Gewindefahrwerks Eintragungs Frage!
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator SirHanSolo am 07.05.2007 um 08:55:30 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hi,
habe letzte woche meine Gewindefahrwerk eingetragen bekommen, nun tut sich mir die Frage auf ob hier alles richtig gelaufen ist. Der Meister vom TÜV hat keine Gewindehöhe angegeben sondern nur den möglichen Verstellbereich aus dem Gutachten.
Was nun?? Krieg ich jetzt trotzdem einen auf den Deckel wenn ich angehalten werde?? Weil theoretisch könnt ich es ja jetzt in diesem Verstellbereich hin und her drehen wie es mir beliebt. Ist das wirklich so?? Wie schon gesagt war bei der Abnahme mit dabei und er hat absolut nichts gemessen.
Bearbeitet von - SirHanSolo am 07.05.2007 08:55:30
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Deutschland
Hallo KoP666,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gewindefahrwerks Eintragungs Frage!"!
Gruß
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Freu Dich doch!!!
Wenn nur der Verstellbereich angegeben ist ist es doch wunderbar! Wenn die Lichtaustritskante nicht unter 500mm ist, dann haste auch keine Probleme.
E36 - IS IT LOVE?
soll nicht dein problem sein (is es auch nicht), wie du schon sagtest, du kannst jetzt nach belieben in dem verstellbereich rumdrehen...
Hubraum statt Wohnraum !!!
Keine eingetragene TIefe ist docg top so hast du genug Spielraum ihn selber immer wieder zu verstellen und das sogar mit Tüv ;-) !
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
Hi,
hat er vielleicht die Fahrzeughöhe, also den abstand zwischen Dach und Boden gemessen?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass falls Dich die "Rennleitung" aufhalten sollte, du gezwungen wirst nochmal zum TÜV zu fahren und die höhe eintragen zu lassen. Du würdest Dir eine menge ärger sparen, wenn Du gleich nochmal hinfährst und den Abstand zwischen Felgenmitte und Radhaus unterkante oder das Restgewinde messen lässt und eintragen lässt.
Gruß Alex