Marco, wegen deiner Frage mit dem TÜV.
Auch da kannst du erst im März zum TÜV fahren. Wegen der Versicherung.
Du wirst im Normalfall eben eine Plakette für Januar bekommen.
Wenn du allerdings einen guten TÜVler findest und ihm erklärst, dass du den Wagen
jeden Winter abgemeldet hast, kann es sein, dass er von sich aus dir die März-Plakette gibt und du somit immer pünktlich zum TÜV kannst.
So ein Glück hatte Fio325iCab im vergangenen Jahr auch. Da war ich mit dabei.
Kannst ja mal vorsichtig anfragen.
Wegen ohne Kennzeichen zur Anmeldung:
Das ist ein Sonderfall, da in diesem Fall ja eine Versicherungsbestätigung in Form der Doppelkarte vorliegt. Ob nun direkt bei der Zulassungsstelle oder in den eigenen Händen ist egal.
Das kann ja nachgeprüft werden.
Allerdings sind da nur die direkten Fahrten zur Zulassungsstelle genehmigt. Fährt man noch schnell einkaufen und baut da nen Parkunfall... Pech gehabt... Fahren ohne Zulassung, sprich Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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