittels....da könnte es dann ggf daran scheitern ;)

denn verletzung von leib /leben ist durch § 127 nicht gerechtfertigt.


Autor: Bloody Angel
Datum: 05.10.2007
Antwort:
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Ich werd definitiv wegen körperverletzung einen dran kriegen, es sei denn der andere Nimmt die anzeige zurück bzw stellt sie erst gar nicht.

Was kann bei so einem fall auf einen zu kommen?
Bin vorher nie straf fällig aufgefallen.
Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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KV is nen vergehen,wird mit freiheitsstrafe bis 5 jahre oder mit geldstrafe bestraft.

je nach schwere der KV .....beläuft sich aber meistens auf ne geldstrafe!
Autor: JapaneseSilver
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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Plädiere auf Unzurechnungsfähigkeit in den Moment, denke mal schon dass man das in den moment ist.
I ain't asked any pardon for anything I've done
Autor: mb100
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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Oh Mann, wir sind doch nicht in den USA. Und selbst da würde dann ein psychologisches Gutachen gemacht werden.

Wir waren alle net dabei, wir kennen nur die Schilderungen von Bloody Angel. Und die meisten von uns haben auch keine rechtswissenschaftliche Ausbildung genossen. Und somit kann (und darf) hier keine Rechtsberatung gegeben werden.

Ich wiederhol mich einfach mal: Wenn Bei Dir tatsächlich ne Anzeige ins Haus flattert, dann geh damit zu nem Anwalt, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat. Und lass von dem prüfen, ob und in wie weit Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe in Betracht kommen und ob und wie man die dann vorbringt, damit Du weitestgehend folgenlos aus der Geschichte rauskommt.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: palmer
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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nja er hätte ihn ja erst mal festhalten und nachm ausweis fragen können, aber wenn ich lese kieferbruch, etc, dann muss ich sagen scheint mir des weder angemessen sein... noch scheint mimr der mensch zwischen sache und leben unterscheiden
Autor: e61_530driver
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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@palmer: in dem monent willst du einen ausweis vom täter verlangen ? sowas dummes hab ich ja lange nicht mehr gehört.
wie gesagt wir können überhaupt keine rechtsauskunft geben, erstens wir sind keine richter oder anwälte und wir haben keine version der täter gehört.

mfg

Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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@e61

wie es letztendlich in den jewieligen situatiuonen abläuft ist nen himmelweiter unterschied zur theorie.

palmer und ich zerflücken nur gerade mal die gesetze,was hätte ggf. in erscheinung treten können ;)

am ende entscheiden eh die herren in schwarz gekleidet,die ne menge geld dafür verdienen....also abwarten :)
Autor: palmer
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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eben, stellt sich die frage ob man einen nciht festhalten hätte können, um nach dem ausweis zu fragen, zuschlagen, bzw unmittelbaren zwang anwenden is letztes mittel....
bin zwar weder richter noch anwalt, bin allerdings auch im rechtssektor unterwegs und kenn mcih da ein bisschen aus
Autor: Bloody Angel
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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Zitat:


eben, stellt sich die frage ob man einen nciht festhalten hätte können, um nach dem ausweis zu fragen, zuschlagen, bzw unmittelbaren zwang anwenden is letztes mittel....

(Zitat von: palmer)




Sry aber sowas dummes habe ich noch nie gehört. 1: Musste ich denen hinterherlaufen und habe durch glück einen bekommen und du glaubst doch nicht im ernst das wenn du nach nem ausweis fragst, er dir den geben würde ^^ OMG
Klar ist gewalt das letzte mittel, allerdings wäre im falle der 2. zurück gekommen und was mach ich dann? Mich zusammen schlagen lassen, weil sie abhauen wollen?
Das die KV so schwerwiegend wurden bei ihm kann ich vorher nicht erahnen, doch im endefekt sage ich: SELBST SCHULD. Finger weg von anderen Sachgegeständen, dann kommt es soweit erst gar nicht.
Autor: g-part-one
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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ich hof für dich das du kein kampfsport machst das were nämlich nicht gut;... für dich!
KLICK
SILVIA jetzt im neuen kleid lol UPDATE 16 aug.


Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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@bloodyangel

über sinn und unsinn lässt sich streiten...es wird hier lediglich wiedergegeben,wie die richter etc teilweise vorgehen bei ihren entscheidungen.

ob wir nun auch der hinsicht sind und ob es alles so praxisnah ist,steht auf nem anderen blatt!
Autor: mb100
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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Zitat:



ob wir nun auch der hinsicht sind und ob es alles so praxisnah ist,steht auf nem anderen blatt!

(Zitat von: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^)




Eben - und wie Dir, Palmer, auch bekannt sein müsste, haben wir zwar in Deutschland eine Ausweispflicht, die aber nur soweit geht, dass man einen Ausweis besitzen und auf Verlangen der Behörden vorzeigen muss (was die üblicherweise im Vorfeld ankündigen). Man muss ihn aber nicht mit rumtragen - und ihn auch nicht irgendwelchen Leuten zeigen (egal was man vorher getan hat).

Ich würd ja vorschlagen, wir lassen die weiteren Spekulationen (wenn ich an Bloody Angels Stelle wär, würd ich nach Lesens des Threads nicht mal mehr wissen, ob ich jetzt freigesprochen oder zum Tode verurteilt werde und danach auch noch nen Schadenersatz zahlen muss) und wenn Bloody Angel will, kann er von Zeit zu Zeit (hier) berichten, was es neues gibt. Mich persönlich interessierts scho - auch aus beruflichen Gründen.

Bearbeitet von - mb100 am 06.10.2007 16:39:26
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: e61_530driver
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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klar, als erstes heisst es zwar nach dem ausweis zu fragen oder die identität sicher zustellen, wenn das nicht geht dann vorläufige festnahme (ist ein jedermannsrecht) aber wie gesagt nur wenn die identität unklar ist. ein richter wird sicher auch über die verhältnismäßig keit denken, 2gegen einen..., wie schon gesagt wenn du keine waffen oder eine kampfsporttechnik verwendet hast ist das um so besser für dich.

mfg
Autor: Bloody Angel
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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Nix der gleichen.Weder übe ich einen Kampfsport aus oder habe erfahrung, noch habe ich ne Waffe dabei gehabt bzw benutzt. War ja net mal angezogen :)
Autor: Airborne
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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Zitat:


Nix der gleichen.Weder übe ich einen Kampfsport aus oder habe erfahrung, noch habe ich ne Waffe dabei gehabt bzw benutzt. War ja net mal angezogen :)

(Zitat von: Bloody Angel)




Wie haste das denn dann gemacht?...SO???:



LOL

MfG
Autor: * Bmw Chris +
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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Zitat:

War ja net mal angezogen :)



Dann ist das auch kein wunder das der andere gleich wech gelaufen ist ;-)
Wenn ich tot bin, möchte ich auf dem Bauch liegend beerdigt werden, damit mich alle nochmal am Arsch lecken können.
Autor: Bloody Angel
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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Vor der Größe sollte man eben Respekt haben *lach*

Ne Boxershort hatte ich schon noch an =)
Autor: Gr33nAcid
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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tja, wenn de pech hast, mußte für die kv mehr bluten als er mit der sachbeschädigung. der § notwehr wird hier wohl nicht mehr ziehen, weil das weit über notwehr hinausging....

wenn man kann, die aufen boden drücken und die cops rufen, vermoppen ist (leider) eben nicht drinne ;(
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: alcas4001
Datum: 06.10.2007
Antwort:
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Weil hier immer mal wieder die "schwere Körperverletzung" genannt wird: Diese liegt nur vor, wenn Ausmaß und Erfolg der Körperverletzung besonders schwer ausfallen (Erblindung, dauerhafte Entstellung, Verlust eines wichtigen Gliedes...) Diesen Tatbestand hast du also sicher nicht erfüllt.

Die gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Begehungsweise der Körperverletzung sehr gefährlich war (mit Waffe oder gefährlichem Werkzeug, durch Gift, gemeinschaftlich, etc...) Dies hast du laut deiner Sachverhaltsschilderung auch nicht erfüllt.

Somit bleibt nur die einfache Körperverletzung. Diese ist gemäß § 230 ein Antragsdelikt. Die Strafverfolgungsbehörden schreiten also erst bei Stellung eines Strafantrags durch den Geschädigten ein. Ein besonderes öffentliches Interesse, welches den Strafantrag unnötig machen würde, dürfte hier nicht vorliegen.

Eine Rechtfertigung durch Notwehr kann hier kaum angenommen werden. Durch § 32 StGB werden zwar alle Individualrechtsgüter, also auch das Eigentum geschützt, aber es sind nur die Handlungen gerechtfertigt, die ERFORDERLICH sind, um einen Angriff abzuwehren. Du hast hier eindeutig die Grenzen der Notwehr überschritten.

Straflos könntest du allerdings trotzdem bleiben, wenn ein Fall des sogenannten intensiven Notwehrexzesses vorläge. Dies ist eine qualitative Überschreitung der Notwehr aufgrund von Verwirrung, Schrecken oder Furcht. Dies wird aber relativ selten akzeptiert. Somit dürftes du kaum eine Chance haben, damit durchzukommen.

Kannst also nur beten, dass der Geschädigte dich nicht anzeigt. Ansonsten haste schlechte Karten. Denke eine Geldstrafe ist dann schon drin.

Ausser der strafrechtlichen Bestrafung kann der Geschädigte auch noch zivilrechtlich Schmerzensgeld gemäß § 253 BGB von dir verlangen. Wobei wir da ja nicht in den USA sind. Bei uns haste da nicht lebenslange Schulden.




Autor: jens-1985
Datum: 07.10.2007
Antwort:
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also. Beileid für dich. Da würd ich glaub ich auch nen sehr dicken Hals bekommen. Deshalb lass ich mein Auto nie gern draussen stehen weil man ja nie weiss was für Stricher rumlaufen(auch Tagsüber nicht gern).Mich kennen zwar sehr viele Leute hier und viele wissen auch das ich sehr gute Kontakte habe aber ich will es nicht drauf ankommen lassen. Sieht man ja was dabei rauskommt. Nur Ärger. Dann wünsch ich dir noch viel ERFOLG bei der ganzen Sache. Kannst ja mal schreiben was da rauskommt.
MfG
Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat.
Autor: BMW-4-LIFE
Datum: 07.10.2007
Antwort:
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Ist ja geil:):)

Stell mir gerade die Szene vor aus dem Film American History X..
Er gerade bei der Sache, sein Bruder kommt rein und sagt das paar an seinem Auto sind..
Er nur in Boxershorts und Stiefeln raus zum Auto und...
Weist welche Szene ich meine;)

*lach*

Kanns mir voll bildlich vorstellen:)



Na solange du nich die Szene nachmachst:)

Obwohl, ich hätte sie wohl so nachgemacht!!!;)

peaceee


chris
"Aus dem All betrachtet, ist die Erde weiß und blau. Das kann kein Zufall sein.."
Autor: 318-BLN
Datum: 08.10.2007
Antwort:
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hi, erstmal freut es mich das du die leute erwischt hast.
ich hab damals den typen der meinen golf und den bmw laufend vollgekratzt hat, nicht erwischt.
Die paar hundert oder tausend euro schmerzensgeld wärs mir wert gewesen.
Und die ganzen märchen, von wegen der hat mich angegriffen und notwehr und weiss der teufel was würd ich mir sparen.Vor allem notwehr, du hast den typen ordentlich vermöbelt, zu recht!!!

Also erzähl alles so, wie es war, vielleicht "ein tut mir leid" am ende.

Aber es wird schon nicht so hart kommen. Es wird nicht so heiss gegessen wie gekocht.

MfG

Bearbeitet von - 318-BLN am 08.10.2007 01:26:47
Autor: Bloody Angel
Datum: 08.10.2007
Antwort:
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Warten wir´s einfach mal ab was kommt und was passiert.
Mehr kann ich momentan eh nicht tun, aber es war eine genugtuung den typen vermöbelt zu haben. Schade das der andere nicht noch geblieben ist ;)
Autor: oOFaCeOo
Datum: 09.10.2007
Antwort:
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Zitat:


Warten wir´s einfach mal ab was kommt und was passiert.
Mehr kann ich momentan eh nicht tun, aber es war eine genugtuung den typen vermöbelt zu haben. Schade das der andere nicht noch geblieben ist ;)

(Zitat von: Bloody Angel)




Das glaub ich. Bei den Kratzern und Beulen die mir schon von so manchen Assi-Kindern verpasst wurden ( nur um die Alarmanlage
auszutesten) denk ich mir auch manchmal,
was "wäre gewesen". Scheiss auf Anzeige,
kümmert die auch nicht, immer drauf und
zwar richtig !!
Autor: Pure E39 Power
Datum: 09.10.2007
Antwort:
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na ja bei dir warns nur kratzer.. kumpel von mir hamse seine E36 limo mit ziegelsteinen verschönert..
frontscheibe, beide türen auf der fahrerseite und C säule komplett zerdroschen...
bis jetz weis er noch nicht wers war, wenn er das aber rauskriegt wird das wohl wie bei bloody ablaufen, denn er wiegt trainierte 130kg..
Sebi
schraubst du noch, oder fährst du schon?
Autor: Bloody Angel
Datum: 09.10.2007
Antwort:
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Zitat:


na ja bei dir warns nur kratzer.. kumpel von mir hamse seine E36 limo mit ziegelsteinen verschönert..
frontscheibe, beide türen auf der fahrerseite und C säule komplett zerdroschen...
bis jetz weis er noch nicht wers war, wenn er das aber rauskriegt wird das wohl wie bei bloody ablaufen, denn er wiegt trainierte 130kg..
Sebi

(Zitat von: Pure E39 Power)




Sowas ist heftig. Ich meine ich scheiss auf den kratzer bzw die beule an der haube und stoßstange, ist nicht die welt, allerdings sollte man solche leute echt Lebensunfähig hinrichten das sie noch im alter dran zurück denken was sie getan haben und es besser nicht gemacht hätten. Meine Meinung. Nur im Endefekt freut sich so ein A**** noch über ein lebenslanges Schmerzengeld.
Autor: IL CAPO
Datum: 09.10.2007
Antwort:
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Zitat:


[quote][gray]
allerdings sollte man solche leute echt Lebensunfähig hinrichten das sie noch im alter dran zurück denken was sie getan haben und es besser nicht gemacht hätten. Meine Meinung.

(Zitat von: Bloody Angel)




naja übertreiben sollte man das auch nicht! also ich würd keinen so alle machen das er bleibende schäden (nicht gebrochene nase usw, sondern richtig heftige sachen auf einem auge blind z.b) davon trägt "nur" weil er mein auto zerkratzt hat! Was würdest den mit einem machen der dein auto geklaut hätte? den umbringen? also bitte!
Man sollt schon bissl aufm boden bleiben! Klar ist das ärgerlich weil man da Zeit, geld, schweiss investiert, und dann kommt eine rweil ihm langweilig ist und macht das kaputt! Da würde jeder ausflippen, aber man muss sich auch bissl beherschen können!


Autor: Bloody Angel
Datum: 09.10.2007
Antwort:
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Zitat:




naja übertreiben sollte man das auch nicht! also ich würd keinen so alle machen das er bleibende schäden (nicht gebrochene nase usw, sondern richtig heftige sachen auf einem auge blind z.b) davon trägt "nur" weil er mein auto zerkratzt hat! Was würdest den mit einem machen der dein auto geklaut hätte? den umbringen? also bitte!
Man sollt schon bissl aufm boden bleiben! Klar ist das ärgerlich weil man da Zeit, geld, schweiss investiert, und dann kommt eine rweil ihm langweilig ist und macht das kaputt! Da würde jeder ausflippen, aber man muss sich auch bissl beherschen können!



(Zitat von: IL CAPO)




Umbringen nicht, das ist schwachsinn, ich wollt ihm auch weder nase oder sonst was brechen, aber wenn der schlag sitzt dann sitzt er oder meinste ich betätschel den?

Anders lernen es solche leute aber nicht, die neidisch oder des gleichen sind, zumal genau der Typ mit kumpels nen Arbeitsloses Pack ist, die einfach nur langeweile haben.
Autor: IL CAPO
Datum: 09.10.2007
Antwort:
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das hattest du aber gerade anders beschrieben!

ist ja auch egal, denn im endeffekt hätte ich auch so gehandelt! blöd wärs nur wenn du jetz ne satte strafe rein bekommst!
Autor: Bloody Angel
Datum: 09.10.2007
Antwort:
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Wenn ne strafe kommt, muss ich dafür eben grade sitzen, würde es aber (denke ich jetzt) immer wieder so machen.
Autor: JapaneseSilver
Datum: 10.10.2007
Antwort:
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Zitat:


Nur im Endefekt freut sich so ein A**** noch über ein lebenslanges Schmerzengeld.

(Zitat von: Bloody Angel)




Da kommt ums Eck bringen billiger ...
I ain't asked any pardon for anything I've done
Autor: Sirius82
Datum: 10.10.2007
Antwort:
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Also, mit ein bißchen Geschick wird die Anzeige gegen dich fallengelassen. Es steht Aussage gegen Aussage. Woher will die Staatsanwaltschaft oder der Richter wissen wer lügt???
War bei mir schon paar mal so. Hab mich gekloppt und der Gegner hat ne Anzeige gemacht. Wurde immer fallengelassen aus Mangels an Beweisen.
Du hättest bei den Bullen nur sagen müssen er hat dich angegriffen und zuerst losgeschlagen.

Drück Dir die Daumen.

Und dem Pisser hättest ruhig paar Finger brechen sollen!
Leben ist eine genetisch bedingte Krankheit die immer tödlich endet...


www.tankstelle-kai-konrad.de


Drosselklappensteller ASC+T für 328i E36 zu verkaufen
Autor: devzta
Datum: 14.10.2007
Antwort:
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interessant...

...halt uns aufm Laufenden!



Autor: dreierchecker
Datum: 14.10.2007
Antwort:
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ich würd mir jetzt da mal nicht ins Hemd machen...

da kommt bestimmmt nichts dabei raus... außer von der AOK oder wo er versichert ist eine Rechnung aber nur anteilig...
bei mir waren es 195€

hab vor einem halben Jahr einen vor der ehemaligen Firma verdroschen und das vorsätzlich(mit der Absicht) d.h hingefahren,gewartet bis der Kunde zur Arbeit erscheint und dann eingetroschen bis mich seine 2 Arbeitskollegen(Zeugen!) weggezogen haben.

die Staatsanwaltschaft schrieb: ...sie werden beschuldigt den...am...ohne rechtfertigenden Grund ... Hierdurch erlitt der Geschädigt ein grobes Hämatom im Bereich des linken Jochbeines und eine Ausrenkung des linken Kiefergelenks mit erheblichen Schmerzen....

ferner....

die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, gemäß blablabla....von der Erhebung der öffentlichn Klage abzusehen, wenn .... blabla...
Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 500€ an Lebenshilfe ....


so war es bei mir und du hast nur dein Besitz verteidigt und jemand gestellt...der abhauen wollte bevor die Polizei seine Identität feststellen konnte

bei mir war es Vorsätzlich also ich hatte die feste Absicht

das ganze gilt aber nicht wenn Du als Stadtschläger bekannt bist und regelmäßigen Abständen bei Gericht und Polizei hausierst, denn dann kann man schonmal schnell Vorbestraft und mehrere tausend Euro los werden


AMEN




Autor: sto`teac
Datum: 16.02.2008
Antwort:
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was ist denn hier herausgekommen ?
E46 Fensterheber-Reparatur-KIT ... klick mich für mehr Info´s und meiner Website (siehe Profil)



es gibt zwei arten von fussgaengern ... schnelle und tote!





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Ende des Themas

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