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E30 Tieferlegen Schweiz - 3er BMW - E30

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Beitrag von: z3r0
Date: 30.01.2007
Thema: E30 Tieferlegen Schweiz
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Hallo!

Ne gute Freundin von mir hat sich einen restaurierten E30 erstanden. Nur arbeitet die in der Schweiz und das Auto ist in der Schweiz zugelassen. Sie möchte ihn gern etwas tiefer haben. Wir hatten da an KW gedacht, gibt es möglichst gute und günstige Möglichkeiten wo der SCHWEIZER Tüv nichts dazu sagt?

P.S. Auto ist im Kanton URI zugelassen, falls das benötigt wird. Ist ein 87er BMW E30 1.8

LG z3r0


Antworten:
Autor: TechN9ne
Datum: 30.01.2007
Antwort:
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Denk mal die Schweizer haben ziemlich die selben TÜV Vorraussetzungen. Schaut einfach ob beim Fahrwerk ein Gutachten dabei ist, dann dürfte es eigentlich net so große probleme geben

Fehlende PS werden durch fahrerisches Können ersetzt!

Autor: Kai_325i
Datum: 31.01.2007
Antwort:
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Na, da wär ich mir aber nicht sooo sicher! Ich kenn einige Schweizer e30-Fahrer, die mir schon berichtet haben, daß der schweizer TÜV da ganz verschärft drauf ist und sehr penibel ist. Also, wenn Interesse besteht, könnte ich die Frage mal an die schweizer Fahrer richten und schauen, was die dazu meinen!
http://www.schneider-kai.de
Autor: z3r0
Datum: 31.01.2007
Antwort:
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Das wäre nett! Vielen Dank für die Mühe!
Autor: Kai_325i
Datum: 31.01.2007
Antwort:
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Kein Thema - ist bereits erfolgt!

Kann allerdings ein paar Tage dauern, ich bleib dran!
http://www.schneider-kai.de
Autor: MichlBMWE30
Datum: 31.01.2007
Antwort:
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also ich würde mal sagen das beste wäre, wenn deine freundin eh in der schweiz arbeitet, dass sie dort einfach mal bei ner tüv stelle forbei fährt und fragt welche richtlinien die dort haben.dann is sie auf jeden fall auf der sicheren seite.
Autor: TechN9ne
Datum: 31.01.2007
Antwort:
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Also ich glaub kaum dass es noch ein Land gibt das sooo pingelich ist wie Deutschland.
Was sollen denn da für Kriterien gelten die in D. nicht sind??
Fehlende PS werden durch fahrerisches Können ersetzt!

Autor: JJ-Cabrio
Datum: 03.02.2007
Antwort:
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Doch, doch!
Ich weiß von nem Freund der aus der Schweiz kommt, daß die da heftige Vorschriften wegen der Bodenfreiheit haben...
Vielleicht mal bei KW anfragen ob die was in Schweiz-Ausführung haben...
Autor: Kai_325i
Datum: 03.02.2007
Antwort:
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So, melde Vollzug :-) !

Also, die Kollegen aus der Schweiz bestätigten mir, daß es beim dortigen TÜV sehr genau genommen wird und die Vorschriften recht streng sind. Beispiel: der "böse Blick" ist dort überhaupt nicht zugelassen, egal, welche Scheinwerfer man hat. Also auf jeden Fall wird angeraten, vor einer Veränderung mit dem TÜV-Menschen zu reden, ob dies überhaupt genehmigt wird!!

Hoffe, Dir damit geholfen zu haben!!

Gruß KAI
http://www.schneider-kai.de
Autor: King Cornflakes
Datum: 05.02.2007
Antwort:
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Zitat:


So, melde Vollzug :-) !

Beispiel: der "böse Blick" ist dort überhaupt nicht zugelassen, egal, welche Scheinwerfer man hat.
(Zitat von: Kai_325i)




quatsch, kommt auf den prüfkanton an !!

fahre mit scheinwerferblenden bald 6 jahre rum, schon 2 mal geprüft
wurde nichts beanstandent, beim ersten mal musste er sogar in die knie,
ums standlicht zu sehen, lag da im ermessen des prüfers
b.t.w. man darf bis 6 standlichter haben ...

wenn man die blenden MFK like montieren will, muss man die standlichter umsetzten
z.b. in den blinkern, siehe meine fotostorie ...

zum fahrwerk :

habe gerade mein cabi mit KW2 eintragen lassen und er ist sehr tief
bei uns wird der wert von der kotflügelkante zur radmitte gemessen
und meiner liegt bei ca. 310mm, müsste nochmals nachschauen, wennt willst

wichtig ist den prüfern nur, dass man die gesetzlichen werte einhält
z.b. SW mind. 50cm, NSW mind. 25cm, blinker, nummer, etc.

auch haben wir die sogenannte 10cm regel der "össis, A" nicht

zum prüfkanton :

in gewissen kantonen ist es leichter ein fahrzeug vorzuführen als
in anderen, z.b. kanton baselstadt-land, münchenstein,
nach meiner meinung der schlimmste, den ich kenne, spreche aus erfahrung

tuningfahrzeuge schon mal von haus aus gar nicht gerne gesehen,
tiefergelegte erst recht nicht, da wird gesucht, BIS man was findet !!!

anderes beispiel, schaffisheim kanton aargau, wenn man ein TÜV gutachten hat
ist das ding so gut wie abgenommen und eingetragen und wird in der regel
auch von der polizei nicht mehr moniert, ausser es ist klar ersichtlich
DASS was gedreht wurde, z.b. gewinde nachträglich wie sau runterdrehen !!

gruss K.C.
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
Autor: läufer
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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http://www.strassenverkehrsamt.ch/

vieleicht steht ja da was drin? hab da schon andere sachen angeschaut, ist recht umfangreich find ich
Autor: balduin
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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Hi

Einfach ein Fahrwerk in der Schweiz kaufen, dann hast du auch die CH-Papiere.

bis 40mm Tieferlegung eh kein Problem mit dem Eintragen (mit Gutachten), noch tiefer geht es über ein DTC-Gutachten, das Hersteller wie H&R oder KW mitliefern.

Soll es denn ein kompett-Fahrwerk sein, oder einfach andere Federn?

Gruss
besucht doch unsere Clubpage:

www.racingclubairbag.ch

318is E30 in Weiss, Ring-Tool :-)
318is E30 in Rot, pures Rennauto:-)




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