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Beitrag von: cabriowuschel Date: 15.10.2011 Thema: Abrechnung nach Kostenvoranschlag Unfall ---------------------------------------------------------- Hallo...habe da mal eine Frage. Mir ist vor 8 Wochen jemand ins Auto gefahren. Schuldfrage geklärt...nichts wildes. Ich in eine Frei Werkstatt und Kostenvoranschlag erstellt. Habe diesen bei der gegnerischen Versicherung (Allianz) eingereicht. Nach langer Wartezeit und ein paar Fotos des Allianz Maklers kam ein Anruf. Ich möge mal bitte vorbeischauen und eine Erklärung unterzeichnen. Hier stand wie folgt drauf... Hiermit Regulieren wir den Schaden wie folgt: Voranschlagswert-Überbringung zum Lackierer-Mehrwertsteuer+1 Tag Fahrzeugausfall+30€ Aufwandspauschale. Unterschrift und fertig. Man teilte mir mit, dass das Geld dann doch endlich in drei Tagen auf dem Konto sein. War aber nichts. Nach weiteren zwei Wochen und einigen Telefonaten bekomme ich eine Abrechnung der Allianz Hauptgeschäftsstelle (ich glaube Hamburg) welcher nochmals um 253€ beschnitten war. Man mahm Bezug auf einen Lackierer in unserer Nähe, und ermittelte so einen fiktiven Betrag. Ich bin mitlerweile stinksauer und überlege was machbar ist. Ich habe die Versicherung angemahnt auf Grund des Schreibens (Aufgesetzt durch einen Geschäftsstellenleiter (ppa.) dann nun die fehlenden 253€ nachzuüberweisen. Aber auch Essig. Was habe ich für Rechte? Könnte ich nachträglich drauf bestehen, nach einem Kostenvoranschlag einer BMW Vertragswerkstatt abzurechnen? Darf die Versicherung einfach irgendeinen x-beliebigen Lackierer in meiner näheren Nachbarschaft zu Grunde legen? Also Rechtschutzversichert bin ich. |
Autor: Opern Geist Datum: 15.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, ich kann dir zwar zu dieser sache nicht viel zusagen aber...ich gehe bei jedem autounfall zum anwalt....egal wie klein denn ich bin auch mal meinem geld nachgerannt...und sowas passiert mir nur einmal da du ja schuldlos am unfall bist, hat auch die gegnerische versicherung deinen anwalt zu zahlen (würde es aber trotzdem deiner rechtschutzversicherung melden) also mein fazit....immer zum anwalt...auch wenn jetzt einige wieder dagegen sein werden mir egal :) gruss Bearbeitet von: Opern Geist am 15.10.2011 um 14:57:54 |
Autor: Stefan177 Datum: 15.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nö, bin ich auch dafür. Die fahren Schlitten mit Dir, wenn Du Deine Rechte nicht kennst. So wie in diesem Fall. Ab zum Anwalt. Die richtige vorgehensweise wäre gewesen: - Gutachter einschalten (alternativ: BMW Vertragswerkstatt Kostenvoranschlag) - einreichen - Bei der geringsten Gegenwehr zum Anwalt. Den Gutachter der Versicherung musst Du nicht akzeptieren bei einem unverschuldeten Unfall. Die Versicherung hat in dem Fall kein Weisungsrecht wie bei einem Kaskoschaden. D.h. sie darf Dir nicht vorschreiben was Du zu machen hast. Dir steht ein Gutachter, eine Werkstatt Deiner Wahl (alternativ die Auszahlung des Betrages), ein Anwalt und ein Leihauto (alternativ: Nutzungsausfall) für die Dauer der Reparatur zu. Im Totalschadensfall bis zur Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges, maximal jedoch 14 Tage. Ausserdem sämtliche Kosten rund um den Unfall, z.B. Abschleppen, unterstellen usw. Bearbeitet von: Stefan177 am 15.10.2011 um 15:36:23 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: Niedersachse Datum: 15.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich wäre auch vorsichtig mit "Vereinbahrungen".... Aber nachträgich kürzen geht gar nicht und ist schon sehr frech.... Ich wäre auchnur zu eine ausgewählten freien Werkstatt bzw. zu BMW gefahren... Du kannst einen freien Guutachter nehmen....wie schon geschrieben wurde. Mir wäre die Zeit zu kostbar.....ich wäre beim Anwalt und der sollte die Reparatur in der Werkstatt klären, + Kostenpauschale (25,-€) und gut ist... Grüße |
Autor: konello Datum: 15.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei einier fiktiven Abrechung wie in deinem Falle werden dir die Arbeitswerte in höhe der Ortsüblichen Stundensätze bezahlt. Das sind meistens die günstigsten Stundensätze, die die Versicherung in deinem Umkreis findet. Daß die Verbringungskosten nur bezahlt werden, wenn diese Anfallen, und daß du die Summe nur netto ausbezahlt bekommst, ist auch klar. Die Gesetzliche Grundlage hierfür ist, daß man sich nicht ungerechtfertigt bereichert. Aber: wenn du nachweißen kannst, daß du dein Auto, seit dem du es hast, immer in dieser Werkstatt zur Reparatur hast, muss dir die Versicherung den hier anfallenden Stundensatz bezahlen - auch wenn du diesen Schaden jetzt nicht dort reparieren lässt. Hast du also z. B. dein Auto seit einem halben Jahr und du hast eine Servicerechung oder den Servicehefteintrag von dieser Werkstatt, so reicht das als Nachweiß. Hast du das Auto seit längerem, solltst du seit dem Zeitraum die Nachweiße erbringen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist, daß dem Kunden nicht zugemutet werden kann, eine andere als seine gewohnte Werkstatt aufzusuchen. Diese Fälle habe ich oft bei unseren Kunden, die seit 15 jahren ins BMW Autohaus kommen und eine kleine Schramme am Stoßfänger haben und diese jetzt nicht gleich lackieren lassen. Da hab ich schon öfters die Servicenachweiße gleich dem KVA beigefügt und da wurden dann auch anstandslos die hohen BMW-Verrechungssätze ausbezahlt - auch bei einem 18 Jahre alten E30. Kannst du die Servicenachweiße nicht erbringen, so wird dir nichts anderes übrig bleiben, als die Summe zu nehmen, oder den Nachweiß zu erbringen, daß die angesetzten Stundensätze nicht "ORTSÜBLICH" sind. Oft hilft es auch, mit der erstellung eines Gutachtens zu drohen, was der Versicherung viel Geld kostet - vorausgesetzt der Streitwert liegt über 800 Euro - muss die gegenerischer Versicherung auch das Gutachten bezahlen. Ob das Gutachten für dich Finanziell was bringt - sei dahingestellt - aber die Versicherung lässt sich dann vielleicht auch etwas höhere Stundensätze ein. Noch ein Tipp. Mach Fotos von dem Schaden mit einer Aktuellen Tageszeitung. Wenn das Auto repariert ist (auch ohne Rechung!), machst du wieder Fotos mit einer jetzt aktuellen Tageszeitung. Das gilt als Nachweiß der Reparatur und die Versicherung muss dir für den Reparaturzeitraum einen Nutzungsausfall zahlen. Wenn also eine Lackierung erforderlich ist, so sind das mal schnell 3 Tage zu je ca 50 Euro. Je nachdem was du für ein Auto fährst auch mehr. |
Autor: cabriowuschel Datum: 15.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich habe das Fahrzeug seit einem Jahr. war noch bei keinem Service, ist aber bald dran. war aber vor vier Wochen in meiner oft besuchten BMW Werkstatt und habe für 300€ ein Rücklicht instandd setzen lassen. Reicht das? Ich werde mich aber nun doch dazu entschließen, den schaden in Stand setzen zu lassen. Da habe ich doch ein Recht auf Werkstattwahl...oder? |
Autor: Opern Geist Datum: 15.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: du hast die freie werkstattwahl |
Autor: konello Datum: 16.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja, du hast freie Werkstattwahl, wenn du den Schaden reparieren lässt. Also eine Rücklichtrechung wird wohl nicht ganz reichen. Warst du mit deinem Vorherigen Fahrzeug auch immer in dieser Werkstatt? Das könnte vielleicht noch eine Möglichkeit sein, da du dein jetziges Fahrzeug noch nicht lange hast - kann ich aber nicht garantieren - aber einen Versuch wär es wert. |
Autor: cabriowuschel Datum: 16.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich werde ihn definitiv reparieren lassen. 600€ für eine zerbeulte Haube und Kratzer in der eh frisch lackierten M-Schürze finde ich inakzeptabel. Ich werde die 625€ der Versicherung erstatten und den Rest über meine Fachwerkstatt erledigen lassen. Und die 3 Tage Fahrzeugausfall werde ich mir einstecken, da ich einen Firmenwagen zur Verfügung habe. Danke für eure zahlreichen Antworten. |
Autor: Gobi Datum: 17.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich kenne mich leider damit aus... :-/ gerade letzte Woche wieder jemand in meinen Stuhl gefahren. DU hast das Recht einen Gutachter zu beauftragen der ein Gutachten über deinen Wagen bzw. die zu erledigenden arbeiten anfertigt. Dieses muss und wird von der gegnerischen Vers. bezahlt. In der Regel kürzen die dann nochmal um ne Hand voll Euro und damit ist die Sache aus der Welt. Mir wurde gesagt ab 500€ wäre ein Gutachten Pflicht bei meiner Versicherung. Soll heissen die verlangen dann ohnehin eines... Ich mach nichts mehr ohne... Und ganz wichtig immer die Polizei rufen... Nie Probleme mit diesem Verfahren gehabt.... .:Sorry Süße,der Wagen geht vor!:. Findet es jemand überraschend das ein Thread schon auf der 1. Seite eskaliert und auch gleich Moralapostel und Fahrsicherheitstrainer mitmischen!?Also ich nicht... |
Autor: cabriowuschel Datum: 18.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- So...habe heute den Kostenvoranschlag zur anstehenden Reparatur bei BMW direkt erstellen lassen. Aus den vorherigen 1065€ inkl. Mehrwertsteuer sind nun 1750€ Plus Nutzungsausfall geworden. Also die Allianz hat se nicht mehr alle. reine Geldvernichtung. |
Autor: mb100 Datum: 18.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ... und wenn Du noch ein Gutachten bei nem freien Gutachter machen lässt, steht bestimmt die "2" vorn dran. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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