Dieser Beitrag wurde vom Moderator SirHanSolo am 07.05.2007 um 08:55:30 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.
Hi,
habe letzte woche meine Gewindefahrwerk eingetragen bekommen, nun tut sich mir die Frage auf ob hier alles richtig gelaufen ist. Der Meister vom TÜV hat keine Gewindehöhe angegeben sondern nur den möglichen Verstellbereich aus dem Gutachten.
Was nun?? Krieg ich jetzt trotzdem einen auf den Deckel wenn ich angehalten werde?? Weil theoretisch könnt ich es ja jetzt in diesem Verstellbereich hin und her drehen wie es mir beliebt. Ist das wirklich so?? Wie schon gesagt war bei der Abnahme mit dabei und er hat absolut nichts gemessen.
Bearbeitet von - SirHanSolo am 07.05.2007 08:55:30
hat er vielleicht die Fahrzeughöhe, also den abstand zwischen Dach und Boden gemessen? Ich bin mir ziemlich sicher, dass falls Dich die "Rennleitung" aufhalten sollte, du gezwungen wirst nochmal zum TÜV zu fahren und die höhe eintragen zu lassen. Du würdest Dir eine menge ärger sparen, wenn Du gleich nochmal hinfährst und den Abstand zwischen Felgenmitte und Radhaus unterkante oder das Restgewinde messen lässt und eintragen lässt.