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Saisonkennzeichen - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: xenon
Date: 06.02.2005
Thema: Saisonkennzeichen
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Darf ich eigentlich am 1. des Monats an dem der neue Saisonzeitraum angefangen hat noch mit dem Auto (das dann ja ab dem 31. nicht mehr angemeldet ist) das angemeldete Auto holen?


Antworten:
Autor: Schutzmann
Datum: 07.02.2005
Antwort:
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Also wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe (man beachte die Uhrzeit) willst du (beispielsweise) am 01.04. mit nem Wagen rumfahren, der Saisonkennzeichen bis 03 hat.
Das geht nicht.
Die Zulassung endet um 24 Uhr bzw. beginnt um 00 Uhr.
Du könntest also so hinfahren, dass du um 23:59 da bist, wo das andere Auto steht und dann um 00:01 mit dem anderen losdüsen.

Wirst du mit dem Winterauto am 01.04. um 00:05 im öffentlichen Straßenverkehr angehalten, bekommst du eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Meine Homepage (Version: 2.07) | Danke Bush!
Autor: stefan1208
Datum: 07.02.2005
Antwort:
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SERVUS

Genau so ist es !

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Männer haben viele Gene. Das Fortgeh’n, das nicht Heimgeh’n, Fremdgeh’n, Saufengeh’n. Frauen haben nur ein Gen: Das Auf-die-Nerven-geh’n.
Autor: Icemen
Datum: 07.02.2005
Antwort:
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Ja so ist es !
Autor: Schutzmann
Datum: 07.02.2005
Antwort:
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Hach tut das gut, wenn man gleich von zwei Seiten in seinem Job bestätigt wird. Grins.
Denke, nun ist aber gut mit diesen Beiträgen 'Ja so ist es'. ;-)

Wenn man am 12.04. 18 wird, darf man ja auch nicht schon am 11.04. um 23:59 Uhr mit dem Auto fahren. ;-)

Meine Homepage (Version: 2.07) | Danke Bush!
Autor: xenon
Datum: 07.02.2005
Antwort:
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Danke für eure Aufklärung,
hatte da nur was im Kopf dass man ja z.b. auch ohne Schilder zum anmelden fahren darf...

Ist halt nur doof mitten in der Nacht die Autos tauschen zu müssen, wenns net gleich um die Ecke ist.
Autor: PT
Datum: 07.02.2005
Antwort:
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Schlafsack nicht vergessen.

@Schutzmann
Schade,ich hätte dich auch noch gern bestättigt :-)

BMW....und Tschüß
Autor: Marco535
Datum: 07.02.2005
Antwort:
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Mal ne andere Frage zum Saisonkennzeichen.

Wenn ich im Januar zum TÜV müsste, das Auto aber erst ab März zugelassen ist, darf ich dann zum TÜV fahren? Mit Autos ganz ohne Zulassung ist sowas ja unter gewissen Umständen möglich. Mit Saisonkennzeichen auch? Und wie schaut es mit notwendigen Fahrten zu Werkstätten aus?


***Klingonen-Kreuzer Kapitän***

Meine kleine Homepage
Autor: PT
Datum: 07.02.2005
Antwort:
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Du mußt versichert sein.
Auch diese Überführungsschilder gibts nur mit ner gültigen Doppelkarte.



BMW....und Tschüß
Autor: stefan1208
Datum: 08.02.2005
Antwort:
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SERVUS

Dann hol dir besser ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage oder , da bekommst gleich die Doppelkarte mit.

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Männer haben viele Gene. Das Fortgeh’n, das nicht Heimgeh’n, Fremdgeh’n, Saufengeh’n. Frauen haben nur ein Gen: Das Auf-die-Nerven-geh’n.
Autor: Marco535
Datum: 08.02.2005
Antwort:
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Ach, bevor ich wieder Geld in ein Kurzzeitkennzeichen investiere wart ich doch lieber bis März mit dem TÜV. Bin zwar dann schon 2 Monate drüber, aber damit kann ich leben. Verkehrsicher ist er ja allemal.


***Klingonen-Kreuzer Kapitän***

Meine kleine Homepage
Autor: Schutzmann
Datum: 08.02.2005
Antwort:
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Marco, wegen deiner Frage mit dem TÜV.
Auch da kannst du erst im März zum TÜV fahren. Wegen der Versicherung.
Du wirst im Normalfall eben eine Plakette für Januar bekommen.
Wenn du allerdings einen guten TÜVler findest und ihm erklärst, dass du den Wagen jeden Winter abgemeldet hast, kann es sein, dass er von sich aus dir die März-Plakette gibt und du somit immer pünktlich zum TÜV kannst.
So ein Glück hatte Fio325iCab im vergangenen Jahr auch. Da war ich mit dabei.
Kannst ja mal vorsichtig anfragen.

Wegen ohne Kennzeichen zur Anmeldung:
Das ist ein Sonderfall, da in diesem Fall ja eine Versicherungsbestätigung in Form der Doppelkarte vorliegt. Ob nun direkt bei der Zulassungsstelle oder in den eigenen Händen ist egal.
Das kann ja nachgeprüft werden.
Allerdings sind da nur die direkten Fahrten zur Zulassungsstelle genehmigt. Fährt man noch schnell einkaufen und baut da nen Parkunfall... Pech gehabt... Fahren ohne Zulassung, sprich Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Meine Homepage (Version: 2.07) | Danke Bush!
Autor: Fio325iCab
Datum: 08.02.2005
Antwort:
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Jetzt wollt ich auch mal was schreiben und Gabor war schneller ..:))
Ich hatte es letzes Jahr , wie gesagt, Saisonkennzeichen, und Tüv wäre im Maerz glaub fällig gewesen ich fahre aber erst ab Mai ..
Bin dann ebend zum tuev, war nett und höflich, und hab auch neue Plaketten ab Mai bekommen, ohne jegliche Diskussionen ;))
Ich glaub es ist in dem Fall einfach nur die Frage wie man dem Tüv gegenübetritt ....

...nicht die Grossen fressen die Kleinen,sondern die Schnellen die Langsamen...

FioSophie.de


Autor: Schutzmann
Datum: 08.02.2005
Antwort:
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Fio... Entzugserscheinungen... Deshalb war ich schneller. Lach

Meine Homepage (Version: 2.07) | Danke Bush!
Autor: Marco535
Datum: 09.02.2005
Antwort:
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Mir hatte eben mal jemand erzählt, dass man mit einem Saisonkennzeichen auch außerhalb der Laufzeit zum TÜV fahren darf. Hatte da scheinbar auch was verwechselt.

Ich werds sichelich mal probieren, dass ich die nächste Plakette erst ab März bekomme. Mal sehen wie zugänglich der zuständige TÜVler da dann ist.


***Klingonen-Kreuzer Kapitän***

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