Verkäufer will Ware nicht aushändigen
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Hallo leute,
ich habe Sonntag abend bei ebay M5 E39 Sitze ersteigert für sehr gutes Geld. Ich habe dem verkäufer geschrieben das ich die am nächsten Tag abholen komme da er bei mir im Dorf sogar wohnt.
Am nächsten Tag bekam ich ne mail wo drin stand das er die SItze nicht verkaufen kann weil seine Scheune angeblich abgebrannt ist. Ich hab ihm gesagt das er nicht rumlügen brauch und das er die Ware nur nicht rausgeben will weil die so günstig weg gegangen ist.
Ich habe ihn eine frist bis Freitag gesetzt. Werde dann rechtliche Schritte eingehen (Anwalt etc)
Jetzt meine Frage,
hab chancen meine Sitze zu bekommen? Weil es ist ja eine Kaufvertrag den wir beide jetzt haben und ich brauche die Sitze da meine defekt sind. Was kann ich noch vieleicht tun?
danke im voraus jungs
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Hallo M5Tomek,
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Gruß
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Hi
also wenn ihr aus dem gleichen Dorf kommt sollte sich wohl feststellen lassen ob es wirklich in seiner Scheune gebrannt hat :-)
Gruß
Jochen
Bearbeitet von: jochen78 am 02.11.2011 um 14:54:19
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Erstmal abwarten was er sagt. Er muss dir die Sitze geben, das ist klar. Wenn er klug ist rückt er sie raus, wenn nicht endet es vor Gericht.
edit: Die Ausrede ist aber der hammer :D
Bearbeitet von: bmw9009 am 02.11.2011 um 14:53:34
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Ich hab extra überall nachgefragt zeitung etc ob irgendwo was abgebrannt ist. Bin sogar bei dem zu hause vorbnei gefahren und die Scheune steht noch ! keine Macken nix!
ich hab ihm gesagt er hätte ja die Auktion beenden können falls sie nicht mehr existieren sollte.
da laut seiner aussaga die Sitze freitag oder samstag abgebrannt sind. Also 1-2 tage vor ende der Autkion. Schon komisch.
Weiß er denn wo du wohnst ? Wenn nicht kannst du ihm schreiben, dass du unterwegs bist und die Sitze abholen kommst und fast schon in der Nähe bist, was will er dann sonst dagegen machen ? Türe zu schließen und sich verstecken ?
Geh einfach hin und klingel an der Tür.
Lass es mit dem Hausbesuch wie hier als Vorschlag!
Bringt einen nicht weiter ..
Hab letztens einen Bericht gesehen, wo der gleiche Fall behandelt wurde.
Dort wurde nach einem Beispiel ein neues Auto für 100 Euro ersteigert. Der Rechtsanwalt stellte klar, dass der Verkäufer die Sache aushändigen MUSS.
Egal ob er die Autkion vorher abricht oder nicht.
AUSSER ihm geht die Sache abhanden, dann muss er für den Schaden nicht aufkommen.
Sollte das nicht der Fall sein, liegst du hier im Recht.
Wenn er direkt hingeht wird der Verkäufer dumm da stehen, weil die Scheune ja eben nicht abgebrannt ist, dann wird er sie doch rausrücken, so denke ich zumindest. Was anderes bleibt dem ja nicht übrig. Statt sich wochenlang mit so nem Typen zu ärgern das ganze vor der Haustür klären, also in ruhiger Art, nicht falsch verstehen.
hingehen, ihn in freundlichem Ton auf die nicht angebrannte Scheune ansprechen und versuchen es auf außergrichtlichem Weg zu klären. Überzeuge ihn davon, dass es sonst nur unangenehmer wird.
Geht die Sache vor Gericht, hast du in nem jahr noch keine Sitze ;) Und ob du sie überhaupt noch bekommst, ist fraglich.
Er brauch sie ja nur in die nächste Scheune stellen und behaupten, dass sie geklaut wurden. Da verliert ihr beide ;)
Zitat:
hingehen, ihn in freundlichem Ton .................
Er brauch sie ja nur in die nächste Scheune stellen und behaupten, dass sie geklaut wurden. Da verliert ihr beide ;)
(Zitat von: Krischi23)
genau! ;-)
Viel Glück!
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung
genau die gleichen Antworten stehen auch in den ganzen anderen 1000 Ebaythreads drin
guck doch mal in die Suche rein, jede Woche liest man das gleiche, VK macht dies nicht, K reagiert nicht
haha ja also nett is okay^^
aber jetzt nicht den halben Ort auf ihn hetzten..
Musst dir richtigen Argumente finden, wie du son Sturen ***************** umredest, damit der Aufwand mit Anwalt und alles sich vermeiden lassen. =)
Berichte mal einfach wie du´s geschafft hast!
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Marienfeld
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So hab nochmal mit ihm gesprochen.
Jetzt hat er eine neue Theorie!
Angeblich hätte sein Vater seine Sachen beim Streit kaputt gemacht.
ich glaub ich spinne.
Hab ihn eine frist gesetzt. Kein bock mehr auf so ein scheiß.
danach werde ich eine anzeige machen..
hab ja rechtschutz.
Zitat:
danach werde ich eine anzeige machen..
hab ja rechtschutz.
(Zitat von: M5Tomek)
Eine Anzeige? Bei der Polizei? Wegen was?
Das ist doch Zivilrecht, wenn ich mich nicht irre. Was hat denn der Staat für ein Interesse daran, dass du deine M5-Sitze bekommst?
Mein Tip: geh zum Anwalt und überlasse alles ihm. Von irgendwelchen Anzeigen würde ich ganz schnell absehen, sonst bekommst du ganz schnell eine wegen falscher Verdächtigung.
Hast du die Sitze via paypal bezahlt? Oder habt ihr Geldübergabe bei Abholung vereinbart?
Bedingt durch seine Aussagen ist das Betrug.
Er unterschlägt dir durch Vorspielung falscher Tatsachen deine Ware.
Für mich wäre das ein Grund ihn anzuzeigen.
Ferner würde ich den Anwalt aufsuchen um die Abwicklung des KV durchzusetzen.
Hast du den Verkäufer darauf hingewiesen, dass du ernst machst?
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Zitat:
Bedingt durch seine Aussagen ist das Betrug.
Er unterschlägt dir durch Vorspielung falscher Tatsachen deine Ware.
(Zitat von: Heckpropeller)
Ich wäre damit sehr vorsichtig und würde sowas nur einem fachlich versierten Anwalt überlassen. Die ganze Scheiße habe ich auch hinter mir. Habe Artikel ersteigert, bezahlt und wochenlang auf meine Ware gewartet und bekam jedesmal ´ne andere Story aufgetischt.
Ich ging zur Polizei und dort meinte der damalige Kommissar, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht, weil sich der Staat aus solchen zivilen Angelegenheiten raushält. Auf gut deutsch: die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein wegen keinem bzw. nicht ausreichendem öffentlichen Interesse! Und welches Interesse hat der Staat, damit du oder ich oder der TE seine Artikel bekommt? Wenigstens war mein Kommissar so ehrlich und hat mir gleich zu Anfang schon gesagt, dass das Verfahren eingestellt wird.
Also musste ich damals doch zum Anwalt rennen und das Ende vom Lied: mein Geld war weg, der Verkäufer war Sozialhilfeempänger, das Gerichtsverfahren habe ich zwar gewonnen und den Vollstreckungstitel von über 250 EUR habe ich hier liegen mit zig Stempeln vom Gerichtsvollzieher drauf, dass bei dem Typen nix zu holen ist (kann ich mir ´nen Ei drauf backen). Damals gab es bei ebay noch kein paypal, ich habe doof in den Spiegel geguckt und der Verkäufer hat sich wahrscheinlich lachend auf die Schenkel geklopft. Deswegen mache ich heutzutage alles nur noch mit paypal und kaufe nach Möglichkeit am liebsten bei Powersellern.
muss man das echt alle 3 Tage aufs neue durchkauen dieses Leierthema ???
andere Themen schließt man und diesen Scheiß wo die Suche voll von ist und immer die gleichen Antworten geschrieben werden bleibt offen ?
meine Fresse, das ist nicht mehr normal dieses Ebaygeheule im syndikat....
Zitat:
Ich ging zur Polizei und dort meinte der damalige Kommissar, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht, weil sich der Staat aus solchen zivilen Angelegenheiten raushält. Auf gut deutsch: die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein wegen keinem bzw. nicht ausreichendem öffentlichen Interesse! Und welches Interesse hat der Staat, damit du oder ich oder der TE seine Artikel bekommt? Wenigstens war mein Kommissar so ehrlich und hat mir gleich zu Anfang schon gesagt, dass das Verfahren eingestellt wird.
Na ja, also ich stehe am 25.01.2012 vor Gericht. Weil ein Herr bei der Besichtigung meines Wagens,welcher zum verkauf stand, nicht zufrieden war.
Er hat diese unverbindliche Besichtigung nach telefonischen Kontakt und lesen der Anzeige bei "mobile.de" auf sich genommen und hat festgestellt das er Mängel besitzt, welche ich als Laie so nicht feststellen konnte.
Der Wagen stand für 2190€ im Netz.
Also braucht mir kein Kommissar erzählen was zur Verhandlung kommt und was nicht.
Mein Anwalt sagte auf meine Verwunderung, dass mein Fall vor Gericht landet nur:
"Heutzutage kann man keine Klagen ohne weiteres fallen lassen. Solche Handhabungen assoziieren mit dem 3.Reich. Die Interessen aller Menschen müssen vertreten werden."
@ e46 Fahrer:
Mir gehen die " Ich bin xx Jahre alt. Sind xxx PS zu viel für mich?" auf den Nerv.
Aber auch hier gilt: Die Interessen aller User wollen vertreten werden. ;)
Bearbeitet von: Heckpropeller am 03.11.2011 um 11:33:42
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@Heckpropeller: äh... bitte was??? Habe ich das richtig verstanden? Du wurdest angeklagt und musst jetzt als Beklagter vor Gericht, weil du ein Auto verkaufen wolltest und der Interessent (also nicht Käufer), mit dem was er meint an verschwiegenen Mängeln entdeckt zu haben dich jetzt vor den Kadi bringt?
Oder hast du ihm ein Auto mit Mängeln verkauft, die du kanntest aber ihm nicht mitgeteilt hast? Unfallschaden oder dergleichen?
Worauf zielt die Klageschrift ab? Will der Kläger Schadenersatz für die Fahrt oder entgangenen Gewinn?
Bearbeitet von: Der Bolide am 03.11.2011 um 11:15:29
^^ Korrekt!Du hast es richtig verstanden. =)
1060€ will er haben.
Zugtickets von Dortmund nach Thüringen. ca.140€ (mit Sitzplatzreservierung versteht sich)
Auf der Rückfahrt hat er sich auf halber Strecke unverständlicher Weise ein Taxi genommen. 280€
Ausfallgeld,weil selbstständig. 450€
Kurzeitkennzeichen mit 110€ angesetzt und der Rest für den Herrn Anwalt.
Man darf nicht vergessen, er hat sich mit mir am Telefon auf einen Kaufpreis von 2000€ geeinigt und jetzt will er mehr als die Hälfte für seine gescheiterte Kaufabsicht.
Irre, aber wahr.
Wenn ich überlege, ich habe vor über 2 Jahren mit meinem Bruder einen Wagen bei Oldenburg ebenfalls über ebay ersteigert. 520km einfache Strecke...
Auch mit dem Zug hingefahren.
Ende vom lied: Wagen behielt aufgrund der Kälte das LPG Gas nach Betanken nicht im Tank und die Wasserpumpe war defekt.
Damit konnte ich die lange Reise nicht antreten.
Der Verkäufer wollte uns nicht mal zum Oldenburger Bahnhof fahren, weil wir es dann unter normalen Umständen nach Hause geschafft hätten.
So sind wir um 19 Uhr verabschiedet wurden und waren nach längeren Aufenthalten auf diversen Bahnhöfen um 6.30 Uhr wieder zu Hause.
Und bei mir ist schon ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Was ich hätte da raus schlagen können. =)
edit:
Zitat:
Worauf zielt die Klageschrift ab? Will der Kläger Schadenersatz für die Fahrt oder entgangenen Gewinn?
Zitat Anwalt Gegenseite:
"Eine Haftung des Klägers aus dem Verschulden bei der Vertragsanbahnung ist gegeben. Die Schäden sind entstanden und belegt wurden."
Vertragsanbahnung ist bei einem Besichtigungstermin natürlich witzlos. Aber na ja.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 03.11.2011 um 11:32:35
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Ach die Masche... :)))
Nur zur Info: alles bestreiten !!!
Das ist die Masche, mit der gewerbliche Autoverkäufer (vornehmlich solche mit nicht-zentraldeutschem Aussehen) ihre vermeintlichen ,,Schäden" ersetzt haben wollen.
Hast du einen guten Anwalt? (ist schwer zu beantworten, ich weiß)
Wenn dein Anwalt gut ist, gehst du mit einem fetten Grinsen aus der Gerichtsverhandlung. Und dein Kläger mit einem Strafverfahren...
Frage: ist der Anwalt des Klägers zufällig auch mit einem ,,nicht-zentraldeutschen" Nachnamen bestückt?
Bearbeitet von: Der Bolide am 03.11.2011 um 11:44:11
Mein Anwalt meint auch, es wäre eine Masche.
Wobei ich nicht glaube das der Interessent ein KfZ-Händler ist.
Er hat sich sogar aufgrund des Verdienstausfall eine Bescheinigung vom Steuerberater geholt. Er ist demnach wahrscheinlich tatsächlich selbstständiger Handwerker.
Bei der Masche würde ich mir auch immer einen Zeugen/Komplizen mitnehmen. Er war alleine.
Bin mal echt gespannt auf das Urteil des Amtsgericht.
Recht haben und Recht bekommen...
Auf jeden Fall kostet es schon jetzt Zeit und Nerven.
Und ich glaube, weder ich noch der Kläger werden nach der Verhandlung mit einem Grinsen rausgehen.
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