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Nachtarbeit Zuschlag Urteil? - Geplaudere

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Beitrag von: B OZ 200
Date: 10.12.2015
Thema: Nachtarbeit Zuschlag Urteil?
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Nabend Leute,

Vorhin im Fernsehen über das Urteil gehört dass bei Nachtarbeit Zuschlag von 25% angemessen ist. Ich arbeite in einem großen Automobilkonzern und arbeite 3 Schichtig. Jede dritte Woche ist Nachtschicht.
Bei uns ist es leider tariflich auf 15% festgesetzt.
Wird durch dieses Urteil die Klausel nichtig und wir haben einen Anspruch auf 25%?
Ich blicke da nicht wirklich durch.


Antworten:
Autor: Performances
Datum: 10.12.2015
Antwort:
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Zitat: "Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Das gilt nur soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen."
Quelle: http://www.lohn-info.de/zuschlaege_nachtarbeit.html

=> In deinen Vertrag schauen was da drinsteht. 
Ob du einen Zuschlag erhälst oder ob du dann die Zeit bezahlt frei hast entscheidest aber im Endeffekt nicht du.
Was ebenfalls klar sein sollte, dass nur für die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr der Zuschlag gilt.
 
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Autor: Bmwhanau
Datum: 10.12.2015
Antwort:
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Ich arbeite ebenso für die Automobilindustrie und haben einen Zuschlag von 25% in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr. Es kommt auf den Tarifvertrag an. Die in der IG Chemie bekommen 15%, das weiss ich. Wenn in einer Firma eine kleine Abteilung ist, kann die Firma in die IG Chemie einsteigen und die Firma spart sehr viel Geld, da der Arbeitgeber weniger für die Arbeitnehmer zahlen muss. Der Tarif IG Metall ist wesentlich höher beim Gehalt und den Zuschlägen.
Autor: Severin82
Datum: 10.12.2015
Antwort:
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15%??? Das is aber wenig. Ich bekomme von 22-24 uhr 20%
Von 24-4 uhr 40%
Vok 4-6 uhr 20%
Bei euch lohnt sich nachtschicht garnicht...das is krass.
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Lg Sever
Autor: B OZ 200
Datum: 10.12.2015
Antwort:
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Eben, von 21-6 bekommen wir 15%.
Spät Schicht 12%.
Ig Metall tut einfach nichts bei uns.
Autor: jens-1985
Datum: 11.12.2015
Antwort:
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Arbeite auch in einem Konzern. Metallindustrie.
Haben Zuschlag von 25% von 22-6 Uhr.
Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat.
Autor: Toni M
Datum: 11.12.2015
Antwort:
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Sollte in deinem Vertrag nichts stehen, musst du in einer evtl vorhandenen betriebsvereinbarung fündig werden bzw beim BR nachfragen
Autor: B OZ 200
Datum: 11.12.2015
Antwort:
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Es ist ja auf 15% geregelt.
Heisst aber trotzdem nicht dass es 25% angemessen sind laut dem Urteil?

Sieht im Moment so aus als wäre ich mit einer Betriebsvereinbarung schlechter dran als ohne.
Autor: Pug
Datum: 11.12.2015
Antwort:
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.....
Sieht im Moment so aus als wäre ich mit einer Betriebsvereinbarung schlechter dran als ohne.
(Zitat von: B OZ 200)


  nicht zwingend, kommt drauf an was noch vereinbart wurde, z.B. ab einer bestimmten std. zahl nachtarbeit extra urlaubstage oder ähnliches.
frage am besten mal bei eurem betriebsrat nach wieso bei euch 15% vereinbart wurde.
Nu mal los....
Autor: B OZ 200
Datum: 11.12.2015
Antwort:
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Regelung sieht so aus. Ab 50 Nachtschichten im Jahr bekommt man einen Urlaubstag mehr im folgenden Jahr. 15% wurden schon vor 15 Jahren vereinbart weil ein Werk in Deutschland auf der Kippe stand.
Da kam der Vorschlag in unserem Werk von 25% auf 15% runter zu gehen.
Ende der Geschichte, das andere Werk besteht noch und die bekommen 25%. Bei uns ist es bei 15% geblieben.

Meine Frage war aber eine andere.

Habe ich durch das Urteil auch Anspruch auf 25%? Somit wäre doch die Betriebsvereinbarung ungültig?
Autor: Toni M
Datum: 11.12.2015
Antwort:
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Nein, hast du nicht. Es hat ja Gründe für den Beschluss gegeben und es wurde durch die Belegschaftsvertretung (BR) akzeptiert.

Die einzigen Parteien die daran etwas ändern können sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vertreter bzw deren Bevollmächtigte.

PS: es wurde durch ein Gericht (welches? Landes-, Oberlandes,...) als angemessen bewertet, was ich -für mich- nicht als zwingend umsetzbar in jeden Betrieb anerkennbar wäre

Bearbeitet von: Toni M am 11.12.2015 um 21:19:08
Autor: B OZ 200
Datum: 11.12.2015
Antwort:
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Alles klar, danke für die Antwort
Autor: Pug
Datum: 11.12.2015
Antwort:
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.........
Habe ich durch das Urteil auch Anspruch auf 25%? Somit wäre doch die Betriebsvereinbarung ungültig?
(Zitat von: B OZ 200)


  nein, einen anspruch auf 25% hast du nicht, die 25% ist ja nicht gesetztlich verankert,  dort steht lediglich "angemessen" und das gericht hielt bei der klage 25% für angemessen.
Wenn du klagen würdest, ist die warscheinlichkeit hoch, dass sich das gericht an diesem urteil orientiert und ähnlich entscheidet.
(was ja eine gute verhandlungsgrundlage darstellt, um diese 25% im nächsten tarifvertrag festzuhalten.)
eure betriebsvereinbarung ist trotz urteil weiterhin gültig, sie wurde ja von arbeitnehmer und arbeitgeberseite freiwillig unterschrieben, weil man von der tariflichen reglung abweicht, sich dabei aber jeder etwas von verspricht "win:win" meistens sind die betriebsvereinbarungen zeitlich begrenzt auf laufzeit des laufenden tarifvertrages. dann verhandelt die gewerkscchaft wieder einen neuen tarif und eurer betriebsrat übernimmt diesen oder handelt wieder eine neue "sonder"-reglung für euren betreib aus, wenn er vom tarifvertrag abweichen will.
Nu mal los....
Autor: B OZ 200
Datum: 11.12.2015
Antwort:
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@Toni M Bundesarbeitsgericht.



Bearbeitet von: B OZ 200 am 11.12.2015 um 21:37:35




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