Zitat:
So, melde Vollzug :-) !
Beispiel: der "böse Blick" ist dort überhaupt nicht zugelassen, egal, welche Scheinwerfer man hat.
(Zitat von: Kai_325i)
quatsch, kommt auf den prüfkanton an !!
fahre mit scheinwerferblenden bald 6 jahre rum, schon 2 mal geprüft
wurde nichts beanstandent, beim ersten mal musste er sogar in die knie,
ums standlicht zu sehen, lag da im ermessen des prüfers
b.t.w. man darf bis 6 standlichter haben ...
wenn man die blenden MFK like montieren will, muss man die standlichter umsetzten
z.b. in den blinkern, siehe meine fotostorie ...
zum fahrwerk :
habe gerade mein cabi mit KW2 eintragen lassen und er ist sehr tief
bei uns wird der wert von der kotflügelkante zur radmitte gemessen
und meiner liegt bei ca. 310mm, müsste nochmals nachschauen, wennt willst
wichtig ist den prüfern nur, dass man die gesetzlichen werte einhält
z.b. SW mind. 50cm, NSW mind. 25cm, blinker, nummer, etc.
auch haben wir die sogenannte 10cm regel der "össis, A" nicht
zum prüfkanton :
in gewissen kantonen ist es leichter ein fahrzeug vorzuführen als
in anderen, z.b. kanton baselstadt-land, münchenstein,
nach meiner meinung der schlimmste, den ich kenne, spreche aus erfahrung
tuningfahrzeuge schon mal von haus aus gar nicht gerne gesehen,
tiefergelegte erst recht nicht, da wird gesucht, BIS man was findet !!!
anderes beispiel, schaffisheim kanton aargau, wenn man ein TÜV gutachten hat
ist das ding so gut wie abgenommen und eingetragen und wird in der regel
auch von der polizei nicht mehr moniert, ausser es ist klar ersichtlich
DASS was gedreht wurde, z.b. gewinde nachträglich wie sau runterdrehen !!
gruss K.C.