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Beitrag von: angry81 Date: 03.11.2016 Thema: Bäume fällen, Begründung fürs Amt ---------------------------------------------------------- Hi. Ich habe auf meinem Grundtsück 3 Nadelbäume, von denen einer schon tot ist und entsprechend problem- und antragslos gefällt werden darf. Laut Satzung meiner Gemeinde muss ich aufgrund des Stammumfang die Fällung der anderen beiden Bäume beantragen. Von Schwarz-Fällen halte ich nichts. Wenn mir das auf die Füße fällt kann das sehr teuer werden. Ich habe mich schon zum Thema belesen und die Gründe, die eine Genehmigung sehr wahrscheinlich machen, sind überschaubar. Dinge wie die störenden Nadeln und das Null-Wachstum unter dem Baum zählen nicht. "Offiziell" anerkannte Gründe, die ich gefunden habe, sind: - wenn ein Baum sich aus Platzmangel nicht entfalten kann - wenn ein Baum zu nah an Bauwerken steht - wenn ein Baum in der Zukunft eine Gefahr darstellen wird - wenn ein Baum die gewünschten Nutzungen im Wohnbereich einschränkt - wenn ein Baum einem Bauvorhaben im Weg steht Die beiden gesunden Bäume sind bestimmt 15m hoch, haben in einem Meter Höhe einen Umfang von locker einem Meter und stehen ungefähr 6 Meter auseinander. Wie kann ich argumentieren, dass sie definitiv weg müssen, sodass das nach Möglichkeit anerkannt wird? Ich hab auch kein Problem mit Ersatzpflanzungen auf meinem Grundtsück. Aber dann da wo ich will und Laubbäume. Vielen Dank vorab. |
Autor: BladeRunner-UR Datum: 03.11.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin, wie du schon schreibst ist es von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich. Wie dicht stehen sie am Wohnhaus. Ich habe bei mir einmal 3 ähnlich große Tannen weg bekommen mit der Argumentation dass über diese Tannen Marder meinen Dachstuhl erreichen und dann im Inneren Schäden anrichten. Ich hatte aber auch keine weiteren Bäume am Haus so dass dies nur über die Tannen funktionierte. Vielleicht wäre das ein Weg. |
Autor: angry81 Datum: 03.11.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die beiden stehen geschätzt 12 Meter vom Haus des Nachbarn entfernt und vielleicht 4 bzw. 8 Meter vom Zaun zur Strasse weg. Würde es sich lohnen wegen eines Zaunneubau zu argumenieren, dass die Wurzeln das behindern? |
Autor: Lynch Datum: 03.11.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin! Wenn die Bäume evtl. schief stehen und beim Umkippen dein Haus beschädigen könnten, wäre es eine mögliche Rechtfertigung. Ansonsten kannst du die Winterzeit nun sinnvoll nutzen! Wenn der Stamm durch Frost gefroren ist, kann man mit einem Hammer um den Stamm herum hauen und die kleinen Transportleitungen für Nährstoffe etc. beschädigen. Es wird etwas dauern, aber er kann damit zu Grunde gehen und dann hast du einen Grund. Manche sagen auch, dass Kupfernägel helfen sollen - jedoch wenn überhaupt bei jungen Bäumen. Mfg Lynch |
Autor: angry81 Datum: 03.11.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hatte ich mir auch schon überlegt, aber das dauert alles arg lange. Ende diesen Jahres wird das Grundtsück komplett durch einen Gartenlandschaftsbauer gemacht, und davor muss das mit den Bäumen erledigt sein weil die sonst alles wieder kaputt machen. |
Autor: BladeRunner-UR Datum: 03.11.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da hilft dann auch Kupfernägel...aber es dauert alles. Da wird schon mal nichts von. Mit den Wurzeln wird dann geprüft was beim Marder schwieriger ist aber das haut auch nicht hin weil die Bäume nicht dicht genug am Haus sind und generell, zumindest bei uns, malen die Mühlen langsam....seeeehr langsam so das ich denke dass dein Zeitlimit nicht erreicht wird..... |
Autor: angry81 Datum: 03.11.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab mal mit dem Baumfäller gesprochen, der das für mich machen wird. Er meinte, ich soll das sagen wegen Zaun neu bauen (soviel Zeit und Anufwand wird das Amt hoffentlich nicht investieren) und ich gebe an einen Unterstand / Carport bauen zu wollen. Mal schauen. |
Autor: uli07 Datum: 03.11.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du bist dir sicher das es bei der Satzung um Nadelbäume geht? Ich kenne das nur das Laubbäume ab einem gewissen Durchmesser nicht ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Gruß Uli |
Autor: angry81 Datum: 03.11.2016 Antwort: ----------------------------------------------------------
Leider ja. Steht in der Ordnung meiner Gemeinde ab einem Umfang von 90cm in 1,30m Höhe. |
Autor: derMaggus Datum: 03.11.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Glückwunsch zum Grundstück, Micha!!! Mein Tipp: frage direkt bei Betrieben an die Baumfällungen vornehmen. Die sind findig und übernehmen auch das stellen der Anträge etc ;-) ... weil selber magst die bestimmt nicht umlegen, oder? |
Autor: angry81 Datum: 03.11.2016 Antwort: ----------------------------------------------------------
Nur wenn ich mehr Schaden machen wollen würde und anschließend im KKH liegen mag :) |
Autor: derMaggus Datum: 03.11.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na dann auf jeden Fall über Kleinanzeigen mal so Fritzen suchen die Bäume fällen und die die Argumentation und Stress mit dem Amt überlassen :D Willst einfach nur so weg hauen oder möchtest du an deren Stelle etwas bauen? ... hab auch ne Tanne im Garten die mich irgendwie nervt, aber habe auch keine Lust über eine Alternativbepflanzung nachzudenken. |
Autor: angry81 Datum: 03.11.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab schon ne Firma die das Fällen übernimmt, nur das Beantragen muss ich machen. Einfach weg. Da soll Rasen hin. |
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