Und ja ich hab die Suche benutzt und auch Google.
Aber irgendwie bin ich mir noch nicht ganz sicher, welche Anhänger ich jetzt Straffrei ziehen darf.
Hab das gefunden
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=35236&ccheck=1„Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 17.01.2008 17:55:07
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Mit Ihrer Führerscheinklasse B dürfen Sie fahren (alternativ):
a) ein Kraftfahrzeug mit Gesamtgewicht bis einschließlich 3.500 kg ODER
b) wie unter a) aber zusätzlich noch mit einem Anhänger, der max. 750 kg wiegen darf (inkl. Ladung!) ODER
c) ein KfZ mit einem Anhänger, der inkl. Ladung MEHR wiegt als 750 kg (also Ihr Fall) unter folgenden Voraussetzungen:
(1) der Anhänger wiegt inkl. Ladung maximal genauso viel, wie das ziehende Fahrzeug UND
(2) ziehendes Fahrzeug und Anhänger (inkl. Ladung) wiegen zusammen max. 3.500 kg“
a) ist damit das Zulässige Gesamtgewicht oder das Tatsächliche Gesamtgewicht gemeint?
b) Zugfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 3500 kg + einen Anhänger mit 750 kg, also insgesamt 4250 kg?
c) z.B. ein Zugfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 1750 kg + einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 1750 kg?
Darf ich auch Anhänger ziehen, die 2 oder mehr Achsen haben?, wenn die nicht mehr als das Zugfahrzeug wiegen.
Wie lang darf der Anhänger sein? oder ist das egal.
Spielt das Zulässige Gesamtgewicht bei Anhängern für mich eine Rolle, oder muss ich nur auf das Tatsächliche Gesamtgewicht achten?