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Habe ich durch das Urteil auch Anspruch auf 25%? Somit wäre doch die Betriebsvereinbarung ungültig?
(Zitat von: B OZ 200)
nein, einen anspruch auf 25% hast du nicht, die 25% ist ja nicht gesetztlich verankert, dort steht lediglich "angemessen" und das gericht hielt bei der klage 25% für angemessen.
Wenn du klagen würdest, ist die warscheinlichkeit hoch, dass sich das gericht an diesem urteil orientiert und ähnlich entscheidet.
(was ja eine gute verhandlungsgrundlage darstellt, um diese 25% im nächsten tarifvertrag festzuhalten.)
eure betriebsvereinbarung ist trotz urteil weiterhin gültig, sie wurde ja von arbeitnehmer und arbeitgeberseite
freiwillig unterschrieben, weil man von der tariflichen reglung abweicht, sich dabei aber jeder etwas von verspricht "win:win" meistens sind die betriebsvereinbarungen zeitlich begrenzt auf laufzeit des laufenden tarifvertrages. dann verhandelt die gewerkscchaft wieder einen neuen tarif und eurer betriebsrat übernimmt diesen oder handelt wieder eine neue "sonder"-reglung für euren betreib aus, wenn er vom tarifvertrag abweichen will.