Zitat:
Dem kann ich nur zustimmen!
Hatte blaue LEDs als Standlichter drin. Als mich die Rennleitung filzte, bekam ich ne mündliche Verwarnung und musst innerhalb von einer Woche unsere Polizeistation aufsuchen mit ausgetauschten (legalen) Standlichtern.
War ein ewiges Hin und Her mit erhobenem Zeigefinger und dummen Behördengängen.
Folge: Die Dinger bleiben draussen.
Da freut sich auch die Versicherung ;-)
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* Never change a running system! *(Zitat von: SeZZO)
Zitat:
na dann habt Ihr ja alle Glück gehabt!
denn:
- Eingriff in die lichtechniche Anlage = Betriebserlaubnis erloschen!
- das wird mit 4 Punkten + Führerscheinsperre und ca. 450€ (weiß net 100% wie viel) bestraft! Wenn Du ganz viel Pech hast musst Dus an Ort und Stelle wieder zurückrüsten, kannst Du dies net, dann können die Dein Auto an Ort und Stelle still legen, bis der Mangel behoben ist! Und dann musste zum Tüv und das ganze absegnen lassen!
- Versicherung macht nach Unfall net nur Mucken! Wenn die das spitz krigen, dann nehmen die Dich in Regress! D.h. DU zahlst den Schaden komplett! Kann je nach Unfall Dein Ruin sein!
Ich würd mir das wirklich überlegen, ob son bisl farbige Birnen das Wert sind!
Ist auch das gleiche mit Sportluftfilter und Co, (natürlich nur nicht eingetragen.
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Ich mag Dich!
Mit freundlichen Grüßen
UniqTuning - WissensDataBase
Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!(Zitat von: Maveric)
Zitat:Zitat:
na dann habt Ihr ja alle Glück gehabt!
denn:
- Eingriff in die lichtechniche Anlage = Betriebserlaubnis erloschen!
- das wird mit 4 Punkten + Führerscheinsperre und ca. 450€ (weiß net 100% wie viel) bestraft! Wenn Du ganz viel Pech hast musst Dus an Ort und Stelle wieder zurückrüsten, kannst Du dies net, dann können die Dein Auto an Ort und Stelle still legen, bis der Mangel behoben ist! Und dann musste zum Tüv und das ganze absegnen lassen!
- Versicherung macht nach Unfall net nur Mucken! Wenn die das spitz krigen, dann nehmen die Dich in Regress! D.h. DU zahlst den Schaden komplett! Kann je nach Unfall Dein Ruin sein!
Ich würd mir das wirklich überlegen, ob son bisl farbige Birnen das Wert sind!
Ist auch das gleiche mit Sportluftfilter und Co, (natürlich nur nicht eingetragen.
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Ich mag Dich!
Mit freundlichen Grüßen
UniqTuning - WissensDataBase
Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!(Zitat von: Maveric)
Na also ganz so überteiben wollen wir das ja mal nicht.
Das sind nur andere Birnchen bzw LEDs und kein Eingriff in den SW!
Selbst mit nem Xenon Satz (nicht am SW rumdremeln oder sowas) Ist es keine Straftat sondern ein Vergehen und wird auch so geahndet.
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Neue Compact Pics(Zitat von: Starcrunch)
Zitat:Zitat:Zitat:
na dann habt Ihr ja alle Glück gehabt!
denn:
- Eingriff in die lichtechniche Anlage = Betriebserlaubnis erloschen!
- das wird mit 4 Punkten + Führerscheinsperre und ca. 450€ (weiß net 100% wie viel) bestraft! Wenn Du ganz viel Pech hast musst Dus an Ort und Stelle wieder zurückrüsten, kannst Du dies net, dann können die Dein Auto an Ort und Stelle still legen, bis der Mangel behoben ist! Und dann musste zum Tüv und das ganze absegnen lassen!
- Versicherung macht nach Unfall net nur Mucken! Wenn die das spitz krigen, dann nehmen die Dich in Regress! D.h. DU zahlst den Schaden komplett! Kann je nach Unfall Dein Ruin sein!
Ich würd mir das wirklich überlegen, ob son bisl farbige Birnen das Wert sind!
Ist auch das gleiche mit Sportluftfilter und Co, (natürlich nur nicht eingetragen.
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UniqTuning - WissensDataBase
Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!(Zitat von: Maveric)
Na also ganz so überteiben wollen wir das ja mal nicht.
Das sind nur andere Birnchen bzw LEDs und kein Eingriff in den SW!
Selbst mit nem Xenon Satz (nicht am SW rumdremeln oder sowas) Ist es keine Straftat sondern ein Vergehen und wird auch so geahndet.
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Neue Compact Pics(Zitat von: Starcrunch)
Da bist Du falsch informiert. Erkundige Dich ruhig das nächste Mal bei einem fachkundigen Tüvprüfer!
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Ich mag Dich!
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UniqTuning - WissensDataBase
Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!(Zitat von: Maveric)
Zitat:
Also das mit den 4 Punkten und dem erl. der BE. bei Änderung der Standlichter halt ich für ein Gerücht. (der technische Sachverständige beim Tüv hier übrigens auch) @Maverik: Woher hast Du die Info. Die Sache kostet vielleicht ein Verwarngeld von 10 Euro (müßte ich nochmal genau nachsehen). Obwohl ichs persönlich lächerlich finde, sich farbige Rummellampen in den Bimmer zu bauen....
Das mit der "Rückrüstung" vor Ort ist sicherlich möglich, da gebe ich Dir recht. Ist aber auch eine Ermessensentscheidung und abhänigig von dem zu treffenden Aufwand.
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
Bearbeitet von - E36-Freak am 30.10.2005 21:29:29(Zitat von: E36-Freak)
Zitat:
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§ 31 StVZO: "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw ließen zu.....
-obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht bzw. geschaltet waren - 10 Euro - obowohl mitgeführte lichttechnische Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen - 15 Euro
...