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Tipps zur Felgeneintragung - 3er BMW - E36

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Beitrag von: Dexta
Date: 11.10.2004
Thema: Tipps zur Felgeneintragung
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Moin!
Wie oben schon beschrieben werde ich wohl demnächst meine Felgen auf meinem E36 Compact 318ti eintragen lassen.

Bräuchte deswegen noch ein paar kleine Tipps um die Eintragung "besser" von Statten gehen zu lassen.
Felgen sind 9x17 ET28 und 10x17 ET28
--> Festigkeitsgutachten ist bestellt

Reifen 215/40/17 und 245/40/17
Folgende Probleme:
1.Da ich die Reifen und Felgen gebraucht gekauft habe sind vorne andere Reifen montiert als hinten (Hersteller).
Gibts das ein Problem wenn ich für beide Reifen ein Festigkeitsgutachten habe??? Normal nicht, oder??
2. Da ich, wenn der Satz runter gefahren ist auf der HA auf 235/40/17 umrüsten will, kann ich das gleich mit eintragen lassen oder muss ich dann nochmals hinfahren.
3. Wie bekomme ich raus ob die beiden Reifenkombinationen zueinander zulässig sind (245/40 und 215/40)?? Wieviel darf der Unterschied zu den originalen sein.
4. Falls der Tacho abweichen sollte, muss ich die Angleichung beim Tüv machen lassen oder langt da eine Bosch Werkstatt?
5. Die originalen BMW Lenkeinschlagbegrenzer langen, oder??
6. Schrauben kann ich die originalen noch verwenden, werden aber durch felgenschlösser getauscht.

Karosserie:
Es wird genügend Platz in den Kotflügeln geschaffen, damit nichts streifen wird.

Fällt jemandem noch was ein was ich unbedingt brauche??
Also z.B. muss ich irgendwie beweisen können, dass es schonmal jemand eingetragen hat o.ä.???

Greeeetz
Dexta


Antworten:
Autor: Starcrunch
Datum: 11.10.2004
Antwort:
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Wenn du ein Gutachten hast, dass du die Felgen auf deinem Compi fahren darfst und nix schleift oder so, geht das schon.

Du hast jetzt 215/40 und 245/40 drauf?
Das passt doch garnicht. Da müssten doch 245/35 drauf sein hinten.

Sonst könntest du noch 215/45 und 235/40 fahren, das passt dann auch wieder.

Die Tachoangleichung macht dir normal jeder Boschdienst. Mit der Bescheinigung gehst du dann zum TÜV.

Ob die Reifenkombis gültig sind, steht im Gutachten.

Felgenschloß nimmst aber nur 1 pro Rad. Du willst doch wohl nicht die ganzen Schrauben gegen Schlösser tauschen oder?

Eintragen kannst du übrigens immer nur das, was auch auf dem Auto drauf ist.
Kannst also nicht einfach sagen, ich will das oder das irgendwann mal fahren und das dann eintragen lassen.
Geht erst wenns montiert ist.

Denn mal viel Glück :-)

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Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen
Autor: Blue 323ti
Datum: 11.10.2004
Antwort:
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Servus,

wegen deinen Reifengrössen bin ich mir nicht sicher. Bei mir haben die Gutachter vom Tüv die Reifengrösse der derzeit draufgezogenen Pneus mit in den Schein geschrieben. Kann also nur die von Anfang an drauf waren fahren (VA 8x17 mit 215/45 / HA 9,5x17 mit 235/40). Was anderes ist mir nicht erlaubt. Denke bei dir wird das gleich sein. Darum hast du dann Probs, wenn du andere Grössen drauf machst! 245/40 ist nämlich hinten schon sehr gross. Da reicht bördeln allein warscheinlich nicht....

hoffe du schaffst das! Ich hatte bei meinen grössen schon Probleme noch und nöcher! Aber ich war beim Bayrischen TÜV...;-)

Sers Herb

irgendwann packts alle
www.BMW-Compact.de.vu
Autor: Dexta
Datum: 11.10.2004
Antwort:
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So, schonmal Danke für die Hilfe, bin schon ein ganzes Stück weiter.

Hab das Gutachten doch noch nicht bestellt, da ich jetzt nen Händler in der Nähe gefunden habe, der die Felgen vertreibt!
Bevor ich 80 Euro löhne, werd ich erstmal dort vorbeifahren und nachfragen wie das mit Eintragung usw. aussieht!
Das mit den 245/40 passt mir persönlich auch nicht ganz, mir wären die 245/35 auch lieber, aber wenn ich die noch ne Saison fahren kann, dann werd ich das auch tun.
Waren halt bei den Gebrauchten dabei!
Mit den Felgenschlösser hab ich mich verschrieben, werd nur 1 pro Rad nehmen!
Naja, bördeln allein wird nicht ausreichen, hab sie schonmal probeweise montiert und wenn ich noch ein bißchen Federweg will, muss der Kotflügel schon etwas zurecht gerückt werden! :-)

Wenn ich das also richtig verstanden habe:
Sollten 215/40 und 245/40 nicht im Gutachten stehen, hab ich Pech und darf mir hinten 2 neue draufmachen lassen?
Oder langt dann eine Tachoangleichung für die Rad/Reifenkombination und dann ist auch der Tüv zufrieden?
Autor: Mc Murfhy
Datum: 11.10.2004
Antwort:
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VA: 215/40 R 17 und HA: 245/40 R 17 ist bei ABS Fahrzeugen nicht zugelassen.
HA muß 245/35 R 17 sein

Kombi ist möglich:

215/40 R 17 .... 245/35 R 17
215/45 R 17 .... 235/40 R 17
225/45 R 17 .... 245/40 R 17

allerdings ist es immer ratsam bei solch breiten Räder auf die Zulässigkeit der Reifen auf der Felgenbreite nachzufragen. Nicht jeder Hersteller gibt seine Reifen für extre Felgenbreite frei.

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Der der immer noch ein Gutachten für Kerscher KML Spoiler M-Look sucht

Lebe glücklich lebe froh wie das Bärchen Haribo, das in seiner Tüte saß und die anderen Bärchen aß
Autor: Adrian
Datum: 12.10.2004
Antwort:
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Hallo,

bei meinem Wagen sind in 17 Zoll (8 x 17 ET 40) zur Zeit nur VA 225/45 und HA 255/40 eingetragen. Ein befreundeter TÜV'ler hat mir zusätzlich (ohne das die Kombis bisher auf den Felgen montiert waren) VA 215/45 HA 235/40 und rundum 225/45 eingetragen. Es geht also schon.

Gruß

Adrian
Autor: Der_Heiler
Datum: 12.10.2004
Antwort:
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Du brauchst definitiv ein Rad/Felgen gutachten für die hinteren Reifen. 245 sind blos bis 9,5" zugelassen. 235er werden dann noch n bissl komplizierter. :) Vorne entsprechen die Rad/Felgen Kombination noch der Norm. Es gibt nicht besondert viele + gute Reifen die über der Norm zugelassen sind.

Das Zulassungsprotokol bekommst du sehr einfach und meistens Kostenlos von Hersteller. Oft auch auf der Homepage.

Tachoangleichung ist nicht umbedingt notwendig. Der Tüv hat ein Abrollumfang-Heft, wo die Deltawerte stehen. Daran kann er erkennen, ob die überhaupt ausserhalb der Bereiche liegen KÖNNTEN. Erst dann würd eine Angleichung notwendig.

Ähm die Radbolzen kannst du wahrscheinlich auch nicht mehr verwenden. Wäre eher zufall wenn die passen. Erst recht wenn du von Stahl auf Alufelge unrüstest. Da ist die Auflagefläche eine andere. Dann müssen sich die Bolzen noch mind. 6,5 Umdrehungen drehen lassen und (natürlich) nicht anstossen.

Die originalen BMW Lenkeinschlagbegrenzer reichen aus. Du musst eh noch die Radhausschalen "Verbiegen".

Je nach Kotflügelverbreiterung und / oder Fahrwerk brauchste dann noch Federwegsbegrenzer.

Brauchst keinen Beweis, das das schonmal jemand eingetragen hat. (Wie solls sonst der erst eingetragen bekommen ;-) Aber hilfreich ist es schon, und damit kann man evlt den Tüver beeinflussen und ne Menge arbeit ersparen. So brauch er die maximal zulässige Spurweite und sowas alles nicht extra prüfen und neigt auch eher zum Eintragen.

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BMW TEAM Oberhavel
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Autor: Mc Murfhy
Datum: 12.10.2004
Antwort:
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Man kann es drehen und wenden wie man will, es kommt immer auf den Prüfer an welche Unterlagen er sehen will.

Wie gesagt mit den Leuten reden hilft oft wunder und man spart sich viel lauferrei

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