- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: Broznschwem Date: 05.05.2007 Thema: Fahren ohne Fahrerlaubnis (Anhänger über 750 KG) ---------------------------------------------------------- Welche Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis wegen Anhänger (PKW) über 750KG? Wie hoch ist die Geldstrafe (Scheiss B....) +++ 20 Jahre Freude am Fahren +++ BMW M3 E30 1986-2006+++ Schlachte E30 325e 4 Türer Diamantschwarz met. ab März 2009 |
Autor: Alpencruiser Datum: 05.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bist du schon erwischt worden, oder hast du erst vor zu fahren? Bei uns in der Schweiz ist es so das man sich den Lehrnfahrausweis holen kann für den Anhänger, welcher 2 Jahre gültig ist und du darfst ohne Begleitperson fahren, ohne irgend eine Prüfung zu machen...in D-Land auch? Wäre doch ne Alternative anstatt illegal zu fahren?!¿!? Musst einfach nach 2 Jahren halt abgeben Gruss |
Autor: b-mw-323 Datum: 05.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- nein hier in DTL brauch man den BE führerschein... so leicht wie in der schweiz ist es hier nicht ^.^ |
Autor: Kingm40 Datum: 05.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- In der Schweiz läuft wohl alles etwas anders. In Österreich gibts da auch nichts in der Richtung. OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: SuMo-Driver Datum: 05.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das wird nicht ganz billig: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: Kingm40 Datum: 05.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Glaubst du wirklich, dass das so streng gehandhabt wird? Ist ja doch was anderes, wenn man ein Auto ohne Führerschein fährt oder nur einen schwäreren Anhänger dranhängt. OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: SuMo-Driver Datum: 05.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nun ja, eigentlich fährst Du ohne Führerschein. Du hast zwar einen, aber der ist nicht ausreichend. Der Führerschein gilt ja nicht für den Anhänger, sondern für ein Fahrzeug mit Anhänger. Mit einem Mofa Führerschein darfst Du ja auch keine 80iger fahren :-)) Ich hoffe und wünsche es natürlich dem Broznschwem, daß hier mal Gnade vor Recht geht. Gibt wirklich Schlimmeres, als einen schweren Anhänger ohne ausreichenden Führerschein zu fahren. Zumal diese neuen Unterteilungen m.E. erst durch die EU gekommen sind. Vorher durfte jeder Bürger einen Anhänger fahren, der zu dem PKW passte. D.h. im Zweifel auch richtig schwere Dinger. Die Führerscheinneulinge dürfen dies nun nicht mehr. Good Luck !! Bearbeitet von - SuMo-Driver am 05.05.2007 22:05:36 Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: Ich mag 3er Datum: 05.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mich hat das mal interessiert. Da ich einerseits das Fahren ohne Führerschein nicht erkennen kann, auf der anderen Seite aber die Fahrerlaubnis für den Anhänger fehlt. Geh mal zu google und gib ein " Fahren ohne Führerschein für Anhänger" Da habe ich verschiedenes gefunden. Strafmaß geht da von Führerscheinentzug bis zu 20 Tagessätzen Strafe. Also keine Ordnungswidrigkeit mehr. . |
Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^ Datum: 05.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- stellt in der tat ein verstoß gegen §§ 2 und 21 stvg dar. es gibt aber ausnahmeregelungen,bezüglich des anhängers über 750kg und der klasse b. beispiel: pkw zulässige gesamtmasse 1420kg leermasse: 905 kg. anhänger zulässige gesamtmasse 900kg. b genügt,weil die zG des anhängers nicht größer als die leermasse des zugfahrzeuges ist und die zG des ZUGES mit 2320kg unter den zulässigen 3500kg liegt. |
Autor: P3rf3ct10n Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na dann hoff ich, dass du dich nur informierst ... Könnte BE auch gebrauchen ... aber hatte kein bock ne extra Prüfung zumachen und so ... |
Autor: Mike 316i Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau so isses, also darfste des Teil ohne weiteres fahren. Und wenn du erwischt wirst, einfach mal vorechnen und du bist ausm schneider. Alles legal. Mfg Mike Ein Auto kann man nicht behandeln wie ein menschliches Wesen...ein Auto braucht liebe! |
Autor: E30massder Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Inzwischen wurde zwar geklärt, dass dein vorhaben legal ist, aber ich kann dir sagen was es kostet wenn man ohne gültige Fahrerlaubnis fährt. Und zwar hatte ich selbst diesen Fall mit Anhänger und bla bla bla... Wurde erwischt mit einem Ford Transit (zul Ges.Masse 2600kg)+Anhänger (zul. gesamtmasse 1300kg) macht insgesamt 3900kg... Der Spaß hat mich 270€+Gebühren gekostet, dann kam noch n Monat zu Fuß dazu, 6 Punkte in Flensburg und ne Strafanzeige.... Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys? |
Autor: SuMo-Driver Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ E30massderm wow, das ist ja echt eine herbe Strafe und die für "nur" 400 kg zuviel. Gestern war im Fernsehen mal wieder eine Reportage über verkehrsuntüchtige Fahrzeuge (in diesem Fall Busse). Mensch da waren Dinger dabei, die hätten 30 Punkte verdient :-)) Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: Broznschwem Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also es war so. Habe einen E30 zum Schlachten bei meiner Freundin in deren Halle gebunkert. Fragte meinen Kumpel ob wir ihn abholen können. Mit roter Nummer wollte ich nicht fahren, da OHNE SCHEINWERFER. So, er war abgemeldet aber fahrbereit. An den 2er Golf Syncro per Abschleppstange angehängt und los gings. Beim Abbiegen auf eine Dorfstraße wurden wir erwischt. (Pech,kurz vorm Ziel) Also, mein Kumpel bekommt ne Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem nicht zugelassenen Anhänger über 750 KG. :-) Aber wir kommen nie im Leben über 3500KG. Der Golf hat ungefähr 1000KG und der E30 war innen komplett ausgeschlachtet und hatte auch ca. 1000 KG. Der E30 zählt als Anhänger . lol Sein monatlicher Verdienst beträgt 250 Euro (Grundwehrdienst). Da kann doch ein Tagessatz nicht so hoch sein, oder? Ich bekomme keine Strafe da ich im E30 drinnen saß. Wurde nur als Zeuge vernommen. Aber als Kumpel zahl ich seine Strafe, das ist Ehrensache. Im Endeffekt war es dann doch keine Straftat oder wie darf ich das nun sehen? Bearbeitet von - broznschwem am 06.05.2007 11:36:48 +++ 20 Jahre Freude am Fahren +++ BMW M3 E30 1986-2006+++ Schlachte E30 325e 4 Türer Diamantschwarz met. ab März 2009 |
Autor: SuMo-Driver Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, das ist ja doppelt ärgerlich. Wurde vor Ort "getestet", ob das geschleppte Fahrzeug fahrbereit ist ?? Bearbeitet von - SuMo-Driver am 06.05.2007 11:36:45 Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: Broznschwem Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein es wurde nicht getestet, aber er sah das keine Scheinwerfer verbaut waren. +++ 20 Jahre Freude am Fahren +++ BMW M3 E30 1986-2006+++ Schlachte E30 325e 4 Türer Diamantschwarz met. ab März 2009 |
Autor: Ich mag 3er Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also Abschleppen darf man nur ein nicht fahrbereites Auto. Denke mal, dass das Delikt darin liegt, dass das Fahrzeug nicht zugelassen war! . |
Autor: SuMo-Driver Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jetzt ganz außen vor, daß Eure Tat nicht in Ordnung war. Habt Ihr irgendwas dem Polizisten bestätigt im Sinne: Wir wollten den Wagen nur überführen oder so was ??. Hier mal ein Text zu der Thematik (besonders interessant ist der letzte Teil mit den Folgen): Das Mitführen von Pkw als Anhänger hinter anderen Kraftfahrzeugen ist verboten (§ 33 Abs.1 StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung) . Als Anhänger gilt jedes Fahrzeug, daß hinter einem Kraftfahrzeug mitgeführt wird (gem. § 18 Abs.1 StVZO). Es kommt dabei nicht darauf an, daß es im eigentlichen Sinne gar kein Anhänger ist. Demnach wäre ein Abschleppen nicht zulässig !! Ein liegengebliebenes Kraftfahrzeug stellt regelmäßig eine Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer dar. Aus diesem Grund besteht gem. § 23 StVO die Verpflichtung, solche Fahrzeuge auf dem kürzesten Weg von der Straße zu entfernen. Um eine schnelle Beseitigung solcher Gefahrenquellen zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber festgelegt, daß betriebsunfähige Fahrzeuge, die abgeschleppt werden, ausnahmsweise keinen, nach § 33 StVZO verbotenen Anhängerbetrieb begründen. Die Rechtsprechung hat zu dieser Ausnahme unter Aspekten der Nothilfe einige Gesichtspunkte herausgearbeitet, die beim Abschleppen berücksichtigt werden müssen: Betriebsunfähig ist ein Fahrzeug, wenn es aufgrund eines Defekts oder technischen Mangels nicht mehr aus eigener Kraft oder aber nicht mehr verkehrssicher betrieben werden kann (z.B. Motorschaden, Bremsendefekt o.ä.). Achtung: Benzinmangel führt nicht zu einer Betriebsunfähigkeit in diesem Sinn !!! Der Defekt oder Mangel, der zur Betriebsunfähigkeit führte, muß so gravierend sein, daß er nicht an Ort und Stelle behoben werden kann und ein Abschleppvorgang erforderlich wird. Der Zielort muß eine Stelle sein, an der eine Beseitigung des Mangels oder eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs erfolgen soll (z.B. eine Werkstatt, ein Schrottplatz, ein Verladebahnhof o.ä.). Die Abschleppstrecke darf nicht unverhältnismäßig lang sein. Es sollte eine nächstgelegene, zur Reparatur geeignete Stelle angefahren werden. Sind diese Punkte im Einzelfall erfüllt, handelt es sich um eine zulässige Abschleppfahrt. Sind diese Punkte nicht erfüllt, (z.B. nicht zum Verkehr zugelassen, wohl aber fahrbereit und verkehrssicher ist oder die o.g. genannten Grundsätze über die Nothilfe überzogen wurden) handelt es sich um eine nicht zulässige Abschleppfahrt und es drohen unter Umständen erhebliche Strafen. Es handelt sich dann um einen unzulässigen Anhängerbetrieb gem. § 33 StVZO, der alleine mit einer Geldbuße bedroht ist. Es liegt eine Zugbildung mit mehr als drei Achsen vor, so daß der Fahrer des Zugfahrzeugs die Fahrerlaubnisklasse 2 besitzen muß. Kann er diese nicht vorweisen, was in der polizeilichen Kontrolle vielfach festgestellt wird, liegt ein Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis vor, das gem. § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht ist. Ist das gezogene Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen (eigenes amtliches Kennzeichen, Fahrzeugschein), liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 18 Abs.1 StVZO, sowie zusätzlich ggf. Straftaten gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrsteuergesetz vor. Bearbeitet von - SuMo-Driver am 06.05.2007 11:53:25 Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: Ich mag 3er Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- auweia... das trifft genau den punkt. ich habe eben auch gegoogelt.. . |
Autor: Broznschwem Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na Toll, jetzt kann ich wahrscheinlich eine übermäßig hohe Summe zahlen wegen so einem Bockmist. grrr +++ 20 Jahre Freude am Fahren +++ BMW M3 E30 1986-2006+++ Schlachte E30 325e 4 Türer Diamantschwarz met. ab März 2009 |
Autor: Ich mag 3er Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man kann hoffen, dass die nicht da noch Fahren ohne Führerschein draus machen. Dann hagelt es Punkte und enorme Strafen! Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und hoffe, dass euere Aussagen bei der Polizei nicht ungünstig waren! . |
Autor: E36-Freak Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie schon richtig erwähnt wurde: Ziehen eines betriebsfähigen Fahrzeuges ist "Schleppen", nicht "Abschleppen". Unterschied Schleppen-Abschleppen: Schleppen ist Genehmigungspflichtig - zuständige Verwaltungsbehörde, beim Schleppen benötigt der Führer des gezogenen Fahrzeuges die dafür erforderliche Fahrerlaubnis, der Führer des ziehenden Fahrzeuges (da es sich quasi um einen PKW mit Anhänger handelte) die dafür erforderliche Fahrerlaubnis, nach altem Führerscheinrecht wäre das die Klasse 2 gewesen (da mehr als 3 Achsen). Beim Abschleppen, also das Ziehen eines betriebsunfähigen Fahrzeugs (Nothilfegedanke) muss der Führer des ziehendes Fahrzeuges lediglich die dafür erforderliche Fahrerlaubnis besitzen, der Führer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich "geeignet" sein. Wenn die Kollegen so klug gewesen sind und sich nicht genau vergewissert haben, ob das Ding tatsächlich betriebsunfähig war........ |
Autor: SuMo-Driver Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn die Kollegen so klug gewesen sind und sich nicht genau vergewissert haben, ob das Ding tatsächlich betriebsunfähig war........ ... würde ich behaupten, daß dein Wagen einen Motorschaden hat, am Straßenrand stand und irgendein Arsch die Scheinwerfer geklaut hat ... (Deshalb auch meine Frage, ob die Rennleitung mal den Motor angeworfen hat. Aber ob das der Richter glaubt ??) Bearbeitet von - SuMo-Driver am 06.05.2007 12:57:09 Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: Broznschwem Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja aber das Auto ist seit Sep 06 abgemeldet, deshalb sehr unglaubwürdig... :-) +++ 20 Jahre Freude am Fahren +++ BMW M3 E30 1986-2006+++ Schlachte E30 325e 4 Türer Diamantschwarz met. ab März 2009 |
Autor: morphi Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich habs letztes jahr auch gehabt. 1600€ Strafe 6 Punkte für 5 Jahre in Flensburg Und bin natürlich nun Vorbesrtaft. Das steht 10 Jahre in meinem Polizeizeugniss. Also bei der nächsten Aktion isses ne Wiederholungstat und kann somit sogar mit Haftstrafe belegt werden. Meiner ist nich besonders lang, aber dafür extrem dünn :-) |
Autor: E30massder Datum: 06.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: 1600€???? Da bin ich ja mit 270€ noch billig davongekommen... Alles andere hab ich aber auch... Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys? |
Autor: Evolution Datum: 07.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- lass es sein, sonst endet es noch wie bei paris hilton (Naja nur ist sie ja nicht mehr "jungfrau") :D http://foto.arcor-online.net/palb/alben/11/1281311/1280_6461666664613636.jpg |
Autor: Toxic Agent Datum: 07.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: jeder vergewaltiger kommt besser davon. irgendwie versteh ich das "system" in deutschland nich.... cya Markus 1. Vorstand Klingonen-Kreuzer Fanclub *g* |
Autor: morphi Datum: 07.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab volle 30 tagessätze bekommen. Hab ja vorort angegeben kein Führerschein dabei zu haben in der hoffnung die würden kein verdacht schöpfen :-( Meiner ist nich besonders lang, aber dafür extrem dünn :-) |
Autor: Evolution Datum: 07.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- und wie hoch ist ein tagessatz? http://foto.arcor-online.net/palb/alben/11/1281311/1280_6461666664613636.jpg |
Autor: morphi Datum: 07.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein Tagessatz is 1/30 deines Monatsgehaltes. Meiner ist nich besonders lang, aber dafür extrem dünn :-) |
Autor: Broznschwem Datum: 08.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, also er beklam 3 Anzeigen: -Fahren ohne Fahrerlaubniss -Fahren mit einem nicht zugelassenen Hänger -Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz Monatsverdienst: 250 Euro (Sold Bundeswehr) Tagessatz also 8,33 Euro Strafe? +++ 20 Jahre Freude am Fahren +++ BMW M3 E30 1986-2006+++ Schlachte E30 325e 4 Türer Diamantschwarz met. ab März 2009 |
Autor: R316i Datum: 08.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schade das ihr alle so *sorry* Erbsenzähler kennegelernt habt. Mien Papa und viele Bekannte sind Polizisten und sagen: A) die ganze kacke ist total unnötig, B) nicht dauerhaft flächenddeckend kontrollierbar und C) aufgrund der unterschiedlichen Größe des Zugfahrzeuges auch möglich ist schwere Gespanne zu ziehen was dem angeblichen Ziel wiederspricht Greetz Rolf Ich hab eins gerafft und eins kapiert... ...es wird nicht geschafft, es wird delegiert!!! |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |