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Beitrag von: Hellspawn78 Date: 30.10.2016 Thema: Auto verkauft darf ich noch mit fahren? ---------------------------------------------------------- Hi Folks, hatte ja diverse posts wie und wo ich meinen 95er Compact mit Zylinderkopf Problem loswerde. Nach 2 wo. autoscout, mobile,de ebay kleinanzeigen und ebay direkt habe ich dort als sofort kauf ihn los bekommen. Da der Käufer 1,5 h weiter weg wohnt möchte oder kann er erst das auto nä. Wochenende abholen, jeztzt stellt sich mir die Frage, da er ja den Zuschlag bekommen hat gehört das auto ja theoretisch ihm? Aber geld gibts ja erst bei der Abholung, wie verhält sich das denn? Darf ich den Wagen die Woche jetzt noch fahren? Und was passiert wenn jetzt doch der Motor kaputt geht, oder Unfall passiert? Und wie macht Ihr das mit dem abmelden? Nur mit den Kennz. zur Zulassung, oder darf ich mit dem Wagen noch die letzte Fahrt nach Hause machen? Nur habe ich keinen Privatparkplatz, von der Genossenschaft gibts Parkstreifen, würde also nicht direkt auf der Straße stehen, kann ich für 3 Std. die Kennzeichen abmachen? Und darf ich dann da mit abgemeldeteten Auto überhaupt stehen? Der will Sonntag kommen, spätestens Sa. muss ich ja zur Zulassung? Oder wie ist das vertraglich festzuhalten, bis tag x muss käufer das auto abgemeldet haben? aber was passiert wenn der auf der heimfahrt oder bei sich nen unfall hat? und er bis dahin noch nicht abgemeldet hat? Hatte das Problem noch nie da dies sonst immer ein Händler für mich gemacht hat. Greetings |
Autor: just-relax Datum: 30.10.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Fahren darfst du das Fahrzeug bis es der Käufer bezahlt hat. Zum Thema Abmelden: - verkaufe das Fahrzeug immer im abgemeldetem Zustand, ist sicherer (wenns schief geht, hast du wenigstens keine Schwierigkeiten) - du darfst das Fahrzeug an dem Tag der Abmeldung noch fahren |
Autor: mb100 Datum: 31.10.2016 Antwort: ----------------------------------------------------------
Dafür möcht ich mal ne Quelle sehen. Ansonsten sag ich: Abstraktionsprinzip nicht beachtet. Bis zu dem Moment, in dem das Fahrzeug weder übergeben noch übereignet wurde, darfst Du, Hellspawn, damit eigentlich auch fahren - es sei denn, Ihr habt was anderes vereinbart. Denn so lange bist Du noch der Eigentümer des Fahrzeugs. Auch wenn der Käufer schon bezahlt hat. Allerdings ist für mich durchaus auch entscheidend, wie der Kilometerstand im Kaufvertrag angegeben wurde. Will sagen: steht was von "Kilometerstand bei Vertragsschluss" drin, hast Du rein theoretisch freie Fahrt. Steht eine auf Tausender gerundete Zahl drin, hast Du auch einiges an Puffer, vor allem wenn der "nächsthöhere Tausender" drin steht. Wenn der Kilometerstand genau aufgeführt wurde, würd ich nur noch die Fahrten unternehmen, die auch tatsächlich erforderlich sind. Ich persönlich würd den Wagen übrigens ab Sekunde 1 nach Vertragsschluss stehen lassen bzw. nur zu Fahrten nehmen, die ich im Auftrag / Interesse des Käufers übernehme. Grad wegen der Gefahr eines Unfalls oder so. Mal angenommen, Du baust mit dem Wagen einen Unfall, selbiger wird total zerstört, dann musst Du dem Käufer definitiv den Kaufpreis erstatten. Und sofern er unter vertretbaren Umständen nur ein vergleichbares Fahrzeug findet, das aber teuerer wurde, musst Du ihm wahrscheinlich die Differenz zwischen dem zwischen Euch vereinbarten Kaufpreis und dem Kaufpreis für den "Ersatz" erstatten, sowie seine Kosten, die ihm bei der Suche nach einem anderen Fahrzeug entstehen, Mietwagenkosten für die Zeit, die er ohne Auto dasteht, ... . Auch wenn der Wagen nur eine Delle abkriegt und der Käufer ihn dennoch nimmt (was er m.E. nicht muss), musst Du ihm einen Teil des Kaufpreises erstatten. Zur Zulassung würd ich auch mit einem anderen Auto fahren. Ich hab zwar irgendwo mal gelesen, dass Fahrten zur / von der Zulassung weg gestattet sind, aber zum einen bin ich mir da überhaupt nicht sicher (ist auch nicht "mein" Rechtsgebiet...), und zum zweiten wärs mir auch zu blöd, an der Zulassungsstelle an den Kennzeichen rumzuschrauben. Grad jetzt; wird ja doch schon wieder kalt. Und ich hätte auch nicht allzu viel Lust, mich darüber mit der Polizei rumzustreiten. Was das Auto abstellen angeht: rein rechtlich gesehen darf er ab dem Moment der Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen rumstehen. Ich sag mal so: es ist ne Abwägungssache. Wohnt man nun auf einer Hauptverkehrsstraße, wo vor allem auch ständig Polizei und Ordnungsamt unterwegs sind, würd ich den Wagen dort nicht abstellen. Wohnst Du nun in einer Sackgasse irgendwo ganz hinten links, dann kann man es möglicherweise riskieren. Wie kommt der Käufer eigentlich mit dem (abgemeldeten) Wagen wieder weg? Ansonsten kannst Du möglicherweise den Wagen abmelden, und ein Kurzzeitkennzeichen - schon auf Namen des Käufers - beantragen. Sollte jedenfalls hinhauen. Von ihm brauchst Du dafür: - Ausweis als Kopie - Vollmacht - Bestätigung von seiner Versicherung Dann kannst Du den Wagen auch problemlos bei Dir an der Straße stehen lassen. BTW: bei Euch sind die Zulassungsstellen auch am Samstag offen? Wow... ein Leben... Bearbeitet von: mb100 am 31.10.2016 um 07:30:56 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Hellspawn78 Datum: 31.10.2016 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein wurde so angegeben km auktion war vor 14 t eröffnet und wieder eingestellt, und angegebn das pkw weiter gefahren wird. leider meldet sich käufer seid so nicht mehr, ist zwar quasi vertrag mit sofort kauf, nur wenn der nicht kommt stehe ich auch blöd da, außer negativ bewerten kann ich auch nicht. jemand einen tip für mich oder efahrung mit online abmelden, habe da auch einen post zu eröffnet |
Autor: Performances Datum: 31.10.2016 Antwort: ----------------------------------------------------------
Nicht einmal das ist dir gegönnt ... einzig er Käufer kann negative Bewertungen auf eBay abgeben :(. Früher, vor vielen vielen Jahren ging es beidseitig. mb100 hat es dir ja schön aufgezeigt. Ein flotter 3er macht immer Spaß. |
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