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Leihwagen? - BMW-Talk

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Beitrag von: bYMYs3lF
Date: 11.01.2012
Thema: Leihwagen?
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Hallo, nächste Woche geht meiner in die BMW Vertragswerkstatt. Die ganze Elektronik spinnt, z.B Zentralverriegelung, Klima, Radio und Start/Stop. Ist ja noch in der Zeit der Werksgarantie von BMW, habe ich dann eigentlich Anspruch auf ein Leihwagen, da ich persönlich auf ein Fahrzeug angewiesen bin.


Antworten:
Autor: BMW-E30-SLS
Datum: 11.01.2012
Antwort:
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Wenn es auf Garantie geht würde ich einen verlangen, und das solang bis ich einen hätte ;)
Fährst ja nicht umsonst BMW!

Gruß Kevin
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl
Autor: bYMYs3lF
Datum: 11.01.2012
Antwort:
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Zitat:


Wenn es auf Garantie geht würde ich einen verlangen, und das solang bis ich einen hätte ;)
Fährst ja nicht umsonst BMW!

Gruß Kevin

(Zitat von: BMW-E30-SLS)


Genau so sehe ich das eigentlich aus. Nicht nur bei BMW sondern allgemein, da man heute einfach auf's Auto angewiesen ist. Aber vielleicht hat hier ja einer schon Erfahrung gemacht?
Autor: Opern Geist
Datum: 11.01.2012
Antwort:
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Zitat:


Wenn es auf Garantie geht würde ich einen verlangen, und das solang bis ich einen hätte ;)
Fährst ja nicht umsonst BMW!

Gruß Kevin





da hast du ja recht....

aber die frage lautet ja ob man einen anspruch hat ;)

und meines wissenstandes hat man keinen anspruch darauf...höchstens auf kulanz


bei garantie..ist ja eine freiwillige leistung....wenn es in den bestimmungen steht

bei gewährleistung....ist ja gestzlich geregelt... kein anspruch

so kenne ich das...aber vllt. weiss ja jemand was anderes^^


Zitat:


Ist ja noch in der Zeit der Werksgarantie von BMW, habe ich dann eigentlich Anspruch auf ein Leihwagen, da ich persönlich auf ein Fahrzeug angewiesen bin.

(Zitat von: bYMYs3lF)




meines wissens gibt bmw auf neuwagen keine garantie sondern nur die 2 jahre gewährleistung

was sagt denn der werkstattleiter ? sowas klärt man ja im vorfeld ?

ich habe immer einen leihwagen bekommen ..auch bei älteren fahrzeugen...meistens
gruss




Bearbeitet von: Opern Geist am 11.01.2012 um 17:42:13
Autor: bYMYs3lF
Datum: 11.01.2012
Antwort:
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Zitat:

da hast du ja recht....

aber die frage lautet ja ob man einen anspruch hat ;)

und meines wissenstandes hat man keinen anspruch darauf...höchstens auf kulanz


bei garantie..ist ja eine freiwillige leistung....wenn es in den bestimmungen steht

bei gewährleistung....ist ja gestzlich geregelt... kein anspruch

so kenne ich das...aber vllt. weiss ja jemand was anderes^^

meines wissens gibt bmw auf neuwagen keine garantie sondern nur die 2 jahre gewährleistung

was sagt denn der werkstattleiter ? sowas klärt man ja im vorfeld ?

ich habe immer einen leihwagen bekommen ..auch bei älteren fahrzeugen...meistens
gruss

(Zitat von: Opern Geist)


Hatte nur vorne mit dem Service Telefoniert und auch gar nicht dran gedacht, nach einen Leihwagen zu fragen. Habe gerade selber noch eine Mail zum BMW Kundenservice geschickt gucken was die Antworten, falls die sich überhaupt noch heute melden.
PS. habe eine Werksgarantie 2 Jahre, habe beim Kauf extra auf was schrieftliches bestanden. Nach einer Weile hat BMW München mir drei Seiten Werksgarantie zugeschickt, kann das bei Bedarf mal wieder rauskrammen.
Autor: Stefan177
Datum: 11.01.2012
Antwort:
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Zitat:


Anspruch
(Zitat von: bYMYs3lF)




Anspruch denke ich nicht. Ein Auto ist ne ganz normale Ware und wenn Dein Fernseher kaputt geht, wirst Du in den seltensten Fällen ein Leihgerät erhalten. Sicher ist man auf einen Fernseher nicht so angewiesen wie auf ein Auto, aber nüchtern betrachtet ist es halt so.

Wenn er Dir einen gibt - nett. Wenn nicht - Pech gehabt. Fragen kostet nichts. Ich denke aber schon, daß die das von selber machen.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...




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Ende des Themas

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