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LED-Standlichter --> Strafen!? - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: CrAsHoVeR
Date: 27.10.2005
Thema: LED-Standlichter --> Strafen!?
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Hi Leute,

hab mir letztens grüne LEDs als Standlichter reingehauen.

Kann mir jemanden verraten welche Strafen mir bei einer Verkehrskontrolle drohen können?

Habe von dem einen gehört dass es nur eine Geldstrafe geben kann, der andere wiederrum meint es gibt Punkte (3 Stück!????)

Was stimmt nun, hat jemand schon Erfahrugen gemacht und weiss was Sache ist!? Danke


Antworten:
Autor: Serial-Thriller
Datum: 27.10.2005
Antwort:
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Hi,

Ich wurd schon par mal kontrolliert... 1x wegen Sound.. 2x wegen blauen LEDs...

Also es gibt normal ne Verwarnung...

wenn du pech hast musst dein auto vorzeigen im richtigen Zustand.

Wenn du absulut pech hast... gibts 1 Punkt...

und bei Unfall da kann die versicherung mucken machen... weil die betriebserlaubnis mit den LEDs erloschen ist... sofern die LEDs weiss sind merkt das keiner.. aber sobalds farbig wird.. siehts anders aus..

Kluger Rat: Nimm weiße.. oder lass es lieber sein dann bist auf der sicheren Seite.

mfG
Serial-Thriller
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///M Flavoured

Autor: SeZZO
Datum: 27.10.2005
Antwort:
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Dem kann ich nur zustimmen!

Hatte blaue LEDs als Standlichter drin. Als mich die Rennleitung filzte, bekam ich ne mündliche Verwarnung und musst innerhalb von einer Woche unsere Polizeistation aufsuchen mit ausgetauschten (legalen) Standlichtern.

War ein ewiges Hin und Her mit erhobenem Zeigefinger und dummen Behördengängen.

Folge: Die Dinger bleiben draussen.

Da freut sich auch die Versicherung ;-)
____________________________
* Never change a running system! *

Autor: Psycho-Dad
Datum: 27.10.2005
Antwort:
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hatte auch blaue led´s in meinem e36 cabrio und bin angehalten worden;(

geldstrafe: 5€ *lol*
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www.smartwebhosting.de/hp/Prince-Porn

Autor: Bergibmw
Datum: 27.10.2005
Antwort:
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5 Euronen!!!!!!!!

Ich lach mich TOT

NAJA GRADE NOCH ZU VERKRAFTEN

Wenn mich die netten Kollegen anhalten sage ich immer ich weiß von nichts??? Bin Bäcker und hab das Auto so gekauft.

Bin bis jetzt immer damit durchgekommen.

Gruß Christian

Autor: Serial-Thriller
Datum: 27.10.2005
Antwort:
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Zitat:


Dem kann ich nur zustimmen!

Hatte blaue LEDs als Standlichter drin. Als mich die Rennleitung filzte, bekam ich ne mündliche Verwarnung und musst innerhalb von einer Woche unsere Polizeistation aufsuchen mit ausgetauschten (legalen) Standlichtern.

War ein ewiges Hin und Her mit erhobenem Zeigefinger und dummen Behördengängen.

Folge: Die Dinger bleiben draussen.

Da freut sich auch die Versicherung ;-)
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* Never change a running system! *


(Zitat von: SeZZO)




jep jep ^^

aus dem Grund kann ich meine von innen aus umschalten hehe zwischen weis sund blau..

Und die polzisten ahbens net gerafft... ich o ja ich tausche sie aus hab noch die normalen.. sie ok.. waren in 10 minuten wieder da und leuchtet weiss.. die ah ok wunderbar.. fahr los *klick klick* wieder blau löl....

Wenn ich dazu scheinwerfer anhanb fällts halt nicht sooo dolle auf... aber wenn man nur mit blau nen dunklen weg langfährt.. tja dann fällt man ins auge...

Wobei es lustig is durch ne bleu beleuchtete gegend zu fahren ^^
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///M Flavoured

Autor: Maveric
Datum: 28.10.2005
Antwort:
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na dann habt Ihr ja alle Glück gehabt!
denn:
- Eingriff in die lichtechniche Anlage = Betriebserlaubnis erloschen!
- das wird mit 4 Punkten + Führerscheinsperre und ca. 450€ (weiß net 100% wie viel) bestraft! Wenn Du ganz viel Pech hast musst Dus an Ort und Stelle wieder zurückrüsten, kannst Du dies net, dann können die Dein Auto an Ort und Stelle still legen, bis der Mangel behoben ist! Und dann musste zum Tüv und das ganze absegnen lassen!
- Versicherung macht nach Unfall net nur Mucken! Wenn die das spitz krigen, dann nehmen die Dich in Regress! D.h. DU zahlst den Schaden komplett! Kann je nach Unfall Dein Ruin sein!

Ich würd mir das wirklich überlegen, ob son bisl farbige Birnen das Wert sind!
Ist auch das gleiche mit Sportluftfilter und Co, (natürlich nur nicht eingetragen.
____________________________
Ich mag Dich!

Mit freundlichen Grüßen

UniqTuning - WissensDataBase
Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!

Autor: Serial-Thriller
Datum: 28.10.2005
Antwort:
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*würg*

Na dan bleiben sie halt auf Weiss... immerhin praktisch für treffen nicht umbauen zu müssen :) oder wenn man irgendwo steht und sich halt nich auf den Straßen bewegt ;-)

mfG
Serial-Thriller
____________________________
///M Flavoured

Autor: Starcrunch
Datum: 28.10.2005
Antwort:
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Zitat:


na dann habt Ihr ja alle Glück gehabt!
denn:
- Eingriff in die lichtechniche Anlage = Betriebserlaubnis erloschen!
- das wird mit 4 Punkten + Führerscheinsperre und ca. 450€ (weiß net 100% wie viel) bestraft! Wenn Du ganz viel Pech hast musst Dus an Ort und Stelle wieder zurückrüsten, kannst Du dies net, dann können die Dein Auto an Ort und Stelle still legen, bis der Mangel behoben ist! Und dann musste zum Tüv und das ganze absegnen lassen!
- Versicherung macht nach Unfall net nur Mucken! Wenn die das spitz krigen, dann nehmen die Dich in Regress! D.h. DU zahlst den Schaden komplett! Kann je nach Unfall Dein Ruin sein!

Ich würd mir das wirklich überlegen, ob son bisl farbige Birnen das Wert sind!
Ist auch das gleiche mit Sportluftfilter und Co, (natürlich nur nicht eingetragen.
____________________________
Ich mag Dich!

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UniqTuning - WissensDataBase
Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!


(Zitat von: Maveric)




Na also ganz so überteiben wollen wir das ja mal nicht.
Das sind nur andere Birnchen bzw LEDs und kein Eingriff in den SW!
Selbst mit nem Xenon Satz (nicht am SW rumdremeln oder sowas) Ist es keine Straftat sondern ein Vergehen und wird auch so geahndet.
____________________________
Neue Compact Pics

Autor: CrAsHoVeR
Datum: 28.10.2005
Antwort:
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Also ich sags mal so, ich kann es verkraften denn Polis 5 Eusen zu zahlen.

Was mich aber interessieren würde ob ich dafür Punkte in Flensburg kassieren kann!?
Ich kann es mir nämlich nicht erlauben da ich ja in der Probezeit bin.

Gruss
Autor: Latte318is
Datum: 28.10.2005
Antwort:
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ähh bin ich hier im vw forum?? wer zum himmel baut sich grüne led als standlicht ein?? also da fehlt mir das verständnis.
____________________________
www.latte325i.de (neues Design)

Autor: Maveric
Datum: 28.10.2005
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


na dann habt Ihr ja alle Glück gehabt!
denn:
- Eingriff in die lichtechniche Anlage = Betriebserlaubnis erloschen!
- das wird mit 4 Punkten + Führerscheinsperre und ca. 450€ (weiß net 100% wie viel) bestraft! Wenn Du ganz viel Pech hast musst Dus an Ort und Stelle wieder zurückrüsten, kannst Du dies net, dann können die Dein Auto an Ort und Stelle still legen, bis der Mangel behoben ist! Und dann musste zum Tüv und das ganze absegnen lassen!
- Versicherung macht nach Unfall net nur Mucken! Wenn die das spitz krigen, dann nehmen die Dich in Regress! D.h. DU zahlst den Schaden komplett! Kann je nach Unfall Dein Ruin sein!

Ich würd mir das wirklich überlegen, ob son bisl farbige Birnen das Wert sind!
Ist auch das gleiche mit Sportluftfilter und Co, (natürlich nur nicht eingetragen.
____________________________
Ich mag Dich!

Mit freundlichen Grüßen

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(Zitat von: Maveric)




Na also ganz so überteiben wollen wir das ja mal nicht.
Das sind nur andere Birnchen bzw LEDs und kein Eingriff in den SW!
Selbst mit nem Xenon Satz (nicht am SW rumdremeln oder sowas) Ist es keine Straftat sondern ein Vergehen und wird auch so geahndet.
____________________________
Neue Compact Pics


(Zitat von: Starcrunch)




Da bist Du falsch informiert. Erkundige Dich ruhig das nächste Mal bei einem fachkundigen Tüvprüfer!
____________________________
Ich mag Dich!

Mit freundlichen Grüßen

UniqTuning - WissensDataBase
Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!

Autor: Starcrunch
Datum: 30.10.2005
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


na dann habt Ihr ja alle Glück gehabt!
denn:
- Eingriff in die lichtechniche Anlage = Betriebserlaubnis erloschen!
- das wird mit 4 Punkten + Führerscheinsperre und ca. 450€ (weiß net 100% wie viel) bestraft! Wenn Du ganz viel Pech hast musst Dus an Ort und Stelle wieder zurückrüsten, kannst Du dies net, dann können die Dein Auto an Ort und Stelle still legen, bis der Mangel behoben ist! Und dann musste zum Tüv und das ganze absegnen lassen!
- Versicherung macht nach Unfall net nur Mucken! Wenn die das spitz krigen, dann nehmen die Dich in Regress! D.h. DU zahlst den Schaden komplett! Kann je nach Unfall Dein Ruin sein!

Ich würd mir das wirklich überlegen, ob son bisl farbige Birnen das Wert sind!
Ist auch das gleiche mit Sportluftfilter und Co, (natürlich nur nicht eingetragen.
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Ich mag Dich!

Mit freundlichen Grüßen

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(Zitat von: Maveric)




Na also ganz so überteiben wollen wir das ja mal nicht.
Das sind nur andere Birnchen bzw LEDs und kein Eingriff in den SW!
Selbst mit nem Xenon Satz (nicht am SW rumdremeln oder sowas) Ist es keine Straftat sondern ein Vergehen und wird auch so geahndet.
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Neue Compact Pics


(Zitat von: Starcrunch)




Da bist Du falsch informiert. Erkundige Dich ruhig das nächste Mal bei einem fachkundigen Tüvprüfer!
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Ich mag Dich!

Mit freundlichen Grüßen

UniqTuning - WissensDataBase
Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!


(Zitat von: Maveric)




Wenn du mir sagst, wo ich einen finden kann, gern ;-)
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Neue Compact Pics

Autor: Maveric
Datum: 30.10.2005
Antwort:
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:) Da hast Du allerdings Recht! hehe... wenn ich mal einem begegne mach ich hier in jedem Forum n extra Thread auf! :)
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Ich mag Dich!

Mit freundlichen Grüßen

UniqTuning - WissensDataBase
Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!

Autor: E36-Freak
Datum: 30.10.2005
Antwort:
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Also das mit den 4 Punkten und dem erl. der BE. bei Änderung der Standlichter halt ich für ein Gerücht. (der technische Sachverständige beim Tüv hier übrigens auch) @Maverik: Woher hast Du die Info. Die Sache kostet vielleicht ein Verwarngeld von 10 Euro (müßte ich nochmal genau nachsehen). Obwohl ichs persönlich lächerlich finde, sich farbige Rummellampen in den Bimmer zu bauen....

Das mit der "Rückrüstung" vor Ort ist sicherlich möglich, da gebe ich Dir recht. Ist aber auch eine Ermessensentscheidung und abhänigig von dem zu treffenden Aufwand.


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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen


Bearbeitet von - E36-Freak am 30.10.2005 21:29:29
Autor: 332i-Machine
Datum: 30.10.2005
Antwort:
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Maveric hat vollkommen Recht.
Habe so eben meinen Verwandten vom TÜV befragt, der ist TÜV-Servicecenter-Leiter, und der hat grad sogar noch nach gelesen in seinem schlauen Büchlein (STVO)...

Es ist ein Eingriff in die Lichttechnik des Fahrzeugs, und das mit den Punkten usw. könnte auch in etwa hin kommen... so genau kann er das natürlich nicht sagen, weil er ja kein Polizist ist...


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[fehlerhaft_angegebener_Link:]www.bh-remix.com[/fehlerhaft_angegebener_Link]

Autor: Maveric
Datum: 30.10.2005
Antwort:
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Zitat:


Also das mit den 4 Punkten und dem erl. der BE. bei Änderung der Standlichter halt ich für ein Gerücht. (der technische Sachverständige beim Tüv hier übrigens auch) @Maverik: Woher hast Du die Info. Die Sache kostet vielleicht ein Verwarngeld von 10 Euro (müßte ich nochmal genau nachsehen). Obwohl ichs persönlich lächerlich finde, sich farbige Rummellampen in den Bimmer zu bauen....

Das mit der "Rückrüstung" vor Ort ist sicherlich möglich, da gebe ich Dir recht. Ist aber auch eine Ermessensentscheidung und abhänigig von dem zu treffenden Aufwand.


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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen


Bearbeitet von - E36-Freak am 30.10.2005 21:29:29

(Zitat von: E36-Freak)




1. Ist das nem Kollegen von mir passiert, das ging sogar vor Gericht und er wurde verurteilt.
2. Bei meinem Beruf ist das Thema immer mit dabei, da alle diese Vergehen meist auch was mit dem Versicherungsschutz zu tuen haben!

... überleg doch einfach mal so (egal ob jetzt nun 4 Punkte oder "nur" 10,-) :
Du hast die schönen (verbotenen) Standlichtbirnen oder Xenon-Kit (nicht eingetragen) oder sonst irgendwas drin. (dann auch noch grün). Dann begegnest Du jemandem mit Deinem Auto und ihr lernt euch unfreiwillig kennen.
- dann könntest Du 2 Probleme bekommen:
1. Die Polizei bemerkt es
2. Der andere hat es bemerkt
... die Schuldfrage ist dann relativ einfach geklärt! Du bist so oder so schuldig ob Du vielleicht Glück hast oder nicht und "nur" Teilschuld bekommst ist eine andere Sache.
Wenn ich Dein Unfallgegner wäre, dann würdest Du mir meine neue Lackierung und Spoiler usw. zahlen, denn ich würd natürlich sagen: " Des hat geblendet, des hat irritiert! " <- Jetzt mal hart ausgedrückt.

noch eine Frage: Wo ist denn der Unterschied zwischen einer nicht genehmigten "grünen Led-Standlichtbirne" und einer nicht genehmigten "Unterbodenbeleuchtung" ? In diesem Punkt KEINER. Es ist beides nicht genehmigt! ... und wie bei jedem anderen An-Um- oder so Bauteil erlischt nunmal die Betriebserlaubnis.

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Ich mag Dich!

Mit freundlichen Grüßen

UniqTuning - WissensDataBase
Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!

Autor: E36-Freak
Datum: 31.10.2005
Antwort:
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Ja, hab Dich schon verstanden, das eine ist halt die Ahndung und das andere die Versicherungsfrage....ich habe es dienstlich noch nie erlebt, das jemand die Pappe abgegeben hat und 4 Punkte, der "nur so" mit farbigen Standlichtbirnen durch die Gegend gefahren ist. Das kann natürlich ganz anders aussehen, wenn Du z.b. in einen Unfall verwickelt bist, aber generell werden solche Sachen kein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen, es sei denn=Gefährdungstatbestand. Das trifft nach der Neufassung der StVZO aber nur noch bei Veränderung von Fahrwerk, Motorleistung, Bereifung, Abtönen von Rückleuchten, Einfärben von vorderen Seitenscheiben mit Folie pp. zu (ansonsten könntest Du ja jeden LKW aus dem Verkehr ziehen).

Hab mal nachgesehen, Ahnung könnte nach diesen Vorschriften erfolgen:

§17 StVO: "Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obowohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mußten" 10 Euro- und gefährdeten dadurch andere 15 Euro - es kam zum Unfall 35 Euro.

§ 31 StVZO: "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw ließen zu.....
-obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht bzw. geschaltet waren - 10 Euro - obowohl mitgeführte lichttechnische Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen - 15 Euro

§23 StVO: "Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug" - 25 Euro







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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen


Bearbeitet von - E36-Freak am 31.10.2005 08:08:48
Autor: cxm
Datum: 31.10.2005
Antwort:
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Zitat:


...
§ 31 StVZO: "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw ließen zu.....
-obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht bzw. geschaltet waren - 10 Euro - obowohl mitgeführte lichttechnische Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen - 15 Euro
...




Wo ist denn da der Unterschied...???
- lichttechnische Einrichtungen angebracht bzw. geschaltet
- mitgeführte lichttechnische Einrichtungen ...

Letzteres klingt für mich wie "liegt im Kofferraum" und das wird es sicherlich nicht sein.
Da kann ich alles Mögliche reinlegen...

Ciao - Carsten


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Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...

Autor: E36-Freak
Datum: 31.10.2005
Antwort:
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Kann Dir jetzt auch kein genaues Beispiel dafür nennen, bezieht sich aber auch nicht unbedingt auf PKW, sondern Fahrzeuge, die z.B. mit einem abnehmbaren Suchscheinwerfer oder aber auch mit einer Warnlampe (Vorschrift für LKW) ausgestattet sind. Dieser muß das E-Prüfzeichen und somit den "Vorschriften entsprechen", wenn er "mitgeführt wird". Über das Anbringen von unzulässigen bzw. unzulässig geschalteten lichttechnischen Einrichtungen muß ich mich hier glaube ich nicht auslassen, das wird ja sicherlich jeder wissen.
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen


Bearbeitet von - E36-Freak am 31.10.2005 10:00:31

Bearbeitet von - E36-Freak am 31.10.2005 10:01:51
Autor: TechN9ne
Datum: 05.04.2006
Antwort:
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Bin heut morgen wegen blauen Standlichtern angehalten worden.
Hat mich 20 Euros gekostet und ich muss bis zum 10.4 vorfahren.
Laut E36-Freak kostet dass doch nicht so viel!
Kommt jetzt noch was auf mich zu oder hat sich dass mit dem Vorfahren erledigt?
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Autor: E36-Freak
Datum: 05.04.2006
Antwort:
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Wenn Du die Verwarnung "angenommen" hast, dann ist es damit erledigt. Es gibt noch andere Vorschriften, nach denen Du so ein Ding ahnden kannst...hab jetzt aber auch nur Verstöße mit 15 bzw. 25 Euro gefunden....da haben die Kollegen dann wohl die goldene Mitte genommen :-)
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Autor: Christopher05
Datum: 05.04.2006
Antwort:
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Maverik hat Recht. Dann fahrt mal schön weiter und macht mit eurem Weihnachtsschmuck mal einen Unfall. Aber jeder muss für sich selber wissen, was ein paar bunte Birnchen einem Wert sind.
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Ende des Themas

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