- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Verkäufer will Ware nicht aushändigen - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: M5Tomek
Date: 02.11.2011
Thema: Verkäufer will Ware nicht aushändigen
----------------------------------------------------------
Hallo leute,
ich habe Sonntag abend bei ebay M5 E39 Sitze ersteigert für sehr gutes Geld. Ich habe dem verkäufer geschrieben das ich die am nächsten Tag abholen komme da er bei mir im Dorf sogar wohnt.

Am nächsten Tag bekam ich ne mail wo drin stand das er die SItze nicht verkaufen kann weil seine Scheune angeblich abgebrannt ist. Ich hab ihm gesagt das er nicht rumlügen brauch und das er die Ware nur nicht rausgeben will weil die so günstig weg gegangen ist.

Ich habe ihn eine frist bis Freitag gesetzt. Werde dann rechtliche Schritte eingehen (Anwalt etc)

Jetzt meine Frage,
hab chancen meine Sitze zu bekommen? Weil es ist ja eine Kaufvertrag den wir beide jetzt haben und ich brauche die Sitze da meine defekt sind. Was kann ich noch vieleicht tun?

danke im voraus jungs


Antworten:
Autor: jochen78
Datum: 02.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hi

also wenn ihr aus dem gleichen Dorf kommt sollte sich wohl feststellen lassen ob es wirklich in seiner Scheune gebrannt hat :-)

Gruß
Jochen

Bearbeitet von: jochen78 am 02.11.2011 um 14:54:19
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: bmw9009
Datum: 02.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Erstmal abwarten was er sagt. Er muss dir die Sitze geben, das ist klar. Wenn er klug ist rückt er sie raus, wenn nicht endet es vor Gericht.

edit: Die Ausrede ist aber der hammer :D

Bearbeitet von: bmw9009 am 02.11.2011 um 14:53:34
Autor: M5Tomek
Datum: 02.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ich hab extra überall nachgefragt zeitung etc ob irgendwo was abgebrannt ist. Bin sogar bei dem zu hause vorbnei gefahren und die Scheune steht noch ! keine Macken nix!

ich hab ihm gesagt er hätte ja die Auktion beenden können falls sie nicht mehr existieren sollte.
da laut seiner aussaga die Sitze freitag oder samstag abgebrannt sind. Also 1-2 tage vor ende der Autkion. Schon komisch.


Autor: bmw9009
Datum: 02.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Weiß er denn wo du wohnst ? Wenn nicht kannst du ihm schreiben, dass du unterwegs bist und die Sitze abholen kommst und fast schon in der Nähe bist, was will er dann sonst dagegen machen ? Türe zu schließen und sich verstecken ?

Geh einfach hin und klingel an der Tür.
Autor: E46-320i touring
Datum: 02.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Lass es mit dem Hausbesuch wie hier als Vorschlag!
Bringt einen nicht weiter ..

Hab letztens einen Bericht gesehen, wo der gleiche Fall behandelt wurde.
Dort wurde nach einem Beispiel ein neues Auto für 100 Euro ersteigert. Der Rechtsanwalt stellte klar, dass der Verkäufer die Sache aushändigen MUSS.
Egal ob er die Autkion vorher abricht oder nicht.

AUSSER ihm geht die Sache abhanden, dann muss er für den Schaden nicht aufkommen.

Sollte das nicht der Fall sein, liegst du hier im Recht.
Autor: bmw9009
Datum: 02.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Wenn er direkt hingeht wird der Verkäufer dumm da stehen, weil die Scheune ja eben nicht abgebrannt ist, dann wird er sie doch rausrücken, so denke ich zumindest. Was anderes bleibt dem ja nicht übrig. Statt sich wochenlang mit so nem Typen zu ärgern das ganze vor der Haustür klären, also in ruhiger Art, nicht falsch verstehen.
Autor: Krischi23
Datum: 02.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
hingehen, ihn in freundlichem Ton auf die nicht angebrannte Scheune ansprechen und versuchen es auf außergrichtlichem Weg zu klären. Überzeuge ihn davon, dass es sonst nur unangenehmer wird.
Geht die Sache vor Gericht, hast du in nem jahr noch keine Sitze ;) Und ob du sie überhaupt noch bekommst, ist fraglich.
Er brauch sie ja nur in die nächste Scheune stellen und behaupten, dass sie geklaut wurden. Da verliert ihr beide ;)
Autor: philipp080778
Datum: 02.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


hingehen, ihn in freundlichem Ton .................
Er brauch sie ja nur in die nächste Scheune stellen und behaupten, dass sie geklaut wurden. Da verliert ihr beide ;)

(Zitat von: Krischi23)




genau! ;-)

Viel Glück!
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung


Autor: e46-fahrer
Datum: 02.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
genau die gleichen Antworten stehen auch in den ganzen anderen 1000 Ebaythreads drin

guck doch mal in die Suche rein, jede Woche liest man das gleiche, VK macht dies nicht, K reagiert nicht

Autor: E46-320i touring
Datum: 02.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
haha ja also nett is okay^^
aber jetzt nicht den halben Ort auf ihn hetzten..

Musst dir richtigen Argumente finden, wie du son Sturen ***************** umredest, damit der Aufwand mit Anwalt und alles sich vermeiden lassen. =)

Berichte mal einfach wie du´s geschafft hast!
Autor: M5Tomek
Datum: 02.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
So hab nochmal mit ihm gesprochen.

Jetzt hat er eine neue Theorie!

Angeblich hätte sein Vater seine Sachen beim Streit kaputt gemacht.
ich glaub ich spinne.

Hab ihn eine frist gesetzt. Kein bock mehr auf so ein scheiß.
danach werde ich eine anzeige machen..
hab ja rechtschutz.


Autor: Der Bolide
Datum: 03.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


danach werde ich eine anzeige machen..
hab ja rechtschutz.
(Zitat von: M5Tomek)





Eine Anzeige? Bei der Polizei? Wegen was?
Das ist doch Zivilrecht, wenn ich mich nicht irre. Was hat denn der Staat für ein Interesse daran, dass du deine M5-Sitze bekommst?

Mein Tip: geh zum Anwalt und überlasse alles ihm. Von irgendwelchen Anzeigen würde ich ganz schnell absehen, sonst bekommst du ganz schnell eine wegen falscher Verdächtigung.

Hast du die Sitze via paypal bezahlt? Oder habt ihr Geldübergabe bei Abholung vereinbart?
Autor: Heckpropeller
Datum: 03.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Bedingt durch seine Aussagen ist das Betrug.
Er unterschlägt dir durch Vorspielung falscher Tatsachen deine Ware.

Für mich wäre das ein Grund ihn anzuzeigen.

Ferner würde ich den Anwalt aufsuchen um die Abwicklung des KV durchzusetzen.

Hast du den Verkäufer darauf hingewiesen, dass du ernst machst?
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: Der Bolide
Datum: 03.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Bedingt durch seine Aussagen ist das Betrug.
Er unterschlägt dir durch Vorspielung falscher Tatsachen deine Ware.
(Zitat von: Heckpropeller)





Ich wäre damit sehr vorsichtig und würde sowas nur einem fachlich versierten Anwalt überlassen. Die ganze Scheiße habe ich auch hinter mir. Habe Artikel ersteigert, bezahlt und wochenlang auf meine Ware gewartet und bekam jedesmal ´ne andere Story aufgetischt.

Ich ging zur Polizei und dort meinte der damalige Kommissar, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht, weil sich der Staat aus solchen zivilen Angelegenheiten raushält. Auf gut deutsch: die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein wegen keinem bzw. nicht ausreichendem öffentlichen Interesse! Und welches Interesse hat der Staat, damit du oder ich oder der TE seine Artikel bekommt? Wenigstens war mein Kommissar so ehrlich und hat mir gleich zu Anfang schon gesagt, dass das Verfahren eingestellt wird.

Also musste ich damals doch zum Anwalt rennen und das Ende vom Lied: mein Geld war weg, der Verkäufer war Sozialhilfeempänger, das Gerichtsverfahren habe ich zwar gewonnen und den Vollstreckungstitel von über 250 EUR habe ich hier liegen mit zig Stempeln vom Gerichtsvollzieher drauf, dass bei dem Typen nix zu holen ist (kann ich mir ´nen Ei drauf backen). Damals gab es bei ebay noch kein paypal, ich habe doof in den Spiegel geguckt und der Verkäufer hat sich wahrscheinlich lachend auf die Schenkel geklopft. Deswegen mache ich heutzutage alles nur noch mit paypal und kaufe nach Möglichkeit am liebsten bei Powersellern.

Autor: e46-fahrer
Datum: 03.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
muss man das echt alle 3 Tage aufs neue durchkauen dieses Leierthema ???

andere Themen schließt man und diesen Scheiß wo die Suche voll von ist und immer die gleichen Antworten geschrieben werden bleibt offen ?

meine Fresse, das ist nicht mehr normal dieses Ebaygeheule im syndikat....

Autor: Heckpropeller
Datum: 03.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:

Ich ging zur Polizei und dort meinte der damalige Kommissar, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht, weil sich der Staat aus solchen zivilen Angelegenheiten raushält. Auf gut deutsch: die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein wegen keinem bzw. nicht ausreichendem öffentlichen Interesse! Und welches Interesse hat der Staat, damit du oder ich oder der TE seine Artikel bekommt? Wenigstens war mein Kommissar so ehrlich und hat mir gleich zu Anfang schon gesagt, dass das Verfahren eingestellt wird.



Na ja, also ich stehe am 25.01.2012 vor Gericht. Weil ein Herr bei der Besichtigung meines Wagens,welcher zum verkauf stand, nicht zufrieden war.
Er hat diese unverbindliche Besichtigung nach telefonischen Kontakt und lesen der Anzeige bei "mobile.de" auf sich genommen und hat festgestellt das er Mängel besitzt, welche ich als Laie so nicht feststellen konnte.
Der Wagen stand für 2190€ im Netz.

Also braucht mir kein Kommissar erzählen was zur Verhandlung kommt und was nicht.

Mein Anwalt sagte auf meine Verwunderung, dass mein Fall vor Gericht landet nur:

"Heutzutage kann man keine Klagen ohne weiteres fallen lassen. Solche Handhabungen assoziieren mit dem 3.Reich. Die Interessen aller Menschen müssen vertreten werden."

@ e46 Fahrer:

Mir gehen die " Ich bin xx Jahre alt. Sind xxx PS zu viel für mich?" auf den Nerv.
Aber auch hier gilt: Die Interessen aller User wollen vertreten werden. ;)




Bearbeitet von: Heckpropeller am 03.11.2011 um 11:33:42
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: Der Bolide
Datum: 03.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
@Heckpropeller: äh... bitte was??? Habe ich das richtig verstanden? Du wurdest angeklagt und musst jetzt als Beklagter vor Gericht, weil du ein Auto verkaufen wolltest und der Interessent (also nicht Käufer), mit dem was er meint an verschwiegenen Mängeln entdeckt zu haben dich jetzt vor den Kadi bringt?

Oder hast du ihm ein Auto mit Mängeln verkauft, die du kanntest aber ihm nicht mitgeteilt hast? Unfallschaden oder dergleichen?

Worauf zielt die Klageschrift ab? Will der Kläger Schadenersatz für die Fahrt oder entgangenen Gewinn?

Bearbeitet von: Der Bolide am 03.11.2011 um 11:15:29
Autor: Heckpropeller
Datum: 03.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
^^ Korrekt!Du hast es richtig verstanden. =)

1060€ will er haben.
Zugtickets von Dortmund nach Thüringen. ca.140€ (mit Sitzplatzreservierung versteht sich)
Auf der Rückfahrt hat er sich auf halber Strecke unverständlicher Weise ein Taxi genommen. 280€
Ausfallgeld,weil selbstständig. 450€
Kurzeitkennzeichen mit 110€ angesetzt und der Rest für den Herrn Anwalt.

Man darf nicht vergessen, er hat sich mit mir am Telefon auf einen Kaufpreis von 2000€ geeinigt und jetzt will er mehr als die Hälfte für seine gescheiterte Kaufabsicht.
Irre, aber wahr.

Wenn ich überlege, ich habe vor über 2 Jahren mit meinem Bruder einen Wagen bei Oldenburg ebenfalls über ebay ersteigert. 520km einfache Strecke...
Auch mit dem Zug hingefahren.
Ende vom lied: Wagen behielt aufgrund der Kälte das LPG Gas nach Betanken nicht im Tank und die Wasserpumpe war defekt.
Damit konnte ich die lange Reise nicht antreten.
Der Verkäufer wollte uns nicht mal zum Oldenburger Bahnhof fahren, weil wir es dann unter normalen Umständen nach Hause geschafft hätten.
So sind wir um 19 Uhr verabschiedet wurden und waren nach längeren Aufenthalten auf diversen Bahnhöfen um 6.30 Uhr wieder zu Hause.
Und bei mir ist schon ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Was ich hätte da raus schlagen können. =)


edit:

Zitat:

Worauf zielt die Klageschrift ab? Will der Kläger Schadenersatz für die Fahrt oder entgangenen Gewinn?


Zitat Anwalt Gegenseite:
"Eine Haftung des Klägers aus dem Verschulden bei der Vertragsanbahnung ist gegeben. Die Schäden sind entstanden und belegt wurden."

Vertragsanbahnung ist bei einem Besichtigungstermin natürlich witzlos. Aber na ja.




Bearbeitet von: Heckpropeller am 03.11.2011 um 11:32:35
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: Der Bolide
Datum: 03.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ach die Masche... :)))

Nur zur Info: alles bestreiten !!!

Das ist die Masche, mit der gewerbliche Autoverkäufer (vornehmlich solche mit nicht-zentraldeutschem Aussehen) ihre vermeintlichen ,,Schäden" ersetzt haben wollen.

Hast du einen guten Anwalt? (ist schwer zu beantworten, ich weiß)

Wenn dein Anwalt gut ist, gehst du mit einem fetten Grinsen aus der Gerichtsverhandlung. Und dein Kläger mit einem Strafverfahren...

Frage: ist der Anwalt des Klägers zufällig auch mit einem ,,nicht-zentraldeutschen" Nachnamen bestückt?

Bearbeitet von: Der Bolide am 03.11.2011 um 11:44:11
Autor: Heckpropeller
Datum: 03.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Mein Anwalt meint auch, es wäre eine Masche.
Wobei ich nicht glaube das der Interessent ein KfZ-Händler ist.
Er hat sich sogar aufgrund des Verdienstausfall eine Bescheinigung vom Steuerberater geholt. Er ist demnach wahrscheinlich tatsächlich selbstständiger Handwerker.
Bei der Masche würde ich mir auch immer einen Zeugen/Komplizen mitnehmen. Er war alleine.

Bin mal echt gespannt auf das Urteil des Amtsgericht.
Recht haben und Recht bekommen...

Auf jeden Fall kostet es schon jetzt Zeit und Nerven.
Und ich glaube, weder ich noch der Kläger werden nach der Verhandlung mit einem Grinsen rausgehen.
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: Der Bolide
Datum: 03.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Er hat sich sogar aufgrund des Verdienstausfall eine Bescheinigung vom Steuerberater geholt.
(Zitat von: Heckpropeller)




Eine Bescheinigung über Verdienstausfall, wenn man sich FREIWILLIG UND UNAUFGEFORDERT ein Auto kaufen will ???

Das ist jetzt nicht des Klägers Ernst, oder?

Ich glaub dir das nur zu gerne, weil manche Menschen total am Rad drehen. Sowas klingt zu abgedreht ehrlich, als das es gelogen sein könnte.

Also: dein Anwalt muss doch bestimmt auch mit dem Kopf geschüttelt haben, oder?

Ich würde den Kläger vor Gericht fragen, ob er bei einem Autohaus auch das volle juristische Geschütz auffahren würde, wenn der neue Wagen nicht seinen Vorstellungen entspricht.

Hast du als Privatmann verkauft oder als Gewerblicher?


Sag mal, hast du am Telefon nicht zu ihm gesagt, dass da noch die eine oder andere Macke ist???

Bearbeitet von: Der Bolide am 03.11.2011 um 12:04:40
Autor: Heckpropeller
Datum: 03.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
@ TE:

Ich will dir nicht deinen Thread versauen. Deshalb meine letzte Antwort.
Entschuldige.


@ Bolide:

Es war ein Astra G 1,7DTI den habe ich gekauft, weil ich ne Alltagh**re für Hund und Arbeit gesucht habe.Habe mich dann nach 2 Monaten rumstehen, ohne eine Zulassung vorgenommen zu haben, entschieden diesen wieder zu veräußern.
Es ging um eine Anschaffung eines EFH wo man jeden Nickel benötigt.
Bei 3 Wagen war er zu viel.

Auf jeden Fall fuhr dieser auf dem Nachhauseweg 1 A und war alles okay.

Der interessent kommt nun nach 2 Monaten "Rumstehzeit" öffnet sofort die Motorhaube und schaut in den Kühlflüssigkeitsbehälter. Und siehe da: Öl drin.
Er sagte, er habe schon 3 dieser Fahrzeuge in seiner Firma und weiß wo die Mängel liegen.

Ich habe mich anschließend informiert und habe gelesen, dass es recht häufig bei dieser Motorisierung zu solchen Erscheinungen kommt und es wohl normal sein soll (Opel Junkies =) ).
Ich wusste auf alle Fälle nichts von diesem Mangel.

Bin natürlich als Privatmann aufgetreten. Habe mit Gewerbe nichts am Hut.

Mein Anwalt hat mit dem Kopf geschüttelt. Er meinte aber auch, dass es wirklich passieren kann, dass ich ihm die Zugkosten erstatten muss.
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: Der Bolide
Datum: 03.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Also mit Turbodieseln kenne ich mich leider gar nicht aus (ich hasse Dieselhuschen).

Da ich aber vorher fast nur Opel gefahren bin und schon zig Zylinderkopfdichtungen von Benzinern im Verwandtenkreis gewechselt habe (Kadett GSI 16V, Astra F 2.0, Calibra 16V Tubro, Vectra B i500 Irmscher, Corsa B 1,2 , Corsa C 1.4), hört sich das für mich ein bißchen nach defekter ZKD an. Habe ich mir vor zig Jahren alles beim Manfred Mantzel in Oberhausen abgeguckt. Durfte damals mal bei einigen Motorumbauten dabei sein und zugucken. War total faszinierend.

Steigen richtige Ölblasen beim Motorstart im Ausgleichbehälter auf oder ist das ,,nur" ein leichter Ölfilm ohne blubbernde Blasen? (ich weiß, dass ich mich manchmal lustig ausdrücke...)

Andere Frage:
Ist dein Kläger etwa vereidigter Kfz-Sachverständiger gewesen??? Hat er Fotos gemacht? Hatte er Zeugen dabei?
Autor: Bardock
Datum: 03.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hallo Heckpropeller,


wenn du dir sicher bist, das zuvor kein Öl im Kühlmittel war,
dann kann das auch Betrug seitens des Käufers sein.
Es ist zu einer Masche geworden, das potentielle Autokäufer
eine kleine Spritze o.ä. gefüllt mit Öl mit sich führen, um diese
dann in einem unbeobachtetem Moment in den Kühlmittelausgleichs-
behälter zu entleeren.

Diese Masche existiert schon seit längerer Zeit.
Ich meine zu wissen, dass das auch hier in diesem Forum
einmal behandelt wurde.

Nutze doch einfach mal die SuFu. Ich meine, das darüber
schon geschrieben wurde.




Freundliche Grüsse
Bardock
Autor: Heckpropeller
Datum: 03.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Stimmt, da gab es mal eine schöne Story wo es der Verkäufer mitbekommen hat.
Kann ich leider nicht beurteilen.
Ich bin mir halt auch nicht zu 100% sicher, ob es vorher vorher noch nicht war.
Ist auch schwer nachzuweisen, selbst wenn es so wäre.

So, das war es jetzt aber mit dem rumgespamme in fremden Threads. =)
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: Fr0GeR
Datum: 05.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
hm klingt für mich nicht gut. Hast du einen Zeugen der das Telefonat zufällig mitgehört hat? worüber habt ihr genau gesprochen? was mich stutzig macht ist das ihr euch auf einen Kaufpreis von 2000 Euro geeinigt habt!! Das klingt für mich rein rechtlich wie ein vollständiger Kaufvertrag! Dein Angebot bei mobile ist ein Kaufangebot an. Durch das festlegen auf den endgültigen Kaufpreis hast du eine Willenserklärung abgegeben und er hat diese angenommen. Somit habt ihr einen rechtsgültigen Kaufvertrag nach PAR 433 BGB geschlossen! Und die Beschaffenheit des Fahrzeug muss dem mobile angebot und dem mündlich im Telefonat erklärten Mängel entsprechen! Der Kaufvertrag kann mündlich am Telefon abgeschlossen werden PAR 126 BGB!
Und jetzt kann der Kläger vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz für die bereits aufgebrachten Leistungen nach PAR 281 BGB verlangen. Die Aufgabe des Gerichts ist es nun festzustellen ob du von den Mängel als Laie gewusst haben kannst oder nicht.

Daher muss ich dir leider sagen das die Reaktion des Käufers zum teil schon angemessen ist.

Aber dieser muss dann beweisen das du am telefon die Mängel nicht gesagt hast, vorrausgesetzt du hättest davon kenntnis erlangen können. Denn im Zweifel immer für den Angeklagten
Autor: kiese
Datum: 05.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zurück zum Thema: Warum gehst nicht einfach hin und sagst, dass du deine Sitze holen willst?
Wenn der bei dir im Dorf wohnt, dann musst den doch auch kennen, sofern du schon immer dort gewohnt hast.
<-- see on the left side
Autor: Heckpropeller
Datum: 05.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Danke für die Teilnehmer an meinem Problem.
Allerdings wollte ich keine Tipps oder Hinweise.
Mein Anwalt ist mit dem Fall beschäftigt und im Januar findet die Verhandliung statt.
Es helfen jetzt keine Mutmaßungen von "Nicht- Volljuristen".

Und zur Willenserklärung:
Käufer sagt den üblichen Satz:
"Kann man am Preis noch was machen?"

Verkäufer sagt:
"Ja, ich kann 190€ runtergehn. Für 2000€ kann man ihn mitnehmen."

Ist lediglich ein Angebot worauf der Käufer eingehen kann. Mein geschriebenes "geeinigt" war etwas falsch formuliert.
Man stelle sich vor, dein potenzieller Käufer ruft an und macht eben diese Konversation.
Nun steht er vor mir und ist bei mangelfreier Ware zum Kauf verpflichtet? =)

So einfach ist das nicht.

Auf deien weiteren Text ,FrOGEr, gehe ich mal nicht ein, weil es nur zum Teil richtig ist.
Sowas hier:
Zitat:

Dein Angebot bei mobile ist ein Kaufangebot an.


ist falsch.

Also jetzt bitte keine weiteren Reaktionen auf mein thema.

Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: E36-Freak
Datum: 05.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
um was gings hier eigentlich?

Ist doch ein rechlich wirksamer Kaufvertrag bei Ebay zwischen Käufer und Verkäufer zustande gekommen

wenn nun die Scheune abebrannt ist...ok...dann kann der TE auf die Einhaltung des Kaufvertrages bestehen und ihn ggfs. verklagen. Dann muss der Verkäufer halt dafür Sorge tragen eine ähnliche Ausstattung an den Laden zu bekommen oder entsprechenden Schadenersatz leisten

alles andere wie "an der Haustür klingeln" pp. geht eh nur nach hinten los...

ich finde die Einstellung mancher privater Verkäufer bei Ebay einfach nur noch zum K..... wenn sie halt nicht aufpassen können und das Gebotsende verpennen obwohl der beabsichtigte Mindestpreis nicht eingehalten wurde, dann einfach mal die Arschbacken zusammenkneifen

Autor: mikV8
Datum: 06.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Geht's um die hier:

Link

Wäre ja wirklich ein Spottpreis...kein Wunder dass der VK versucht drumrum zu kommen.
Sind doch locker das dreifache Wert.

Gruß
Mirko
Autor: Der Bolide
Datum: 07.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Oh ja, die sehen wirklich schick aus. Und dann noch mit Türverkleidungen... Super Preis.

Wundert mich, dass da nur 151 EUR drauf geboten wurden.


Jedenfalls ist nach meinem Verständnis ein rechtsgültiger Kaufvertrag über die gewonnene ebay-Auktion zustande gekommen.

Ich habe vorhin mal eine meine Kolleginnen hier gefragt (ist ausgebildete Volljuristin). Meine Aussage bzgl. ebay stimmt.

Also ich würde dem Verkäufer jetzt letztmalig eine Frist von sieben Kalendertagen setzen (mit Einwurfeinschreiben). Wenn er die Ware - erwartungsgemäß - nicht an den TE herausgibt, dann würde ich eiskalt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der TE-Interessen beauftragen und auf Herausgabe klagen bzw. auf Ersatzbeschaffung bzw. auf Schadenersatz. Basta.

Die Anwalts- und Gerichtskosten muss der Verkäufer eh bezahlen. Der TE müsste nur vorstrecken und ggf. im Rahmen der Klage die Kosten mit fordern. Hatte ich damals auch so gemacht und gewonnen (na ja, den Titel kann ich mir trotzdem in die Friteuse legen... der Verkäufer war auf Hartz IV und hatte schon über sieben eidesstattliche Erklärungen. Ich stehe quasi an letzter Stelle, nach Otto, Sparkasse, VW, etc.).
Autor: kiese
Datum: 24.11.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Wie schauts nun aus, hast die Teile bekommen?
<-- see on the left side




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile