Fahren ohne Fahrerlaubnis (Anhänger über 750 KG)
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Welche Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis wegen Anhänger (PKW) über 750KG? Wie hoch ist die Geldstrafe (Scheiss B....)
+++ 20 Jahre Freude am Fahren +++ BMW M3 E30 1986-2006+++
Schlachte E30 325e 4 Türer Diamantschwarz met. ab März 2009
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Hallo Broznschwem,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Fahren ohne Fahrerlaubnis (Anhänger über 750 KG)"!
Gruß
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Bist du schon erwischt worden, oder hast du erst vor zu fahren?
Bei uns in der Schweiz ist es so das man sich den Lehrnfahrausweis holen kann für den Anhänger, welcher 2 Jahre gültig ist und du darfst ohne Begleitperson fahren, ohne irgend eine Prüfung zu machen...in D-Land auch?
Wäre doch ne Alternative anstatt illegal zu fahren?!¿!? Musst einfach nach 2 Jahren halt abgeben
Gruss
nein hier in DTL brauch man den BE führerschein... so leicht wie in der schweiz ist es hier nicht ^.^
In der Schweiz läuft wohl alles etwas anders. In Österreich gibts da auch nichts in der Richtung.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
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Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Glaubst du wirklich, dass das so streng gehandhabt wird? Ist ja doch was anderes, wenn man ein Auto ohne Führerschein fährt oder nur einen schwäreren Anhänger dranhängt.
OO==[][]==OO
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Nun ja, eigentlich fährst Du ohne Führerschein. Du hast zwar einen, aber der ist nicht ausreichend.
Der Führerschein gilt ja nicht für den Anhänger, sondern für ein Fahrzeug mit Anhänger.
Mit einem Mofa Führerschein darfst Du ja auch keine 80iger fahren :-))
Ich hoffe und wünsche es natürlich dem Broznschwem, daß hier mal Gnade vor Recht geht.
Gibt wirklich Schlimmeres, als einen schweren Anhänger ohne ausreichenden Führerschein zu fahren. Zumal diese neuen Unterteilungen m.E. erst durch die EU gekommen sind.
Vorher durfte jeder Bürger einen Anhänger fahren, der zu dem PKW passte. D.h. im Zweifel auch richtig schwere Dinger. Die Führerscheinneulinge dürfen dies nun nicht mehr.
Good Luck !!
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 05.05.2007 22:05:36
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Mich hat das mal interessiert. Da ich einerseits das Fahren ohne Führerschein nicht erkennen kann, auf der anderen Seite aber die Fahrerlaubnis für den Anhänger fehlt.
Geh mal zu google und gib ein " Fahren ohne Führerschein für Anhänger"
Da habe ich verschiedenes gefunden. Strafmaß geht da von Führerscheinentzug bis zu 20 Tagessätzen Strafe.
Also keine Ordnungswidrigkeit mehr.
.
stellt in der tat ein verstoß gegen §§ 2 und 21 stvg dar.
es gibt aber ausnahmeregelungen,bezüglich des anhängers über 750kg und der klasse b.
beispiel:
pkw zulässige gesamtmasse 1420kg
leermasse: 905 kg.
anhänger zulässige gesamtmasse 900kg.
b genügt,weil die zG des anhängers nicht größer als die leermasse des zugfahrzeuges ist und die zG des ZUGES mit 2320kg unter den zulässigen 3500kg liegt.
Na dann hoff ich, dass du dich nur informierst ...
Könnte BE auch gebrauchen ... aber hatte kein bock ne extra Prüfung zumachen und so ...
Zitat:
stellt in der tat ein verstoß gegen §§ 2 und 21 stvg dar.
es gibt aber ausnahmeregelungen,bezüglich des anhängers über 750kg und der klasse b.
beispiel:
pkw zulässige gesamtmasse 1420kg
leermasse: 905 kg.
anhänger zulässige gesamtmasse 900kg.
b genügt,weil die zG des anhängers nicht größer als die leermasse des zugfahrzeuges ist und die zG des ZUGES mit 2320kg unter den zulässigen 3500kg liegt.
(Zitat von: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^)
Genau so isses, also darfste des Teil ohne weiteres fahren.
Und wenn du erwischt wirst, einfach mal vorechnen und du bist ausm schneider. Alles legal.
Mfg Mike
Ein Auto kann man nicht behandeln wie ein menschliches Wesen...ein Auto braucht liebe!
Inzwischen wurde zwar geklärt, dass dein vorhaben legal ist, aber ich kann dir sagen was es kostet wenn man ohne gültige Fahrerlaubnis fährt.
Und zwar hatte ich selbst diesen Fall mit Anhänger und bla bla bla...
Wurde erwischt mit einem Ford Transit (zul Ges.Masse 2600kg)+Anhänger (zul. gesamtmasse 1300kg) macht insgesamt 3900kg...
Der Spaß hat mich 270€+Gebühren gekostet, dann kam noch n Monat zu Fuß dazu, 6 Punkte in Flensburg und ne Strafanzeige....
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
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@ E30massderm
wow, das ist ja echt eine herbe Strafe und die für "nur" 400 kg zuviel.
Gestern war im Fernsehen mal wieder eine Reportage über verkehrsuntüchtige Fahrzeuge (in diesem Fall Busse). Mensch da waren Dinger dabei, die hätten 30 Punkte verdient :-))
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Also es war so.
Habe einen E30 zum Schlachten bei meiner Freundin in deren Halle gebunkert.
Fragte meinen Kumpel ob wir ihn abholen können.
Mit roter Nummer wollte ich nicht fahren, da OHNE SCHEINWERFER.
So, er war abgemeldet aber fahrbereit. An den
2er Golf Syncro per Abschleppstange angehängt und los gings. Beim Abbiegen auf eine Dorfstraße wurden wir erwischt. (Pech,kurz vorm Ziel)
Also, mein Kumpel bekommt ne Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem nicht zugelassenen Anhänger über 750 KG. :-)
Aber wir kommen nie im Leben über 3500KG.
Der Golf hat ungefähr 1000KG und der E30 war innen komplett ausgeschlachtet und hatte auch ca. 1000 KG.
Der E30 zählt als Anhänger . lol
Sein monatlicher Verdienst beträgt 250 Euro (Grundwehrdienst). Da kann doch ein Tagessatz nicht so hoch sein, oder?
Ich bekomme keine Strafe da ich im E30 drinnen saß. Wurde nur als Zeuge vernommen.
Aber als Kumpel zahl ich seine Strafe, das ist Ehrensache.
Im Endeffekt war es dann doch keine Straftat oder wie darf ich das nun sehen?
Bearbeitet von - broznschwem am 06.05.2007 11:36:48
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Hallo,
das ist ja doppelt ärgerlich. Wurde vor Ort "getestet", ob das geschleppte Fahrzeug fahrbereit ist ??
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 06.05.2007 11:36:45
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Nein es wurde nicht getestet, aber er sah das keine Scheinwerfer verbaut waren.
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Also Abschleppen darf man nur ein nicht fahrbereites Auto.
Denke mal, dass das Delikt darin liegt, dass das Fahrzeug nicht zugelassen war!
.
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Jetzt ganz außen vor, daß Eure Tat nicht in Ordnung war.
Habt Ihr irgendwas dem Polizisten bestätigt im Sinne: Wir wollten den Wagen nur überführen oder so was ??.
Hier mal ein Text zu der Thematik (besonders interessant ist der letzte Teil mit den Folgen):
Das Mitführen von Pkw als Anhänger hinter anderen Kraftfahrzeugen ist verboten (§ 33 Abs.1 StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung) . Als Anhänger gilt jedes Fahrzeug, daß hinter einem Kraftfahrzeug mitgeführt wird (gem. § 18 Abs.1 StVZO). Es kommt dabei nicht darauf an, daß es im eigentlichen Sinne gar kein Anhänger ist.
Demnach wäre ein Abschleppen nicht zulässig !!
Ein liegengebliebenes Kraftfahrzeug stellt regelmäßig eine Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer dar. Aus diesem Grund besteht gem. § 23 StVO die Verpflichtung, solche Fahrzeuge auf dem kürzesten Weg von der Straße zu entfernen. Um eine schnelle Beseitigung solcher Gefahrenquellen zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber festgelegt, daß betriebsunfähige Fahrzeuge, die abgeschleppt werden, ausnahmsweise keinen, nach § 33 StVZO verbotenen Anhängerbetrieb begründen.
Die Rechtsprechung hat zu dieser Ausnahme unter Aspekten der Nothilfe einige Gesichtspunkte herausgearbeitet, die beim Abschleppen berücksichtigt werden müssen:
Betriebsunfähig ist ein Fahrzeug, wenn es aufgrund eines Defekts oder technischen Mangels nicht mehr aus eigener Kraft oder aber nicht mehr verkehrssicher betrieben werden kann (z.B. Motorschaden, Bremsendefekt o.ä.).
Achtung: Benzinmangel führt nicht zu einer Betriebsunfähigkeit in diesem Sinn !!!
Der Defekt oder Mangel, der zur Betriebsunfähigkeit führte, muß so gravierend sein, daß er nicht an Ort und Stelle behoben werden kann und ein Abschleppvorgang erforderlich wird.
Der Zielort muß eine Stelle sein, an der eine Beseitigung des Mangels oder eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs erfolgen soll (z.B. eine Werkstatt, ein Schrottplatz, ein Verladebahnhof o.ä.).
Die Abschleppstrecke darf nicht unverhältnismäßig lang sein. Es sollte eine nächstgelegene, zur Reparatur geeignete Stelle angefahren werden. Sind diese Punkte im Einzelfall erfüllt, handelt es sich um eine zulässige Abschleppfahrt.
Achtung:
Sind diese Punkte nicht erfüllt, (z.B. nicht zum Verkehr zugelassen, wohl aber fahrbereit und verkehrssicher ist oder die o.g. genannten Grundsätze über die Nothilfe überzogen wurden) handelt es sich um eine nicht zulässige Abschleppfahrt und es drohen unter Umständen erhebliche Strafen.
Es handelt sich dann um einen unzulässigen Anhängerbetrieb gem. § 33 StVZO, der alleine mit einer Geldbuße bedroht ist.
Es liegt eine Zugbildung mit mehr als drei Achsen vor, so daß der Fahrer des Zugfahrzeugs die Fahrerlaubnisklasse 2 besitzen muß. Kann er diese nicht vorweisen, was in der polizeilichen Kontrolle vielfach festgestellt wird, liegt ein Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis vor, das gem. § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht ist.
Ist das gezogene Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen (eigenes amtliches Kennzeichen, Fahrzeugschein), liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 18 Abs.1 StVZO, sowie zusätzlich ggf. Straftaten gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrsteuergesetz vor.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 06.05.2007 11:53:25
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
auweia... das trifft genau den punkt.
ich habe eben auch gegoogelt..
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Na Toll, jetzt kann ich wahrscheinlich eine übermäßig hohe Summe zahlen wegen so einem Bockmist. grrr
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Man kann hoffen, dass die nicht da noch Fahren ohne Führerschein draus machen.
Dann hagelt es Punkte und enorme Strafen!
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und hoffe, dass euere Aussagen bei der Polizei nicht ungünstig waren!
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