Zitat:
auch die mit dem Gebrauchtwagenleasing, bei dem dann halt die Rate geringer ist, weil der Wertverlust geringer ausfällt.
(Zitat von: Pimpertski)
Da sag ich mal ganz klar "jein"
Meine Mutter hat auch mal in Betracht gezogen, einen Gebrauchtwagen (also "jungen Gebrauchten"; konkret bis zu 20.000 km) zu leasen. Rein von der Belastung hätte es sich nicht gelohnt, weil das Leasing von Neuwagen eher subventioniert wird als das Leasing von Gebrauchtwagen. Konkret heisst das: der Leasinggeber kauft die Fahrzeuge zu sehr günstigen Konditionen vom Hersteller ein, während beim Einkauf von Gebrauchtwagen keine oder nur sehr geringe Rabatte weitergegeben werden. Der Hersteller ist ja insbesondere daran interessiert, Neuwagen auf den Markt zu werfen. Und die Gebrauchten gehen - im Zweifelsfall - schon Richtung Süden, Osten oder Südosten. Aber so ganz grundsätzlich geht Leasing bei allem. Gibt sogar Oldtimer-Leasing. Kommt ja auch auf den Leasinggeber an - der nicht zwingend die BMW-Bank sein muss.
Im Endeffekt stellt sich vor allem die Frage, was am Ende der Leasingzeit mit dem Wagen passieren soll. Willst Du ihn eh wieder abgeben und keinen Zirkus mit dem Verkauf haben, dann kann Leasing durchaus sinnvoll sein. Allerdings sollte man auch da ne Finanzierungsmöglichkeit mit großer Schlussrate / Rückgabemöglichkeit des Fahrzeugs mal gegenrechnen.
Ich hab einmal einen Leasingsachverhalt mit betreut, bei dem es ein ziemliches Hin und Her gab, weil das Auto vor Ende der Leasinglaufzeit verunfallte, kein wirtschaftlicher Totalschaden vorlag - und die Summe aus Reparaturkosten und Zeitwert knapp unterhalb den restlichen Leasingraten lagen. Soll heißen: angenommen, die Leasingnehmerin hätte den Wagen zum Zeitwert an was-weiß-ich-wen verkauft, die Versicherungssumme kassiert und den Geasmtbetrag an die Leasinggeberin weitergegeben (diese Möglichkeit bestand laut Vertrag - und ist auch bei solchen Sachverhalten, also wenn eine Reparatur nicht sinnvoll ist, sehr üblich), wäre die Restforderung der Leasinggesellschaft noch nicht ausgeglichen gewesen und die Leasingnehmerin hätte die Differenz aus eigener Tasche tragen müssen. Nur eine jahrelange Geschäftsbeziehung und ein Anschlussgeschäft hat ermöglicht, dass der Wagen quasi über Wert verkauft wurde und sich für die Leasingnehmerin keine weiteren Kosten ergaben. Solchen Geschichten kann man übrigens mit ner GAP-Deckung entgegenwirken.