Magazinerstellt am 12.03.2018 um 15:12:34
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BMW-Versprechen: Diesel-Rücknahme für Leasing-Kunden
BMW-Versprechen: Diesel-Rücknahme für Leasing-Kunden
Mit einem Rücknahmeversprechen für Leasing-Kunden eines Dieselfahrzeugs möchte die BMW Group künftig mehr Vertrauen schaffen. Demnach können ab 15. März 2018 alle Leasing-Kunden eines Neu- oder Vorführfahrzeugs mit Dieselmotor das BMW-Rücknahmeversprechen beanspruchen. Sollte während der vertraglichen Dauer des Leasing-Vertrgas in einem Umkreis von 100 km um den Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Leasingnehmers Fahrverbote in Kraft treten, die das geleaste Fahrzeug betreffen, können Leasingkunden auf der Grundlage des Diesel-Rücknahmeversprechens in einen vergleichbaren Anschlussvertrag über ein anderes Fahrzeug der BMW Group eintreten.
Bedingung: Anschlussvertrag
Als vergleichbarer Anschlussvertrag gilt dabei ein Leasingvertrag, der im Vergleich zum bisherigen Leasingvertrag einen maximal 15% geringeren Fahrzeug-Grundpreis vorsieht. Ebenso ist als Anschluss ein Finanzierungsvertrag möglich, der den gleichen oder einen höheren Fahrzeug-Kaufpreis im Vergleich zum Fahrzeug-Grundpreis des bisherigen Leasingvertrages vorsieht. Der Anschlussvertrag darf nicht widerrufen sein. Die Rückgabemöglichkeit gilt für Leasingverträge für Neufahrzeuge und Vorführwagen der Marken BMW und MINI, die in der Zeit vom 15.3.2018 bis 30.6.2018 beantragt werden. Für junge gebrauchte BMW oder MINI Modelle befindet sich ein vergleichbares Angebot in Planung, das für Leasingverträge mit Beantragungszeitraum 1.4.2018 bis 30.6.2018 angeboten werden soll.
Große Unsicherheit bei Dieselfahrern
In Folge der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu möglichen Diesel-Fahrverboten in Städten ist die Unsicherheit bei Autofahrern und Kunden weiter groß. Aber auch die BMW Group ist davon überzeugt, dass es möglich und erstrebenswert ist, die Luftqualität weiter zu verbessern und gleichzeitig die Mobilität der Menschen zu sichern - auch mit Dieselfahrzeugen. Das Unternehmen vertraut auf eine sinnvolle Umsetzung und Ausgestaltung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend, dass moderne Dieselfahrzeuge keinen Beschränkungen unterliegen. Daher möchte die BMW Group das Vertrauen ihrer Kunden mit der Möglichkeit des flexiblen Fahrzeugwechsels stärken.
Dieselmotor: Effizient und zukunftsfähig
„Unsere Dieselfahrzeuge sind zukunftsfähig. Der Dieselmotor ist eine der effizientesten Antriebsformen, die derzeit in Fahrzeugen verbaut werden, und dank des mehrstufigen Abgasreinigungsverfahrens auch sehr sauber. Wir möchten unsere Kunden unterstützen, die für ihre Bedürfnisse optimale Antriebsform zu wählen, ohne sich von der aktuellen Diskussion verunsichern zu lassen“, spricht Peter van Binsbergen, Leiter BMW Vertrieb und Marketing Deutschland.
Bis zu 2.000 Euro Umweltprämie bei BMW
Mit dem Ziel der Flottenverjüngung und der damit einhergehenden positiven Wirkung auf Klima, Umweltqualität und Ressourcen bietet die BMW Group auch eine Umweltprämie an. Für Halter von Dieselfahrzeugen mit Euro 4 Abgasnorm oder älter, die ihren Wagen beim Händler in Zahlung geben, gibt es modellabhängig eine Umweltprämie von 2.000 Euro beim Erwerb eines BMW oder MINI Neuwagens, bzw. 1.500 EUR bei einem Vorführwagen oder Jungen Gebrauchten. Bedingung ist, dass dieser ein BMW i3, ein Plug-in-Hybrid oder ein Euro 6 Neufahrzeug (Erstzulassung) der Marken BMW oder MINI mit einem CO2-Ausstoß von maximal 130 Gramm pro Kilometer (im NEFZ) ist. Diese Aktion gilt bis zum 30.6.2018.