Hi.
Ich habe auf meinem Grundtsück 3 Nadelbäume, von denen einer schon tot ist und entsprechend problem- und antragslos gefällt werden darf.
Laut Satzung meiner Gemeinde muss ich aufgrund des Stammumfang die Fällung der anderen beiden Bäume beantragen. Von Schwarz-Fällen halte ich nichts. Wenn mir das auf die Füße fällt kann das sehr teuer werden.
Ich habe mich schon zum Thema belesen und die Gründe, die eine Genehmigung sehr wahrscheinlich machen, sind überschaubar. Dinge wie die störenden Nadeln und das Null-Wachstum unter dem Baum zählen nicht.
"Offiziell" anerkannte Gründe, die ich gefunden habe, sind:
- wenn ein Baum sich aus Platzmangel nicht entfalten kann
- wenn ein Baum zu nah an Bauwerken steht
- wenn ein Baum in der Zukunft eine Gefahr darstellen wird
- wenn ein Baum die gewünschten Nutzungen im Wohnbereich einschränkt
- wenn ein Baum einem Bauvorhaben im Weg steht
Die beiden gesunden Bäume sind bestimmt 15m hoch, haben in einem Meter Höhe einen Umfang von locker einem Meter und stehen ungefähr 6 Meter auseinander.
Wie kann ich argumentieren, dass sie definitiv weg müssen, sodass das nach Möglichkeit anerkannt wird? Ich hab auch kein Problem mit Ersatzpflanzungen auf meinem Grundtsück. Aber dann da wo ich will und Laubbäume.
Vielen Dank vorab.