Vandalismus + Körperverletzung
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Mitglied seit: 13.02.2006
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Mahlzeit...
Nachdem man mir die letzten Tage ja meine Haube zerkratzt hat, wollten doch tatsächlich letzte nacht wieder 2 ran.
Bin zufällig nachts wach geworden und hörte Stimmen vor dem haus an der einfahrt. Natürlich nach geguckt und gesehen das dort 2 leute sich zu schaffen machten. Bin hinten rum raus und habe glücklicherweise einen der 2 erwischt. Der 2. rannte weg (leider bzw glück) Sooo, nachdem er sich wehrte habe ich ihn doch etwas übelst zugerichtet bevor ich die Polizei rief.
Ich habe ihn also nicht in schach gehalten sondern vor Wut übelst drauf los gedroschen.
Als die Polizei da war, musste ich natürlich mit zur wache, ne aussage machen. Er ist ins KH eingeliefert worden.
Meine frage ist nun: Was kann mir eigentlich passieren? Werde wohl ne Anzeige wegen Körperverletzung, evt schwerer Körperverletzung bekommen!!! Und wie läuft sowas versicherungs technich nun ab?
Mitglied: seit 2005
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Hallo Bloody Angel,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Vandalismus + Körperverletzung"!
Gruß
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Dein Benutzername scheint ja Programm zu sein ;-)
Ich kann dich verstehen, dass du gerastet bist. Trotzdem war das wohl etwas zu viel. Ich kenne die Gesetze bei euch nicht, aber im Fall von Körperverletzung würde ich auf jeden Fall sofort einen Anwalt einschalten.
Hoffe, es kommt gut für dich. Solchen Schei....., wie du sie erlebt hast, gehört eigentlich schon die Fresse verhauen.
Grüsse
Wurfmaul
Mitglied seit: 29.12.2004
Olching bei München
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837 Beiträge
Also Ärger bekommst du auf alle Fälle.
Aufjedenfall Anwalt einschalten!
Du könntest versuchen und sagen die beiden haben dein Auto "gesmasht" du bist dazu gekommen wolltest sie verscheuchen, aber die sind gleich mit Feusten auf dich los. Sprich Notwehr.. dass der eine mehr und du weniger (garnichts;)) abbekommen hast ist halt pech.
Aufjedenfall würde ich den SChaden von deinem Auto über die Versicherung von den P3nn3rn abwickeln...
Dreckspack.. ich denke jeder würde so reagieren wenn sich jemand am eigenen Auto zu schaffen macht..
Mitglied seit: 27.09.2005
Wolfsburg
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277 Beiträge
Naja wird wohl auf eine "einfache" Körperverletzung rauslaufen, da du keine Gegenstände (Knüppel oder so) benutzt hast und auch alleine warst......glaub mir...habe da so meine erfahrung ,-)
Als BMW-Fahrer in der VW-Stadt....könnt euch ja denken was da los ist ;-)
Ja, ich seh da spontan auch "nur" ne einfache Körperverletzung - wobei es auch drauf ankommt, wie übel Du ihn zugerichtet hast. Wenn Du ihm beispielsweise ein Auge ausgerupft hast, sind wir bei der Schweren...
Seis drum - die einfache is ein Antragsdelikt, und wenn der Verletzte keinen Strafantrag stellt, passiert gar nix. Ich will den Staatsanwalt sehen, der in so nem Fall das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht - schon allein weil er sich damit ein ganzes Stück mehr Arbeit aufhalst als unbedingt nötig.
Aber wenn was kommen sollte: Anwalt
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Hi,
kann dich 100% verstehen, hätte da nicht anders gehandelt!!
Wenn eine Strafanzeige gegen dich gestellt wird bezüglich Körperverletzung, dann gebe an, dass du aus dem Haus bist und 2 Täter auf frischer Tat ertappt hast die sich an deinem Wagen zu schaffen machten!!
Also du Sie angesprochen hast was das soll, hat einer der Beiden die Flucht ergriffen und der andere hat dich angegriffen, du wolltest ihn dann festhalten bis die Polizei kommt, die deine Freundin in der Zeit gerufen hat.
Da er sich aber nicht von Dir hat fixieren lassen und nach Dir geschlagen hat, hast du dich zur Wehr gesetzt aus Notwehr!!
Bearbeitet von - BMWStreetracer am 04.10.2007 15:35:58
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
Cool das Du so einen mal erwischt hast! So wie das klingt
war für diesen Typen Dein Name wohl wirklich Programm.
Hoffe das geht für Dich ohne weitere Auswirkungen bzw.
Geldstrafen unter... aber für die Beschädigungen lass
den nochmal richtig "bluten".
BMW Team Oberhavel
also fakt ist, geht das vor gericht werden das 2 gesonderte verfahren, die sachbeschädigung der assis, und deine körperverletzung!
Und fakt ist: Du bist dran wegen Körperverletzung! In Deutschland hat der Staat das Gewaltmonopol! Das was du getan hast ist Selbstjustiz, und wird auf jeden Fall nach dem StGB geahndet!
Is hart :-(, aber du wirst dran sein, obwohl ich wohl genauso gehandelt hätte!
(Hoffe hast ihm richtig gegeben!!!!!)
http://images.spritmonitor.de/157382_3.png
Nachdem der eine weg ist, warst du mti ihm allein und er hat dich angegriffen.. Dann hast du doch aus Notwehr gehandelt.. wer will dir was anderes beweisen, oder gab es Zeugen?
Traurig dieser Staat, ich wette, wenn es vor Gericht geht und du verurteilt wirst, bekommmst du mehr Strafe als diese 2 Assis!
Aber tiefen Respekt, dass endlich mal jmd. einen von diesen Gesocks erwischt hat!
Waren es denn Jugendliche oder was für Leute?
es ist schon notwehr, wenn du schaden von deinem besitz abwenden willst. mach ne anzeige wegen vandalismus, denn die haben ja dein auto zerkratzt!!! ;-)
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hmm erstmal glückwunsch hätte nich anderst reagiert hehe!
nur das problem ist leider nur das er dich anzeigen muss allein schon durch denn kh aufendhalt wegen versicherung und so kenne jeman der hatte ein anlichen fall für ihn ging es gut aus und ich hoffe für dich auch
also aufjeden gleich mal anwalt klar machen!
KLICK SILVIA jetzt im neuen kleid lol UPDATE 16 aug.
Anwalt wirsd wahrscheindlich schon brauche. Allerdings hast du beide auf frischer tat erwischt und als du beide zur rede stellen wolltest ist der eine abgehaut und der andere hat dich angeriffen. Da deine Freundin oder Mutter das ganze beobachtet hat während sie die Polizei angerufen hat hast du eine Zeugin. :-)))) Wennst den Typen nicht alzu org herrgerichtet hast müsste das ganze relativ gut ausgehen
Ich verkaufe:
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Mitglied seit: 13.02.2006
Krefeld
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139 Beiträge
Also der eine wird um die 25 jahre sein, also mein alter. Assi aus der gegend den ich vom sehen her kenne. Den anderen habe ich ja gar nicht gesehen weil ich mich auf einen Fixiert habe ihn zu bekommen.
Naja ich weiß bis dato nicht was der andere hat. Denke mal das die Nase durch ist, gewisse blutungen und schürfwunden durch die Hauswand, ob noch alle ZÄhne drin sind oder sonstiges, keine Ahnung. Interessiert mich aber relativ wenig. Nichts desto trotz habe ich auch etwas abbekommen aber das ist nicht der rede Wert. Habe eben wegen Sachbeschädigung und gleichzeitig Körperverletzung den Typen angezeigt.
Da ich ja selbst die Polizei gerufen habe, und ich glaub, aber weiß nicht ob die Polizei das Notiert, fällt Freundin/Schwester/Mutter weg wegen des Anrufes bei der Polizei.
Ich hätte dem liebend gerne noch gesagt das wenn er mich wegen Körperverletzung anzeig ich gleich weiter drauf los schlage *WUT*
Bearbeitet von - Bloody Angel am 04.10.2007 18:43:36
Zitat:
Denke mal das die Nase durch ist, gewisse blutungen und schürfwunden durch die Hauswand, ob noch alle ZÄhne drin sind oder sonstiges, keine Ahnung.
Bearbeitet von - Bloody Angel am 04.10.2007 18:43:36
(Zitat von: Bloody Angel)
Na dann stell dich schon mal drauf ein schmerzensgeld zu zahlen gebrochene Nase mit prellungen usw. kostet ca.2500€
Er muss dich nicht anzeigen wegen körperverletzung das geschiet von allein das macht die Polizei damit hatt er nichts zu tun nur auf geld verklagen muss er dich selbst.
LAUNCH TIME CREW 2006
familienmitglieder sind sehr schlechte zeugen, weil sie befangen sind!
aber wenn der andere n assi ist, war er bestimmt schon auffällig!
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Mitglied seit: 13.02.2006
Krefeld
Deutschland
139 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Denke mal das die Nase durch ist, gewisse blutungen und schürfwunden durch die Hauswand, ob noch alle ZÄhne drin sind oder sonstiges, keine Ahnung.
Bearbeitet von - Bloody Angel am 04.10.2007 18:43:36
(Zitat von: Bloody Angel)
Na dann stell dich schon mal drauf ein schmerzensgeld zu zahlen gebrochene Nase mit prellungen usw. kostet ca.2500€
(Zitat von: Hardcore_Capone)
Zählt sowas nicht unter Notwehr? Denn schließlich habe ich mich ja auch nur im Nachhinein gewehrt um nicht von ihm zusammen gedroschen zu werden und wenn die schläge oder was auch immer sitzen und er sich verletzt isses doch Notwehr, oder?
JA GEIL!
Hoffentlich haste ihm alle Knochen gebrochen!!
Endlich hat mal jemand solche Wichser erwischt!
Mit nem guten Anwalt kommste gut aus der Sache raus würd ich sagen!
The Iron never lies to you. I have found the Iron to be my greatest friend.
Guckn dir an den Holzkrüpp mit seine Spaghettiärmsche...
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Neuss
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67 Beiträge
Ich würde genau so handeln, wenn man dann auch noch Teilkasko hat und diese Typen nicht erwischt, hat man die Arschkarte gezogen...
Zitat:
Er muss dich nicht anzeigen wegen körperverletzung das geschiet von allein das macht die Polizei damit hatt er nichts zu tun
(Zitat von: Hardcore_Capone)
Ne, eben nicht. Wie ich schon gesagt hab: die einfache und die fahrlässige Körperverletzung sind Antragsdelikte, folglich wird grundsätzlich ein Strafantrag seitens des Verletzten benötigt (§ 230 I StGB). Ausnahme nur: die Strafverfolgungsbehörde bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung (auch § 230 I) - und ob das hier behjaht wird: mehr als fraglich.
Bearbeitet von - mb100 am 04.10.2007 22:07:19
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
doch, fällt in der regel unter notwehr!
War auf dem oktoberfest, und da habne mich 2 so typen angemacht, und auch angeriffen, hab dadurch auch etwas abbekommen, (da ich aber kampfsport mache) konnt ich die beiden trotzdem "aus knocken" dem einen hab ich die nase gebrochen und dem anderen 2 rippen, ja als dan die polizei kam sind die natürlich gleich auf mich (hab nur am auge geblutet) die anderen saßen nur aufm boden! Die haben die anzeige bekommen, und mri passiert gar nix!
Was halt mein glück war, ich hatte zeugen, das die mich angeriffen haben!
Hast du irgend wen der bestätigen kann das die dich angegriffen haben!? Denn sonst sagen die einfach du bist auf ihn los, weil sie an deinem auto "standen"! denn eigentlich wars ja keine Notwehr! du hast ihn ja festgehalten! also wenn es keine zeugen gibt, das du zuerst angeriffen wurdest, könnts schwer werden für dich!
Zitat:
Zitat:
Er muss dich nicht anzeigen wegen körperverletzung das geschiet von allein das macht die Polizei damit hatt er nichts zu tun
(Zitat von: Hardcore_Capone)
Ne, eben nicht. Wie ich schon gesagt hab: die einfache und die fahrlässige Körperverletzung sind Antragsdelikte, folglich wird grundsätzlich ein Strafantrag seitens des Verletzten benötigt (§ 230 I StGB). Ausnahme nur: die Strafverfolgungsbehörde bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung (auch § 230 I) - und ob das hier vorliegt: mehr als fraglich.
(Zitat von: mb100)
Ich meinte ja auch wenn es schwere Körperverletzung ist ;)
Dann muss man das nicht machen hab ich schon durch das hatt die Polizei von selbst gemacht und ich musste nur aussagen mehr nicht und danach hab ich wegen schmerzensgeld geklagt.
LAUNCH TIME CREW 2006