Zitat:
Wenn es auf Garantie geht würde ich einen verlangen, und das solang bis ich einen hätte ;)
Fährst ja nicht umsonst BMW!
Gruß Kevin
da hast du ja recht....
aber die frage lautet ja ob man einen anspruch hat ;)
und meines wissenstandes hat man
keinen anspruch darauf...höchstens auf kulanz
bei garantie..ist ja eine freiwillige leistung....wenn es in den bestimmungen steht
bei gewährleistung....ist ja gestzlich geregelt... kein anspruch
so kenne ich das...aber vllt. weiss ja jemand was anderes^^
Zitat:
Ist ja noch in der Zeit der Werksgarantie von BMW, habe ich dann eigentlich Anspruch auf ein Leihwagen, da ich persönlich auf ein Fahrzeug angewiesen bin.
(Zitat von: bYMYs3lF)
meines wissens gibt bmw auf neuwagen keine garantie sondern nur die 2 jahre gewährleistung
was sagt denn der werkstattleiter ? sowas klärt man ja im vorfeld ?
ich habe immer einen leihwagen bekommen ..auch bei älteren fahrzeugen...meistens
gruss
Bearbeitet von: Opern Geist am 11.01.2012 um 17:42:13